Sperrzeit bei einvernehmlicher Kündigung?
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![]() Mitglied seit 16.03.2006 |
ich habe schon vor einiger Zeit eine ähnliche Frage zu diesem Thema hier gestellt und nun ist der damals geschilderte Fall in ähnlicher Form eingetreten. Ich wurde von meinem Chef mündlich gekündigt. Diese Kündigung tat ihm am nächsten Tag leid und er nahm sie zurück, aber für mich ist das keine Basis mehr für eine Zusammenarbeit und ich bat trotzdem um eine Kündigungsbestätigung. Mein Chef händigt mir eine solche aber nicht aus, weil er ja mir jetzt doch nicht mehr kündigen will. Ich habe mehrfach gebeten, auch schon am Tag der mündlich ausgesprochenen Kündigung, mir so eine schriftliche Bestätigung zu geben. Die mündliche Kündigung lautete, dass er mir zum 30.9.11 kündigt. Ich habe somit nicht mehr allzuviel Zeit. Ich werde ich im September meinen Resturlaub nehmen und werde ab 1.10. nicht mehr zur Arbeit gehen. Ich habe mich nun bei der Agentur für Arbeit schon arbeitssuchend gemeldet und schau halt auch schon in Zeitungen und so und bewerbe mich. Nun meine Frage: Wenn ich jetzt auf eine einvernehmliche Kündigung bestehe, die er mir ja nicht verwehren kann, bekomme ich dann ab Oktober Arbeitslosengeld oder nicht? Weil wenn ich selbst kündige habe ich ja eine Sperrzeit von 3 Monaten, oder?! Ich hatte ja nur einen Teilzeitjob, d.h. wir reden hier von einem Betrag von auf alle Fälle unter 300 EUR. Wie wird denn das Arbeitslosengeld übehruapt berechnet. Ein Anruf bei der Agentur brachte auch nicht viel, da ich nur einer Sachbearbeiterin zugeordnet wurde und die wird sich wegen einem Termin in den nächsten 4 Wochen bei mir melden. Kennt sich wer aus bzw. kann mir Auskunft geben? Auch auf der Homepage habe ich nix zu diesem konkreten Thema gefunden. Danke! LG Alexandra |
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![]() Mitglied seit 28.08.2004 |
Für eine verbindliche Antwort würde ich deinen Sachbearbeiter bei der Bundesagentur fragen.
Diesen guten Rat gab ich in meiner Eigenschaft als Ex-Betriebsrat! Gruß Joe |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo,
steht einem als 400 € Jobber überhaupt Arbeistlosengeld zu ? Man zahlt doch da nichts ein. katir |
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![]() Mitglied seit 20.06.2006 |
Hallo Tribello,
es gibt keine einvernehmliche Kündigung. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, da ist keine Bestätigung notwendig. Falls deine Kündigungsfrist ausreicht, schreib eine schriftliche Kündigung und fertig. Das gibt aber eine Sperre beim AA. Ansonsten gibts noch eine Aufhebung des Vertrags. Dafür ist eine zweiseitige WE notwendig. Wahrscheinlich meinst du das. Könnte aber auch ne Sperre bewirken. Ansonsten bleibt dir nur zu hoffen, noch eine schriftliche Kündigung deines AG zu bekommen. LG Rieke |
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![]() Mitglied seit 20.06.2006 |
Und stimmt, ich glaub nicht das ein 400,- € Job als sozialversicherungspflichtiger Job zählt. Du zahlst ja keine Sozialversicherungsbeiträge.
Google mal nach "Anspruch auf Arbeitslosengeld 1" Anwartschaft Von daher kannst du einfach deine Kündigung schreiben und fertig. Dir bleibt eh nur ALG II/Hartz 4 Von daher: Rechtsberatung empfehlenswert Grüßles Rieke |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
ist es überhaupt ein 400 EU-Job ? ich lese nur Teilzeit...
aber egal - auch bei der Klärung der Anwartschaft dürfte die Bundesagentur die beste Anlaufstelle sein... |
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![]() Mitglied seit 16.03.2006 |
also ich habe mich da wahrscheinlich mißverständlich ausgedrückt ich habe einen Teilzeitjob mit einem so geringen Gehalt, sodass ich nicht denke das ich mehr als EUR 300 Arbeitslosengeld bekommen würde. D.h. Sozialversicherungsbeiträge zahle ich schon.
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![]() Mitglied seit 08.04.2006 |
Hallo,
erst Mal die Frage hast du überhaupt einen Arbeitsvertrag, oder bist du eine Aushilfskraft- in diesem Fall bekommst du soviel ich weiß keinen bezahlten Urlaub und auch kein Arbeitslosengeld. Des weiteren die Frage von mir - warum möchtest du den gekündigt werden oder gekündigt im gegenseitigen Einverständnis? Nur wenn du gekündigt wirst hast du sofortigen Anspruch - vorausgesetzt du hast Anspruch - auf Arbeistlosengeld, sonst bekommst du die 6 wöchige Sperrfrist. Ich persönlich würde an deiner Stelle lieber selbst kündigen, bei einem neuen Arbeitgeber kommt das besser an als wenn du gekündigt wurdest. Gruss Thomas |
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![]() Mitglied seit 20.06.2006 |
Also ich würd weiterarbeiten, mir was Neues suchen und dann kündigen. Kommt langfristig am Besten im Lebenslauf.
Und ist vom Gesetzgeber ja auch so gewünscht, daher die Sperrzeit bei eigener Kündigung bzw Aufhebung des Arbeitsvertrags. Und man hat immer einen Arbeitsvertrag wenn man arbeitet und Geld bekommt. Es gibt ja nicht nur schriftliche Verträge |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Nunja einvernehmlich ist die Kündigung ja nicht.
Der Chef hats zwar gesagt aber gleich nächsten Tag zurückgenommen (Im Brass sagt man ja mal vieles). Wenn du auf die Kündigung bestehst, dann bist du diejenige die kündigt und kriegst somit 3 Monate sperre. Auch bei einvernehmlicher Kündigung, also Aufhebung des Vertrages beiderseitig, kann es zu Sperrungen kommen, denn der AG muss dem Arbeitsamt mitteilen warum ihr den Vertrag gelöst habt Liebe Grüße Daina |
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![]() Mitglied seit 16.03.2006 |
nein ich habe keinen Arbeitsvertag. Nur einen Zettel wo die Arbeitsstunden, Urlaubstage und Gehalt darauf steht. Gekündigt werden will ich damit ich gleich nach meinem Urlaub Arbeitslosengeld bekomme, wenn ich bis dahin keinen neuen Job gefunden habe.
LG Alexandra |
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![]() Mitglied seit 26.03.2007 |
Hallo!
Das Problem wird sein, dass bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen die Schriftform vorgeschrieben ist. D.h., dass die Kündigung von Deinem Chef nicht wirksam war und das Arbeitsverhältnis demzufolge weiter besteht. Jetzt willst Du -verständlicherweise- nicht mehr weiter für ihn arbeiten, zu einem Aufhebungsvertrag kannst Du ihn natürlich nicht zwingen, also bleibt Dir Deinerseits nur die schriftliche Kündigung. Ein Aufhebungsvertrag führt auch in den meisten Fällen zu einer Sperrzeit, hätte Dich also nicht wirklich weitergebracht. Mein Rat wäre: Lass Dich beraten von der Agentur für Arbeit. Sollte Dein Termin nicht mehr im Juli sein, bitte um Vorverlegung. Dann hast Du noch ein bißchen Zeit, um zu überlegen, ob Du eine Sperrzeit in Kauf nimmst bzw. die Kündigung rechtzeitig zu schicken, damit Du nicht noch einen Monat länger da arbeiten musst. Lg Lolla |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Ja ist das wirklich so?? In den Zetteln die der AG ausfüllen muss fürs Amt muss man auch angeben wie gekündigt wurde und da kann man meines erachtens auch "mündlich" ankreuzen. Müsste jetzt ne Akte raussuchen um das nachzuschauen Liebe Grüße Daina |
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![]() Mitglied seit 26.03.2007 |
P.S.: Natürlich hast Du einen Arbeitsvertrag, der muss nämlich nicht unbedingt in Schriftform vorliegen.
DAS ist kein Argument, mit dem man eine Sperrzeit umgehen kann. |
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![]() Mitglied seit 26.03.2007 |
@ Daina: Ja, ist so. § 623 BGB
Ich denke, falls es dieses Ankreuzfeld noch gibt, fordert die Agentur eine Bestätigung vom AG ein, dass er wirklich gekündigt hat. Was will man auch machen, wenn man mündlich gekündigt wird? Am nächsten Tag bietest Du Deine Arbeit an, wirst des Hauses / geländes verwiesen und hast immer noch keinen Schrieb in der Hand... Lg Lolla |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Na dann muss das Arbeitsamt das aber schleunigst ändern
Ist ja auch richtig so mit "nur schriftlich" anders kenne ich es auch nicht, jedoch hatte ich das mit dem "mündlich" im Kopf Liebe Grüße Daina |
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![]() Mitglied seit 20.06.2006 |
Jo Lollarossa hat Recht. Es gibt nicht nur schriftliche Arbeitsverträge. Deiner, Tribello, ist mündlich oder konkludent abgeschlossen und ebenso gültig wie ein schriftlicher. Anstelle der Bestimmungen in schriftlichen Arbeitsverträgen gelten für dich die Bestimmungen im BGB, §§ 611 ff.
Lies dir die mal in aller Ruhe durch. Dort findest du auch deine Kündigungsfristen. LG Rieke |
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![]() Mitglied seit 20.06.2006 |
Dies sagt z.B. das BGB zur Form einer Kündigung:
§ 623 Schriftform der Kündigung Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. |
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![]() Mitglied seit 16.03.2006 |
Also schon mal danke für Eure Anmerkungen. Mir hat das ganze nun auch keine Ruhe mehr gelassen und so bin nochmal so ohne Termin zu unserer Agentur für Arbeit gegangen und habe dort mal nachgefragt. War auch ganz überrascht als ich der Dame dort am Empfang mein Problem schilderte, dass ich gebeten wurde kurz Platz zu nehmen und dann nach ca. 10 Minuten Wartezeit ich zu einem Betreuer ins Zimmer gerufen wurde und da obwohl es schon 12.15 Uhr war und die um 12. 30 Uhr schließen.
Also bei mir ist es so. Da ich mich eh schon Arbeitssuchend gemeldet habe, passt das alles mal soweit und ich muss so weiter nix machen. Die Kündigung ist gültig, weil diese Dame vom Amt hat in meinem Beisein beim AG angerufen und gefragt ob er mir letzte Woche mündlich gekündigt hat. Dies wurde bestätigt und nun passt das so. Die Dame hat das so in meine Akte geschrieben. Ich muss mich jetzt nicht mehr um was schriftlicher kümmern, meinte sie, und der AG sei "amtsbekannt". Ich habe jetzt dann noch einen offziellen Termin der mir schriftlich zugeschickt wird und die Antrag auf Arbeitslosengeld kann ich eh erst ab 1.10.2011 stellen. Sie meinte viel wird es nicht sein, da meint Mann gut verdient und sie meinte ev. kann es auch gar nichts sein. Aber das könnte man alles im offziellen Termin besprechen. Bin schon mal beruhigt, dass das alles mal so seine Richtigkeit hat und ich mich jetzt im Moment um nix kümmern muss. LG Alexandra |
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![]() Mitglied seit 23.02.2005 |
Hallo Alexandra,
ich hoffe für dich, daß die Sachbearbeiterin der Agentur das auch genauso hinterlegt hat. Wieso kannst du den Antrag erst ab 01.10. stellen? Papier ist geduldig. Ich würde die Formulare bereits jetzt ausfüllen, damit es ab 01.10. reibungslos übergeht. LG Laurinili |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
Sie meinte viel wird es nicht sein, da meint Mann gut verdient
seit wann hängt das Arbeitslosengeld in Deutschland vom Verdienst des Ehegatten ab ? biste sicher, dass du da nix verwechselst, tribello ??? |
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![]() Mitglied seit 16.03.2006 |
@Laurinili
also ich kann den Antrag schon jetzt ausfüllen, aber er wird sicher nicht früher bearbeitet oder so ... also meinte die Dame vom Amt das wir den Antrag erst im offiziellen Termin ausfüllen und den am 1.10.2011 da ich ja erst ab diesem Tag arbeitslos bin. @grisou Das habe ich nicht richtig geschrieben, dies betrifft nicht das Arbeitslosengeld, sondern den Fall das ich Hartz4 beantragen muss. Sorry..... LG Alexandra |
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