neuer arbeitsbereich, wann darf dieser im arbeits-bzw. zwischenzeugnis stehen?
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![]() Mitglied seit 25.12.2008 |
seit 9monaten machen ich auf meiner arbeit einen anderen arbeitsbereich, vorerst mußte ich dies machen aus personalmangel, nun will mein chef jemanden für diesen bereich einsellen und ich würde wieder auf meinen alten arbeitsbereich zurückfallen. nun meine frage: kann ich ein zwischenzeugnis (hab bis jetzt nach 10jahren keins verlangt) verlangen, wo der neue (auch wenn es evtl. nur vertetungsweise war) bereich mit bewertet ist? wie lange muß man etwas ausüben um dies im arbeitszeugnis zu verlangen? danke! gruß! |
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![]() Mitglied seit 11.11.2009 |
Hallo,
es gibt keine Regeln die festlegen, wie lang man gearbeitet haben muss in einem Bereich. Bedenke die befristeten Verträge oder eben Aushilfen. Natürlich muss nun auch diese Vetretung, die du gemacht hast in einem Zeugnis stehen. Beste Grüße |
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![]() Mitglied seit 25.12.2008 |
danke für die antwort!
gruß |
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