Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtschorle
Wer im Supermarkt vor einem gut sortierten Getränkeregal steht, der sieht sich einer großen Auswahl fruchthaltiger Getränke gegenüber. Bekannte Klassiker stehen neben Produktinnovationen, Fruchtsäfte neben Fruchtnektaren, Fruchtschorlen oder Fruchtsaftgetränken. Damit die Wahl nicht zur Qual wird, gibt es Entscheidungshilfen auf dem Weg zu Fruchtsaft & Co. Der Gesetzgeber regelt mit der Fruchtsaftverordnung und den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke, was was ist. Das Etikett informiert den Verbraucher jeweils über den Inhalt. Auf der Rückseite der Verpackung stehen in absteigender Reihenfolge alle Zutaten. So kann der Verbraucher verlässlich das Produkt seiner Wahl finden.
Immer hundertprozentig: Fruchtsaft
Hinter der Bezeichnung „Fruchtsaft“ steckt per Definition der „Fruchtsaftverordnung“ immer ein Fruchtgehalt von 100 Prozent – selbst wenn die 100 Prozent nicht ausdrücklich auf dem Etikett vermerkt sind. Damit enthalten Orangen-, Apfel- oder Traubensaft ebenso wie Birnen-, Ananassaft oder Mehrfruchtsaft die hochwertigen Inhaltsstoffe der angegebenen Früchte in flüssiger Form. Für die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) ein Grund, Fruchtsaft in ihren Empfehlungen nicht den Getränken sondern den pflanzlichen Lebensmitteln zuzuordnen. So kann ein Glas Fruchtsaft am Tag mit 0,2 Liter eine der „5-am-Tag“-Portionen ersetzen (www.5amTag.de). Fazit: Wo „Fruchtsaft“ angegeben ist, sind 100 Prozent Frucht und viele wertvolle Nährstoffe enthalten. Nicht zu finden sind dagegen Farb- oder Konservierungsstoffe. Das Naturprodukt sollte nach Anbruch kühl gelagert werden.
Übrigens: Fruchtsaft wird aus Fruchtsaftkonzentrat oder als Direktsaft hergestellt. Da Fruchtsäfte einen hohen Wasseranteil enthalten - in der Regel über 80 bis 85 Prozent - kann durch den Konzentrationsprozess der Energieverbrauch reduziert und der benötigte Tankraum auf ca. ein Viertel verkleinert werden. Insbesondere bei Früchten, die im Ausland angebaut werden, wie Orangen, Mangos oder Maracujas, sind die deutschen Hersteller auf die Verwendung von Fruchtsaftkonzentraten angewiesen. Denn mit der Herstellung von Fruchtsaftkonzentrat werden durch die Optimierung von Lagerkapazitäten auch Transportkosten eingespart. Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat steht dem Direktsaft in nichts nach.
Die Wiederherstellung des ursprünglichen Fruchtsaftes scheint sehr simpel: Das auf schonende Weise entzogene Wasser, das naturgemäß in der Frucht enthalten ist, wird dem Fruchtsaftkonzentrat wieder zugefügt. Das Ergebnis ist ein voll- und hochwertiger Fruchtsaft mit 100 Prozent Fruchtgehalt.
Bunt und lecker: Fruchtnektare
Grundsätzlich können alle Früchte zu 100prozentigem Saft verarbeitet werden – nur schmecken würden uns manche nicht oder sie sind einfach zu dickflüssig für ein Getränk. Um für Abwechslung zu sorgen und allen Geschmacksvorlieben gerecht zu werden, finden sich säurereiche Sorten, wie Sauerkirschen oder schwarze Johannisbeeren, und besonders fruchtfleischhaltige, wie Bananen, als Fruchtnektar im Handel. Sie enthalten je nach Sorte mindestens 25 bis 50 Prozent Frucht sowie Wasser und/oder Zucker. Der vorgeschriebene Mindestfruchtgehalt liegt je nach Fruchtart zwischen 25 und 50 Prozent.
So enthält Orangennektar mindestens 50 Prozent, Aprikosennektar 40 Prozent, Sauerkirsch-nektar 30 Prozent und Johannisbeernektar 25 Prozent Fruchtsaft und/oder Fruchtmark.
Mit ihren wertvollen Inhaltsstoffen bieten Fruchtnektare mit Johannisbeeren oder Sauerkirschen nicht nur Genusserlebnisse sondern auch einen Beitrag zur Versorgung mit wichtigen Nährstoffen. Ein Blick auf das Etikett zeigt die Informationen über Fruchtgehalt, Wasser und/oder Zucker. Auch Nektare enthalten weder Farb- noch Konservierungsstoffe und sind angebrochen kühl zu lagern.
Frisch und fruchtig: Fruchtschorle, Fruchtsaftschorle
Fruchtsaftschorlen zählen zu den Erfrischungsgetränken. Apfelsaftschorle oder Rote Fruchtsaftschorle sind derzeit die Renner im Getränkeregal und das nicht nur an heißen Sommertagen. Fruchtsaftschorlen enthalten Fruchtsaft, Fruchtmark oder Mischungen daraus sowie Mineralwasser und Kohlensäure. Der Mindestfruchtsaftgehalt liegt häufig höher als in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke vorgeschrieben. Die Begriffe „Fruchtschorle“ oder „Fruchtsaftschorle“ sind nicht gesetzlich geschützt. Auch hier gibt das Etikett Aufschluss über den Fruchtsaftgehalt.
Erlaubt ist, was schmeckt: Fruchtsaftgetränke
Bei Fruchtsaftgetränken sind die Früchte die Hauptgeschmacksträger. Sie zählen neben den kohlensäurehaltigen Limonaden und Brausen zu den Erfrischungsgetränken. Neben kleinen Mengen Fruchtsaft enthalten sie Trinkwasser, natürliche Fruchtaromen, Zucker und gegebenenfalls Genusssäuren. Der Mindestfruchtgehalt muss auf dem Etikett angegeben werden. Er liegt abhängig von der Fruchtart bei 6 (z.B. Zitrusfrüchte) bis 30 Prozent (Kernobst, z.B. Apfel) entsprechend den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke.
Fruchtsaftgetränke werden auch gerne als Multivitamin- und Diät Produkte angeboten
Tipp: Natürlich können Sie sich Ihre Fruchtschorle aus Fruchtsaft Ihrer Wahl und Mineralwasser ganz nach Belieben selbst mischen. Wer möchte, entsaftet sein Obst sogar selber! Dies lohnt sich allerdings erst ab einer größeren Fruchtmenge!

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