Pflichten des Azubis ?!?
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![]() Mitglied seit 29.12.2009 |
Wir haben gerade ein Diskussionsthema über „Pflichten“ des Azubis. Unser ist irgendwie „schmerzfrei“ … er ist der Meinung, er müsste dem Ausbilder das Zeugnis NICHT vorlegen (kommt jetzt ins 3. Lehrjahr). Wer kennt sich aus: MUSS der Azubi dem Ausbilder das Zeugnis vorlegen ??? Für uns war das früher selbstverständlich, den Ausbilder Zeugnis vorzulegen, Berichtshefte regelmäßig abzugeben etc. Sorry, aber die Jugendlichen haben heute einen hohe IQ, sind aber absolut nicht „im Alltag einsatztauglich“ ! Wisst Ihr was ich meine ?! Alles Selbstverständliche geht an vielen vorbei … O.k. – kann halt zurzeit nur von unserem sprechen… Will echt nicht sagen, dass alle so sind !!! Zu seiner Zwischenprüfung hat er doch tatsächlich zu uns gesagt, dass wäre eigentlich nur eine Kontrolle für ihn, wie er steht !!! Mein Kollege ist fast umgefallen … Angesprochen auf sein Zeugnis erwähnte er nur „er wäre zufrieden“…glatte 4 auf dem Zeugnis ! Wäre klasse, wenn Ihr mir schreibt könnt, ob er es vorlegen MUSS. |
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![]() Mitglied seit 20.10.2005 |
Die Zwischenprüfung ist tatsächlich nur eine Kontrolle über den derzeitigen Stand des Jeweiligen, sonst könnte man ja durfallen, kann man aber nicht
Das Zeugnis muss meines Wissens vorgelegt werden. Musst allerdings nicht so schreien, wir verstehen dich auch ohne die vielen !!! Liebe Grüße Michèle
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![]() Mitglied seit 24.02.2007 |
Hallo,
habe gerade mal nachgeschaut: <Die Zeugnisse sind dem Ausbildungsbetrieb zur Kenntnis vorzulegen!> Es ist tatsächlich so: was eigentlich selbstverständlich ist, meinen Einige locker lächelnd umgehen zu können. Es hat übrigens schon Abmahnungen wegen Nichteinsicht in Berufsschulzeugnisse gegeben! LG Martina |
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![]() Mitglied seit 05.04.2008 |
moin,
es gibt inzwischen in einigen Berufen keine "Zwischenprüfung" mehr, sondern eine "Abschlußprüfung Teil 1", die mit 40% in die Abschlußprüfung eingerechnet wird... VG Jörk |
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![]() Mitglied seit 05.12.2003 |
Hallo,
also das Zeugnis muss dem Ausbildungsbetrieb zur Kenntnis vorgelegt werden, bei unter 18jährigen muss meines Wissens sogar der Ausbildende unterschreiben. Bei der Zwischenprüfung kommt es darauf an welche Variante es ist, die normale Zwischenprüfung ist tatsächlich nur zur Kontrolle des derzeitigen Leistungsstandes da. Bei der geteilten Abschlussprüfung gibt es Teil 1 (35 %) und Teil 2 (65 %). Da ist es dann schon wichtig das man auch bei Teil 1 gut ist. Aber normalerweise wird eine Kopie des Ergebnisses der Zwischenprüfung auch an den Ausbildungsbetrieb gesendet. Viele Grüße Dany |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Moin,
und ich kann mir ganz einfach vorstellen, daß jemand, der in einer Firma als Ausbilder fungiert, durchaus mit den Allüren eines solchen Azubi umzugehen weiß VG A Friend |
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![]() Mitglied seit 04.08.2008 |
Hallo zusammen!
Er MUSS das Zeugnis vorlegen. Ich muss A Friend beipflichten. Die Autorität eines Ausbilders sollte durch einen Auszubildenden nicht in Frage gestellt werden. Wenn der Ausbildende das Zeugnis sehen will, dann hat der Azubi das wortlos vorzulegen. Nicht, dass ich hier auf einen autoritären Ausbildungsstil hinweisen möchte, aber viele junge Menschen von heute sehen meist nur noch ihre Rechte, ihre Pflichten werden von ihnen gern unter den Tisch gekehrt. Gruß skippy |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Ich war zwar nicht in der Kochausbildung tätig, aber ich habe Kaufleute im Groß- und Außenhandel ausgebildet (Berufsschule). Auf dem Zeugnis (nicht den Abschlusszeugnis!) ist eine Zeile für die Unterschrift des Ausbildenden. Das muss auch von der Berufsschule kontrolliert werden nach den Sommerferien!
LG UTee |
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![]() Mitglied seit 04.04.2005 |
Hallo,
auch in den Banken ist da eine Zeile, auf der die Ausbilder unterschreiben müssen. Und da es da einige böse Überraschungen gab, wurde dann für alle Azubis vereinbart, dass sie die Schulaufgaben vorlegen müssen. Obwohl unsere Filialen in ganz Oberbayern verteilt sind, gehen alle an eine Berufsschule in München und wenn von mehreren die Noten in bestimmten Fächern absacken, und der Verdacht somit nahe liegt, dass der Lehrer den Stoff nicht so erklärt, dass sie es verstehen, dann wird intern geschult, damit sie für die IHK-Prüfung gewappnet sind. Die Ausbildungsnachweise sollte man auch regelmäßig vorlegen, und da es auch hier einige geschafft haben, die nicht zu schreiben, heißt es inwzischen, auf jeden Fall bei Abschluss in einer Abteilung, wenn man länger in einer Abteilung ist, jeden Monat. Klar, dass es nicht so einfach ist in Firmen, wo meist nur 1-2 Azubis sind und die sich alle bemüht haben, wenn dann auf einmal einer kommt, der voll Null Bock hat. Bei uns war es dann eine Weile so, dass man die Azubis mit Samthandschuhen anfassen sollte "lieber Azubi, darf ich Dir jetzt bitte was beibringen?" bis man merkte, dass das am echten Leben vorbei geht - nach bestandener Prüfung war der Azubi oft woanders und sollte normal arbeiten und es fehlte an allen Ecken und Enden. Die Kollegen schauten blöd, weil oft einfache Dinge des täglichen Lebens nicht beherrscht wurden und manche Azubis verzweifelten, weil sie das nicht so wichtig fanden bzw. andere hatten Probleme, weil Kollegen, die sie schonen wollten, ihnen vieles nicht sagten. Jetzt heißt es - das und jenes sollten sie können, wenn sie fertig sind. Zieht sie Euch so, wie ihr einen neuen Kollegen gerne hättet. lg morgaine |
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![]() Mitglied seit 28.04.2005 |
Hallo!
Der Auszubildende muss dem Ausbildungsbetrieb die Zeugnisse, Prüfungsbescheinigung und Ausbildungsnachweise vorlegen. Auf Zeugnissen und Prüfungbescheinigungen sind Zeilen für die Unterschrift des Ausbildenden. Bei den Ausbildungsnachweisen sind etweder die einzelnen Nachweise vom Ausbilder zu unterschreiben oder es gibt ein Formular für Sichtvermerke. Die Unterschriften müssen von der Berufsschule und vom Prüfungsausschuss kontrolliert werden. LG curly Man muss auch mal bereit sein, auf Opfer zu verzichten. |
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