Arbeitszeit ca. 1 Stunde
Koch-/Backzeit ca. 25 Minuten
Gesamtzeit ca. 1 Stunde 25 Minuten
Für unseren leckeren Rührteig werden wie immer als erstes Butter, Zucker und Vanillezucker schaumig gerührt. Die Butter sollte dabei deutlich heller werden. Dann kommen die Eier dazu und werden gut untergerührt. Die Eier sollten unbedingt Raumtemperatur haben, damit sie sich gut mit der Butter verbinden.
Für die Mehlmischung wird das Mehl mit den gemahlenen Haselnüssen, den gemahlenen Mandeln, dem gemahlenen Zimt, dem Salz und dem Backpulver vermengt. Im Wechsel mit der Milch wird die Masse dann zu der Butter-Eimasse gegeben und so kurz wie möglich verrührt. Wenn Kuchenteig zu lange gerührt wird, wird er durch das Gluten im Mehl zäh und nicht mehr so schön fluffig. Dann kann der Teig auch schon in den Muffin-Förmchen verteilt und gebacken werden.
Bei 180 °C Ober-/Unterhitze kommen sie anschließend für 20 - 25 Minuten in den Ofen. Bleibt nach dem Backen bei der Stäbchenprobe kein Teig mehr hängen, sind sie fertig und müssen vollständig abkühlen.
Danach geht es mit der leckeren Zimtsahne weiter. Dazu vermischt ihr zunächst den Zimt mit dem Vanillezucker und dem Sahnesteif und gebt es während des Schlagens zu der kalten Sahne.
Mit einem Spritzbeutel könnt ihr das Frosting dann auf den Cupcakes verteilen und die Cupcakes noch mit Zimtsternen und gemahlenen Zimt dekorieren.
Ergibt 12 Portionen.
Kommentare
Super lecker! 5 🌟 habe ich definitiv nicht das letzte Mal gemacht. Alle waren begeistert 🤤
Habe sie schon öfters nachgebacken :-) immer ein kleiner hingucker und es hat allen sehr gut geschmeckt!! Vielen Dank für dieses super Rezept!!!
Super Rezept, habe sie bereits zwei mal kurz nacheinander gemacht. Sie sind super angekommen! Danke für dieses tolle Rezept! ☺️
Sehr lecker. Die Mütter in unserer Krabbelgruppe haben alles verputzt. Konnte gerade noch so einen ergattern. Heute gleich nochmal gemacht. 5 ⭐
Wirklich einfach zu backen und machen optisch richtig etwas her. Ich hatte erst Sorge, dass sie zu zimtlastig sind, dass ist aber nicht der Fall.