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Steuerfreibetrag...

Vom 27.04.2011 09:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

tura1911  Sternekoch


Mitglied seit 24.03.2007
2.836 Beiträge (ø1,5/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
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ich hätte mal eine Frage an euch.
Meine Frau möchte gerne wieder auf Steuerkarte halbtags arbeiten.Allerdings wäre sie dann in Steuerklasse 5 und würde ja einen dicken Brocken an Steuern bezahlen.Nun meine Frage:Wie hoch ist eigentlich der jährliche Steuerfreibetrag,bis zu dem man nur seine Sozialabgaben zahlt,aber keine Steuern?
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand von euch helfen könnte.
LG
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Vom 27.04.2011 09:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Anne-Isabell  Chefkoch


Mitglied seit 03.06.2007
9.824 Beiträge (ø5,39/Tag)
Hallo,

wenn du auf deiner Lohnsteuerakrte die Freibeträge für deine Frau miteingetragen hast, dann werdet ihr doch gemeinsam veranlagt und eure Steuerlast hängt doch letztlich davon ab, wieviel ihr gemeinsam zu versteuern habt.
Bei III/V müsst ihr doch auf alle Fälle eine Steuererklärung abgeben.


LG Anne

Courage ist gut, aber Ausdauer ist besser. Theodor Fontane
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Vom 27.04.2011 09:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

==Brigitte== Chefkoch


Mitglied seit 02.03.2002
30.345 Beiträge (ø8,11/Tag)
Für 2011 beträgt er 8004 bzw. 16009 Euro (ledig/verheiratet).
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Vom 27.04.2011 09:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Anne-Isabell  Chefkoch


Mitglied seit 03.06.2007
9.824 Beiträge (ø5,39/Tag)
Hallo,

bei der Kombination III/V sind beide Freibeträge beider Eghepartner bei Steuerklasse III eingetragen, deshalb wird bei V diser Freibetrag nicht mehr berücksichtigt.
Letztendlich ist es für die gesamt zu zahlenden Steuren unerheblich, ob man III/V oder IV/IV wählt.
In manchen Fällen gewährt das Finanzamt eine zinslosen Kriedit bei III/V, da nachgezahlt werden muss!

LG Anne

Courage ist gut, aber Ausdauer ist besser. Theodor Fontane
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Vom 27.04.2011 09:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

tura1911  Sternekoch


Mitglied seit 24.03.2007
2.836 Beiträge (ø1,5/Tag)
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bisher habe ich keinerlei Freibeträge eingetragen.Meine Frau hat bisher einen 400,-€ Job gemacht und ich habe mir bei der Steuererklärung meine zu viel gezahlten Steuern zurückgeholt.Die Frage ist folgende,kann sich meine Frau einen Freibetrag auf ihrer Karte eintragen lassen um die monatliche Steuerlast zu umgehen?Bei einem monatlichen brutto von sagen wir mal 650,-€ würde sie doch den Freibetrag von 8004,-€ gar nicht erreichen.Somit dürften doch für sie garkeine Steuern anfallen,denn wenn doch lohnt es sich ja gar nicht zu arbeiten.
LG
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Vom 27.04.2011 18:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Anne-Isabell  Chefkoch


Mitglied seit 03.06.2007
9.824 Beiträge (ø5,39/Tag)
Hallo Dietmar,

welche Steuerklasse ist denn auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen.
Bei Steurklasse III wird automatisch dein Steuerfreibetrag und der von deiner Frau bei dir berücksichtigt.
So ist das nunmal beim Ehegattensplitting.

Wenn deine Frau den Steuerfreibetrag bei sich eintragen lassen will, bzw er wird automatisch berücksichtigt beim monatlichen Netto, dann müsst ihr die Kombination IV/IV wählen.
Damit hat dann deine Frau mehr Netto von ihrem Brutto, du hast aber weniger Netto von deinem Brutto.

Also nochmal Kombination III/V: bei Steuerklasse III werden beide Freibeträge für die BErechnung des Netto berücksichtigt, bei Steuerklasse V keiner.
Kombiantion IV/IV bei jedem wird ein Steuerfreibetrag berücksichtig für die Berechnung des Nettolohnes.

Wenn ihr gemeinsam veranlagt werdet, dann wird euer gesamtes Einkommen mit beiden Freibeträgen zur Berechnung der Steuerlast herangezogen, unabhängig wie ihr die Steuerklassen wählt, an der Gesamtsumme der zu zahlenden Steurn ändert das nichts.

Was aktuell mehr unterm laufenden Jahr bringt, hängt von den jeweiligen Einkommen ab, aber es kann sein, dass man in einem Fall nachzahlen muss, im aneren Fall bekommt man etwas wieder über die Steuerklärung heraus.

Wenn die Einkommen weit auseinanderliegen und der mit weniger Einkommen in Steuerklasse V ist, dann zahlt man mit der Kombianaion III/V meist zu wenig Steuern und muss nachzahlen, der Staat gewährt sozusagen einen zinslosen Kredit.
Das ist auch der Grund, warum man mit der Kombiantion III/V immer eine Steurerklärung abgeben muss.

Aber in Summe ist es vollkommen egal, die zu zahlenden Steuern werden von eurem Gesamteinkommen abzüglich aller abzusetzenden Sachen (Freibeträge, Werbungskosten,Sonderausgaben etc) berechnet.


LG Anne

Courage ist gut, aber Ausdauer ist besser. Theodor Fontane
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Vom 28.04.2011 09:00 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

tura1911  Sternekoch


Mitglied seit 24.03.2007
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Anne,vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
LG
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