Zwischen - Arbeitszeugnis bewerten
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![]() Mitglied seit 04.11.2005 |
Könnt ihr mir helfen? Frau X ist als IT-Koordinatorin in unser Unternehmen seit 01.03.10 angestellt. Ihre Tätigkeiten umfassen: X X X (sind nur kurz aufgelistet --> des müsste doch ausformuliert werden? Frau X kann einen Sachverhalt sicher und schnell in seine Einzelbestandteile zerlegen Si kann sich flexibel und mit hohem Anspruchsniveau auf verschiedene Situationen und Aufgaben einstellen. Ebenso ist sie in der Lage, Aufgaben aus ganzheitlicher Sicht und langfrister Perspektive einzuschätzen. Auch bei komplexen Sachverhaletn kann sie die richtigen Entscheidungen treffen. Die Qualität und Quantität der eigenen Leistung richtet Fr. X an hohen Standards aus und kann ihre Fähigkeit genau einschätzen. Sie ist in der Lage, klar und überzeugend zu argumentieren. Sie erledigt Ihre Aufgabe zu unserer vollsten Zufriedenheit Aufgrund ihrer verbindlichen, kooperativen und hilfsbereiten Art ist Fr. X bei Führungskräften und Kollegen sehr geschätzt und beliebt. Unseren Geschäftspartnern gegenüber tritt sie steht zuvorkommend aus das Unternehmen wird von Ihr gut repräsentiert. Was soll man davon halten? |
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![]() Mitglied seit 04.11.2005 |
Korrektur
Unseren Geschäftspartnern gegenüber tritt sie steht zuvorkommend auf. Das Unternehmen wird von Ihr gut repräsentiert. |
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![]() Mitglied seit 24.02.2009 |
Hallo,
spontan fällt mir als erstes auf, dass ganz oft mit "kann" formuliert ist - das liest sich für mich wie "sie kanns, tut es aber nicht". z.B. Besser klingt "Auch bei komplexen Sachverhalten trifft sie stets die richtigen Entscheidungen" Auch fehlt am Ende der Hinweis, warum das Zwischenzeugnis ausgestellt wurde, sowie "wir danken für die bisherigen (sehr?) guten Leistungen und hoffen auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit." LG anja |
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![]() Mitglied seit 04.11.2005 |
hallo anja,
das sehe ich auch das da nur drin steht kann kann kann. ich ackere mich da ab und mache sogar wochenlang 24 bereitschaft und dann sowas Der Letzte Satz ist noch. Das Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Fr. X erstellt. --> obwohl es sich um einen Vorgesetztenwechsel handelte. |
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![]() Mitglied seit 24.02.2009 |
Hallo,
schreib doch einfach selbst Dein Zwischenzeugnis und lege es Deinem Vorgesetzten als Gegenentwurf vor. LG Sanja |
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![]() Mitglied seit 22.08.2009 |
Hallo,
relevant ist aber der letzte Satz mit der 'vollsten Zufriedenheit'. Das ist die bestmögliche Bewertung soweit ich weiß. Es gibt auch im Internet Seiten, die die Standardfloskeln aus Arbeitsverträgen übersetzen. Schau mal nach, da findest Du sicher was. Viele Grüße niklabel |
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![]() Mitglied seit 04.11.2005 |
Hallo Niklabel,
ich denke da müsste aber stets dabei stehen so sollte es dann nur ne 3 sein |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Stets zur vollsten ist eine 1.
Und ich hoffe, du hast dich in der Eile öfter mal vertippt, denn soooo sollte das Zeugnis denn doch nicht vor Rechtschreibfehlern strotzen. LG UTee |
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![]() Mitglied seit 04.11.2005 |
Halo Utee, genau aber ich habe kein stets, daher ist es keine eins.
Ja die Rechtschreibfehler habe ich wohl im Eifer mit eingebracht Frau X kann einen Sachverhalt sicher und schnell in seine Einzelbestandteile zerlegen --> was soll das heißen |
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![]() Mitglied seit 24.02.2009 |
Hallo,
der Satz ist murks... wenn schon, dann würde ich es analysieren nennen, und nicht "in seine Einzelbestandteile zerlegen" - Hier mal ein Beispiel für ein wirklich gutes Zeugnis: Frau X ist eine hoch motivierte und sehr stark engagierte Mitarbeiterin, die sich stets mit viel Einsatzfreude ihren vielfältigen Aufgaben widmet. Sie ist eine in höchstem Maße vertrauenswürdige, verantwortungsvolle und zuverlässige Mitarbeiterin, die ihren Arbeitsbereich auch bei hoher Arbeitsbelastung stets sicher mit einem hohen Grad an Professionalität, Kreativität und Flexibilität beherrscht. Aufgrund dieser Fähigkeiten und ihrer effizienten Arbeitsweise erbringt sie auch in Ausnahmesituationen ausgezeichnete Leistungen und überzeugt durch ihre große Leistungsbereitschaft. Bei allen Tätigkeiten arbeitet sie sehr selbständig nach klarer, eigener Planung und erzielt stets gute Lösungen. LG Sanja |
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![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
wenn das Zeugnis einer 2 entsprechen soll, steht kein ''stets'' drin ... ''stets'' ist der Einser-Zusatz ...
Lieben Gruß
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![]() Mitglied seit 04.11.2005 |
aber meint ihr wirklich das zeugnis spiegelt noch eine zwei wieder ?
ich denke ehr eine drei ,oder`? |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Meine eigene, allerdings nur semiprofessionelle Meinung:
X X X (sind nur kurz aufgelistet --> des müsste doch ausformuliert werden? Nein, das ist meinen Informationen nach so üblich, dass die Tätigkeiten nur gelistet werden. Si kann sich flexibel und mit hohem Anspruchsniveau auf verschiedene Situationen und Aufgaben einstellen. Ebenso ist sie in der Lage, Aufgaben aus ganzheitlicher Sicht und langfrister Perspektive einzuschätzen. Auch bei komplexen Sachverhaletn kann sie die richtigen Entscheidungen treffen. Der erste Satz ist blöd formuliert. Es drängen sich die Gedanken auf, die Anja formulierte. Da würde ich doch noch mal nachhaken, dass sie das "kann" rausnehmen. Danach finde ich es ok. "ist in der Lage" gefällt mir nicht. Statt dessen "Sie argumentiert klar und überzeugend." Das ist m.E. nach der Hauptsatz: Note 2. Evtl. müsste es "Aufgaben" heißen, Plural. Von den Tippfehlern abgesehen halte ich das für ok. Alle Beteiligten sind erwähnt. Eine abschließende Floskel, so ähnlich wie es Anja vorschlägt. Meinst du, du kannst das Zeugnis in diesem Sinne umformulieren und nochmal vorlegen? LG UTee |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
"Sie erledigt Ihre Aufgabe zu unserer vollen Zufriedenheit" wäre Note 3.
Obwohl ich mich immer soooo zusammennehmen muss, wenn ich so einen dämlichen, nichtexistenten Superlativ wie "vollsten" sehe ... |
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![]() Mitglied seit 04.11.2005 |
Hallo Utee,
danke für deine Ausführliche Beurteilung, ich warte nun mal noch den Rat den Rechtsanwaltes ab. Da ich sowieso ein klein wenig im Klinsch mit meinem Arbeitgeber bin. (habe hier noch ein Thread mit einer Frage aufgemacht, evtl. kennst du dich ja da auch aus? |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Nein, da weiß ein Anwalt besser Bescheid. Bist du aber sicher, dass du nur ein Zwischenzeugnis brauchst?
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![]() Mitglied seit 04.11.2005 |
ne wollte nur wissen wo ich stehe , und nun hab ich nen anderes jobangebot bekommen und angenommen, das mit dem zeugnis hat sich somit überschnitten
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Ja, aber für die weitere Zukunft solltest du auf alle Fälle darauf achten, vom jeweils letzten AG das bestmögliche Zeugnis zu erhalten. Wer weiß, wann man das wofür wieder mal brauchen kann!
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