Mitglied seit 14.05.2002
193 Beiträge (ø0,03/Tag)
mal vorweg: wir wohnen im teueren Münchern Speckgürtel, einer Gegend, in der sehr viele Eltern Doppelverdiener sind. Die Kinder gehen in den Hort oder werden anderweitig betreut. Jetzt passiert es immer mal wieder, dass Unterricht ausfällt. Die Kinder früher Schulschluss haben. Man bekommt das mit nem Zettel mitgeteilt, den man unterschreiben muss. Wer ist jetzt für die Betreuung zuständig? Früher in den Hort geht nicht so einfach. Die haben auch ihre Buchungszeiten und dementsprechend Personal vorrätig. Manche Horte machen das gegen Bezahlung. Meiner nicht. Aber es kann ja auch sein, dass ein Elternteil bis 12:30 arbeitet, um 13Uhr zuhause wäre, was im Allgemeinen passt. Und was machen die jetzt mit 2h Loch? Kann die Schule die Kinder einfach so (dh. mit Vorwarnung) auf die Strasse setzen? Ich hab schon viel gegoogelt und nix gefunden. Es geht hier nicht um die Aufsichtspflicht, also wer verantwortlich ist, wenn das Kind was anstellt. Die Kinder können doch nicht 2h auf der Strasse rumlungern? Diese Woche fällt Reli aus, da würden die die Kinder halt in Ethik setzen, wenn man darum bittet. Aber was ist bei Lehrerkonferenzen? liebe Grüße Nanna |
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Mitglied seit 31.08.2008
8.341 Beiträge (ø2,18/Tag)
Hi, Nanna,
ich fürchte, wenn das vorher rechtzeitig angekündigt ist (d.h. ca. 2-3 Tage vorher) dann hast Du dich selber um die Betreuung deines Kindes zu kümmern - betreut wird in der Grundshcule nur, wenn es kurzfristig (z.B. durch Lehrer-Erkrankung) zu Ausfällen kommt. Bei uns (auch S-Bahn-Bereich München ![]() Aber hier ging das oft so, das eine Mutter, die an dem Tag frei hatte oder eine Großmutter mehrere Kinder einer Klasse abholte und dann konnten die arbeitenden ihr KInd zu regulären Zeit (manchmal auch später ![]() Liebe Grüße Paehm "Realität ist eine Illusion, die man sich macht, wenn man noch gar nix getrunken hat" Cora von Ablaß-Krause |
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Mitglied seit 21.04.2005
5.986 Beiträge (ø1,19/Tag)
Hallo Nanna,
da sind schlicht die Eltern zuständig. Wenn die Schule angekündigt ausfällt und das den Eltern mitgeteilt wurde, dann müssen die Eltern sich um anderweitige Unterbringung der Kinder kümmern. Liebe Grüße Doris |
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Mitglied seit 28.01.2010
9.641 Beiträge (ø2,92/Tag)
Hallo!
Schulen sind keine Betreuungs-, sondern Bildungseinrichtungen. Somit besteht, soweit ich weiß, keine gesetzliche Verpflichtung, dass die Schulen bei Unterrichtsausfall ein alternatives Betreuungsangebot stellen müssen. Allerdings gibt es etliche Schulen, die da freiwillig dennoch Lösungen schaffen. Eben weil es heutzutage eher Normalfall als Ausnahme ist, dass beide Elternteile berufstätig sind und somit spontane Betreuungsmöglichkeiten recht schwierig zu organisieren sind. Deshalb wäre das durchaus ein sinnvolles Thema, was die Elternvertreter mal anbringen könnten. Bleibt bei mir allerdings noch bisserl die Frage offen, warum Kinder im Grundschulalter nicht im Zweifel halt mal allein nach Hause gehen können sollten. Ich mein, Grundschulen werden ja je nach Wohnort zugeteilt, also mit Schulwegen, die eigentlich zu Fuß laufbar sein sollten. Nach Schulschluss - selbst bei Unterrichtsausfall - ist es zudem ja sogar im Winter in der Regel hell draußen. Warum also nicht für so 1, 2 Stunden, die zwischen Schulschluss und Ankunft der Eltern daheim vielleicht mal wegen Unterrichtsausfall anfallen, dem Kind einfach einen Schlüssel geben? GLG, Elphi |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.138 Beiträge (ø1,07/Tag)
Wer ist jetzt für die Betreuung zuständig?
Kurze Antwort: DU! Und die Kinder werden nicht nach Vorwarnung "auf die Straße gesetzt", sondern zum angegebenen Zeitpunkt nach Hause geschickt. Früher war es üblich, dass die Kinder dann zuhause auf die Mutter gewartet haben oder das Kind zu einer Freundin mit nach Hause gehen durfte. Warum ist das heute so kompliziert geworden? Und die anderen Doppelverdienereltern, deren Kinder in den Hort gehen, haben doch das gleiche Problem. Wie lösen die das? Auch im Speckgürtel von München gibt es ältere Ehepaare die durchaus bereit wären, ein kleines Mädchen ab und zu mal stundenweise zu betreuen. Dazu müsste man in der Nachbarschaft fragen, Zettel aushängen oder eine Anzeige aufgeben. Eine wenig Eigeninitiative wäre gut. vG Marion |
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Hallo!
Ich kann jetzt nicht für das Münchner Speckgürtelproblem weiterhelfen, aber generell zum Thema: Es funktioniert ja nicht vieles an Berliner Schulen, aber was bin ich froh, dass dieses Thema bei uns gesetzlich geregelt ist durch die verlässliche Halbtagsgrundschule, sowie darauf abgestimmte Hortangebote. Ich halte so eine Regelung für absolut gewinnbringend für alle, denn die "Verlässlichkeit" besteht nicht nur für die Eltern, sondern auch für die Kinder, für die die Schule so ein Ort der Zugehörigkeit werden kann (und nicht nur ein Gebäude, in dem gelegentlich mal Unterricht stattfindet und manchmal halt auch nicht). Ich drücke Euch die Daumen, dass Ihr eine Lösung für das Problem findet! LG |
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Mitglied seit 30.08.2006
4.124 Beiträge (ø0,91/Tag)
Hallo,
wir haben auch das Glück, eine "verlässliche" Schule zu haben! Aber ich kann mir vorstellen, wie schwierig es sein kann, da mehrmals im Jahr außer der Reihe eine Betreuung zu organisieren und finde die Idee gut, sich mal mit Elternvertretern in Verbindung zu setzen, um vielleicht eine generelle Lösung für dieses Problem zu schaffen. Und dabei ruhig mal selber kreativ werden, Schulen können da etwas träge sein. Gibt es einen großen Kiga mit Hort in der Nähe der Schule wo so eine Betreuung stattfinden könnte? Ungenutzte Räume in der Schule wo Eltern selbst betreuen könnten (keine Ahnung, ob das rechtlich machbar wäre, aber es sind ja Lehrer in Rufweite falls was ist), wie machen es andere Schulen? Bei uns ist es so, dass die Kinder auf dem Spielflur direkt im Schulgebäude ruhig spielen können, Hausaufgaben machen usw. Sowohl die Schulsekretärin, als auch 1-2 Lehrer die in angrenzenden Räumen unterrichten machen dann ihre Türen auf und haben die Kinder so einigermaßen im Blick. Das ist zwar ganz weit weg von perfekt, klappt aber gut! Und bis dahin heißt es wohl einfach: untereinander vernetzen! Am besten findet man sich mit 3-4 Eltern zusammen, dann müsste jeder so einmal im Jahr ran. Das ist doch machbar. 1-2 Stunden früher nach Hause gehen kann man nur, wenn das Zuhause denn auch gut erreichbar ist. Manche Kinder fahren mit dem Schulbus (der fährt dann aber nicht früher, nur weil Klasse X Schulschluss hat) oder der Hort für die Nachmittagsbetreuung liegt einfach so "blöd" in der anderen Richtung, dass die Kinder zwar von der Schule hin pendeln können, aber nicht von zuhause. VG |
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Mitglied seit 10.04.2006
49.493 Beiträge (ø10,54/Tag)
Hallo,
es ist oft wirklich nicht gut das Schule Ländersache ist, sonst wäre das auch einheitlich geregelt. So wie bei Poutine ist das auch bei uns, es gibt feste Zeiten und das schon seit vielen Jahren. Wobei ich überlege wie man das in der Realität machen würden wenn die Kinder Unterrichtsausfall hätten. Das wäre doch nicht in jeder Klasse so und beträfe alle Kinder. Sondern nur einzelne. Da würden doch keine Schulbusse da sein. Nanna, könnte dein Kind denn alleine nach Hause kommen? katir |
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Mitglied seit 30.09.2011
55 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo,
ich bin Grundschullehrerin in München, auch unsere Schule ist eine verlässliche Halbtagsschule. Bei uns heißt das, dass bei Unterrichtsausfall eine Heimgeherlaubnis der Eltern vorliegen muss, wenn das so ist, dann sind ab Schulende die Eltern verantwortlich. Geben die Eltern keine Erlaubnis, dann müssen die Kinder laut Stundenplan (also bis zum normalen Schulende an diesem Tag) von der Schule betreut werden. Z.B. Hausaufgabenbetreuung, Aufteilung in verschiedene Klassen... 100% rechtlich geregelt scheint es mir nicht zu sein, zumindest habe ich weder im BayEug, GrSo oder LDO entsprechendes gefunden. Bei regelmäßigem Unterrichtsausfall sollte die Schule sich um eine mobile Reserve kümmern, bzw. den Ausfall mit Mehrarbeit der Lehrer kompensieren. Genaue rechtliche Auskunft kannst du dir sicher schnell und unkompliziert im Schulamt in München mit einem Anruf einholen. Liebe Grüße Chilledom |
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Mitglied seit 31.08.2008
8.341 Beiträge (ø2,18/Tag)
Chilledom - es geht um ANGEKÜNDIGTE (d.h. einige TAge vorher bekannte) Ausfälle, bei denen die Eltern schriftlich bestätigen müssen, das sie diese Info erhalten haben und nciht um plötzliche Ausfälle
Liebe Grüße Paehm "Realität ist eine Illusion, die man sich macht, wenn man noch gar nix getrunken hat" Cora von Ablaß-Krause |
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Mitglied seit 03.06.2007
18.585 Beiträge (ø4,35/Tag)
Hallo,
zur Zeit meiner Kinder, die eine Münchner Grundschule besucht haben, gab es schon die von Poutine angesprochene verlässliche Halbtagsschule. Damals von Monika Hohlmeier, der damaligen Kultusministerin initiiert. Bei spontanen Unterrichtsausfällen wurden die Kinder in der Schule, meist verteilt auf andere Klassen weiterbetreut, bei angekündigten konnte man entweder ankreuzen, dass die Kinder früher nach Hause, mit zu einem Freund gehen durften oder dass sie eben weiterhin in der Schule betreut werden sollten bis zum regulären Schulende. Kinder, die in die Mittagsbetreuung gingen bzw in den Hort wurden selbstverständlich in der Schule in der Übergangszeit beaufsichtigt, z.B. in andere Klassen geschickt. Dieses Thema wurde aber immer an den ersten Elternabenden thematisiert. Ich wundere mich, dass in den 15 Jahren seit meine Kinder die Grundschule verlassen haben, dieses Problem immer noch besteht. Schon zu Grundschulzeiten meiner Kinder gab es auch in der Grundschule eine "Frühaufsicht", für all die Kinder deren Eltern schon vor 7:30 Uhr das haus verlassen mussten. Ja, Schule ist eine Bildungseinrichtung, aber sie hat auch für verbindliche Schulzeiten zu sorgen und darf nicht zu jeder Zeit die Kinder einfach nach Hause schicken. Es muss ja auch gewährleistet sein, dass dann an gefährlichen Straßen die Schulweghelfer da sind. LG Anne |
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Mitglied seit 03.06.2007
18.585 Beiträge (ø4,35/Tag)
@Paehm
auch bei angekündigtem Unterrichtsausfall: wenn die Eltern NICHT angekreuzt haben, dass das Kind früher nach Hause darf, dann musste schon zu Grundschulzeiten meiner Kinder die Schule die Kinder beaufsichtigen bis zum regulären Schulende. Genauso wie Chilledom es geschrieben hat. Ich wundere mich, dass es im Münchner Speckgürtel anders sein soll. LG Anne |
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Mitglied seit 31.08.2008
8.341 Beiträge (ø2,18/Tag)
Anne- wie im ersten Beitrag geschrieben - da sprang bei uns die Mittagsbetreuung ein....
aber grundsätzlich liegt die Betreuungspflicht bei diesen angekündigten Ausfällen bei den Eltern - was mich nur verwundert ist, das in solchen Dingen, der Hort nicht früher anfängt bzw. für eine Beförderung in den Hort gesorgt wird (wie im EP anklingt) Liebe Grüße Paehm "Realität ist eine Illusion, die man sich macht, wenn man noch gar nix getrunken hat" Cora von Ablaß-Krause |
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Mitglied seit 03.06.2007
18.585 Beiträge (ø4,35/Tag)
![]() ![]() eben nicht, wenn es eine verlässliche Halbtagsgrundschule gibt, wie sie es vor 15 Jahren in Bayern gab und ich dachte auch heute noch gibt. Und wie schon von Katir geschrieben, wie ist es denn in Gegenden mit Schulbustransfer, muss da dann der Schulbus extra fahren? Selbst an unserer Grundschule (Stadt München) kamen Kinder mit dem Schulbus, und der fuhr nicht für jede Klasse einzeln. LG Anne |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.138 Beiträge (ø1,07/Tag)
eben nicht, wenn es eine verlässliche Halbtagsgrundschule gibt, wie sie es vor 15 Jahren in Bayern gab und ich dachte auch heute noch gibt.....
Gibt es auch heute noch, aber für solche Klassen muss man sein Kind angemeldet haben. |
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Mitglied seit 03.06.2007
18.585 Beiträge (ø4,35/Tag)
Anmeldung, echt? Bei uns gab es die für alle:
Schule von 8 - 13:00 Uhr (verlässliche HALBtagsschule) Für die anschließende Mittagsbetreuung bzw für den Hort war eine Anmeldung von Nöten. LG Anne |
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Mitglied seit 21.04.2005
5.986 Beiträge (ø1,19/Tag)
Ich weiß nicht, wie es in Bayern ist, hier in NRW gab es vor knapp 20 Jahren, als meine Kinder die Grundschule besuchten, zwar verlässliche Grundschulen, aber das waren eben nicht alle Grundschulen!
Heißt, wenn man sein Kind nicht auf so einer Grundschule mit verlässlichen Anfangs- und Endzeiten hat, dann ist man bei angekündigten Ausfällen als Eltern einfach selbst zuständig. Genau, wie wenn das Kind krank ist und die Schule nicht besuchen kann. Da kommt man mit den paar Tagen, die die Krankenkasse Ausfälle bei der Arbeit übernimmt, unter Umständen ja auch nicht weit. Oder der Arbeitgeber ist höchst ungehalten, wenn man diese Tage - ja ich weiß, die stehen einem zu, dennoch! - tatsächlich in Anspruch nehmen will. Weil man etwas arbeitet, wo man nicht einfach so ein paar Tage ausfallen kann, auch wenn der Arbeitgeber sie nicht bezahlen muss. Denn die Arbeit bleibt liegen. Also muss man sich, wenn man Kinder hat, immer mindestens einen Plan B überlegen und organisieren. Gruß, Doris |
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Mitglied seit 14.05.2002
193 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hallo,
vielen Dank für die vielen Infos. Es ist für mich ziemlich kompliziert, auf jeden einzeln per Namen zu Antworten, drum schreib ich jetzt mal allgemein. Also: ich bin Elternbeirat im Hort und es geht nicht speziell um mein Kind, sondern ums Prinzip. Das Problem ist: es gibt für den Hort neue Regelungen, dass man nicht vor-buchen darf. Ich kann mein Kind also nicht ab 11:30 buchen um sicher zu gehen, dass ich dann in diesen Fällen auch Betreuung hab. Wie kommt ihr eigentlich drauf, dass im Hort so einfach mir nichts dir nichts genug Personal da ist, um so ne Klasse extra zu betreuen? Und wieso soll ich das vom Hort verlangen können? Eigentlich bricht doch die Schule ihren Vertrag und der Hort soll das so einfach ausbügeln? Also es geht auch darum, ob die Schule da die Verantwortung einfach so an den Hort abwälzen kann. Die Mittagbsbetreuung macht bei uns im Ort der Hort. Und das Problem ist nicht der Fußweg. Sondern zB ein Kind ist bis 17:30 im Hort gebucht. Jetzt muss es 1h in freier Natur warten, bis es endlich in den Hort darf? Oder soll ich für 1h nach Hause kommen und dann wieder arbeiten? "Babysitter" für 1h? Ist doch alles nicht das wahre. Und es geht nicht nur um ein paar Kinder aus einer Klasse. Nächste Woche ist Kirta, da machen alle Klassen um 11:30 dicht. Da sind auch keine Lehrer mehr die mal so nen Raum im Auge behalten. Ebenso bei Lehrerkonferenzen und und und. Die Geschichte mit der "verlässlichen Halbtagsschule" klingt sehr gut. Vielleicht kann man sowas aufziehen. Wenn die Schule da Räume zur Verfügung stellt, kann ich mir auch vorstellen, dass die Eltern da abwechselnd mal 1h aufpassen. Und wegen dem Rechtlichen: da werde ich mal nach München telefonieren. vielen Dank für die vielen guten Ideen, Nanna |
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Mitglied seit 24.03.2004
1.880 Beiträge (ø0,35/Tag)
Ich glaube nicht, dass alle Leser in Deutschland wissen,was Kirta ist. Ich zum Beispiel nicht. Kirmes-Tagung? Im Zweifel ist Ausschreiben immer die bessere Wahl. |
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Mitglied seit 03.06.2007
18.585 Beiträge (ø4,35/Tag)
![]() ![]() Die ganze Woche???? Kann ich mir nun gar nicht vorstellen. Da hätte ich den Vorsitzenden des Elternbeirats aber mal zu einer sanften Anfrage beim Schulamt animiert. Wenn es "nur" der Freitag ist, würde ich mich als Elternbeirat dafür einsetzen, dass zumindestens für die Schüler, die in den Hort und in die Mittagsbetreuung gehen von der Schule/Elternbeirat eine übergangs-Betreuung organisiert wird. Wobei zu den Grundschulzeiten meiner Kinder eh die Mittagsbetreuung an der Grundschule nur von Mo-Do ging. Lehrerkonferenzen während der Unterrichtszeit? Passiert doch höchstens zweimal im Jahr, dass wegen Zeugniskonferenz die Schule früher schließt. Allerdings kenne ich dies nicht aus der Grundschule, sondern nur von den weiterführenden Schulen. Da fiel höchstens mal die 6. Stunde und der Nachmittagsunterricht aus. Nach meiner Erinnerung waren die Konferenzen der Grundschulen immer außerhalb der Unterrichtszeiten. Dauern ja auch nicht so lange, da die Schulen in der Regel deutlich weniger Schüler haben. Da muss man mit der Schulleitung eine Übergangsregelung finden. Auch dafür ist der Elternbeirat da. Ein weiterer Tag, der immer für Probleme sorgt ist der Buß- und Bettag, kein Feiertag, aber schulfrei für die Schüler. Da sind dann die Eltern gefordert! LG Anne |
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Mitglied seit 03.06.2007
18.585 Beiträge (ø4,35/Tag)
Kirta= Kirchweihfest in Bayern
aber deshalb hatten meine Kinder nie früher Schulschluß. LG Anne |
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Mitglied seit 14.05.2002
193 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hi cwalana,
Kirta tut garnichts zur Sache, das war nur ein Beispiel. Es ist ein Ereignis, weswegen die Schule im ganzen Ort um 11:30 schließt. für alle die es trotzdem interessiert: Vor vielen vielen Jahren hatte jede kleine Ortschaft ihre eigene Kirche. Und jede Kirche wurde geweiht und dieser Festag wurde jährlich ausgiebig mit viel Alkohol gefeiert: Kirch-weih. Dann wurde es dem "König-Kaiser-oder was was ich was" zu bunt, dass seine Leibeigenen jedes Wochenende besoffen waren und nicht mehr arbeiten konnten. Und da hat der kurzerhand alle Kirchweihen auf ein und das selbe Wochenende verschoben. Nur Franken hat sich geweigert. Da wird heutzutage noch immer in jedem Ort Kirchweih an nem anderen Wochenende gefeiert. Und wenn man Beamter oder "Fast-Beamter" ist, dann hat man an diesem Montagnachmittag auch frei. Und alle normalen Leute gehen arbeiten. Discounter haben geöffnet, kleinere Läden sind zu! Ein Fest gibts hier nicht, da haben wir ganz normale Stadtfeste. Zum Besaufen braucht man keine Kirta mehr ![]() viele Grüße Nanna |
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Mitglied seit 31.12.2012
16.658 Beiträge (ø7,44/Tag)
Also bei uns heißt das betreuende Grundschule, und
die Kinder sind betreut bis zum regulären Schulschluß. Da ist es gar keine Frage, die Kinder sind, zB. in der von der TE geschilderten Situation, betreut. Es findet kein Unterricht statt, aber es wird auch kein Kind heim geschickt. LG urmel |
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Mitglied seit 03.06.2007
18.585 Beiträge (ø4,35/Tag)
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Bei welchen Behörden sind denn die Beamten und "Fast-Beamen" beschäftigt? Die Beamten der Stadt München, die Landes- und Bundesbediensteten hier vor Ort haben jedenfalls nicht frei anläßlich Kirchweih/Kirta. Da ist der kommende Montag ganz normaler Arbeitstag, auch für die Lehrer, Finanzbeamten, verbeamtete Kliniksärzte etc. LG Anne |
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Mitglied seit 31.12.2012
16.658 Beiträge (ø7,44/Tag)
Das habe ich ja noch nie gehört, dass an Kirchweih
die meisten "Arbeitnehmer" frei haben. ![]() ![]() ![]() |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.138 Beiträge (ø1,07/Tag)
Nanna,
sag mir doch bitte einen Ort im Münchner Speckgürtel, der Kirchweih an einem Werktag feiert und dazu die Schule schließt. Heuer ist Kirchweih am 16. Oktober, also am kommenden Sonntag. Auch Beamte haben am Montag nach Kirchweih in München nicht frei, Läden haben geöffnet, auch die kleineren. Und auch, als noch jede Kirche ihre eigene Weihe feierte, wurde das am Sonntag vor oder nach dem betreffenden Datum gefeiert. Langsam finde ich deine Gründe ziemlich wirr, warum es angeblich mit der Kinderbetreuung hier nicht funktioniert. vG Marion |
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Mitglied seit 09.08.2015
2.976 Beiträge (ø2,31/Tag)
Servus mitanand
ich habe selbst mal in einem kleineren Ort Nähe Freising gewohnt und da war es am Kirchweihmontag genauso wie die TE schrieb, eine Außenstelle einer Behörde war auch im Ort. Merke: Der Speckgürtel ist grösser als es manchem Münchner bewußt ist. Liebe Grüße aus der Oberpfalz Der WongerHans Keep the fire burning! |
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Mitglied seit 18.06.2003
32.864 Beiträge (ø5,74/Tag)
Moin
ich kenne es nur so, das für ANGEKÜNDIGTE Fehlzeiten die Eltern zuständig sind. Man weiss es doch im Normalfall rechtzeitig und kann das regeln. Kommt sicher nur ab und zu mal vor!? Eigentlich bricht doch die Schule ihren Vertrag und der Hort soll das so einfach ausbügeln? Was denn für einen Vertrag? Die Schule hat einen Lehrauftrag und keinen Betreuungsvertrag soweit ich weiss? Liebe Grüsse Turtle Ist der Chef nicht da - entscheiden seine Stellvertreter, sind diese auch nicht da - entscheidet der gesunde Menschenverstand |
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Mitglied seit 31.08.2008
8.341 Beiträge (ø2,18/Tag)
Ich sehe auch das 11.30 Problem für den Hort nicht.....viele erste und teilweise auch 2. Klassen haben doch regulär schon 11.15/11.30 Schluss (je nach Shcule, bei uns wars immer 11.15), müssen die dann auch auf die Öffnung des Horts warten???
Und wenn Tage vorher bekannt ist, das die Shcule dann und dann aus ist, dann sollte der Hort/die Mittagsbetreuung darauf vorbereitet sein (also meines WIssens gingen die Buchungen immer von Unterrichtsende - egal wann - bis x. Uhr, da war nix mit "vorbuchen") Da liegt das Ganze eher dann an mangelnder Rücksprache zwischen Schule und Betreuungseinrichtung oder an starrer Haltung des Trägers der Betreuungseinrichtung (bei uns ist das ein Förderverein, der aber von der Stadt unterstützt wird und 2 Grund/Hauptschulen und - in seltenen Fällen - eine REalschule in SAchen Mittagsbetreuung (nur für Grundschulen) und Hort abdeckt) Liebe Grüße Paehm "Realität ist eine Illusion, die man sich macht, wenn man noch gar nix getrunken hat" Cora von Ablaß-Krause |
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Mitglied seit 10.04.2010
650 Beiträge (ø0,2/Tag)
Hallo,
es geht doch nicht um einen spezeillen Feiertag...lasst es Betriebsausflüge, Putztage oder Zeugniskonferenzen sein: es gibt immer Gründe, warum der Unterricht angekündigt (!) ausfällt. Und wie viele schon geschrieben haben: diese Ausfallzeiten sind Sache der Eltern! Turtle hat es ganz richtig geschrieben: die Schule hat keinen Betreuungsauftrag, sondern "nur" einen Bildungsauftrag. Natürlich ist es schwachsinnig für 1-2 Stunden, die sehr selten anfallen einen Babysitter, eine Tagesmutter o.Ä. zu buchen. Es ist total unrealistisch, dass diese an einer Hand voll Mittagen im Jahr mal eben so all ihre Pläne umschmeißen, um irgendwo eine Gruppe von Kindern zu bespaßen. Außerdem ist doch auch gar nicht klar, wieviele Kinder es sind. Wenn der Unterricht in einer Klasse ausfällt, sind es vielleicht 1-5 Kinder, die auf ihre Hortbetreuung warten müssen... fällt in der ganzen Schule der Unterricht aus, sind es vielleicht schon 25. Mal von den Kindern abgesehen, die die Zeiten bis zur Schulbusabfahrt überbrücken müssen! Eine Lösung kann meiner Ansicht nach nur innerhalb der Schule stattfinden. Die Schule muss das natürlich nicht und ich kenne leider immer noch einige Schulleitungen/ Lehrer/ Schulamtsmitarbeiter denen solche Probleme völlig wurscht sind. Aber wenn ihr euch als Eltern zusammen tut und konstruktiv gemeinsam an einer Lösung arbeitet, kann man sowas innerhalb eines Halbjahres umsetzen. An anderen Schulen geht es ja auch, ihr braucht also kein Rad neu erfinden. Und bis dahin würde ich mir eine Hand voll befreundeter Eltern schnappen und eine Betreuung selbst organisieren. Das kann doch wirklich nicht so schwer sein, oder? Bei 5 Kindern reicht ein "Aufpasser" der sich für die kurze Zeit mit den Kindern auf den Spielplatz setzt oder vielleicht in der Schule/ im Hort einen Raum zur Verfügung gestellt bekommt. Ist ja auch nur für so lange, bis ihr eine bessere Lösung erarbeitet habt. Und ja klar, ist blöd, wenn man sich für zwei Stunden den halben Tag freinehmen muss. Aber wenn man sich diese Zeiten mit anderen teilt, ist es doch nur halb so schlimm! Ich kann es immer nicht so recht verstehen, dass viele Leute überall perfekte und fertige Lösungen erwarten. Manchmal muss man eben selbst anpacken und sich gegenseitig helfen, dann ist alles halb so schlimm. Gruß |
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Mitglied seit 10.04.2010
650 Beiträge (ø0,2/Tag)
Zum Thema Hort:
der Hort hat X Mitarbeiter für eine Gruppe mit festen Arbeitszeiten. Mal hier zwei Stunden früher, mal da ein bisschen gemauschel...das geht nicht so einfach! Zum einen darf ein Erzieher nicht einfach mehr Kinder betreuen (da gibt es Gesetze), zum anderen herrscht massiver Geldmangel und Überstunden müssen auch ausgezahlt/ abgebummelt werden und das kostet die Einrichtung Geld! Und wer soll das zahlen? Die Eltern- da gibt es ein großes Geschrei! Die Schule? Der Träger des Hortes? Die Gemeinde? |
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Mitglied seit 03.06.2007
18.585 Beiträge (ø4,35/Tag)
![]() ![]() Und ich wiederhole mich: nicht unbedingt in der Grundschule wenn es sich um eine verlässliche Grundschule handelt. Hier muss eine Lösung unter Mitarbeit der Eltern gefunden werden. Es müssen dann ja für eine Teil der Schüler Schulbusse und Schulweghelfer organisiert werden. Ja, der Speckgürtel um München reicht recht weit, bis fast ins Frankenland und weit ins Voralpenland ![]() Aber ich sehe mich bestätigt, dass ich damals darauf gedrungen habe, nicht aufs Land zu ziehen und lieber in der Großstadt zu bleiben, auch wenn es teurer ist zum Wohnen. LG Anne |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.138 Beiträge (ø1,07/Tag)
Hallo zusammen, Schulen hatten zu der Zeit, als meine Kinder noch dort hingingen, Verfügungstage. Das waren ein/zwei Tage jährlich, die sie an selbst gewählten Tagen nehmen konnten und an denen dann keine Schule war. Mag sein, dass die eine oder andere Schule dafür den Tag nach Kirchweih wählte, bei uns war es meist der Aschermittwoch. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht. Und wenn, dann wird der Termin am Schuljahresanfang bekanntgegeben, damit sich die Eltern darauf einstellen können.
Nannas Problem versteh ich trotzdem noch nicht so. Mittagsbetreuung und Hort buche ich nicht von .... Uhr, sondern nur bis .... Uhr. Das ist bei der Mittagsbetreuung meist bis gegen 14 Uhr, beim Hort der spätere Nachmittag. Da die Erstklässler nicht bis 13 Uhr, sondern meist schon nach der 5. Stunde, tageweise auch schon früher, Unterrichtsende haben, sind diese Einrichtungen nicht erst ab 13 Uhr geöffnet. Und selbstverständlich können die größeren Kinder auch diese Einrichtungen bei vorzeitigem Unterrichtsende nutzen, sofern sie dafür angemeldet sind. Es gibt also normale und verpflichtende Grundschulklassen, Mittagsbetreuung und Horte und die TE findet immer noch keine für sie zugeschnittene Lösung der Kinderbetreuung? Was soll der Staat oder die Gemeinde denn noch organisieren? Und entgegen der Aussage der TE betrifft das "Problem" auch nicht eine ganze Klasse. Es gibt auch im Münchner Speckgürtel noch Eltern, die sich selber um ihre Kinder kümmern und denen es egal ist, ob diese mal früher von der Schule heimkommen. Wongerhans, ich kenne das bayerische Feiertagswesen auch noch von früher, da gab es noch halbe Feiertage, an denen erst ab mittags gearbeitet wurde und an für unsere heutige Zeit so unbekannten Tagen wie Peter und Paul war die Schule ganz geschlossen. Ist aber völlig irrelevant für heute, was früher mal war. vG MArion |
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Mitglied seit 09.08.2015
2.976 Beiträge (ø2,31/Tag)
Servus Marion
ich habe nix von "früher" geschrieben, das war vor 5 1/2 Jahren! Aber das ist eh OT. Liebe Grüße aus der Oberpfalz Der WongerHans Keep the fire burning! |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.138 Beiträge (ø1,07/Tag)
Es müssen dann ja für eine Teil der Schüler Schulbusse und Schulweghelfer organisiert werden.
Für Fahrschüler gibt es wohl eine Möglichkeit in der Schule, sich hinzusetzen und schon mit den Hausaufgaben zu beginnen, bis der Bus kommt. Bei uns wurde dazu ein Klassenzimmer aufgesperrt. Schulweghelfer ist eine reine Organisationssache der Eltern, wenn sich niemand findet, der sich hinstellt, gibts halt keine. |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.138 Beiträge (ø1,07/Tag)
Ja, der Speckgürtel um München reicht recht weit, bis fast ins Frankenland und weit ins Voralpenland Lachen .
Als Speckgürtel werden die an eine Kernstadt angrenzenden selbständigen Gemeinden bezeichnet. Das ist für München weder Franken noch das Voralpenland. |
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Mitglied seit 28.01.2010
9.641 Beiträge (ø2,92/Tag)
Hallo!
Ich sehe das Problem hier eher in der mangelnden Flexibilität des Hortbetreibers sowie wahrscheinlich auch in einer suboptimalen Kommunikation zwischen Hort und Schule. Die Schule soll bilden, der Hort soll betreuen. Somit ist eine Betreuung bei Unterrichtsausfällen doch eigentlich eine der Kernaufgaben des Horts. Die Ausfälle, um die es hier geht, sind ja auch keine mega spontanen. Lehrerkonferenzen, regional speziell gehandhabte Feiertage - all das sind Termine, die sehr weit im Vorraus feststehen, die man als Betreiber einer Betreuungseinrichtung problemlos einplanen können sollte. Und auch sonst geht es hier ja um einige Tage vorher angekündigte Ausfälle - ebenfalls etwas, worauf man reagieren könnte. Schließlich ist in anderen Unternehmen ja Mehrarbeit bzw. Überstunden auch keine Seltenheit, wenn es mal zu ungeplanten Spitzen kommt. Wie das dann mit den Eltern abgerechnet wird, wie der Betreiber des Horts das dann mit seinen Mitarbeitern regelt - das sind doch alles Dinge, die man vertraglich regeln und somit für alle transparent klären kann. Und ich denke, für Eltern, die aus beruflichen Gründen auf einen zuverlässigen Hort auch an Tagen mit Unterrichtsausfall angewiesen sind, wäre es erheblich angenehmer, wenn sie diese Tage/Stunden einfach nachzahlen, sich aber dafür nicht den Kopf über anderweitige Lösungen zerbrechen müssten. Von daher wäre es hier vielleicht echt die zielführendste Lösung, wenn man vor allem mal das Gespräch mit dem Hort suchen und schauen würde, ob sich dort nicht machbare Lösungen finden lassen. Zumal unter Umständen ein Hortbetreiber, der nicht in öffentlicher Hand ist, auch wesentlich mehr und unkompliziertere Möglichkeiten hat, Lösungen zu entwickeln. Bei öffentlichen Schulen kann sowas sonst einen ewigen Antrags- und Genehmigungsmarathon nach sich ziehen... GLG, Elphi |
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Mitglied seit 03.06.2007
18.585 Beiträge (ø4,35/Tag)
@ Marion,
ich weiß, im engen Sinn als Speckgürtel gelten die direkt anliegenden Gemeinden, aber Starnberg, Freising, Ebersberg, Germering werden von einigen schon im weiteren Sinne zum Speckgürtel noch dazu gezählt, auch wenn sie schon weit draußen liegen. |
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Mitglied seit 28.06.2014
8.713 Beiträge (ø5,14/Tag)
Hallo,
Ich finde schon, dass so ein Problem ganz allgemein geregelt werden muss. Eigeninitiative von Seiten der Eltern hört sich ja immer gut an, aber als ehemals allein erziehende Mutter weiß ich, wie das aussieht. Man ist als voll berufstätige Mutter immer in der „Nehmerrolle“, denn wenn man so eine Aufgabe mal eben locker flockig übernehmen könnte, bräuchte man ja keine Hilfestellung, dann würde man die Betreuung alleine hinkriegen. Es gibt aber noch einen schwerwiegenden Aspekt, nämlich die Verantwortung für nicht eigene Kinder. Die habe ich immer abgelehnt, weil ich einfach Angst vor den etwaigen Folgen hatte. Ist man, wenn man schnell mal einspringt, eigentlich versichert? Man übernimmt dann ja, wenn auch nur kurzfristig, die komplette Verantwortung und das ganz offiziell. Somit habe ich eine Hilfestellung auch nur ungern angenommen. Ich wollte diese Verantwortung auch niemandem aufbürde. Ab und zu hat eine Mutter aus demselben Haus meinen Kleinen aus dem Kindergarten am Abend mitgenommen und da durfte er dann warten bis ich kam. War wohl praktisch, aber ich konnte mich ja nicht mit einer Gegenleistung erkenntlich zeigen. (So „ein bisschen mitnehmen und bei mir warten lassen“, das hätte ich natürlich auch gemacht. Konnte ich aber nicht). Ich weiß, die Verantwortung hat man auch, wenn Kinder zum Spielen kommen. Und doch sehe ich diese Situation anders. Sie kommen vorbei, spielen eine halbe Stunde zusammen, gehen dann wieder. Das fand bei mir halt an den Wochenenden statt. Auch dabei war mir nie ganz wohl, denn ich wusste ja nicht, ob sie wieder wohlbehalten daheim angekommen sind. Womöglich haben sie noch woanders einen Stopp eingelegt. Für die Schule sollte schon eine „größere Lösung“ gefunden werden. Verlässlich und mit Versicherungsschutz. Und das geht schlimmstenfalls nur über die Schulbehörde. LG Bagheera |
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Mitglied seit 22.11.2010
372 Beiträge (ø0,12/Tag)
Ich rätsle gerade, warum man Kinder nicht eine Stunde einfach so auf dem Schulhof spielen lassen kann, wenn es nicht gerade in Strömen regnet? Klar, ohne "Aufsicht", aber das sind doch keine Babys, denen man nicht klar machen kann, dass sie in diesem geschützten Bereich bleiben und sich halbwegs manierlich benehmen sollen? |
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Mitglied seit 28.06.2014
8.713 Beiträge (ø5,14/Tag)
@Eda
genau hier sind wir aber ganz dick beim Thema Verantwortung. Solange die Kinder sich im Schulbereich befinden, liegt die Verantwortung dort. Dort sind die Kinder normalerweise versichert, aber sind sie das auch, wenn keine Aufsicht mehr da ist? Das ist eine Rechtsfrage, bei der ich mich nicht auskenne. Was passiert, wenn auf dem von Dir angesprochenen Schulhof ein Unfall passiert (sowas kommt auch vor, wenn die Kinder sich "manierlich benehmen). Wer ist dann der Ansprechpartner, bzw. wer kann dann seinen Kopf aus der Schlinge ziehen? Vielleicht ist ja alles ganz einfach und unproblematisch, aber genau da bin ich mir nicht sicher. LG Bagheera |
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Mitglied seit 18.06.2003
32.864 Beiträge (ø5,74/Tag)
![]() Die habe ich immer abgelehnt, weil ich einfach Angst vor den etwaigen Folgen hatte. Ist man, wenn man schnell mal einspringt, eigentlich versichert? Man übernimmt dann ja, wenn auch nur kurzfristig, die komplette Verantwortung und das ganz offiziell. ![]() Ohje, da hätten meine Kinder nie Schulfreunde mit zum Essen bringen können oder auch im Garten spielen etc. Und das beschränkte sich sicher nicht auf nur 30 Minuten ![]() ![]() Kann doch auch nicht sein, das die Schule nun für alle Kinder auch ausserhalb der Unterrichtszeiten verantwortlich gemacht wird!? Was denn noch Alles? |
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Mitglied seit 03.06.2007
18.585 Beiträge (ø4,35/Tag)
Hallo,
wie Bagheera schon schrieb, geht "alleine lassen" auf dem schulhof aus Versicherungsgründen gar nicht. Da möchte ich doch mal das Aufschreien hören, wenn sich z.B. ein Kind verletzt und wer entscheidet dann, ob, wann und welche Hilfe geholt wird? Die unter 10-jährigen Kinder?? LG Anne |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.138 Beiträge (ø1,07/Tag)
Auszug aus den Buchungsregeln für einen bayerischen Hort:
Im Hort sind zum Zeitpunkt der Buchung oftmals die Schulzeiten noch nicht bekannt. Ausgehend von dem bekannten Stundenumfang der jeweiligen Schulklassen kann auch hier zunächst ein realistischer Buchungsrahmen für die Beantragung der Abschlagszahlungen zugrunde gelegt werden. Sollte dieser unzutreffend sein, kann dieser entsprechend nachträglich angepasst werden. Bei den Horten ist insoweit hier zusätzlich eine Erleichterung durch das BayKiBiG vorgesehen, als durch den um 0.2 höheren Gewichtungsfaktor umgerechnet eine Buchungszeitkategorie zusätzlich finanziert wird. Durch diese Maßnahme soll gerade das unterschiedliche Unterrichtsende einen Ausgleich erfahren. Alles klar? Du bucht also z.B. 2 Stunden, aber durch den Gewichtungsfaktor besteht ein (nicht zu bezahlender) Anspruch auf eine höhere Betreuungszeit, eben um so Zeiten wie vorzeitiges Unterrichtsende abzufangen. Und auch die anderen Paragrafen zeigen, dass das ganze ziemlich flexibel gehandhabt wird. vG Marion |
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Mitglied seit 18.06.2003
32.864 Beiträge (ø5,74/Tag)
Ist ja nicht schlecht. Aber arbeiten die Betreuer dann umsonst? ![]() |
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Mitglied seit 28.06.2014
8.713 Beiträge (ø5,14/Tag)
Hallo Turtle,
Du verstehst gerne etwas falsch und legst jedes Wort unnütz auf die Goldwaage. Die genannte halbe Stunde war ein fiktiver Anhaltspunkt, ich hätte jede andere Zeit auch nehmen können. Und ja, es stimmt, bei mir konnten die Woche über nie Kinder zum Spielen kommen, ich musste nämlich morgens um 7 Uhr aus dem Haus und war frühestens um 17.30 wieder daheim (da durfte dann aber schon mal kein Stau auf der Strecke sein). Dann noch schnell das Kind gepackt und zum Einkaufen gerannt; die Geschäfte schlossen damals um 18.30! Wo hätte da die Zeit zum Spielen mit anderen Kindern noch herkommen sollen? Auch für berufstätige Mütter wird der Tag nicht verlängert. Außerdem stand da auch, dass bei mir durchaus Kinder am Wochenende waren. Überlesen?? Und so ganz nebenbei, das Kind sollte auch noch Zeit mit mir haben, wenn es schon den ganzen Tag außer Haus sein musste. Gleichaltrige Ansprechpartner hatte es tagsüber auch in Hülle und Fülle. Schon komisch, Anne-Isabell hat meinen Einwand in Richtung Verantwortung und Sicherheitsaspekt ganz so verstanden, wie ich ihn gemeint hatte. Ich scheine doch einigermaßen verständlich zu schreiben. LG Bagheera |
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Mitglied seit 28.01.2010
9.641 Beiträge (ø2,92/Tag)
![]() ![]() Das Gesetz wendet sich an den Betreiber des Horts. Dieser wiederum schließt mit den Betreuern Arbeitsverträge. Wie also die gesetzlich vorgesehene flexible Zeit sich dann für die Mitarbeiter auswirkt, hängt einzig und allein davon ab, wie die das mit dem Betreiber in ihren Arbeitsverträgen regeln. Also genau so wie bei allen anderen Angestellten, wo im Arbeitsvertrag ja in der Regel auch bereits festgelegt wird, welche reguläre Arbeitszeit gilt und wie Überstunden darüber hinaus gehandhabt werden. GLG, Elphi |
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Mitglied seit 14.05.2002
193 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hi,
@MarionMarion: Wo hast du diesen Auszug her? Das finde ich interessant. Hab nämlich vom Jungendamt die Aussage der Hortleitung bestätigt bekommen: es muss exakt vom Unterrichtsende beginnen gebucht werden. Nicht früher. Verboten. Allerdings steht da ja was von "Abschlag" daraus folgere ich , dass irgendwann korrigiert wird. Oder ist das eine Hortordnung für einen speziellen Hort? Dann setzen die lt. Jugendamt damit ihre Förderung aufs Spiel. Mein Kind zB hat 2mal bis 11:30, zweimal bis 12:15 und einmal bis 13:00. Und genau so sind auch die Buchungen im Hort: jeden Tag anders. Bei allen Kindern. Das macht denen auch keinen Spass in der zweiten Schulwoche alle Verträge einzeln anpassen zu müssen. Speckgürtel ist für mich der S-Bahnbereich. Aber das ändert nichts am Thema. Es ging mir darum, dass es hier einen großen Anteil Doppelverdiener gibt. Die Eltern schaffen das schon irgendwie. Ich hatte auch schonmal fremde Kinder an Schliesstagen bei mir. Ich selber hab sehr flexible Arbeitszeiten und deshalb kein Problem. Aber ich frag mich halt, ob das so sein muss. Über diese komplizierten Buchungszeiten, die erst seit September so sind, haben sich alle Eltern aufgeregt. Mit der früheren Buchung waren solches Ausfälle abgeckt. Die Eltern waren zufrieden mit ihren Buchungszeiten und alles war kein Problem. Jetzt gibt es einerseits ein neues Gesetz für den Hort --- andererseits entsteht ein Loch auf der Schulseite. viele Grüße Nanna |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.138 Beiträge (ø1,07/Tag)
BayKiBiG Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
Und die nächsten zwei Fragen hätte ich auch gleich: Warum buchst du den Hort nicht 5 Tage ab 11.30, wenn du solche Probleme hast, falls der Unterricht eher zu Ende ist. Ansprechpartner für Hortkinder, die wegen frühzeitigem Unterrichtsende "auf der Straße stehen" wären doch zuerst mal die Betreuer im Hort. was sagen die denn ganz konkret zu dem Problem? Der Hort scheint ja täglich ab 11.30 geöffnet zu sein. vG Marion |
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Mitglied seit 24.04.2003
1.051 Beiträge (ø0,18/Tag)
Hallo!
@Marion: Nanna hat doch oben geschrieben, daß sie keine Zeiten "auf Verdacht" buchen kann/darf! Die "Verläßliche Grundschule" gibt es hier (BW) seit dem Schulstart meines Sohnes, bei geplanten Unterrichtsausfällen gab es i.d.R. einige Tage vorher einen Elternbrief zum Ankreuzen mit der Möglichkeit, das Kind bis zum vorgesehenen offiziellen Schulende betreuen zu lassen, es nach Hause oder zu einen anderen Kind geht. Auch bei Personalversammlungen o.ä. gab es eigentlich immer ein Angebot zur Betreuung. Liebe Grüße
Sylvie Alles ist gut - solange es aus Schokolade ist... |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.138 Beiträge (ø1,07/Tag)
Sylvie,
aber genau in dem BayKiBiG steht doch, dass der gebuchte Faktor mit 1,2 multiplziert wird und diese Zeiten dann tatsächölich zur Verfügung stehen, eben um diese Unterrichtsausfälle auszugleichen. Mich würde trotzdem interessieren, was der Hort konkret dazu sagt. Heißt es wirklich: Ist uns doch egal, ob ihr Kind schon 45 Min eher aushat, wir öffnen für es erst zur gebuchten Zeit. vG Marion |
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Mitglied seit 14.05.2002
193 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hi Marion,
der Hort sagt, wenns nicht so oft vorkommt, passt das schon. Das ganze Problem gibts ja erst seit September-Schulanfang. Es weiss noch keiner so genau, wie oft das vorkommen wird. Hat bisher ja weniger interessiert. Jeder ärgert sich über die blöde neue Regelung von der "Aufsichtsbehörde für Hort" (keine Ahnung wer das jetzt genau ist) bezüglich Leerbuchungen. Mich hat halt interessiert: wenn auf der einen Seite (Hort) das so beschränkt wird, ob dann auf der anderen Seite (Schule) auch jemand verpflichtet ist. Was die Leute freiwillig tun, steht auf einem anderen Blatt. Und über den Unterrichtsausfall wird bei uns nur informiert. Da gibts nix zum ankreuzen, ob ich Betreuung brauche. Aber es scheint, wenns nicht grad ne spezielle Schule ist, so zu sein, dass so ne Ausfallstunde untertags an den Eltern hängt. Ist eigentlich unlogisch. Das BayKiBiG führ ich mir jetzt mal ausführlich zu Gemüte. Wo steht das mit den 1,2? Kannst du mir da schnell helfen? Ich hab beim überfliegen nix gefunden. Aber ich werds schon noch im Detail lesen. viele Grüße Nanna |
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Mitglied seit 25.12.2008
1.618 Beiträge (ø0,44/Tag)
Für die Betroffenen anderswo hilft es leider nix, aber nur als Anregung, dass es so etwas auch gibt:
Die städtischen Wiener Horte (die privaten, glaube ich, auch, die sind meist ähnlich) springen als Betreuung für jede schulfreie Zeit ein, die nicht am Wochenende liegt. Bei unseren Kindern hat der Hort immer das Mitteilungsheft kontrolliert (und abgezeichnet) und war so über Stundenentfälle etc. informiert. Auch ganze schulfreie Tage und Ferien waren abgedeckt. Auch vor Schulbeginn, ab 6:30, konnten die Kinder hingehen. Dass ich um 7:00 aus dem Haus muss, war daher kein Problem, die Kinder haben sogar gern im Hort gefrühstückt (weil es dort Nutella gab ![]() Die Stadt fördert jetzt aber lieber andere, billigere Formen der Tagesbetreuung. ![]() Für die Eltern hat das vor 4 Jahren 250,-/Monat inkl. Essen gekostet. Ich finde das vorbildhaft. Eltern, deren Kinder eine Ganztagsschule besuchten und nur in den Ferien im Hort waren, haben über Einrichtung und Möglichkeiten im Hort nur so gestaunt. Wenn also ein politischer Wille da ist... LG Brunhilda |
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Mitglied seit 25.12.2008
1.618 Beiträge (ø0,44/Tag)
PS: Kosten sozial gestaffelt, wir waren Vollzahler. |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.138 Beiträge (ø1,07/Tag)
Hallo Nana,
ich finde das ganze Problem jetzt ziemlich aufgebauscht und an den Haaren herbeigezogen. Der Hort nimmt also auch Kinder auf, die vorzeitig Unterrichtsende haben. So war es früher schon und so wird es wohl auch heute noch sein. Wir können jetzt natürlich diskutieren, wie oft " nicht so oft vorkommen" ist, aber es wird wohl genauso oft möglich sein wie nötig, damit die Kinder nicht auf der Straße stehen. Eltern, die ihre Kinder nicht zur Mittagsbetreuung oder in den Hort angemeldet haben werden schon wissen, dass die Schule manchmal früher Schluß macht und für diese Fälle schon eine Lösung haben (meist ist es ihnen egal, da es immer noch Eltern gibt, die sich selbst um ihre Kinder kümmern). Du musst dir nicht fremde Köpfe zerbrechen. Wo genau ist denn nun dein ganz persönliches Problem, deine Postings sind so was von wirr. Für angemeldete Hortkinder ist es geklärt. Ich vermute, du arbeitest, bist erst um Eins zuhause, hast dein Kind weder zur Mittagsbetreuung noch in den Hort angemeldet und regst dich jetzt auf, weil Kinder ab und zu mal eine Stunde früher aushaben und forderst jetzt von der Schule, dass sie auch für diesen Fall eine Betreuung organisieren. Anders kann ich mir das Ganze nicht mehr vorstellen. vG Marion |
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Mitglied seit 14.05.2002
193 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hi,
nein, Marion. Ich bin Elternbeirat im Hort. Insofern bin ich schon für Probleme andere zuständig. Und für angemeldet Hortkinder ist es nicht geklärt! Unsere Buchungszeiten sind definitv nach Uhrzeiten. Und da steht dann halt Dienstags ab 13Uhr und nicht ab 11:30. Ich persönlich hab sehr flexible Arbeitszeiten, deswegen kein Problem. Aber ich find es nicht sehr befriedigend auf das Wohlwollen des Horts angewiesen zu sein. In unserem vorherigen Kindergarten wäre einfach mal das Kind 1h früher zu bringen (oder später abzuholen) so nicht möglich. Die verlangen da schon für 5min Abweichung von der Buchungszeit bringen Geld! Ich such nach Lösungen, die wir der Hortleitung vorschlagen könnten oder wenn die Gesetze anders sind eben der Schule. Es ist natürlich viel leichter, wenn ich da Gesetzte im Hintergrund hab. Der Hort ist auch kein Wohlfahrtsverein und muss Geld reinbekommen. Könntest du mir den Paragraphen zu diesem 1,2 Faktor sagen? Ich hab nämlich in den beiden Gesetzen nix zu Buchungszeiten gefunden. Meine Postings sind nicht wirr. Nur die Anworten, die dann in ganz andere Richtungen gehen. Was ist Kirta? Können die nicht zu Nachbarn? .. Ich such Gesetze! viele Grüße Nanna |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.138 Beiträge (ø1,07/Tag)
Doch Nana, das ganze ist wirr. Oben schreibst du, dass die Kinder sehr wohl aufgenommen werden, nur darf es nicht zu oft vorkommen, es gibt also durchaus eine interne Lösung, die flexibel gehandhabt wird. Das ist kein Wohlwollen dir gegenüber, sondern gängige Praxis in den Horten. Man kann sich aufregen, dass Regeln zu genau befolgt werden, man kann sich aber auch aufregen, wenn Probleme flexibel und praxisnah gelöst werden, weil man gerne wieder einen Gesetztext hierfür hätte.
Du musst der Hortleitung keine Lösung vorschlagen, da es schon eine gibt. Da der Hort ab 11.30 geöffnet hat, entstehen auch keine zusätzlichen Kosten, wenn eine Handvoll Kinder ab und zu mal eine Stunde vor 13 Uhr kommen. Immer noch sehe ich kein Problem in deinem Fall. Jetzt kommst du auch noch mit dem früheren Kindergarten, wo es wieder anders war und es soll nicht wirr sein? Genau dort gab es die festen Betreuungszeiten ohne vorzeitigem Ende und das war jetzt auch wieder nicht recht, den es könnte ja sein, dass jemand in diesem Fall sein Kind mal eine Stunde früher bringen oder später abholen möchte. Und zu meinem Text: 18. Newsletter zum BayKiBiG |
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Mitglied seit 14.05.2002
193 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hallo Marion,
ich frag mich grundsätzlich, wer verantwortlich ist, wenn die Schule sowas macht. Ich hatte damit gerechnet von der Community Gesetzeshinweise zu bekommen, dass die Schule das abdecken muss. Nach den Antworten hier scheint die Schule das ja zu dürfen. Hätt ich jetzt ehrlichgesagt nicht erwartet, dass das so ist. Ich bin von so einer flächendeckenden verlässlichen Grundschule ausgegangen. Insofern ist die Geschichte mit den Nicht-Nachmittagsbetreuten Kindern hinfällig, das war nur ein Beispiel, da ich ja ursprünglich von einem Schulproblem ausgegangen bin. Und das mit "die Kinder dürfen auch mal früher kommen" ist eine mündliche Zusage. Fast so "unter der Hand": na dann machen wir das halt mal. Das war eindeutig so, dass man sich nicht drauf verlassen kann, dass sie das das ganze Schuljahr machen werden. Und ich weiß lieber vom Vorraus Bescheid und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wenns eine Klasse ist, ist das sicher kein Problem. Aber ich erinnere mich auch an Lehrerkonferenzen/Anmeldung neuer Schüler/etc. Das war zwar frühzeitig bekannt, aber hier sprechen wir von locker 12 Klassen, die dann gleichzeitig-verfrüht Schluss haben. Da könnte es mit Betreuungsschlüssel schon eng werden. Der Kindergarten regelt das eben über den Geldbeutel: die ersten 2h überzogen ->4Euro, bar . Auch für 5min. Ist eine Lösungsmöglichkeit, teuer -> aber ich hab nicht die Gefahr, dass das Kind unbetreuert ist. Wird der Hort sicher nicht machen, die Kinder aussperren. Aber eine geregelte Lösung auf Papier, bei der ich nicht Bitte-Bitte und Danke-Danke sagen muss wär mir bedeutend lieber. Also ich zahl lieber einen Puffer und hab dann ein ruhiges Gewissen, aber das darf man ja nicht mehr. Die Newsletter sind mir noch garnicht aufgefallen, die schau ich mir jetzt mal an. Danke. vieele Grüße Nanna |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.138 Beiträge (ø1,07/Tag)
ich klick mich jetzt aus.
Wieder war es nur ein Beispiel was sein könnte wenn, obwohl das Problem im Hort garnicht auftritt, und nun betrifft es auch zwölf Klassen, für die du dich verantwortlich fühlst obwohl du gerade mal Elternvertreterin im Hort bist. Was geht dich die Schule an und wie die anderen das lösen, die mit so Kinkerlitzchen wahrscheinlich überhaupt kein Problem haben und niemand brauchen, der das für sie löst. |
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Mitglied seit 08.09.2007
1.588 Beiträge (ø0,38/Tag)
Mein Gott, Marion, warum schlägst du denn so um dich?
Man könnte es doch als wünschenswert betrachten, wenn der Elternbeirat des Horts sich frühzeitig über alle Eventualitäten informiert! Es gab scheinbar zu Beginn dieses Schuljahres eine "Regeländerung" und darauf wollen und sollen sich jetzt alle Beteiligten verbindlich einstellen. Dazu gehört eben auch, die Verantwortlichkeiten zu klären. |
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Mitglied seit 12.12.2005
5.138 Beiträge (ø1,07/Tag)
TomKaGai,
hast du dir das ganze überhaupt komplett durchgelesen? Ich war die letzte, die überhaupt noch auf diesen Beitrag geantwortet hat und entsprechende Gesetze rausgesucht hat. Letztendlich geht es doch darum, dass bereits eine Lösung auf freiwilliger Basis existiert, aber "ich will nicht bitte sagen, ich will nicht danke sagen, ich möchte dass es ganz selbstverständlich ist und ich mich auf ein schriftliches Gesetz dazu berufen kann". Irgendwann verliere auch ich die Geduld, sorry. |
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Mitglied seit 08.09.2007
1.588 Beiträge (ø0,38/Tag)
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass du nichts Hilfreiches beigetragen hast. Aber du gehst Nanna unverhältnismäßig stark an. Das was du schreibst ("ich will nicht bitte sagen, ich will nicht danke sagen, ich möchte dass es ganz selbstverständlich ist und ich mich auf ein schriftliches Gesetz dazu berufen kann") hat sie doch gar nicht verlangt.
Sie sucht nach _verbindlichen_ Antworten, wie die Situation _offiziell_ geregelt werden kann. Denn die neuen Regeln sind noch nicht erprobt und sie will sich nicht auf Notlösungen verlassen müssen. (Was ihrer Aufgabe als Teil der Elternbeirats des Horts ist und im Zusammenhang mit der Betreuung von Grundschulkindern definitiv angemessen.) P.S. Natürlich habe ich alles gelesen. ![]() |
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Mitglied seit 14.05.2002
193 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hallo TomKaGai,
danke, wenigstens einer der mich versteht. viele Grüße Nanna |
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Mitglied seit 18.06.2003
32.864 Beiträge (ø5,74/Tag)
Moin
TomKaGai, doch. Genau das hat sie gesagt und das war der Moment in dem ich aufgehört habe mich umzuhören ![]() ![]() ![]() Erzieher-/innen, Kinderbetreuung sind ja für manche ein selbstverständliches Recht (hoffe ihr wisst was ich meine. Weiß gerade nicht wie ich das verständlicher ausdrücken kann) . Wozu da Bitte und Danke sagen. Sie kümmern sich ja nur um das Wichtigste das Eltern haben (sollten) ![]() Liebe Grüsse Turtle Ist der Chef nicht da - entscheiden seine Stellvertreter, sind diese auch nicht da - entscheidet der gesunde Menschenverstand |
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Mitglied seit 08.09.2007
1.588 Beiträge (ø0,38/Tag)
Einmal vorweg: ich hab eigentlich kein Interesse, hier den großen Vesteher zu spielen. Mehr kann ich aber - wie ihr vielleicht gemerkt habt ![]() Okay, megaturtle, das hat sie geschrieben und da muss ich mich bei Marion natürlich entschuldigen, dass ich ihr diese Worte in den Mund bzw. die Finger gelegt hab. Ich verstehe auch, dass du, megaturtle, bei solchen Themen besonders aufmerksam dabei bist. Aber, und das fällt mir manches Mal auf, du bist auch sehr schnell in der Defensive bzw. gehst auf Angriff über. Du witterst Bedrohung, wo es keine gibt. In diesem Fall hier geht es Nanna doch gar nich darum, dass sie den Betreuern/der Schule nicht dankbar für ihre Leistungen wäre. Sie - und sie steht hier stellvertretend für alle Eltern der Hortkinder! - möchte nur nicht auf den guten Willen von Schule oder Hört angewiesen sein müssen. Es ist doch vollkommen logisch, dass man als Elternbeirat für solche absehbaren Situationen (Schule endet angekündigt früher als sonst) eine _verbindliche_ Lösung wissen möchte. Es ist doch ebenso nachvollziehbar, dass man davon ausgeht, dass so etwas vom Gesetzgeber geregelt ist, es also diese verbindliche, gesetzlich geregelte Lösung gibt. Wir reden hier von Grundschulkindern - je nach Wohnort und persönlichem Charakter (des Kindes und der Eltern ![]() Stellt euch vor, ein weiterer Elter* kommt und fragt Nanna in ihrer Funktion als Elternbeirat: Hey, mein Sohn, der hatte jetzt schon wieder einen Stundenausfall und als er dann in den Hort ist, war man da etwas angesäuert, weil schon 5 andere Kinder aus seiner Klasse zusätzlich da waren. Sind die denn nicht zuständig? Da muss sie doch die Regelung kennen?! Und Nanna mag ihre Anfrage stellenweise etwas missverständlich formuliert haben, aber alles in allem war sie sachlich und wurde eben von manchen missverstanden. (Man korrigiere mich, wenn ich meinerseits Falsches schreibe!) * Ja, das Wort Elter klingt blöd. Aber ich fühle mich auch blöd dabei, in solchen Fällen automatisch nur von Müttern zu schreiben und eine bessere Lösung als Elter weiß ich gerade nicht. |
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Mitglied seit 12.11.2011
10.563 Beiträge (ø3,98/Tag)
Ein Elter ist korrekt, TomKaGai. ![]() LG, ashala |
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Mitglied seit 18.06.2003
32.864 Beiträge (ø5,74/Tag)
![]() ![]() ![]() Und natürlich muss man auch für Grundschulkinder eine verlässliche Betreuung haben. Aber das muss man eben mit den zuständigen stellen kommunizieren. Denn NUR die können da wirklich helfen. Und das mache ich als "Elter" (gutes Wort) Nannas Beiträge kommen, für mich, so rüber als wenn nur Ansprüche gestellt werden sollen, den Betreuern Gesetzte auf den Tisch geknallt werden um sagen zu können "Seht ihr, ihr MÜSST" Wie gesagt so kommt es bei mir durch ihre Beiträge an. ![]() Liebe Grüsse Turtle Ist der Chef nicht da - entscheiden seine Stellvertreter, sind diese auch nicht da - entscheidet der gesunde Menschenverstand |
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Mitglied seit 08.09.2007
1.588 Beiträge (ø0,38/Tag)
Entschuldige, megaturtle, wahrscheinlich habe ich damit rieben, für diesen Thread auf jeden Fall. Ich meinte nur, was du auch eben schreibst: du verstehst Nanna so, dass sie nur Ansprüche stellen will (ohne Reden, ohne Freundlichkeit, eben einfach "die Gesetze auf den Tisch knallen") und fühlst dich davon, als jemand der selber in der Kinderbetreuung tätig ist, sozusagen in deiner Ehre verletzt. Das musst du aber gar nicht, denn so meint sie es gar nicht.
Als Elternbeirat ist sie in dieser Geschichte ein Akteur und zwar ein nahezu gleichberechtigter neben Hort und Schule. Der Elternbeirat IST also eine der zuständigen Stellen, die wie du sagst dafür zuständig wären. Das Prpblem des Elternbeirates ist, dass es sich um eine vermutlich eherenamtliche und freiwillige Tätigkeit handelt, bei der man dann als nicht entsprechend Ausgebildeter nicht den ganzen Schulapparat etc. hinter sich stehen hat und genau weiß, wo und wen man fragen kann. Um solche verbindlichen Informationen zu finden, muss man sich per eigener Recherche rantasten. Das macht Nanna hier und ich denke, am besten ist ihr mit dem Gesetz geholfen, dass Marion genannt hat. Ich würde ja auch einfach mal die nächsthöhere Behörde fragen, wie die Regelung aussieht, falls der o.g. Gesetzestext nicht ausreicht, um abschließend zu klären, wie der Ablauf in solchen Fällen wäre. Zu Elter noch mal: ich weiß, dass das Wort richtig ist, aber ich hatte nicht erwartet, dass es so gut von euch aufgenommen werden würde. ![]() |
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Mitglied seit 08.09.2007
1.588 Beiträge (ø0,38/Tag)
O je, tut mir leid, dass ich jetzt noch was nachschieben muss: es soll im 1. Satz "übertrieben" heißen und alle weiteren Fehler schiebe ich ebenfalls auf das Tablet, mit dem ich schreibe. |
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Mitglied seit 18.06.2003
32.864 Beiträge (ø5,74/Tag)
TomKaGai ![]() ![]() Da ich Nanna nicht kenne kann ich aber nicht wissen wie sie etwas meint Liebe Grüsse Turtle Ist der Chef nicht da - entscheiden seine Stellvertreter, sind diese auch nicht da - entscheidet der gesunde Menschenverstand |
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Mitglied seit 08.09.2007
1.588 Beiträge (ø0,38/Tag)
Na, ich finde halt, dass sehr leicht nachvollziehbar ist, worum es ehr, wenn man sich die Beiträge durchliest und nicht nur auf Schlagwörter triggert.
Aber ich will weder streiten, noch so tun als wäre ich der Durchblicker vor dem Herrn, noch jemanden seiner Meinung berauben. Nanna kann sicher für sich selbst sprechen und braucht mich nicht. Ich kenne sie nämlich auch nicht. :) Ich bin nur über den Streit gestolpert, weil ich einfach den Eindruck hatte, ihr redet aneinander vorbei. |
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TomKaGai, ich glaube, Du hast die Zusammenhänge sehr gut zusammengefasst, zumindest lese ich sie genauso.
Das Thema Wertschätzung und Dankbarkeit gegenüber Erzieher/innen spielt doch hier überhaupt keine Rolle, sondern der Punkt war, dass man keine verlässliche und belastbare Betreuung auf der Basis von Goodwill und informellen Absprachen aufbauen kann. Auf solch wackligen Konstrukten würde ich niemals die Planung unseres Familienalltags stehen lassen (es sei denn, es wäre die einzige Möglichkeit weit und breit). Und ich würdem ich auch mit so einer stückwerkhaften Hortbetreuung nicht zufrieden gebebn. Denn Horte bestehen ja nicht im luftleeren Raum oder aus Selbstzweck, sondern sind eben genau dazu da, die (lückenlose) Betreuung nach der Schule zu ermöglichen. Insofern finde ich Nannas Anliegen nicht nur legitim, sondern sogar sehr wichtig. Wie nun genau die Lösung aussieht - ob das Problem beim Hort, der Schule, der Gesetzgebung, dem kommunalen Träger oder wem auch immer liegt -, können wir wahrscheinlich aus der Außenperspektive gar nicht klären. Ich drücke aber die Daumen für eine gute Lösung. LG |
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Mitglied seit 14.05.2002
193 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hi,
weiss nicht, ob ich durch nen Post hier noch mehr Verwirrung stifte, wenn ich es jetzt wieder von ner anderen Seite erkläre. Natürlich sage ich Bitte und Danke. Und ich finde es auch sehr nett vom Hort, dass sie das machen. Aber mir tun die Leid, dass sie alles ausbügeln müssen: - diese Fehl/Luftzeiten zu buchen verbietet das "Hortgesetz" - darauf zu vertrauen, dass Hort im Notfall einspringt finde ich vom Hort zu viel verlangt. Ich mag nicht verlangen, dass der Hort immer mal wieder (Bauchgefühl 8 Tage je Klasse) die nehmen muss, weil die Schule dicht macht. Da muss es ne verbindliche Regelungen geben, und damit dann auch Geld für den Hort. Ansonsten regt die das irgendwann auf. Ich hab lieber zufriedenes Personal im Hort, dass keine unbezahlten Überstunden schiebt. Ist so schon schwer vernünftiges Personal zu bekommen. @die die hier in der Kinderbetreuung arbeiten: findet ihr das ok, dass die Schule die Kinder zu euch schickt und ihr dafür nur ein Danke bekommt? Wieso berharren hier soviele drauf, dass das der Hort schon irgendwie macht. Wenns da Gesetzesgrundlagen gäbe, die das an die Schule verweisen, dann müsste doch jemand diese Arbeitsablösung bezahlen. Oder wenn die Eltern verantwortlich sind, dann müssten die auch ne Möglichkeit haben das mit zu buchen. Und nur wenn es was Schwarz auf Weiß auf Papier gibt, kann auch Geld fließen. Dieses blöde neue (oder jetzt neu verschärfte) Gesetz, das mit den Zuschuß-Entzug droht verursacht ja das ganze Problem. Über den Versicherungsaspekt von ungebuchten Kindern im Hort mal ganz zu Schweigen. viele Grüße Nanna |
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Mitglied seit 12.01.2006
3.791 Beiträge (ø0,79/Tag)
Hy ,
also bei uns gab es die verlässliche Grundschule schon vor einigen Jahren . Allerdings werden da die Kinder nicht in den Hort gepackt sondern in der Schule betreut. Das heißt sie machen in der Zeit Hausaufgaben oder lesen ......usw. ! Allerdings fanden das gerade die größeren Grundschüler dann doch eher blöd weil die anderen ja schließlich frei hatten. Aber ich finde das wäre ein gutes Thema für den Elternbeirat und die Schulbehörde. Schließlich kann es doch nicht sein das ständig soviel Unterricht ausfällt. Da wären doch dann andere Lösungen gefragt. Es gibt eine Schulpflicht ...ich frage mich dann wo die Pflicht der Schule zum unterrichten bleibt. Und gerade wenn es schon Tage vorher bekannt ist müßte ja auch eine Vertretung zu finden sein . Auch wenn das heute anscheinend nicht mehr als notwendig erachtet wird. Bei uns wäre schon das "nach Hause laufen " nicht machbar gewesen da der Bus nur zum normalen Unterrichtsende gefahren ist. Aber wir haben schon Jahre dafür gekämpft das der letzte Tag vor den Ferien eben nicht schon um 10 bzw 11 Uhr endet und dann erst Eltern Sammeltaxis organisiert werden mussten . Mit Ende der Grundschule war dann immerhin das Busunternehmen soweit dass es eben früher den Schulbus geschickt hat und dafür die normalen Busse um 12 und um 13 Uhr gestrichen wurden . Es hilft nur wenn alle Eltern dabei an einem Strang ziehen . Aber leider grummeln die meisten nur immer hinten herum und das wird dann gerne überhört ![]() Das mit dem Hort finde ich auch schwierig . Zumindest bei uns ist der Hort eh schon recht voll ...da noch eine halbe Klasse dazu zu stecken wäre gar nicht möglich ! LG Mona |
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