Bier

Das Reinheitsgebot

Nach dem Reinheitsgebot gebrautes Bier Ein Meilenstein in der deutschen Biergeschichte war die Verkündung des Reinheitsgebots, das am 23. April 1516 von Herzog Wilhelm IV. in Ingolstadt erlassen wurde.
"Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen ..."
Dieser ältesten und auch heute noch gültigen lebensmittelrechtlichen Vorschrift, an die sich jeder Brauer zu halten hat, verdankt das deutsche Bier seinen weltweit guten Ruf.