2 400€-Jobs + 1 Teilzeitstelle ?
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![]() Mitglied seit 01.02.2005 |
ich würde gerne mal wissen, ob es erlaubt ist, dass man zusätzlich zu einer halben Stelle noch 2 400€-Jobs ausführen darf? Und wenn ja, muss man das seinem "Hauptarbeitgeber" melden? Ändert sich dann irgendwas versicherungs- oder lohnsteuertechnisch? Ich habe nämlich ein befristetes Arbeitsverhältnis (endet Anfang Juli) für ne halbe Stelle (als Lehrerin) und habe mir nun (eigentlich für die Zeit danach bzw. während der Sommerferien) 2 400€-Jobs gesucht und die nun auch schon angetreten (zeitlich alles gut machbar). Bei einem der beiden Jobs verdiene ich sogar im Monat deutlich weniger (!) als die 400€, da der unregelmäßig stattfindet. Im Internet finde ich irgendwie keine gescheiten Informationen, aber vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen? Liebe Grüße, fee |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo,
man darf nur einen 400 € Job nebenbei haben. Der zweite wird versteuert. Egal ob man Voll -oder teilzeit arbeitet. Und er ist Genehmigungspflichtig von Seiten deines Arbeitgebenrs. katir |
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![]() Mitglied seit 02.04.2005 |
Hallo
je nachdem was dein zweiter Job und dritter Job ist kann der eventuelll als Honorartätigkeit abgerechnet werden und zählt dann anderst. So ist das bei mir, hat mir meine steuerberaterin erklärt. Bevor du richtig Probleme bekommst würde ich mich mit dem STeuerberater mal besprechen. Gruß Tiffany I never met a calorie I didn`t like |
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![]() Mitglied seit 15.05.2004 |
Hallo,
was die 400-Euro-Jobs angeht, darfst Du so viele sog. Minijobs haben, wie Du willst, solange sie im Verdienst nicht 400 Euro überschreiten. Lohnsteuertechnisch ändert sich nur was für Deinen AG. In die RV kannst Du freiwillig einzahlen, das wird Dir dann vom Lohn abgezogen und an den SV-Träger abgeführt. Soweit ich weiß, musst Du deinem Haupt-AG melden, dass Du Nebentätigkeiten nachgehst. Beste Grüße Tsunami |
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![]() Mitglied seit 04.04.2005 |
Hallo,
Du musst auf jeden Fall Deinen Vertrag prüfen. Oft stehen da Klauseln drin, dass andere Tätigkeiten genehmigt werden müssen und ggf. nur ausgeübt werden dürfen, wenn sie zum einen nicht Deine Arbeitskraft beim "Hauptarbeitgeber"beeinträchtigen und es darf natürlich auch keine Interessenkollision statt finden. Wenn Du teilzeit arbeitest, und die Dir Vollzeit nicht anbieten können, Du aber Geld brauchst, um über die Runden zu kommen, werden sie das wohl fast schon genehmigen müssen, bei einer Vollzeitkraft ist das ggf. schwieriger. Steuerlich kein Thema, man hat halt mehrere Steuerkarten. lg morgaine |
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![]() Mitglied seit 01.02.2005 |
hallo,
danke für so schnelle und zahlreiche antworten. jetzt bin ich allerdings fast so schlau wie vorher, da auch ihr mir unterschiedliche infos gegeben habt. die einen sagen, man darf so viele nebenjobs haben, wie man will/schafft, die anderen meinen, dass nur einer erlaubt ist, wieder andere behaupten, dass der 2. versteuert wird... hmmm....an wen könnte man sich denn wenden, um wirklich verlässliche infos zu bekommen? zumal es in meinem fall ja auch so ist, dass meine teilzeitstelle definitiv am 5.7. endet. mein arbeitgeber hat schon zu beginn meines beschäftigungsverhältnisses gefragt, ob ich nebenbei noch jobben gehe, um mehr geld zu erhalten, weil er verwundert war, dass ich die halbe stelle annehme liebe grüße, fee |
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![]() Mitglied seit 20.06.2007 |
Hallo,
also ich habe dieses Thema zur genüge durch. Du darfst einen 400 Euro Job haben bei einem Arbeitgeber, wenn du nirgends mit Lohnsteuerkarte arbeitest. Wenn du einen angemeldeten Job hast, darfst du 400 Euro dazu verdienen, auch bei zwei verschiedenen AG, aber zusammen darfs nicht über 400 Euro sein. Ist das verständlich? LG vom partyeinhorn |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo Fee,
man darf nur einen 400 € Job haben..bei dem man auch 400 € verdient. Oder mehrere, aber die dürfen zusammen nicht über 400 € kommen. Sobald man 401 € verdient muss man Steuern zahlen(und Krankenkasse) Trotzdem muss du es dir schriftlich geben lassen wenn du einen Nebenjob annimmst, dann bist du auf der sicheren Seite. katir |
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![]() Mitglied seit 01.02.2005 |
hallo,
ah, jetzt wirds ein bisschen eindeutiger und verständlicher. danke! also muss ich das jetzt erstmal beides meinem haupt-arbeitsgeber melden? und was mache ich dann ab juli? da muss/will ich auf jeden fall mehr verdienen als 400€ (deshalb ja auch die 2 jobs heißt das, dass dann von den beiden nebenjobs steuern, krankenkasse & co. abgezogen werden? oder wäre es klug, bei einem der jobs darauf zu achten, auf jeden fall unter 400€ zu bleiben? lg, fee |
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![]() Mitglied seit 27.12.2005 |
Hallo,
"also muss ich das jetzt erstmal beides meinem haupt-arbeitsgeber melden? " JA! "heißt das, dass dann von den beiden nebenjobs steuern, krankenkasse & co. abgezogen werden? " Genau das. Deshalb wollen viele Arbeitgeber keine Leute, die mehr als einen Minijob haben. "oder wäre es klug, bei einem der jobs darauf zu achten, auf jeden fall unter 400€ zu bleiben? " Der eine Job mit mehr als 400€ ist dann ohnehin kein Minijob mehr. LG Piri |
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![]() Mitglied seit 23.05.2006 |
Hallo Fee
lies es dir auf jedenfall auf der Seite der Minijob-Zentrale durch. Dort bekommst du rechtlich fundierte Aussagen und kannst zur Not auch bei deren Hotline anrufen. Das was Piri dir sagt ist korrekt, wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist darfst du nur 1 400 Euro Job haben. Jeder weitere Job den du annimmst wird automatisch voll Lohnsteuer und Sozialversicherungspflichtig und zwar Lohnsteuertechnisch auf 2. Lohnsteuerkarte und damit Steuerklase 6
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![]() Mitglied seit 01.02.2005 |
hallo,
danke! ich habe nun erstmal meinen Arbeitgeber (der Teilzeitstelle bis Juli) informiert. Bin ja mal gespannt... Mein Problem ist, welchen der Nebenjob-Arbeitgeber ich nun informieren muss bzgl. Lohnsteuer und Sozialversicherung? Mein 'Plan' war ja, bei beiden Jobs unter 400€ zu bleiben; aber das geht ja nun nicht, wenn die Informationen hier stimmen. Und bei einem der beiden Jobs muss der Arbeitgeber ja dann bezüglich der Steuern, etc. Bescheid wissen. Oder habe ich jetzt wieder was durcheinander gebracht/missverstanden? Ach, ist das alles umständlich lg, fee |
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![]() Mitglied seit 13.11.2003 |
Hallo fee,
es ist eigentlich ganz einfach. Du kannst Minijobs annehmen, soviel Du schaffst. Aber, zusammengerechnet dürfen die Gesamteinkünfte nicht 400,00 € überschreiten. Es ist wurscht wie das genannt wird, entweder 400,00 € Basiskraft oder Minijobberin. Das heißt, Du kannst dabei von 1,00 € bis 399,99 € verdienen. Das wird von Deinem Arbeitgeber pauschal versteuert und bei der Bundesknappschaft angemeldet. Hier ein kleines Beispiel: 1. Arbeitgeber zahlt Dir 250,00 € 2. Arbeitgeber zahlt Dir 350,00 € Das heißt, Du und der Arbietgeber 1 zahlen Steuern und Sozialabgaben vom Gesamtverdienst 600,00 € anteilig. Immer der Arbeitgeber, bei dem Du zuerst angemeldet wurdest, wird zur Kasse gebeten. Und Du natürlich auch. Mit Gruß tabita |
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![]() Mitglied seit 01.02.2005 |
hallo tabita,
vielen dank! ich habe mich heute nachmittag auch nochmal informiert und mit meiner mum geredet und wir sind zu dem gleichen ergebnis gekommen. jetzt weiß ich also endlich bescheid sooo kompliziert wars ja dann doch nicht! lg & einen schönen abend, fee |
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![]() Mitglied seit 06.07.2001 |
Hallo,
nein, dass ich so nicht richtig ... wenn zwei Beschäftigungen vorliegen und gemeinsam die 400,00 eur übersteigen (s.Beispiel von tabita, dann werden beide versicherungspflichtig!!!! Das gilt ohne Hauptbeschäftigung. Fee, das was du jetzt machst und auch später vorhast, riecht nach Ärger bzw. der Ärger ist vorprogrammiert ... wenn sich rausstellt, dass du über 400,00 zusammen verdienst bei den Nebenjobs ... und das wird sich ganz sicher rausstellen, müssen die Arbeitgeber und du die Beiträge nachzahlen. Deshalb lieber jetzt alles klären. Für die aktuelle Lage also Minijob neben Hauptbeschäftigung gilt ... der erste Nebenjob ist ein ganz normaler Minijob und der 2. wird mit deiner Hauptbeschätigung zusammengerechnet und davon werden Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Im Zweifel müssen sich die Arbeitgeber untereinander dafür austauschen, bzw. die Krankenkasse zu Hilfe nehmen. Das ist kompliziert. Also auch, wenn du unter 400,00 eur bleibst, ist nur der 1.Minijob tatsächlich einer,so wie katir zuerst schrieb. Du kannst alles auf der Seite derminijobzentrale nachlesen Gruß Sia |
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