Bafög bei Besuch einer Hotelfachschule zur Weiterbildung nach der Ausbildung?
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![]() Mitglied seit 24.09.2007 |
Ich schildere zunächst mal die Situation: Nach meiner Ausbildung im Juni ´12 habe ich vor nach Heidelberg zu gehen, dort 2-3 Jahre Berufserfahrung zu sammeln und danach die Hotelfachschule zu besuchen. Das Schulgeld beträgt dort für 2 Jahre ca. 4550€. Ich gehe allerdings nicht alleine nach Heidelberg, sondern mit meinem Freund, der dann in den 2 Jahren, in der ich die Schule besuche, fast komplett für die gesamten laufenden Kosten aufkommen muss, wie Miete, Essen usw.(er ist ebenfalls Koch, allerdings schon ausgelernt und demi) Nun zur Frage: Habe ich überhaupt ein Anrecht auf irgendeine Unterstützung vom Staat? Immerhin hab ich mir diese Schule ja selbst ausgesucht; hätte mir ja auch eine suchen können, die nichts kostet. Aber trotzdem bin ich in den 2 Jahren ja praktisch nicht erwerbsfähig, außer vllt. am Wochenende, was unterm Strich aber auch nicht viel bringt. Oder macht mit da mein Freund einen Strich durch die Rechnung, weil das so gehandhabt wird bei der Rechnung wie ein Ehemann? Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht und kann mir da weiterhelfen? Tausend Dank im voraus! |
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![]() Mitglied seit 06.06.2002 |
Hallo,
möglicherweise kommt eine Förderung durch das Meister-BaFöG in Frage. Schau mal hier www.bafoeg-aktuell.de/cms/karriere/meister-bafoeg/ Gruß Tin ______________________________________________________________________________ La bêtise est infiniment plus fascinante que l'intelligence... L'intelligence a des limites, la bêtise n'en a pas! Claude Chabrol |
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![]() Mitglied seit 02.03.2002 |
Kein Wunder, dass immer mehr Stellen in der Verwaltung gestrichen werden.
Die Leute haben ja nix mehr zu tun, wenn sie nicht mal mehr um Informationen gefragt werden. |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
die Hotelfachschule Heidelberg hat ne Homepage - und unter dem Punkt "Kosten" kommt daa ein Punkt "Förderung" - inklusive Hinweis aus Meister-BAFÖG und die Stellen, die darüber Auskunft geben...
erster Anlaufpunkt für solche Frage wäre für mich immer die Schule - die haben in der Regel einen sehr guten Überblick darüber, welche Fördermöglichkeiten für ihre Schüler bestehen... |
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![]() Mitglied seit 24.09.2007 |
@ ==Brigitte=
Ich habe bereits schon beim Arbeitsamt nachgefragt, wo ich höflich darauf hingewiesen wurde, erst ein mal einen Bafög Antrag auszufüllen, damit ich sehen, kann ob ich überhaupt eine Leistung erhalte(als ich zunächst studieren wollte) ich hatte laut Rechner im Internet einen Anspruch auf 40€... damit komme ich leider nicht weit. Oder von welcher Verwaltung war gemeint? |
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![]() Mitglied seit 24.09.2007 |
@ grisou:
Anrufen wollte ich schon ein paar mal, bis ich endlich gemerkt habe, das Sommerferien sind Bevor ich nach den Ferien wieder die Schule anrufe, wollte ich erst mal hier um Rat fragen. |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
die Homepage funktioniert aber - immer vorausgesetzt, dass wir Beide über dieselbe reden (nämlich die Fritz-Gabler-Schule) steht dort zu Förderungsmöglichkeiten:
"Die drei Bildungsgänge der Schule sind von der Arbeitsverwaltung als förderungsfähig anerkannt. Förderungsmöglichkeiten bestehen i. d. R. nach BAföG bzw. „Meister-BAföG“. Auskünfte erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung des Landkreises bzw. der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben" da der BAFÖG-Rechner nur ein grober Anhaltspunkt ist wirst du ja sicher noch genau nachfragen wollen wie hoch der Anspruch ist... die Schule hat auch ne interne Job-Vermittlung - |
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![]() Mitglied seit 24.09.2007 |
Ja, über diese Schule reden wir ;)
Die Sommerferien fangen in Baden Württemberg zum Glück erst in ca einer Woche an... ich werde da morgen mal anrufen. Aber vielen, vielen Dank für all eure Antworten! |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo,
Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt; Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen. Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg; Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind. In den ersten beiden Fällen werden nur solche Zeiten der Erwerbstätigkeit berücksichtigt, in denen Ihr ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt habt. katir |
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