Probearbeit

12.07.2012 07:07 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Herzschlag

Mitglied seit 02.02.2005
1.322 Beiträge (ø0,44/Tag)

Hallo ihr Lieben

Ich hoffe ihr könnt mir helfen: Ein guter Freund hatte gestern ein Vorstellungsgespräch
und es lief anscheinend recht gut, denn er soll nächste Woche Montag oder Dienstag zur
Probe arbeiten. Generell ja eine gute Rückmeldung.

Jetzt habe ich nur zwei Fragen:

1. Muss ihn sein aktueller Arbeitgeber (er arbeitet über eine Fremdfirma bei einem großen Unternehmen)
für die Probearbeit freistellen? Ansonsten müsste er wohl regulären Urlaub beantragen, oder?

2. Ich hab grad mal ein bisschen gegoogelt: Ist da der Versicherungsschutz wirklich nicht gewährleistet?
Das ist ja richtig scheiße! Wenn er das Probearbeiten nicht macht, wird er 100% auch nicht den Job bekommen.

Was tun?

LG Mina
 
12.07.2012 07:51 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ManniXXL

Mitglied seit 13.02.2008
5.731 Beiträge (ø2,97/Tag)

Pfeil nach rechts 1. Muss ihn sein aktueller Arbeitgeber (er arbeitet über eine Fremdfirma bei einem großen Unternehmen)
für die Probearbeit freistellen? Ansonsten müsste er wohl regulären Urlaub beantragen, oder? Pfeil nach links

Da wird er wohl Urlaub nehmen müssen. Warum sollte sein derzeitiger Arbeitgeber ihm frei geben damit er woanders probe arbeiten kann? Noch dazu fragt sich ob es nicht ein Kündigungsgrund ist wenn er im Urlaub woanders arbeitet. Da sollte er sich besser richtig erkundigen.

Kochforum ist da vielleicht nicht der richtige Ort.

Viele Grüße vom Rand der Welt
Manfred
Ich muß nicht jeden Tag Fleisch haben, es kann auch mal ein Steak oder ein Schnitzel sein.

Ich koche gern mit Wein, manchmal gebe ich sogar welchen ins Essen.

Ich koche also bin ich.

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12.07.2012 10:39 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

mayordomus

Mitglied seit 21.06.2009
2.141 Beiträge (ø1,49/Tag)

Hi,


ich hatte damals fürs Probearbeiten Urlaub genommen. Was ich im Urlaub mache, ist meine Sache, solange ich nicht grad Drogen verkaufe oder ne Bank ausraube.


lg mayordomus
 
12.07.2012 10:48 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

daffodil

Mitglied seit 21.04.2005
4.158 Beiträge (ø1,41/Tag)

Hallo Mayordomus,


nein, man darf im Urlaub nicht alles machen, wozu man Lust hat. Beispielsweise darf man nicht anderswo gegen Entgelt arbeiten. Urlaub dient grundsätzlich der Erholung. Man darf allerdings privat bei Bauarbeiten helfen, sei es eigene Baustelle oder auch die von Freunden.


Hallo Mina,


wenn dein Freund gekündigt ist und deshalb eine neue Stelle sucht, kann er seinen jetztigen Arbeitgeber bitten, ihm für diesen Tag freizustellen. Weiß aber keiner, dass er wechseln will, würde ich auf keinen Fall bekannt geben, was ich da an diesem Tag machen möchte.

Und der Arbeitgeber, der ihn für den Tag Probearbeit beschäftigt, auch unentgeltlich, sollte ihn bei seiner Berufsgenossenschaft melden, dann müsste er auch versichert sein.



Gruß, Doris
 
12.07.2012 11:01 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Herzschlag

Mitglied seit 02.02.2005
1.322 Beiträge (ø0,44/Tag)

Hallo Doris,

er bekommt heute oder morgen per Mail Bescheid, wann er Probearbeiten soll.
Angedacht ist Montag oder Dienstag. Ich habe ihm auch geraten, auf der Arbeit einen Tag Urlaub zu nehmen.

Die Kollegen wissen schon, dass er sich umschaut und bewirbt, weil die Anstellung Ende des Jahres ausläuft
und leider keine Weiterbeschäftigung möglich ist. Daher wäre er dumm, sich nicht umzusehen.

Wegen der Meldung bei der Berufsgenossenschaft: Kriegt das der aktuelle Arbeitgeber mit?
Kommt das nicht doof, wenn man da extra beim "vielleicht neuen" Arbeitgeber vor dem Probearbeiten anfragt?
Oder zeigt das eher, dass man informiert ist?

Wie würdet ihr das handhaben?

LG Mina
 
12.07.2012 11:02 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Herzschlag

Mitglied seit 02.02.2005
1.322 Beiträge (ø0,44/Tag)

Hallo Mayordomus

Danke für deinen Beitrag. Urlaub nehmen wird wohl das beste sein.
Geht es nur noch um den Versicherungsschutz.

LG Mina
 
12.07.2012 11:07 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

daffodil

Mitglied seit 21.04.2005
4.158 Beiträge (ø1,41/Tag)

Hallo,

der aktuelle Arbeitgeber kriegt das nicht mit.

Und wenn ich einen Tag im Büro probearbeiten sollte, würde ich das machen und fertig.

Wenn ich allerdings irgendwo, wo es "gefährlich" werden könnte, also Lager, Produktion, Handwerk mit Maschinen oder so, arbeiten sollte, würde ich nach dem Versicherungsschutz fragen beim Probearbeitgeber. Das zeigt Verantwortungsbewusstsein.



Liebe Grüße, Doris
 
12.07.2012 11:09 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

monijoll

Mitglied seit 02.06.2007
1.143 Beiträge (ø0,52/Tag)

Hallo Mina

Meine Cheffin hat für Probearbeiten Formulare der Berufsgenossenschaft, die der Arbeitnehmer vor der Arbeit unterschreiben muss.
Wir sind in BW und bei Nahrungsmittel.
Kann sein, dass es Unterschiede in den Bundesländern und Berufzweigen gibt. Vielleicht einfach mal bei der zuständigen Berufgenossenschaft erkundigen?



liebe Grüsse
moni

Man sagt das Leben sei kurz, aber es wird das Längste sein was du je gemacht hast.
 
12.07.2012 18:04 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

morgaine0767

Mitglied seit 04.04.2005
11.077 Beiträge (ø3,73/Tag)

Hallo,
wenn man keinen befristeten Vertrag hat, der abläuft, oder nach der Ausbildung nicht übernommen wird, weiß der Arbeitgeber üblicherweise nicht, dass man gehen will, bzw. man will ja gar nicht, dass er es weiß, bevor man die Kündigung abgegeben hat.
Warum sollte der AG jemanden also freistellen wollen/müssen?

Dass es keinen Versicherungsschutz gibt, kann ich mir nicht vorstellen, aber das könnte man doch über die IHK oder Handwerkskammer klären.

lg
morgaine
 
12.07.2012 20:22 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Herzschlag

Mitglied seit 02.02.2005
1.322 Beiträge (ø0,44/Tag)

Hallo ihr Lieben

Termin für Probearbeiten ist ausgemacht. Er hat die Einladung schriftlich per Mail bekommen.
Daher unternimmt er jetzt nichts weiteres. Danke euch.

LG Mina

PS: Beitrag kann dann geschlossen oder gelöscht werden
 
12.07.2012 20:39 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grünerseestern

Mitglied seit 26.05.2008
10.137 Beiträge (ø5,56/Tag)

Hallo,

also, wenn es ein befristeter Vertrag ist, dort wo er jetzt arbeitet,
muss die Firma damit rechnen, dass er sich anderweitig umsieht,
wenn keine Rückmeldung da ist, dass er übernommen wird.

Ich würde es der jetzigen Firma genau so sagen. Evtl. kommt dann
auch mal eine Meldung, dass es übernommen wird, oder auch nicht.
Aber man weiss, wo man dran ist. Wenn sie ihn eh kündigen wollen....
so what?
 
13.07.2012 00:53 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

mayordomus

Mitglied seit 21.06.2009
2.141 Beiträge (ø1,49/Tag)

Hi,

Probearbeiten heißt nicht, das ich dafür bezahlt werde. siehe Post 10:48 von Doris.
Ich habe damals keine Bezahlung bekommen. Ist m.W. auch nicht üblich.


Viel Erfolg.
mayordomus
 
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