neues Thema  Thema drucken  Thema als PDF  Als Favorit speichern  Benachrichtigung aktivieren

Als Arbeitnehmer kündigen

Vom 01.04.2011 13:14 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Vogu Tellerwäscher


Mitglied seit 27.04.2008
47 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hallo,

bin zurzeit auf 400€-Basis beschäftigt und möchte kündigen.

Ich bräuchte von meiner Chefin auch Lohnsteuerkarte und Gesundheitspass zurück, kann ich das so schreiben? :



Kündigung meines Arbeitsvertrages vom XX.XX.2010


Sehr geehrte Frau XXX

hiermit kündige ich den o.g. Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum XX.XX.2011.

Ich habe mich aus privaten Gründen dazu entschlossen, das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortzuführen.

Außerdem bitte ich um die Aushändigung meiner Arbeitspapiere.



Mit freundlichen Grüßen,
$Name
$Unterschrift




In den ganzen Mustern im Internet ist meistens auch ein Passus zu den Urlaubstagen. Jetzt hab ich aber in ~12 Monaten keinen Urlaub genommen, da ich ja auch nur maximal 3 Tage pro Woche arbeiten gehe.
Bei dieser Berechnung:
Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 5 x 30 = Urlaubstage
(Der Betrieb ist 7 Tage pro Woche offen; die Angestellten haben 5-Tage-Woche, freie Tage liegen mal am Wochenende, mal in der Woche)
Komme ich auf 18 Arbeitstage. Bis zum Kündigungstermin sind es 5 Wochen, was für mich 15 Arbeitstage wären.
Das heißt doch jetzt theoretisch, dass ich meine Restzeit als Urlaub nehmen und sofort gehen kann, oder?
Wie würde ich das elegant im Anschreiben formulieren?

Danke.
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 01.04.2011 13:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

szschnitte Hendlgriller


Mitglied seit 16.04.2006
3.276 Beiträge (ø1,47/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo!

Grundsätzlich find ich Dein Kündigungsschreiben sehr gut.

Zu der Sache mit dem Urlaub- normalerweise gilt ein Urlaubsanspruch für ein Kalenderjahr.
Heißt von 1.1. bis 31.12. und der Urlaub muss auch innerhalb dieses Zeitraumes genommen werden- ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Ausnahmeregelung erlauben noch dass Du den Urlaub bis 31.02. hättest nehmen können. Aber der ist auch schon vorbei!
Wenn Ihr also nur einen Standardvertrag habt- ist der Urlaub von 2010 weg und Du hast nur Anspruch auf den Anteil aus dem bisherigen Jahr.

In Deinem Fall 1,5 pro Monat. Mit 6 Wochen Kündigungsfrist wären das bis Mitte Mai 6,5 Tage.

Grüße
Sammi
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 01.04.2011 13:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

smokey1 Sternekoch


Mitglied seit 23.05.2007
13.356 Beiträge (ø7,29/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo Sammi

Pfeil nach rechts ....Urlaub bis 31.02. .... Pfeil nach links



Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen

LG
smokey1 Lachen
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 04.04.2011 18:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Vogu Tellerwäscher


Mitglied seit 27.04.2008
47 Beiträge (ø0,03/Tag)
Hallöchen,

ich hab mir die letzten Tage nochmal mein Stundenbuch genommen und mich mit nem Bekannten kurzgeschloßen.
Zum Ersten:
Bei meinem derzeitigen Lohn komme ich auf ~ 73 h pro Monat, die ich maximal machen darf. Tatsächlich stehe ich seit geraumer Zeit schon aber mit ~ 90 h im Dienstplan, die Mehrstunden "können" mir aber nicht ausgezahlt werden, da ich sonst in den steuerpflichtigen Bereich kommen und unterm Strich weniger raus kriege (bisher gilt für mich brutto = netto).

Zum Zweiten:
Ich habe keinen Arbeitsvertrag im eigentlichen Sinne. Mein "Vertrag" besteht aus einem einseitigen Zettel mit Name, Adresse, Bankverbindung, Kontaktdaten und möglichen Arbeitstagen. Zu Kündigungsfristen steht auf dem Ding nichts drauf.
Mein Bekannter meinte jetzt, ich könnte einfach zur Chefin hingehen, sagen, dass ich ab heute meinen letzten Tag habe, ab nächster Woche nicht mehr komme und Ende Gelände.

Wie ist das mit Lohnsteuerkarte/Hygienepass, wird das an die Buchhaltung übergeben (läuft bei uns extern) oder bleibt die beim Chef? Bzw.:
Ich frag nur, damit ich weiß, was ich gleich zurückverlangen kann, damit ich mich nicht unnötig vertrösten lasse...


Ich meine, von heute auf morgen würde ich der Fairness halber eh nicht kündigen, aber das innerhalb von einer Woche durchziehen zu können wäre schon genial.
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 04.04.2011 18:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Vogu Tellerwäscher


Mitglied seit 27.04.2008
47 Beiträge (ø0,03/Tag)
Achso:
Wegen den Stunden. Angenommen, die macht das nicht mit, kann ich dann die überschüssigen Stunden + meinen nicht genommenen Urlaub einfach abbummeln und so dort eher raus? Wie formuliere ich sowas ganz elegant im Schreiben?
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 04.04.2011 18:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

szschnitte Hendlgriller


Mitglied seit 16.04.2006
3.276 Beiträge (ø1,47/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Smokey

Hupps sollte 31.03. heißen- verruscht Lachen


@Vogu
Wenn im Vertrag nichts drin steht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist!!!
Einfach mal Tante Google fragen- theoretisch sind das 4 Wochen zum 15ten oder Ende des Monats.

Wenn Du aber so viele Überstunden hast, kann das durchaus sein, dass Du ziemlich früh aus der Sache raus kommst!

Grüßle
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 04.04.2011 18:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lilli1963  Hendlgriller


Mitglied seit 11.11.2007
577 Beiträge (ø0,35/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
@szschnitte

Den Urlaub im Folgejahr noch bis zum 31.03. nehmen zu können, ist meines Wissens nach Bundesländern unterschiedlich. Für die meisten Bundesländer trifft dies durchaus zu, aber ich meine z.B. in NRW gilt da der 30.04. ? Man kann das also nicht so pauschal sagen.

Liebe Grüße
Lilli


Wenn Dir das Leben Zitronen schenkt, dann mach Limonade daraus!
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 04.04.2011 18:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Vogu Tellerwäscher


Mitglied seit 27.04.2008
47 Beiträge (ø0,03/Tag)
@szschnitte

Und wie schreibe oder sage ich das in "Beamtendeutsch", dass ich Überstunden inklusive Urlaub abbummeln will, um eher nicht mehr arbeiten zu müssen?
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 04.04.2011 19:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lilli1963  Hendlgriller


Mitglied seit 11.11.2007
577 Beiträge (ø0,35/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo Vogu,

willst Du vielleicht noch ein Arbeitszeugnis verlangen? Schadet ja nix.

zur vorangestellten Frage: "... unter Abgeltung der geleisteten Mehrarbeit sowie meines bestehenden Urlaubsanspruches von xx Tagen"

Liebe Grüße
Lilli
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 04.04.2011 21:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Vogu Tellerwäscher


Mitglied seit 27.04.2008
47 Beiträge (ø0,03/Tag)
@lilli1963

Hm, klingt vielleicht doof, aber ich weiß nicht, wofür ich ein Zeugnis verlangen soll. Ich hab ja nur nen Aushilfsjob gemacht, nichts, was sonderlich qualifizierend wäre oder irgendwas verlangt. N Zeugnis aus "zuverlässig" und "fleißig" ist n bisschen - mager, oder? (Hab davor noch nie länger als zwei Wochen gearbeitet).
Mein neuer Chef kennt mich auch schon länger und weiß, dass er bei mir nicht "die Katze im Sack" kauft.

Aber trotzdem vielen Dank für den Tipp und die Hilfe.
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 04.04.2011 22:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Lion_of_Alexandria Kaltmamsell


Mitglied seit 24.07.2004
1.611 Beiträge (ø0,56/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo Vogu,

du solltest trotzdem ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Überleg' mal, ob sich nicht auch dem Aushilfsjob gute Seiten abgewinnen lassen. Ggf. kannst du auch einen "Vorschlag" zum Zeugnis machen, manch' Arbeitgeber ist da sehr froh darüber, daß er sich keine Gedanken machen muß.

Gruß Lion
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden


Antwort schreiben

Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Weitere interessante Informationen auf den Chefkoch.de Partnerseiten: