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neuer arbeitsbereich, wann darf dieser im arbeits-bzw. zwischenzeugnis stehen?

Vom 24.07.2011 14:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

glücksschwein Kartoffelschäler


Mitglied seit 25.12.2008
150 Beiträge (ø0,12/Tag)
hallo,

seit 9monaten machen ich auf meiner arbeit einen anderen arbeitsbereich, vorerst mußte ich dies machen aus personalmangel, nun will mein chef jemanden für diesen bereich einsellen und ich würde wieder auf meinen alten arbeitsbereich zurückfallen. nun meine frage: kann ich ein zwischenzeugnis (hab bis jetzt nach 10jahren keins verlangt) verlangen, wo der neue (auch wenn es evtl. nur vertetungsweise war) bereich mit bewertet ist? wie lange muß man etwas ausüben um dies im arbeitszeugnis zu verlangen?

danke!
gruß!
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Vom 24.07.2011 16:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pudoangu Kaltmamsell


Mitglied seit 11.11.2009
1.384 Beiträge (ø1,49/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,
es gibt keine Regeln die festlegen, wie lang man gearbeitet haben muss in einem Bereich. Bedenke die befristeten Verträge oder eben Aushilfen. Natürlich muss nun auch diese Vetretung, die du gemacht hast in einem Zeugnis stehen.

Beste Grüße
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Vom 24.07.2011 16:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

glücksschwein Kartoffelschäler


Mitglied seit 25.12.2008
150 Beiträge (ø0,12/Tag)
danke für die antwort!
gruß
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