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Darf die Chefin das Trinkgeld einbehalten?

Vom 03.04.2011 12:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nena108 Chefkoch


Mitglied seit 11.06.2005
14.452 Beiträge (ø5,68/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hi zusammen,

ich hoffe, ich bin im richtigen Forum, habe ´kein passenderes gesehen, aber notfalls bitte verschieben:

Meine knapp 16-jährige Tochter arbeitet samstags im Eiscafé als Bedienung. Bisher hat sie nur das Eis und Getränke etc. an die Tische getragen und abgeräumt und dafür 6 € verdient. Jetzt ist sie gut eingearbeitet und nimmt auch selber Bestellungen auf und kassiert, bekommt jetzt 7,50 € die Stunde. An einem Nachmittag mit 5 Stunden Arbeit kommen da ca. 30 € Trinkgeld zusammen, die sie aber nicht behalten darf, wie auch ihre Kolleginnen nicht, nicht einmal die fest Angestellten. Natürlich ist sie nun schwer enttäuscht, konnte gestern auch nur kurz mit einer Kollegin darüber sprechen und hatte noch keine Gelegenheit, in Ruhe mit der eigentlich sehr netten Chefin darüber zu reden. Im Arbeitsvertrag ist das Trinkgeld nicht erwähnt.

Bevor sie das aber tun wird, würde ich gerne die rechtliche Situation abklären. Habe schon gegoogelt und viele Meinungen gefunden, aber keine rechtlich fundierte Aussage. Genau die hätte ich aber gerne und hoffe nun, dass hier jemand wirklich das Gesetz kennt. Das Rechtsempfinden sagt uns vermutlich allen, dass das nicht okay ist, aber das hilft mir nicht weiter....

Natürlich ist die zweite Frage dann, wenn sie ein Recht auf das Trinkgeld hätte, ob und wie sie es durchsetzen könnte. Als kleine Aushilfe die Kollegen aufzuhetzen dürfte nicht sehr erfolgversprechend für ihre Zukunft dort sein, alleine wird sie aber keine Extrawurst durchsetzen können.

Nun hoffe ich auf Info und gute Ratschläge von Euch!

Vielen Dank im voraus!

LG Nena
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Vom 03.04.2011 13:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

javanne321  Hendlgriller


Mitglied seit 01.07.2007
4.673 Beiträge (ø2,6/Tag)
Hallo Nena,

behält die Chefin das Trinkgeld komplett für sich persönlich ein oder geht es in eine gemeinsame Trinkgeldkasse, die dann unter allen Angestellten gleichmäßig verteilt wird? Das ist eigentlich der Ablauf, den ich kenne und der auch relativ gerecht ist.

Einfach behalten wäre schon etwas happig .....

Gruss Javanne
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Vom 03.04.2011 13:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DammaI Tellerwäscher


Mitglied seit 30.12.2010
167 Beiträge (ø0,32/Tag)
Hallo Nena,

für Trinkgeld gibt es keine gesetzl. Grundlage.
Trinkgeld ist im eigentlichen Sinne eine freiwillige Extraleistung des Gastes an die betreffende Bedienung für ihre erbrachte Dienstleistung. In manchen Gastronomiebetrieben wird es auch so gehandhabt, daß das Trinkgeld gesammelt und wöchentlich anteilig der Arbeitszeit auf das gesamte Personal aufgeteilt wird. Dies mit dem Hintergrund, daß auch Küchenpersonal oder Thekenkräfte maßgeblich an der Zufriedenheit der Kunden mitwirken aber direkt kein Trinkgeld bekommen.

Grundsätzlich steht deiner Tochter Trinkgeld zu, denn das Trinkgeld bekam Sie vom Gast. Sollte es in dem Betrieb keine spezielle Trinkgeldregelung geben, muß deine Tochter nur das Geld abgeben was laut Bon´s verkauft wurde.

LG Dammal
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Vom 03.04.2011 13:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Hasi1973  Suppenkoch


Mitglied seit 23.05.2006
1.906 Beiträge (ø0,87/Tag)
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Hallo Nena,

lt. gültiger Rechtssprechnung kommt es auf die Verabredung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an was vereinbart wurde wie mit dem Trinkgeld verfahren wird.
Dies muß nicht schriftlich sein.
Ungerecht ist es natürlich schon. Und nach meinem empfinden gehört es sich auch so das das Trinkgeld in welcher Form auch immer den Arbeitnehmern zu kommt.
Und dieses habe ich auch noch gefunden.
bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXIX/Arbeitsrecht220/arbeitsrecht220
Ich hoffe das es stehenbleibt.

\"\"
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Vom 03.04.2011 13:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Patzi  Chefkoch


Mitglied seit 19.10.2002
6.596 Beiträge (ø1,88/Tag)
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Hallo,

wie das rechtlich aussieht - keine Ahnung.

Aber, wenn ICH als Gast Trinkgeld gebe, dann der Bedienung, die MICH bedient hat. Weil ich mit DEREN Service zufrieden war und nicht mit dem Service von anderen oder gar der Chefin - den kann ich ja nicht mal beurteilen! Mri als Gast würde das sauer aufstoßen, wenn ich das mitbekommen würde, ganz ehrlich, und ich würden den Laden in Zukunft nicht mehr betreten.
Aber wie gesagt - nur meine Meinung.

~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~

Liebe Grüße von Patzi \"\"

\"\"
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Vom 03.04.2011 13:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

javana68 Kaltmamsell


Mitglied seit 04.12.2009
1.491 Beiträge (ø1,64/Tag)
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Hallo,

wenn "nur" der Service, sprich Bedienung, das Geld behalten dürfte, fände ich es ungerecht.
Es geht ja kein Gast in die Küche und gibt den Leuten, die im "Hintergrund" arbeiten etwas.

Ich finde es nur gerecht, wenn es zwischen allen aufgeteilt wird und kann mir nicht vorstellen, dass die Chefin alles behält....das wäre ne Sauerei.

LG Javana





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Vom 03.04.2011 13:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ulixan  Kaltmamsell


Mitglied seit 11.05.2009
842 Beiträge (ø0,76/Tag)
Hallo,
wenn die Chefin das Tringeld einbehält muss sie es als Einnahme versteuern. Sammelt sie und verteilt es anschließend an die Mitarbeiter hat das zur Folge, dass die Gelder vom Finanzamt als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt angesehen werden.




LG Ulixan\"\"
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Vom 03.04.2011 13:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Patzi  Chefkoch


Mitglied seit 19.10.2002
6.596 Beiträge (ø1,88/Tag)
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@Javana: Hier gehts ja um ein Eiscafé - und zumindest ist es hier in den Eiscafés so, dass die Bedienung das Eis selbst anrichtet und die Getränke abfüllt - da gibts keine Küche (nur zum Abwasch) bzw. nen Koch. Ich denke mal, es dürfte da nicht viel anders sein.

~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~

Liebe Grüße von Patzi \"\"

\"\"
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Vom 03.04.2011 13:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Geli2 Smutje


Mitglied seit 17.04.2002
759 Beiträge (ø0,21/Tag)
Hallo,

diese leidige Trinkgeldgeschichte kenne ich auch mittlerweile aus einigen Eiscafes hier in Wuppertal und Umgebung und es stört mich gewaltig. In einem Einkaufszentrum ist es meiner Tochter und mir vor einigen Wochen sogar so gegangen, dass der junge Kellner beim Bezahlen gesagt hat: "Behaltet lieber Euer Trinkgeld, wir bekommen es nämlich sowieso nicht!" Seitdem bin ich beim Bezahlen dort nicht mehr so großzügig wie vorher, sondern runde immer nur noch um zwanzig oder dreißig Cent auf.

Ich mag auch die Praxis gar nicht, wenn alles in einen "Trinkgeldtopf" landet; ich gebe demjenigen Trinkgeld, mit dessen Service ich zufrieden bin. Warum soll ich jemanden "belohnen", der es in meinen Augen "nicht verdient hat", weil entweder die Freundlichkeit zu wünschen übrig lässt oder er/sie die Bestellung falsch notiert bzw. weitergegeben hat?

Natürlich ist das für die Leute "hinter den Kulissen" blöd, aber wo fängt man an und wo hört man auf? Ich gebe doch auch dem Möbelpacker, der mir die Möbel ins Haus trägt, ein Trinkgeld und nicht dem, der sie vielleicht ins Auto gepackt hat, oder?

LG
geli2
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Vom 03.04.2011 14:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

javana68 Kaltmamsell


Mitglied seit 04.12.2009
1.491 Beiträge (ø1,64/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Geli, der Möbelpacker, der sie ins Auto getragen hat, hat ja auch eine Dienstleistung erbracht.
Ich persönlich finde es gut, wenn jedes "Rad des Getriebes" etwas bekommt und das geht nur mit einer Gemeinschaftskasse.

Der Koch steht stundenlang in der Küche, die Bedienung rennt über den Tag verteilt einige Kilometer.
Spül oder Küchenhilfen sorgen ebenfalls für einen guten Ablauf, der den Gast zufrieden stellt.
Leider sind diejenigen nicht immer zu sehen, weil sie, wie du sagst "hinter den Kulissen" arbeiten.

Service fängt schon weit vorher an, nicht erst bei der Bedienung.

LG Javana







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Vom 03.04.2011 14:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Awlona  Hendlgriller


Mitglied seit 09.07.2002
9.772 Beiträge (ø2,71/Tag)
Dann dürfte auch der Müllwerker, der Briefträger und der Zeitungsbote kein Trinkgeld mehr bekommen, es gibt immer Leute, die hinter den Kulissen arbeiten, beim Zeitungszusteller z.B. derjenige, der die Zeitungen an eine bestimmte Stelle anliefert und deponiert.
In dem von Geli geschilderten Fall des Eiscafes bekommt aber offenbar niemand etwas, das heißt, es wird auch nicht auf alle gerecht aufgeteilt. Ich finde das eine reisengroße Sauerei und würde solche Läden boykottieren oder null Trinkgeld geben, wenn der Chef sich dadurch zusätzlich bereichert Verdammt nochmal - bin stocksauer

LG
Awlona
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Vom 03.04.2011 15:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

javana68 Kaltmamsell


Mitglied seit 04.12.2009
1.491 Beiträge (ø1,64/Tag)
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Das schrieb ich ja auch, wenn der Chef es behält, ist es eine Sauerei, wenn es aufgeteilt wird ok und prima.

Es ist nur oft so, dass ins Gehalt automatisch das Trinkgeld mit einberechnet wird.
Man bekommt anstatt 1000 € nur noch 800 €, der Rest kommt ja durch Trinkgeld rein (muss aber auch versteuert werden...ne gewisse Pauschale)

LG Javana





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Vom 03.04.2011 15:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Awlona  Hendlgriller


Mitglied seit 09.07.2002
9.772 Beiträge (ø2,71/Tag)
Prinzipiell finde ich es ja schon auch nicht schlecht, wenn das Geld aufgeteilt wird, aber es gibt ja offenbar auch Läden, wo der Chef alles einbehält und die Trinkgelder komplett einstreicht.
Wenn ich allerdings was gebe, ist das für mich eigentlich personenbezogen. Wenn ich mit dem Service zufrieden bin, möchte ich eigentlich nicht, dass die Miesepampelbedienung vom Nebentisch z.B. davon was abbekommt. Aber wie gesagt, immer noch besser, als dass der Chef sich dadurch noch zusätzlich bereichert, das ist wirklich das Allerletzte GRRRRRR
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Vom 03.04.2011 15:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ulea Kaltmamsell


Mitglied seit 23.05.2010
610 Beiträge (ø0,83/Tag)
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Hallo,

auch ich kenne nur die Gemeinschaftskasse, dann wird geteilt und zwar nicht pro Person, anteilig dem Arbeitseinsatz. Also jemand schafft nur 10 Std./ Woche, kriegt er anteilig weniger als eine 40 Std. Kraft.
Aber auch die Angestellten müssen das Trinkgeld versteuern, zumindest nach dem Gesetz.

LG Ulea
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Vom 03.04.2011 15:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ulixan  Kaltmamsell


Mitglied seit 11.05.2009
842 Beiträge (ø0,76/Tag)
Pfeil nach rechts Aber auch die Angestellten müssen das Trinkgeld versteuern, zumindest nach dem Gesetz. Pfeil nach links
Ja, aber nur wenn es ein behalten wird und anschließend verteilt wird.




LG Ulixan\"\"
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Vom 03.04.2011 15:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DieKalimera Hendlgriller


Mitglied seit 28.01.2002
3.094 Beiträge (ø0,82/Tag)
Huhu,
Pfeil nach rechts Ja, aber nur wenn es ein behalten wird und anschließend verteilt wird. Pfeil nach links
Das ist so nicht richtig. Von meiner Ausbildung her kenne ich es so, dass jeder Mitarbeiter eine sogenannte Trinkgelderklärung ausfüllen musste. Dort musste angegeben werden, wieviel Trinkgeld man bekommen hat. Bei uns wurde es nicht einbehalten und dann verteilt. Es gab einen Freibetrag der steuerfrei war, sobald dieser überschritten wurde, war Lohnsteuer fällig.

Das ist alles aber ein paar Jahre her, kann sein, dass sich das mittlerweile geändert hat. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass der Staat in der Richtung etwas lockern würde und die Steuer nur dann verlangt, wenn der Arbeitgeber das Trinkgeld einkassiert und dann verteilt.

Ich finde es wäre ein Unding, wenn die Chefin das Trinkgeld behalten würde. Wenn ich wüsste, dass es einem Laden so wäre würde ich nicht mehr hingehen.

LG
kalimera
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Vom 03.04.2011 16:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ulixan  Kaltmamsell


Mitglied seit 11.05.2009
842 Beiträge (ø0,76/Tag)
@dieKalimera
Es ist so, es hat sich einiges geändert:
Bis 2002 waren Trinkgelder zu versteuern. Nunmehr sind Trinkgelder steuerfrei.
Das hast Du wohl verschlafen.




LG Ulixan\"\"
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Vom 03.04.2011 16:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ulixan  Kaltmamsell


Mitglied seit 11.05.2009
842 Beiträge (ø0,76/Tag)
Und hier stehts geschrieben:
§ 3 Nr. 51 EStG




LG Ulixan\"\"
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Vom 03.04.2011 16:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DieKalimera Hendlgriller


Mitglied seit 28.01.2002
3.094 Beiträge (ø0,82/Tag)
Müsste man ja direkt mal im Kalender anstreichen, dass dem Arbeitnehmer mehr überbleibt Lachen
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Vom 04.04.2011 15:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nena108 Chefkoch


Mitglied seit 11.06.2005
14.452 Beiträge (ø5,68/Tag)
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Vielen Dank für Eure ganzen Antworten und Meinungen!

Da es in diesem Eiscafe so läuft, dass die Bedienungen die Bestellungen elektronisch erfassen und die Eisbecher dann an der Theke zubereitet werden, könnte man das Trinkgeld ruhig teilen, aber das ist ja nicht die Situtation. Es bleibt im Geldbeutel und damit bei der Chefin, kein Angestellter bekommt etwas davon.

Es wundert mich ja schon, dass wohl noch keine Bedienung ihr Trinkgeld eingeklagt zu haben scheint. Dann hätte mn ja einen Präzedenzfall und Klarheit im Arbeitsrecht. Wenn ich Euch richtig verstanden habe, ist dem aber nicht so. Ich kann allerdings Euren Posts nicht eindeutig entnehmen, was meinungen und was juristisch fundierte Feststellungen sind....

LG Nena
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Vom 04.04.2011 17:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

schokokeksgeli Kaltmamsell


Mitglied seit 04.01.2005
1.112 Beiträge (ø0,41/Tag)
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Hi Nena,

schau doch mal bei "wer weiß was" oder "gute Frage" - dort gibt es auch Experten, die zu sowas antworten. Hat mir schon oft geholfen!

Grüße Schoki
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Vom 04.04.2011 17:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Sanja201 Hendlgriller


Mitglied seit 24.02.2009
3.660 Beiträge (ø3,08/Tag)
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Hallo Nena,

eine juristisch fundierte Aussage wirst Du in einem öffentlichen Forum wohl kaum erhalten (außer einer der Teilnehmer outet sich als Anwalt und stellt sein Fachwissen kostenlos zur Verfügung).

Moralisch richtig finde ich es nicht (so wie auch die meisten hier). Allerdings wird Deine Tochter wenig daran ändern können. Entweder sie akzeptiert es zähneknirschend oder sucht sich einen anderen Job...

Grüße
Sanja
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Vom 04.04.2011 17:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nena108 Chefkoch


Mitglied seit 11.06.2005
14.452 Beiträge (ø5,68/Tag)
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Hi Schoki,

hab ich schon gemacht, war aber nicht so eindeutig, wie ich wollte...

Hi Sanja,

so ähnlich sehen wir das auch. Ich war selber schon Arbeitgeberin und finde sowas einfach kurzsichtig gedacht, was die Motivation angeht. Warum sollte sie sich dann weiter ein Bein ausreißen und auf jeden Extrawunsch eingehen, z.B. anbieten, das Babyfläschchen kurz in der Mikrowelle aufzuwärmen u.ä., wenn besondere Aufmerksamkeit nur der Chefin zugute kommt?? Neulich hat sie über 3 Euro Trinkgeld von einer Familie bekommen, weil sie so zufrieden waren, und das schmerzt dann schon, wenn sie das nicht behalten darf....

LG Nena
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Vom 05.04.2011 00:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

heigeigelchen Küchenjunge


Mitglied seit 18.02.2006
791 Beiträge (ø0,35/Tag)
Guten Abend...


Kurze Frage..., warum nimmt sie ihr Trinkgeld nicht gleich aus der Kasse wenn sie es bekommt? Ist das etwa so mit der Chefin vereinbart worden?

lG Heigeigelchen
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Vom 05.04.2011 03:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Küchenpunk Suppenkoch


Mitglied seit 18.10.2009
2.234 Beiträge (ø2,34/Tag)
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Es kam mal eine Bedienung zu uns in die Küche und hatte bis über beide Backen gegrinst, sie hatte nämlich 20,-DM Trinkgeld bekommen da dem Gast das Steak einfach Super geschmeckt hat.
Zähneknirschend hatte sie nach einer ziemlich langen Diskussion 10,-DM an die Küche abgegeben welche in die Küchenkasse gelandet sind. Lachen

Meine damalige Chefin wäre nie auf die Idee gekommen Trinkgelder einzubehalten, auch bei anderen Arbeitgebern wäre dies nie zur Diskussion gekommen. Sicher nicht!

Auch wenn ein Gast nicht nur den Service, sondern auch das Ambiente, das Essen, die Toiletten und die Preise eines Lokales in die Höhe des Trinkgeldes einbezieht, ist es letztendlich doch das Auftreten der Bedienung.
Natürlich gibt es weniger oder auch gar keins wenn das Essen nicht schmeckt, umgekehrt kann das Essen jedoch noch so gut sein aber wenn die Bedienung nicht Freundlich ist gibt es sicher gar nichts.

Damit ist dir zwar auch nicht geholfen aber für mich sind Trinkgelder "Geschenke des Gastes" an dem, dem er sie gibt, falls der Gast nicht ausdrücklich sagt "Das ist für den Koch/der Chefin/dem Personal...".

Wenn die Gäste statt Geld, der Bedienung eine Tafel Schokolade schenken würden dürfte die Chefin diese doch auch nicht einfach wegnehmen oder?

Ich frage mich zudem auch wie nötig es die Chefin haben muß, dem Personal das Trinkgeld abzuluchsen? Verdammt nochmal - bin stocksauer

" Dieser Beitrag wurde schon 2 mal Editiert. " ______________________________________________________________________________

Gruß vom Küchenpunk.

11.11.11:11 Wer fragt ist ein Narr - für 5 Minuten -- Wer nicht fragt ist ein Narr - sein Leben lang.11.11.11:11
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Vom 05.04.2011 18:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nena108 Chefkoch


Mitglied seit 11.06.2005
14.452 Beiträge (ø5,68/Tag)
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Ich weiß ja nicht sicher, aber wenn die Chefin ausdrücklich sagt, die Trinkgelder dürfen nicht behalten werden und sie würde es trotzdem aus dem Geldbeutel nehmen, wäre das vermutlich nah am Diebstahl, oder???


LG Nena
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Vom 05.04.2011 18:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

xantula  Chefkoch


Mitglied seit 25.01.2005
22.624 Beiträge (ø8,44/Tag)
Wenn das Mädel das Trinkgeld behalten dürfte hätte sie einen Stundenlohn von circa 13.50 Euro - das finde ich ganz schön happig, die Chefin sicher auch! YES MAN
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Vom 05.04.2011 20:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nena108 Chefkoch


Mitglied seit 11.06.2005
14.452 Beiträge (ø5,68/Tag)
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Naja, Xantula,

andersrum gerechnet arbeitet sie so ja für die Chefin fast umsonst, weil ihr Lohn durch das Trinkgeld abgedeckt wird, das ist ja auch nicht okay.

LG Nena
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Vom 05.04.2011 20:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DammaI Tellerwäscher


Mitglied seit 30.12.2010
167 Beiträge (ø0,32/Tag)
Nein Nena, das wäre kein Diebstahl.

Ich glaube, wenn ich meinen Mitarbeitern eröffnen würde, daß ab sofort die Trinkgelder bei mir abzugeben sind hätte ich eine Revolte im Betrieb.
Bei mir müssen die Mitarbeiter nur die Umsatzsteuer von Ihrem Trinkgeld bezahlen wenn es bei Kreditkarten oder Rechnungstellung mit drauf ist.
Aber noch ein Tip: Beim Arbeitsgericht gibt es kostenlose Beratung dazu !

lg Dammal
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Vom 05.04.2011 21:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DammaI Tellerwäscher


Mitglied seit 30.12.2010
167 Beiträge (ø0,32/Tag)
Hier noch eine Info: So steht es im Gesetzbuch

§ 107 Gewerbeordnung

Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts

(3) Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.

lg Dammal
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Vom 05.04.2011 21:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nena108 Chefkoch


Mitglied seit 11.06.2005
14.452 Beiträge (ø5,68/Tag)
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Hi, Dammal,

das ist noch eine gute Idee, mal beim Arbeitsgericht anzurufen. Ich bin mal gespannt, was die Chefin als Begründung sagen wird, wenn meine Tochter sie am Samstag hoffentlich mal in einer ruhigeren Minute erwischt.

LG Nena
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Vom 05.04.2011 23:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ulixan  Kaltmamsell


Mitglied seit 11.05.2009
842 Beiträge (ø0,76/Tag)
Hi Nena,
in dieser Broschüre wird das Thema auch behandelt:
https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/pdf/DGB41514.pdf?DGBBSSESSID=8b264cfdbac0eb136d2c5b59740eb4c2



LG Ulixan\"\"
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Vom 06.04.2011 03:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

skywalk3r Tellerwäscher


Mitglied seit 14.12.2010
8 Beiträge (ø0,02/Tag)
einen eigenen Geldbeutel mit eigenem Wechselgeld benutzen... Geht aber nur wenn alles was raus geht über eine Kasse Registriert wird... und wenn jede/r kellner/in eine eigene nummer hat. am ende der schicht legt dann die chefin einen Bon hin auf dem steht was Bediehner 1 eingenommen hat. Und das wird abgegeben.
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Vom 06.04.2011 11:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

heigeigelchen Küchenjunge


Mitglied seit 18.02.2006
791 Beiträge (ø0,35/Tag)
Also wurde es ja doch mit der Chefin so vereinbart.. Warum macht man das, wenn es einem nicht passt?
Da hätte man gleich nachfragen sollen.
Ich würde mich niemals drauf einlassen, mein Trinkgeld der Chefin zu überlassen. Wobei..mit den Kollegen in der Küche teile ich gernNa!

lG Heigeigelchen
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Vom 06.04.2011 11:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

semmelknöderl Chefkoch


Mitglied seit 26.09.2006
10.306 Beiträge (ø4,97/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Ja,

SO einen Chef hatte ich in meiner Lehrzeit auch. Zum Glück war ich in der Küche und keine Bedienung. Ich habe aber alle meine Bekannten geimpft, dass die den Mädls kein Trinkgeld geben, denn für den Chef sollte die Kohle ja wohl kaum sein.

Ich finde sowas einfach nur unverschämt, denn ich zahle ja Trinkgeld nur dann, wenn ich den Service toll fand. Und ich will damit nicht den Chef in der Küche unterstützen. Wenn der gut arbeitet, kriegt der sein Geld auch so zusammen.

LG
Knöderl
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Vom 06.04.2011 12:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nena108 Chefkoch


Mitglied seit 11.06.2005
14.452 Beiträge (ø5,68/Tag)
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Nein, Heigeigelchen,

da hast Du nicht aufmerksam gelesen. Sie hat nichts dergleichen vereinbart, kam gar nicht auf die Idee, dass man da was extra vereinbaren müsste. Sie hat diese Regelung erst erfahren, als sie selber anfing zu kassieren, aber zunächst nur von Kollegen.

Hi Ulixan,

habe gerade in die Broschüre geschaut, vielen Dank, aber für diesen Fall steht leider auch nichts Eindeutiges drin. Zwar schon, dass es eine Schenkung des Gastes an den Kellner ist, aber nicht, wie man sich in dem Fall verhalten soll oder kann, wenn es einbehalten wird.

LG Nena
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Vom 06.04.2011 12:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Teddy01969  Hendlgriller


Mitglied seit 08.04.2009
428 Beiträge (ø0,37/Tag)
Hi Nena,

gib doch mal bei Mr. Googel "Folge 220: Neue Gewerbeordnung IV" ein.
Dann 1. Treffer aufrufen.
Im Unteren Teil gibt es eine klare Aussage dazu.

Gruß
Ted
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Vom 06.04.2011 20:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nena108 Chefkoch


Mitglied seit 11.06.2005
14.452 Beiträge (ø5,68/Tag)
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Danke, Ted,

das ist echt hilfreich!!!

Das drucke ich ihr aus, vielleicht hilft es....


LG Nena
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Vom 10.04.2011 22:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

xantula  Chefkoch


Mitglied seit 25.01.2005
22.624 Beiträge (ø8,44/Tag)
Na, was ist denn Samstag rausgekommen?
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Vom 13.04.2011 20:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nena108 Chefkoch


Mitglied seit 11.06.2005
14.452 Beiträge (ø5,68/Tag)
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Bis jetzt immer noch nichts, weil sie gemeinsam mit ihrer Freundin, die auch dort jobt, mit der Chefin sprechen möchte, und das hat bisher noch nicht geklappt - entweder nicht beide Mädchen da oder keine ruhige Minute mit Chefin möglich. Ich berichte aber, sobald wir was Genaueres wissen...

LG Nena
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Vom 14.04.2011 10:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

essigmutter Küchenjunge


Mitglied seit 29.11.2008
215 Beiträge (ø0,17/Tag)
Ein jedes Lokal hat ein anderes Abrechnungssystem, es gibt Systeme, wo der Kellner die "Getränke auf Rechnung" hat, er liefert Geld für ein Fass Bier, pro Flasche Wein oder pro Flasche Schnaps ab, bekommt er mehr raus, ist es sein Geld, verschüttet er Bier, vergisst eines zu kassieren oder ein Gast geht ohne zu zahlen, läuft das auf sein Konto. Mit dem Trinkgeld kann er ein etwaiges Minus gut abdecken. Hat er Hilfkräfte, haftet er auch für deren Missgeschicke. Es obliegt ihm, Trinkgeld an seine Mitarbeiter weiterzugeben oder nicht.

Es gibt Abrechnungssysteme, wo der Kellner zwar kassiert, aber für nichts haftet, der Chef erhält nur das, was der Kellner kassiert, lädt er Freude ein, "vergisst" er zu kassieren, geht das alles auf Rechnung des Chefs.

Oftmals ist eine genaue Abrechnung auch gar nicht möglich, wenn mehrere Kellner kassieren dürfen, weil nicht jeder Kellner eigene Kühlladen hat, sehr oft vergessen wird, ein Getränk in die Kassa zu bonieren, man kann also gar nicht feststellen, was Trinkgeld, was Verlust oder was Überschuss ist. Hat man eine gemeinsame Trinkgeldkassa, liegt es im Ermessen der Kellner, wieviel sie da reingeben, es gibt ehrliche und es gibt welche, die ein bisserl schummeln, weil sie denken, die anderen tun das auch und ausserdem, was genau ist das Trinkgeld: Das, was in der Kassa ist, minus dem was in der Registrierkassa ist ? Dazu fällt mir eine Freundin ein, die manchmal ausgeholfen hat: "Ich hab heute schon wieder 70 € Trinkgeld, aber ich denk, bei dem Stress hab ich wohl einiges nicht in die Kassa boniert !?"

Mir ist auch öfter passiert, dass ich mein Bestes in der Küche gegeben hab und die Kellnerin hat zu mir gesagt "Es hat super geschmeckt, an dem Tisch hab ich deshalb über 10 € Trinkgeld bekommen !" Naja, sie haben es der Kellnerin gegeben und nicht mir ! Und sie haben nicht extra gesagt, dass sie es mir geben soll, aber ich war auch nicht dabei ... !
Aber es gab auch Tage, da hat sie mir ihr Leid geklagt, dass der Stammgast XXX ihr schon wieder ein Bier unterschlagen hat oder YYY, der vor einer Woche kein Geld dabei hatte, aufschreiben hat lassen und seitdem zum Nachbarwirt geht, da war ich froh, dass ich diese Probleme nicht hab.

Was ich damit sagen will: Das Ganze ist sehr schwierig zu regeln und Trinkgeld am Ende des Tages vom Umsatz zu trennen ! Aber dass es der Chef einbehält ist auch nicht richtig !

Ich bin der Meinung: dem Chef kann man Trinkgeld geben, wenn er selber im Betrieb mitarbeitet. Wenn er kassiert und man will der Bedienung oder der Küche Trinkgeld geben, sollte man es denen persönlich geben.

Eine Unsitte ist auch, wenn die Summe eine gerade Zahl ist, dem Kellner zu sagen: "Blöde Summe, ich kann dir leider kein Trinkgeld geben !" Man kann doch auch, wenn es 10 € kostet, sagen : 10,20 oder 10,50 oder 10,80 ... und wenn etwas 2,90 ausmacht 3,10 oder 3,20.... niemand zwingt einen, Trinkgeld vom Zufall abhängig zu machen !
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Vom 14.04.2011 10:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

essigmutter Küchenjunge


Mitglied seit 29.11.2008
215 Beiträge (ø0,17/Tag)
Eines sollte man auch nicht ausser acht lassen: Wo kommt das Wort "Trinkgeld" her, warum gibt man Geld "zum trinken" ?
Ich wollte einmal eine Freundin, die als Kellnerin arbeitet, auf ein Getränk einladen, da sagte sie mir "Du, das musst du nicht, ich kann hier nehmen, was und soviel ich will !"
Also, es gibt Betriebe, da bekommt das Personal Essen und Getränke gratis und andere, da müssen sie das von ihrem Geld (Trinkgeld?) bezahlen.
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Vom 14.04.2011 18:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nena108 Chefkoch


Mitglied seit 11.06.2005
14.452 Beiträge (ø5,68/Tag)
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Hi,

ja, das sind auch interessante Aspekte, die Ihr da bringt. In unserem Fall hat jede festangestellte Bedienung einen eigenen Geldbeutel, jede Bestellung wird von der Speisekarte gescannt, in der Theke ausgedruckt, dort fertiggestellt und für die Bedienungen bereitgestellt mit dem ausgedruckten Zettel dran, nach dem am Schluss auch kassiert wird. Es kann also nicht vergessen werden zu bonnieren, denn ohne Bestellbon wird nichts ausgehändigt.

Übrigens ist die Chefin sonst sehr nett, die Mädchen dürfen jederzeit trinken, was sie wollen, wenn sie nach der Arbeit eine oder zwei Eiskugeln essen wollen, müssen sie die auch nicht bezahlen, und wenn sie z.B. 33 € verdient haben, kriegen sie auch mal 35 €, aber das Trinkgeld wird damit bei weitem nicht aufgewogen. Aber immerhin ist die Arbeitsathmosphäre insgesamt angenehm.

Bis bald!

Nena
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Vom 21.04.2011 17:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Huschelhexe Smutje


Mitglied seit 25.01.2005
217 Beiträge (ø0,08/Tag)
Hallo,

gibt es schon Neuigkeiten?

Was hat die Chefin gesagt???


Liebe Grüße

\"\"
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Vom 06.05.2011 16:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nena108 Chefkoch


Mitglied seit 11.06.2005
14.452 Beiträge (ø5,68/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo zusammen,

sorry, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe, war mit Renovieren etc. beschäftigt und habe diesen Thread vorübergehend etwas aus dem Auge verloren:

Aalso, das Gespräch hat inzwischen stattgefunden, und die Chefin hat erklärt, dass sie das deshlab so macht, weil sie sonst nicht kontrollieren kann, wenn vormittags, wenn weniger los und sie auch öfters nicht da ist, die Bedienungen sich selber den Cappuccino für ihre Tische holen und dabei nicht bonnieren würden, mit dem Ergebnis, dass die Einnahmen daraus in der Trinkgeldmenge verschwinden würden. Lieber gibt sie ab und zu mal eine kleine Gehaltserhöhung oder rundet den Lohn ein paar Euro auf. Außerdem sei es sowieso weniger Trinkgeld, als es auf den ersten Blick erscheint, weil die vier, die z.B. samstags nachmittags kassieren, dasselbige dann mit den anderen 11 Personen teilen müssten, die in der Küche, an der Eistheke und der Espressomaschine arbeiten.

Das mag zwar stimmen, und ich sehe auch die Schwierigkeit, betrug oder Unterschlagung vorzubeugen, aber andererseits ist es natürlich nicht schön, quasi prophylaktisch allen potentielle Unterschlagung zu unterstellen, wenn sie die Gelegenheit dazu hätten. Die Mädchen als Aushilfen sind aber natürlich nicht in der Position, da eine Änderung durchzusetzen, aber sie haben sich vorgenommen, sich das für die Zukunft eine Lehre sein zu lassen und bei zukünftigen Jobs so etwas vorher zu klären und im Vertrag festzuhalten und bei der Jobauswahl darauf zu achten, dass sie ihr Trinkgeld behalten dürfen. Sie haben aber auch schon, nicht nur, aber auch durch Eure Beiträge, festgestellt, dass es wohl häufiger so gehandhabt wird, als sie gedacht hätten.

Ich persönlich wundere mich allerdings, dass es noch keinen Präzendenzfall in Form eines Gerichtsurteils zu geben scheint, in dem festgestellt wird, dass Trinkgeld ein Geschenk des Gastes an den Kellner ist und ihm oder ihr deshalb auch zusteht. Entweder ist es nicht so eindeutig, oder es hat sich noch keiner die Mühe gemacht (wäre das nicht eine Aufgabe für die Gewerkschaft, da mal einen Musterprozess zu führen?)., oder es gibt doch schon etwas, nur weiß keiner von uns bisherigen Postern da genau Bescheid....

Jetzt seid Ihr wieder auf dem Laufenden!

LG Nena
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Vom 06.05.2011 18:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ursula1  Suppenkoch


Mitglied seit 10.05.2005
8.891 Beiträge (ø3,45/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
\"\" Hallo...

Danke...

Aber schade für die Mädels.


Lieber Gruß aus Nordhessen
Ursula1
\"\"



Heiterkeit ist eine Form von geistiger Gesundheit
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