Wie bei Bewerbungsgesprächen sich verhalten, wenn einem fristlos gekündigt wurde?
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![]() Mitglied seit 07.07.2006 |
Ich hatte ja schon in zwei anderen Threads hier erwähnt, dass meinem Freund wg. Verdacht auf Diebstahl fristlos gekündigt wurde. Wir haben deswegen schon Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Mittlerweile sitzt er seit knapp 4 Wochen arbeitslos zu Hause und wird von Stunde zu Stunde frustrierter und frustrierter. Er war bis Mitte März im Einzelhandel beschäftigt. Er möchte in diesem Beruf weitermachen und dann im nächsten Jahr sich zum Handelsfachwirt weiterbilden. Dafür hat er aber noch nicht genug Berufserfahrung gesammelt, die man als Voraussetzung für diese Weiterbildung braucht. Er muss also unbedingt wieder was in seinem Beruf finden. Aber jetzt kommt das Problem, dass er bereits nach 8 Monaten fristlos gekündigt wurde und er jetzt in seinem Lebenslauf eine Lücke hat. Wie soll er reagieren, wenn er sich jetzt weiter bewirbt und die Arbeitgeber fragen wieso er nicht mehr dort arbeitet? Was soll man den darauf antworten?? Soll oder kann man überhaupt da als Notlüge sagen, dass man z.B. noch dort weiterarbeitet, aber auf der Suche nach einer besseren Stelle ist? Aber wahrscheinlich ist das eine total schwachsinnige Idee, oder? Könnte man den ehemaligen Arbeitgeber evtl. im Laufe der Verhandlungen beim Arbeitsgericht dazu bringen, dass er im Arbeitszeugnis erwähnt, dass meinem Freund aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde? Vielleicht würde das die Chancen etwas erhöhen? Wir würden uns über jeden Rat von euch sehr freuen!! Liebe Grüße zuckerhasi |
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![]() Mitglied seit 17.08.2004 |
Hallo zuckerhasi,
ich wünsche Deinem Freund auf alle Fälle Erfolg bei der Bewerbung. Hat er schon ein Zeugnis seines Arbeitgebers bekommen? Denn da gibt es so versteckte Klauseln drin, um den nächsten AG. auf den Bewerber hinzuweisen. Wenn das Wort " ehrlich" fehlt, dann hat Dein Freund ein Problem. Lässt sich Dein Freund beim Arbeitsgericht durch einen Vertreter einer Gewerkschaft helfen?Wäre sehr hilfreich. Ich spreche da aus Erfahrung, denn ich habe viele Jahre im Einzelhandel gearbeitet und war auch Gewerkschaftsmitglied. Ohne Gewerkschaft im Rücken ging bei meinem damaligen Arbeitgeber gar nichts. Viel Glück wünsche ich Euch Liebe Grüße byzanth |
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![]() Mitglied seit 07.07.2006 |
Hallo Byzanth!
mein Freund kriegt keine Hilfe von der Gewerkschaft. Aber wir haben einen Anwalt und hoffen, dass er uns weiterhilft. Auch hat mein Freund noch keinen Arbeitszeugnis und auch immer noch nicht die letzte Gehaltsabrechnung bekommen. Wir mussten ja schon 3 Wochen warten, bis sie das Formular vom Arbeitsamt, welches mein Freund zur Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes vorlegen muss, ausgefüllt und an uns zurückgeschickt haben. Dafür musste mein Freund auch noch 3 mal dort anrufen, bis die sich überhaupt gerührt haben. Denkst mein Freund sollte dort noch mal anrufen, und den Arbeitszeugnis und die Gehaltsabrechnung anfordern? LG zuckerhasi |
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![]() Mitglied seit 07.07.2006 |
Sorry, ich meine: Denkst DU mein Freund sollte dort noch mal anrufen, und den Arbeitszeugnis und die Gehaltsabrechnung anfordern?
LG zuckerhasi |
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![]() Mitglied seit 17.08.2004 |
Hallo, zuckerhasi, hast Du meine KM erhalten??? LG: byzanth |
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![]() Mitglied seit 23.02.2005 |
Hallo Zuckerhasi,
wenn er einen Anwalt hat, würde ich in diesem Falle den Anwalt damit beauftragen, die notwendigen Papiere zukommen zu lassen. Fehlt nur die Gehaltsabrechnung oder auch das letzte Gehalt. Wenn auch noch die Kohle fehlt, dann erst recht nur und ausschließlich Anwalt. Tja, wie bei einem Vorstellungsgespräch die fristlose Kündigung erklären? Der Vorwurf ist natürlich nicht gut und jeder AN nimmt von einem eventuellem Dieb Abstand. Meiner Meinung nach klärt aber nicht das Arbeitsgericht den Vorwurf sondern eigentlich ermittelt doch erst einmal Polizei? Wie soll ein ARBEITS Gericht den Vorwurf klären. Mein Rat: Konzentriert euch erst einmal auf die eine Sache und wenn dann alles geklärt ist und mit freiem Kopf an neue Stellensuche, LG Laurinili |
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![]() Mitglied seit 08.04.2011 |
Man kann wegen -> Verdacht<- auf Diebstahl nicht fristlos gekündigt werden. Deshalb würde ich das auch nie erwähnen, weil es Blödsinn ist. Reich eine Kündigung ein und verlange über einen Anwalt ein Ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis.
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![]() Mitglied seit 04.07.2008 |
Hallo,
es gibt professionelle Bewerbungscoaches, die einem helfen können - gerade bei solchen Fragen. Das Geld das die kosten, ist in so einem Fall sicher gut angelegt. Auch beim Arbeitsamt kannst Du diesbezüglich fragen, die finanzieren so einen Beratung unter Umständen sogar. Schließlich bleibt auch noch die Gewerkschaft als Ansprechpartner, sofern man Mitglied ist, natürlich nur. Nur auf ein paar Postings in einem Kochforum würde ich mich in diesem wirklich unschönen Fall keinesfalls verlassen. Viel Erfolg für Deinen Freund wünscht, der Hofschranze |
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![]() Mitglied seit 27.07.2005 |
Hi,
einen Anwalt habt ihr ja wohl schon beauftragt, der sollte sich dann auch um die noch fehlenden Unterlagen kümmern und diese anfordern. Zu "wie verhalte ich mich": Ich würde da dringend mal mit jemandem sprechen, der Beratungen in Sachen Bewerbung macht. Das Arbeitsamt kann deinem Freund einen Ansprechpartner vermitteln. Es gibt auch Bücher, z.B. von Hesse/Schrader, die diesbezüglich ganz gut sind. Aber drauf achten, dass sie neueren Datums sind, damit sie den aktuellen STand haben. Ggf. kann man bei einem Gespräch auch auf eine noch laufende Klage hinweisen. Nur weil das Wort "ehrlich" fehlt, würde ich mich überhaupt nicht aufregen. Die eine Fraktion behauptet, dass dieses Wort bei bestimmten Berufen sozusagen elementar in einem Zeugnis ist und nicht fehlen darf. Die andere Fraktion wiederum behauptet, dass die Erwähnung von solchen Eigenschaften eher nachteilig ist und das Gegenteil aussagt....Aber wenn ihr ein Zeugnis bekommt, schaut sich das der Anwalt sicher auch gerne an. Liebe Grüße, Schnecke |
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![]() Mitglied seit 27.03.2009 |
Hallo,
Wenn er - wie Du in einem anderen Thread erwähntest, wenn ich nicht irre - sowieso nichts getan hat, stellt sich die Frage doch gar nicht, oder? LG Linda |
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![]() Mitglied seit 08.04.2011 |
Das Arbeitszeugnis ist immer zugunsten des Arbeitnehmers zu schreiben. Selbst wenn er aus diesem Grund gekündigt wurde, darf es da nicht drin stehen.
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![]() Mitglied seit 06.04.2011 |
Hallo Zuckerhasi,
es stimmt, dass ein Zeugnis immer zu Gunsten des Arbeitnehmers ausfallen muss. Auch die frueher gerne verwendeten Floskeln wie " er war stehts bemueht, er war sozial stark angagiert, er war ein geselliger Typ" duerfen heute nicht mehr verwendet werden. Ich wuerde jedoch in einem Bewerbungsgespraech immer die Wahrheit sagen. Man kann es ja umschreiben wie zum Beispiel " ...es gab unueberbrueckbare Differenzen...". Das Hauptproblem ist, das die Personalchefs gerne Kontakte untereinander Pflegen und sich dabei austauschen. Ich weis von meinem alten Arbeitgeber, dass es einmal im Monat einen Personalchef-Stammtisch gab. Und da haben sich mehrere dieser Genossen getroffen und Personalthemen diskutiert.... Bei einer Luege ertappt zu werden wird immer als Unehrlichkeit ausgelegt. Gruss, Drommi |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Hallo,
ich wäre einfach ehrlich "Mein alter Arbeitgeber hat mich des Diebstahls bezichtiger, er hat keine beweise, ich habe auch nichts getan und ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet" Liebe Grüße Daina |
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![]() Mitglied seit 02.03.2002 |
Es bleibt doch nichts anderes, als ehrlich zu sein!
Schließlich reicht ein Anruf des potentiell neuen Arbeitgebers bei der alten Arbeitsstelle aus, um den Grund der Kündigung zu erfahren. |
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