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Erziehungszeit beim AG nicht angemeldet, nun ohne Job .... aber

Vom 01.07.2011 15:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lariane  Suppenkoch


Mitglied seit 17.01.2002
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Hallo,

ja, wie oben schon steht, hab ich damals, als ich mit meiner Prinzessin in Erziehungsurlaub ging, meinem Arbeitgeber nicht angezeigt, wie lange ich gehen würde. Den neuen Regelungen nach hätte ich das wohl schriftlich machen müssen. Wusste ich nicht, aber okay, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ist nun nicht so, daß ich in Panik gerate, aber ich möchte nun doch gerne wissen, ob dies so überhaupt stimmt, wie ich es da oben behaupte. Denn sogar mein AG selbst weiß es nicht definitiv. Aber er hat gerade eben kundgetan, daß er mich künftig nicht mehr braucht, da seine eigene Frau nun mitarbeitet. Es handelt sich übrigens um einen Kleinbetrieb mit 3 Teilzeit und 2 Vollzeitkräften.

Also, ich fasse mal kurz die Punkte zusammen, so wie ich sie sehe und bitte Euch nun, mich zu korrigieren, falls ihr es besser wisst

1.) mein alter Chef muss mich nicht mehr nehmen
2.) werde ich am 3. Geburtstag meiner Maus arbeitslos sein
3.) demnach auch Arbeitslosengeld bekommen (außer ich finde vorher einen Job)
4.) muss mir mein Chef ein Zeugnis schreiben (schickt er mir in 2 Wochen zu)
5.) könnte ich theoretisch eine ICH-AG gründen (vorbereitende Buchhaltung auf selbständiger Basis)
6.) oder ist es so, daß ich weder Arbeitslosengeld noch Ich-AG-Anrecht habe?
7.) krankenversichert bin ich dann auch nicht mehr?

So sieht es wohl aus. Ich werde nun aber ab September anfangen, mich neu zu bewerben, da ist Mäuschen dann schon im KiGa, 3 wird sie erst im Januar.

Wird nicht leicht, ich bin über 40 und kann nur Halbtags.... aber okay, dies ist ein anderes Thema.

Was muss ich denn nun tun? Arbeitsamt gehen? Kündigen? Fragen über Fragen, sorry. Ich google schon fleißig, aber das ist alles immer so allgemein....

Danke schonmal für Eure Hilfe hier, weitere Fragen folgen ganz bestimmt.

Achso, sorry für meine Unwissenheit. Ich wurde während der SS nicht aufgeklärt, was zu tun ist, ich bin davon ausgegangen, es wäre wie früher (bei meinem Großen), daß der Arbeitsplatz einfach 3 Jahre freigehalten werden muss. Aber für Kleinstbetriebe gilt dies offenbar nicht.

LG, Ariane
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Vom 01.07.2011 15:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nanoki Kartoffelschäler


Mitglied seit 29.03.2011
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Hallo, leider kann ich dir nicht helfen bei den vielen Fragen. Allerdings solltest du dich auf jeden Fall an das Arbeitsamt wenden.
Die können zwar, davon muss man leider ausgehen, bei den meisten Fragen auch keine richtigen Auskünfte geben und wenig helfen, aber zumindest schon mal melden könntest du dich dann, falls du Ansprüche hast.

Wenn du allerdings selbst kündigst, verfallen diese Ansprüche, von daher: das auf keinen Fall tun. Wenn sollte es vom AG ausgehen, denke das muss er auf jeden Fall tun, mit welchem Grund dann letztlich auch immer, aber soweit ich weiß muss das immer schriftlich sein.

Diese Ich-AG gibt es nicht mehr. Dafür aber den Existenzgründer-Zuschuss. Den kann man kriegen, sobald man einen Tag arbeitslos ist. Ist dann ähnlich wie die Ich AG mit Businessplan erstellen und so...

Wie auch immer, wende dich auf jeden Fall an das Arbeitsamt und hoffe auf einen kompetenten Mitarbeiter.
Viel Erfolg
Nanoki
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Vom 01.07.2011 15:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lariane  Suppenkoch


Mitglied seit 17.01.2002
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Danke Dir Nanoki,

also, gekündigt hab ich nicht, ich hab nur um ein Zeugnis gebeten (telefonisch), um mich bewerben zu können.

Dann wende ich mich mal ans Arbeitsamt, aber ist das vielleicht noch zu früh? Meine Lütte wird ja erst in einem halben Jahr 3, solange bin ich noch im Erziehungsurlaub. Nicht, daß die mich per sofort als Arbeitssuchend registrieren Sicher nicht!

Existenzgründer-Zuschuss? Noch nie gehört !!! Können die nicht mal bei irgendwas bleiben? Aber da ist wohl auch das AA Ansprechpartner. Danke jedenfalls für Deine Hilfe.

LG, Ariane
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Vom 01.07.2011 16:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nanoki Kartoffelschäler


Mitglied seit 29.03.2011
2.458 Beiträge (ø5,76/Tag)
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zu früh auf keinen Fall... lieber früh als spät trifft es da eher.

Weiß nicht, wie es in deinem Fall ist, aber bei den sturren Paragraphen bestimmt genauso: man muss sich spätestens 3 Monate vorher melden, ansonsten keine Ansprüche bzw. gekürzte Zahlungen bzw. erst nach Ablauf einer Sperrzeit...

VG
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Vom 01.07.2011 17:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JellyBelly123  Hendlgriller


Mitglied seit 30.08.2006
2.189 Beiträge (ø1,04/Tag)
Hallo,

die Arbeitsagentur kann/ wird dir sicher eine Sperrzeit auferlegen, in der du keine Leistungen erhälst. Immerhin wurdest du wegen Eigenverschulden gekündigt. Die Kündigung an sich ist aber wirksam. Neben deinem arbeitsrechtlichen Verstoß (quasi nichterscheinen am Arbeitsplatz) hat ein Kleinbetieb die Möglichkeit, dich jederzeit zu kündigen ohne Näheres anzugeben (gilt auch, wenn deine Position durch seine Frau ersetzt wird).
Bei der Arbeitsagentur musst du dich 3 Monate vor Arbeitslosigkeit bzw. unverzüglich nach Erhalt der Kündigung melden.

Existenzgründungszuschuss bekommst du ggf. Nach Vorlage eines Businessplanes und Antragstellung wird dies geprüft. Aber das geht auch nicht "einfach mal eben". Dafür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Und sowieso erst wenn du auch Leistungen erhälst. Näheres erklärt dir die Agentur für Arbeit!


Viele Grüße,

Jelly



Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, solltest du den Kopf nicht hängen lassen!
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Vom 01.07.2011 17:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lariane  Suppenkoch


Mitglied seit 17.01.2002
1.208 Beiträge (ø0,32/Tag)
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Na dann danke auch Dir Jelly

Dann werd ich jetzt eben Bewerbungen schreiben und ggf. Ende September beim AA vorstellig werden, das wäre dann 3 Monate vor Ende der Erziehungszeit. Eine schriftliche Kündigung hab ich nicht, aber ich werde in 2 Wochen mein Zeugnis erhalten. Ich hoffe, das gilt dann nicht gleich als Arbeitsauflösung, denn prinzipiell bin ich ja für 3 Jahre in der Erziehungszeit.

Ach mensch, ist das alles kompliziert. Jajaja, was auch immer!

LG, Ariane
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Vom 01.07.2011 18:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Blueberrykiss  Suppenkoch


Mitglied seit 18.12.2007
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Hallo Ariane,

für mich klingt das alles nicht sehr überzeugend. Anhand der bisher genannten Sachen ist doch noch garnicht geklärt, ob die "Kündigung" überhaupt gilt. Also die des Arbeitgebers.
Und die Bitte um ein Zeugnis kann ja wohl nicht als Kündigung gelten, allenfalls als Einverständnis einer "mündlichen"(?) "Kündigungsabsprache"

An Deiner Stelle würde ich mich unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und mich beraten lassen!!!

Selbst wenn es rechtens ist, dass der Mann Dich nicht weiter beschäftigt, ist doch die Frage, wie es richtigerweise hätte laufen müssen und vor allem, wie es jetzt so weitergehn kann, dass Du Dir keine weiteren Nachteile wie Sperrfristen etc einhandelst!
Und wenn Du bislang noch über den Betrieb versichert warst, bist Du es momentan ja auch noch und da würde ich keinen Tag mehr warten, mich an FACHKUNDIGER Stelle schlau zu machen.
Alles andere kann Dich teuer zu stehn kommen.

LG und viel Erfolg

Blue
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Vom 01.07.2011 19:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JellyBelly123  Hendlgriller


Mitglied seit 30.08.2006
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In deinem Arbeitsvertrag müssen die Kündigungsfristen stehen. Zu 99,9% mit dem Zusatz, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Solange du diese nicht hast, stehst du offiziell im Abeitsverhältnis. Von Agentur zu Agentur unterschiedlich, kann es nämlich auch durchaus sein, dass du zur Beantragung des Arbeitslosengeldes deine Kündigung vorlegen musst..


Viele Grüße,

Jelly



Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, solltest du den Kopf nicht hängen lassen!
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Vom 02.07.2011 09:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lariane  Suppenkoch


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Hi nochmal und auch danke nochmal Lachen

Tja, ich gestehe *ups ... *rotwerd* , es gibt gar keinen Arbeitsvertrag mhmmmh hmmhmhmmmmhhh

In dieser Firma wurde ich vor ca. 15 Jahren eingestellt, aber die alte Regierung ist ausgewandert und ein ehemaliger Kollege von mir hat die Firma übernommen. Klar war damit der alte Arbeitsvertrag hinfällig und es wurde immer wieder gesagt, daß wir mal einen neuen machen werden. Aber die Jahre vergingen und nix ist passiert, wurde schlicht vergessen.

Ergo hab ich keine Kündigungsfrist lt. Vertrag einzuhalten, hier zählen dann wohl eher gesetzliche Fristen. Die werd ich ja hoffentlich erfahren, sobald ich den Termin im Arbeitsamt habe (hab gleich eine E-Mail geschickt und um einen Termin gebeten).

Aber eines ist sicher: sollte ich ein Kündigungsschreiben vom Chef brauchen, krieg ich das auch. Damit hat der sicherlich kein Problem, ich muss es halt selber schreiben, aber er unterschreibt es mir dann schon.

Ich sitze das halt jetzt mal aus, solange, bis ich den Termin im AA habe, und dann wird diesmal aber alles richtig gemacht.

Danke nochmal, LG, Ariane
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Vom 02.07.2011 12:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Blueberrykiss  Suppenkoch


Mitglied seit 18.12.2007
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Moinmoin,

Ariane, - soweit kommt das noch!

Du wirst doch wohl nicht Dein eigenes Ks schreiben!?

Dann hast Du am Ende garkeine Rechte mehr.

Laß das und geh zum Fachmann!

LG und schönes WE

Blue
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Vom 02.07.2011 13:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

yunasama Kaltmamsell


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Den Rat von blue kann ich nur unterschreiben. Im Gesetz gibt es Regelfristen, die eingehalten werden müssen und so oder so muss Sozialverträglich gekündigt werden. Das Argument, dass du deinem Arbeitgeber nicht angekündigt hast, wann du wieder die Arbeit aufnimmst, da weiß ich nicht, wie es damit rechtlich aussieht, aber grundlegend gilt, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer austauschen will, braucht er einen Grund, dieser gilt nicht als gerechtfertigt, wenn er sagt, er braucht dich nicht mehr, obwohl er deine Stelle nicht abbaut, sondern ersetzt..!!

Geh auf jeden Fall zu einem Anwalt und lass dich beraten, die rechtlichen Konsequenzen, besonders im Bezug auf das Finanzielle könnten bei Fehlentscheidungen gravierend sein, angefangen bei Verlust auf REcht von Abfindungszahlungen bis hin zu Verlust auf Anrecht von Arbeitslosengeld I, was du das erste Jahr ausgezahlt kriegst, wenn alles seine Richtigkeit hat.
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Vom 02.07.2011 13:14 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


Mitglied seit 20.06.2006
986 Beiträge (ø0,45/Tag)
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Hallo,

das Kündigungsschutzgesetz gilt in diesem Fall nicht, zuwenig AN im Betrieb. Daher ist auch kein Grund a la betriebsbedingt notwendig!

Die Regeln für die Erziehungszeit kenn ich jetzt auch nicht. Aber dein Wunsch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses könnte im schlimmsten Fall als einvernehmliche mündliche oder konkludente Aufhebung des Arbeitsverhältnisses verstanden werden. Und dann entfallen alle weiteren Rechte aus dem Arbeitsverhältnis.

Geh bitte zur Rechtsberatung.

LG Rieke
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Vom 02.07.2011 13:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


Mitglied seit 20.06.2006
986 Beiträge (ø0,45/Tag)
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Und eine Beachtung von sozialverträglichen Gesichtspunkten ist hier auch nicht notwendig (KüSchG)
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