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Bräuchte Tipps wg. fristloser Kündigung und wie es jetzt weitergeht

Vom 23.03.2011 09:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

zuckerhasi Küchenjunge


Mitglied seit 07.07.2006
256 Beiträge (ø0,12/Tag)
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Hallo!

Also meinem Freund wurde am Montag fristlos gekündigt. Absolut unberechtigt (Verdacht auf Diebstahl, aber ohne Beweise, woher auch, mein Freund hat definitiv nichts geklaut.) Wir waren schon beim Anwalt und werden dagegen klagen. Laut unserem Anwalt haben wir sehr gute Chancen den Prozess zu gewinnen.

Nun, da die Kündigung fristlos ist, hat mein Freund jetzt erstmal eine 12-wöchige Sperre beim Arbeitsamt. Wir hoffen natürlich, dass er so schnell es geht neue Arbeit findet, haben auch schon viele Bewerbungen abgeschickt und viel rumtelefoniert.

Was uns jetzt unklar ist, wenn er nicht spätestens ab April neue Arbeit hat und beim Arbeitsamt gesperrt ist, wie es dann z.B. mit seiner Krankenversicherung usw.? Kann er dann die Beiträge erstmal aus der eigenen Tasche zahlen oder er zahlt nicht und ist dann in der Zeit nicht versichert? Wir sind ziemlich ratlos. Oder sollen wir jetzt wegen der Sperre gleich beim Sozialamt (oder wie auch immer das heutzutage heißt) nachfragen?

Mein Freund war heute beim Arbeitsamt, um sich zu erkundigen, wurde aber wieder heimgeschickt, weil sie heute nur bis 12 aufhaben und schon mind. 30 Leute vor ihm da waren zum Heulen Jetzt hat er aber morgen und am Freitag die ersten Bewerbungsgespräche und muss zum Probearbeiten, wird also wahrscheinlich erst ab Montag wieder beim Arbeitsamt nachfragen können.

Vielleicht gibt es hier ja Leute, die ähnliches erlebt haben und wissen, was man in einer solchen Situation tun kann bzw. soll?

Liebe Grüße
zuckerhasi
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Vom 23.03.2011 09:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

HGC1598  Chefkoch


Mitglied seit 28.07.2006
18.562 Beiträge (ø8,71/Tag)
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er ist trotz Sperrzeit weiter über das Arbeitsamt krankenversichert.
Im ersten Monat ist er nachwirkend über den alten Arbeitgeber versichert und danach übernimmt die Agentur für Arbeit die Versicherungsbeiträge.


Gruß

Heinz



Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!
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Vom 23.03.2011 09:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

HGC1598  Chefkoch


Mitglied seit 28.07.2006
18.562 Beiträge (ø8,71/Tag)
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ach ja, wegen der Sperrzeit sollte er schon zum Amt und Unterstützung beantragen.


Gruß

Heinz



Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!
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Vom 23.03.2011 09:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

incredilin Kartoffelschäler


Mitglied seit 16.03.2011
41 Beiträge (ø0,09/Tag)
Zunächst müsste man wissen, ob dein Freund pflichtversichert oder freiwillig versichert ist.
Wenn pflichtversichert: nachgehender Leistungsanspruch aus der Beschäftigung für 4 Wochen, danach Sperrzeit-Krankenversicherung durch die Arbeitsagentur -> lückenloser, kostenloser Schutz.
Wenn er freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse ist, endet die Krankenversicherung nicht mit dem Ende der Beschäftigung, allerdings müssen dann auch selbst Beiträge entrichtet werden.
Das Wichtigste ist, dass er sich direkt beim Arbeitsamt arbeitslos meldet. Erfolgt eine Meldung zu spät, könnte es passieren dass Leistungen verweigert werden.


Ever tried. Ever failed.
NO MATTER
Try again. Fail again. Fail better.
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Vom 23.03.2011 09:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

zuckerhasi Küchenjunge


Mitglied seit 07.07.2006
256 Beiträge (ø0,12/Tag)
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Danke Heinz!! Dann bin ich ja beruhigt. Wenn er trotz Sperre wenigstens krankenversichert ist, sieht die ganze Sache dann doch nicht ganz so schrecklich aus.

Pfeil nach rechts ach ja, wegen der Sperrzeit sollte er schon zum Amt und Unterstützung beantragen. Pfeil nach links

Welches Amt meinst du jetzt? Arbeitsamt oder Sozialamt? Wobei wenn mein Freund dann sowieso schonmal krankenversichert ist, wird er bestimmt keine weitere Unterstützung beantragen. Da ist die Scham doch zu groß na dann... Außerdem würde mein Gehalt erstmal für die wichtigsten Sachen wie Miete und Essen reichen. Wir hoffen einfach, dass er ganz schnell neue Arbeit findet. Auch wenn er erstmal übergangsweise als Leiharbeiter arbeiten muss.

LG
zuckerhasi
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Vom 23.03.2011 09:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

skippy1909 Kaltmamsell


Mitglied seit 04.08.2008
8.623 Beiträge (ø6,19/Tag)
Pfeil nach rechts Welches Amt meinst du jetzt? Pfeil nach links

Sozialamt...
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Vom 23.03.2011 09:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

zuckerhasi Küchenjunge


Mitglied seit 07.07.2006
256 Beiträge (ø0,12/Tag)
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Mein Freund ist pflichtversichert!

Wie lange haben wir denn Zeit, um uns arbeitslos zu melden? Mein Freund hat ja seit Montag keine Arbeit mehr, gestern war er beim Anwalt und heute wurde er, wie gesagt, wieder heimgeschickt. Wenn er sich erst am nächsten Montag meldet, ist es dann schon zu spät? Was denn nun? Was denn nun?
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Vom 23.03.2011 09:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

A Friend Chefkoch


Mitglied seit 17.01.2002
6.862 Beiträge (ø1,81/Tag)
Wenn er nichts getan hat, dann hat er auch überhaupt keinen Grund sich zu schämen Achtung / Wichtig
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Vom 23.03.2011 09:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

HGC1598  Chefkoch


Mitglied seit 28.07.2006
18.562 Beiträge (ø8,71/Tag)
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wenn er heute beim Arbeitsamt war und er zurückgeschickt wurde, müsste er eigentlich einen Bescheinigung bekommen haben, dass er da war.
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Vom 23.03.2011 09:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

zuckerhasi Küchenjunge


Mitglied seit 07.07.2006
256 Beiträge (ø0,12/Tag)
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Ich meine, wie lange hat mein Freund Zeit um SICH arbeitslos zu melden? Ich hab ja glücklicherweise noch meine Arbeit Lächeln
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Vom 23.03.2011 09:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

heigeigelchen Küchenjunge


Mitglied seit 18.02.2006
791 Beiträge (ø0,35/Tag)
Außerdem muß er sofort, wenn er erfährt das er arbeitslos ist/ wird sich beim Arbeitsamt melden....
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Vom 23.03.2011 09:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

incredilin Kartoffelschäler


Mitglied seit 16.03.2011
41 Beiträge (ø0,09/Tag)
Googlesuchtext --> "Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen" <--

"Text aus urheberrechtlichen Gründen von Admin entfernt."

Ever tried. Ever failed.
NO MATTER
Try again. Fail again. Fail better.
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Vom 23.03.2011 09:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

heigeigelchen Küchenjunge


Mitglied seit 18.02.2006
791 Beiträge (ø0,35/Tag)
sonst zieht das Konsequenzen nach sich...wie zB Abzug bei der Kohle oder schlimmstenfalls eine Sperre ....
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Vom 23.03.2011 09:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

heigeigelchen Küchenjunge


Mitglied seit 18.02.2006
791 Beiträge (ø0,35/Tag)
ok incredilin war schnellerLächeln
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Vom 23.03.2011 09:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Fleurance Kaltmamsell


Mitglied seit 25.09.2010
315 Beiträge (ø0,51/Tag)
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Hallo,

Ihr könnt auch anrufen und das melden. Dann gibt es auch gleich einen Termin. Zudem würde ich schriftlichen Widerspruch gegen die Sperre einlegen Achtung / Wichtig .

Zusätzlich muss er aufs Sozialamt. Da gibt es nichts zu schämen...




Grüße von Fleurance

"Il y a des fleurs partout pour qui veut bien les voir"
Henri Matisse
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Vom 23.03.2011 09:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

klößedrehen Tellerwäscher


Mitglied seit 21.10.2010
43 Beiträge (ø0,07/Tag)
Hallo Zuckerhasi!

Ich würde mich sofort(!) arbeitslos melden, weil erst dann kommt der Vorgang in die Bearbeitung. Die AA weiß ja sozusagen noch nicht, daß dein Freund arbeitslos ist.

Und nur darauf hoffen, daß es ja sicher bald mit einer neuen Stelle klappt, wäre mir zu unsicher.

MfG Kloßdreher
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Vom 23.03.2011 09:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

schnattilie  Suppenkoch


Mitglied seit 28.09.2008
2.034 Beiträge (ø1,52/Tag)
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Hallöchen

sofort Achtung / Wichtig zum amt.
der deutsche staat wird ja nicht umsonst sozialstaat genannt. auch wenn dein freund jetzt ne sperre vom arbeitsamt hat, steht im trotzdem hilfe zum lebensunterhalt, und zwar per sofort ab beantragung zu. ich glaube das heißt jetzt hartz4 na dann...


Herzallerliebste Grüße Schnatti
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Vom 23.03.2011 11:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Roxelane Smutje


Mitglied seit 29.04.2006
372 Beiträge (ø0,17/Tag)
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Hallo,
Das mit der Versicherung stimmt aber so nicht! In der Zeit einer Sperre ist er NICHT Krankenversichert. Ich habe ein schreiben bekommen, als ich meine Arbeit verlor. da gab es einige Unklarheiten, die erst mal mit meinem Betrieb abgeklärt werden mußten. Und da schickte mir das Arbeitsamt die Mitteilung, daß ich beachten solle, dass ich in dieser Zeit keine Krankenversicherung habe.

LG Roxelane
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Vom 23.03.2011 11:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Roxelane Smutje


Mitglied seit 29.04.2006
372 Beiträge (ø0,17/Tag)
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PS: Es stimmt allerdings, dass er von seiner Arbeit her noch 1 Monat lang versichert ist.

LG Roxelane
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Vom 23.03.2011 12:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
Ich gehe jetzt mal von "Arbeitslosengeld I" aus? Mindestens innerhalb der letzen 3 Jahre 1 Jahr gearbeitet? (wird zusammengerechnet, auch bei Unterbrechungen).

Wie schon gesagt wurde > sofort zum Arbeitsamt und sich arbeitslos (nicht "arbeitsuchend") melden. Die Anmeldezeit ist wichtig! (Wird für den Anspruch eventueller Leistungen berücksichtigt). Was Ansprüche/Zahlungen trotz fristloser Kündigung betrifft (gleicht einer eigenen Kündigung), ist es so, dass zunächst immer erstmal seitens des Amtes gesperrt wird (Rechtslage > man geht von Eigenverschuldung aus). Das ist erstmal so.

ABER, das ist zunächst reine Formsache. Wie Fleurance schon richtig hingewiesen hat, Widerspruch gegen die Sperrzeit einlegen und begründen (warum er aus seiner Sicht unrechtmäßig gekündigt wurde). Dafür muss Dein Freund aber erstmal beim Arbeitsamt ANGEMELDET sein und einen ABLEHNUNGSBESCHEID erhalten haben. Erst dann kann er Widerspruch gegen diesen BESCHEID einlegen.

Es gibt dafür wieder Antragsformulare, weiß, nervig, (würde ich aber nutzen) oder ihr schreibt selbst im Widerspruch (Titel), warum Dein Freund meint ungerechtigterweise fristlos gekündigt worden zu sein. Für einen Widerspruch gibt es aber auch Fristen! Etwa 14 Tage nach Erhalt des Ablehnungsbescheides. Die Entscheidung, ob nun gezahlt wird oder nicht, liegt allerdings im Rahmen des Sachbearbeiters/der Leistungsabteilung, da "Ermessensspielraum" und natürlich, ob die Begründung Deines Freundes "Hand und Fuß hat" (nachvollziebar ist).

Viel Glück!

Grüße
Pepito
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Vom 23.03.2011 12:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
Ach so, was ich Dich noch fragen wollte ... Wurde Dein Freund VOR der fristlosen Kündigung 2x abgemahnt? (Warum auch immer - spielt keine Rolle). Dann ist eine fristlose Kündigung sowieso nicht rechtens.
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Vom 23.03.2011 12:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
Es sei denn, er hat goldene Löffel oder nen Mettbrötchen gestohlen.
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Vom 23.03.2011 12:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

zuckerhasi Küchenjunge


Mitglied seit 07.07.2006
256 Beiträge (ø0,12/Tag)
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Hallo Pepito!

er wurde nicht vorher abgemahnt.

Dann ist er also doch nicht krankenversichert während der 12wöchigen Sperre? So ein Mist... traurig
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Vom 23.03.2011 12:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

henriette26 Hendlgriller


Mitglied seit 11.12.2003
3.798 Beiträge (ø1,23/Tag)
hallo,

ihr scheint doch kontakt zu einem anwalt zu haben, der muss sowas eigentlich wissen.

beste gruesse

h.
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Vom 23.03.2011 13:00 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

HGC1598  Chefkoch


Mitglied seit 28.07.2006
18.562 Beiträge (ø8,71/Tag)
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lass dir nichts einreden, wenn er pflichtversichert war, ist er auch während der Sperrzeit krankenversichert.



Gruß

Heinz



Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!
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Vom 23.03.2011 14:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Roxelane Smutje


Mitglied seit 29.04.2006
372 Beiträge (ø0,17/Tag)
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Heinz, und wieso schreibt mir dann die Arbeitsagentur, daß icjh beachten soll, daß kein Versicherungsschutz besteht?

LG Roxelane
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Vom 23.03.2011 14:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lena2006  Chefkoch


Mitglied seit 20.07.2006
4.016 Beiträge (ø1,88/Tag)
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Hallo,

man ist während der Sperrzeit krankenversichert Pfeil nach rechts beitragsfreie Nachversicherungszeit, ab dem zweiten Monat übernimmt die Arge die Kosten der Krankenversicherung, aber auf jeden Fall schnellstmöglich zur Arge und sich arbeitssuchend melden.


Liebe Grüße
Lena

\"\"

Nr. 999 der SHGdBS

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Vom 23.03.2011 15:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
@zuckerhasi

Selbst wenn eine Sperre (warum auch immer) erfolgen würde, ist dein Schnucki zumindest krankenversichert.
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Vom 23.03.2011 15:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

HGC1598  Chefkoch


Mitglied seit 28.07.2006
18.562 Beiträge (ø8,71/Tag)
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Pfeil nach rechts Sonderregelung bei Sperrzeiten
Googlsuchtext -->"Verhängt die Bundesagentur wegen Arbeitsaufgabe" <-- Pfeil nach links

"Text aus urheberrechtlichen Gründen von Admin entfernt."

Gruß

Heinz



Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
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Vom 23.03.2011 15:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
Wurde nicht abgemahnt? Anwalt! Und nebenbei sofort zum Arbeitsamt! Heute noch! Sonst sind manche Ansprüche (die Dein Freund vielleicht hatte/hätte), nicht mehr geltend zu machen. Jeder Tag zählt! Beginn einer Leistung (falls positiv) ist immer der Beginn der Antragsstellung. Rückwirkend ist nicht.
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Vom 23.03.2011 15:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
@ Heinz

Ja, aber nur bei einer Sperrzeit. Das ist doch bei der TE noch gar nicht klar.
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Vom 23.03.2011 15:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
Die Krankenversicherung ist jedenfalls geregelt. Ob zeitlich noch über den Arbeitgeber oder/und im Anschluß später über die Arbeitagentur.
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Vom 23.03.2011 15:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.982 Beiträge (ø8,57/Tag)
Pepito, Diebstahl ist Grund zur fristlosen Kündigung, da muss man nicht abmahnen.

Und zudem ist die TE bzw. der Partner schon beim Anwalt, da er nunmal nicht gestohlen hat, der Arbeitgeber es aber behauptet.

Liebe Grüße Daina
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Vom 23.03.2011 15:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
Hallo,

Heinz hat schon alle Fragen richtig beantwortet.

@Pepito_11

Bei Diebstahl muss der AG nicht abmahnen.
Bei Diebstahl darf ohne Abmahnung kündigen.

Diebstahl gilt als Bruch des Vertrauensverhältnisses und gewährleistet eine außerordentliche Kündigung.

Vollkommen unabhängig davon, wie es in dem Fall hier ist.

Gruß vom Chris
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Vom 23.03.2011 15:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
Hallo,

Bei Diebstahl darf der AG ohne Abmahnung kündigen.




Gruß vom Chris
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Vom 23.03.2011 15:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

zuckerhasi Küchenjunge


Mitglied seit 07.07.2006
256 Beiträge (ø0,12/Tag)
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Danke an die zahlreichen Antworten Küsschen Dann ist mein Schatz also Gott sei Dank auf jeden Fall wenigstens krankenversichert. Er hatte übrigens heute beim Arbeitsamt seine Nummer hinterlassen und die Dame von dort hat heute mittag angerufen und gesagt, er kann doch noch heute vorbei kommen. Er ist dann gleich nochmal dahin gefahren und hat sich beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet. Jetzt muss er nur noch tausend Unterlagen ausfüllen und vorlegen, aber so ist es halt Na!

Alles andere wird jetzt unser Anwalt klären müssen.

Liebe Grüße und danke nochmal
zuckerhasi
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Vom 23.03.2011 16:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

HGC1598  Chefkoch


Mitglied seit 28.07.2006
18.562 Beiträge (ø8,71/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
@pepio

Pfeil nach rechts Ja, aber nur bei einer Sperrzeit. Das ist doch bei der TE noch gar nicht klar Pfeil nach links

die es bei einer fristlosen Kündigung zunächst mal gibt.

Unverschuldete Arbeitslosigkeit ist doch gar nicht das Thema und da ist man eh krankenversichert.


Gruß

Heinz



Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
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Vom 23.03.2011 16:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
Im Übrigen kann Dein Freund, falls bei der BA gemeldet, auch Fahrtkosten u.ä. zur Wiederaufnahme eines Jobs beantragen.
Wieder Formulare ausfüllen > "Fahrtkostenübernahme" (bei Vorstellungsgesprächen), "Reisekosten" (bis zu einem halben Jahr, wenn Arbeitsweg über 30 KM) oder Antrag aus dem "Vermittlungsbuget" (darin sind Kosten aller Art beinhaltet: Friseur, Anzug,
1x Leistungen für besonderen Aufwand, kann demnach auch 1x Fahrtkosten sein). Es sind aber nur "Kann-Leistungen",
und ist von Sachbearbeiter zu SA unterschiedlich. Der eine sagt ja, der Andere nein. Auch hier "Widerspruch", falls notwendig.
Oft wirds gar nicht geprüft und an die Seite gelegt. Stempel druff - abgelehnt. Manches habe ich auch postwendend retour geschickt, wenns zu dreist wurde, aber grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Jeder, der gearbeitet und eingezahlt hat, auch das Recht besitzt, aus dieser eingezahlten Pflichtversicherung dann auch daraus schöpfen zu können, wenns ihm sch*** geht.

Also, meldet Euch bei der BA

LG
Pepito
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Vom 23.03.2011 16:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
Hat Zuckerhasi etwas von Diebstahl gesagt? Im Übrigen sagte ICH bereits, dass eine fristlose Kündigung nur mit gestohlenen goldenen Löffeln oder einem entschwundenem Mettbrötchen zu tun haben kann (s.o). Sonst noch Jemand auf "Motzkurs"?

@ach ja Heinz: Pfeil nach rechts "die es bei einer fristlosen Kündigung zunächst mal gibt." Pfeil nach links Sag mal liest Du eigentlich auch, bevor Du Gift verspritzt? Hatte der TE Tipps gegeben, damit ist es eben nicht soweit kommt, bzw. das weitere Vorgehen danach.

mahhn Sicher nicht!
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Vom 23.03.2011 16:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
Hallo,

Pfeil nach rechts Hat Zuckerhasi etwas von Diebstahl gesagt? Pfeil nach links

ja. Hat sie.


Gruß vom Chris
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Vom 23.03.2011 16:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
1x "ist" gelöscht. Heinz nicht. Komm, sag an. Dämliche, freche Kommentare in den Raum schmeißen und sich dann verpissen. Einen Text aus Wiki kopieren kann Jeder! Selbst der tolle Guttenberg.
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Vom 23.03.2011 16:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
@ chris

nachblätter ...
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Vom 23.03.2011 16:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
Verdacht ... aber ohne Beweise! Wie schnell ist ein Verdacht da ... vor Allem, wenns man von den Kollegen vielleicht darauf anlegt Jemandem etwas Böses zu wollen.
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Vom 23.03.2011 16:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
Hallo,

da brauchst du nicht weit blättern, steht im EP.

Unabhängig davon, ob sich am Ende rausstellt, das es stimmt oder das es nicht stimmt:

Bei Diebstahl darf der AG fristlos kündigen.

Ansonsten ist mir das zu albern, drum zu feilschen, wer jetzt als erster die tollsten Tipps gegeben hat Lachen


Gruß vom Chris
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Vom 23.03.2011 16:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
Sie und Er haben Diebstahl ausgeschlossen. Er wurde deswegen bezichtigt. Das ist ein Unterschied!
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Vom 23.03.2011 16:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
Hallo,

@Pepito:

reg dich mal nicht auf, das wird der Anwalt schon im Sinne von Zuckerhasis Freund klären, das müssen wir hier nicht tun Lachen


Gruß vom Chris
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Vom 23.03.2011 16:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
Ja Chris. Ist mir auch zu blöd. Vor allen Dingen, da Du nichts Konstruktives dazu beitragen kannst. Aber motzen geht anscheinend (immer).
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Vom 23.03.2011 16:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
ich habe noch nicht mal angefangen zu motzen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen

aber du hast schon recht, deine konstruktiven Vorschläge und Erkärungen waren natürlich viel hochwertiger, als die aller Anderen!

Sie haben diesen Thread und die Zukunft von Zuckerhasis Freund gerettet.

Du bist ein Held und niemand will an deine Lorbeeren, also komm mal wieder runter.

Gruß vom Chris
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Vom 23.03.2011 16:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

zuckerhasi Küchenjunge


Mitglied seit 07.07.2006
256 Beiträge (ø0,12/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Irgendwie verstehe ich grad nicht, wieso ihr euch jetzt so anmotzt?? Welt zusammengebrochen
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Vom 23.03.2011 17:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
Sims überschnitten: jetzt auch noch Teflon ...


Hast Recht Lachen

Nix für Ungut. Sollen die sich doch die Köppe einschlagen. Lust auf nen brauereifrisches Lindenpils? Gibts nur hier. Mit Plöppverschluß.
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Vom 23.03.2011 17:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
@zuckerhasi

Verstehe ich auch nicht. Das sind so Quotenmotzer (brauchen das 1x am Tag mindestens).
Ist hier leider so.

Was macht die Geschichte mit Deinem Freund?
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Vom 23.03.2011 17:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
@ chris

meine Vorschläge waren zumindest welche. Wo waren Deine? (Außer zu meckern)
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Vom 23.03.2011 17:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
Und ich habe nie gesagt/behauptet, dass meine Beiträge/Vorschläge 10000 x besser sind, als Andere (Deine?).
Diese Unterstellung schiebst Du mir einfach in die Schuhe!
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Vom 23.03.2011 17:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
@ zuckerhasi

Wie gesagt (und nochmal! Auch von allen Anderen! Den guten Hinweis auch von Anderen, habe ich geschrieben/erwähnt, s.o.)
Muss mich nicht als "Nonplusultra" verkaufen. Aber wenn "mann" (Chris) das gerne so sehen möchte ... von mir aus.
Und letztendlich: Dein Freund sollte sich schnellstmöglich beim Arbeitsamt melden. Alles Weitere erfährst Du dort.
Verabschiede mich hiermit.

Viel Glück!
(falls Fragen, gerne per KM)
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Vom 23.03.2011 17:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

HGC1598  Chefkoch


Mitglied seit 28.07.2006
18.562 Beiträge (ø8,71/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
ganz schön kesse Lippe der Pepito


auchh wenn ich die Erklärung zur Krankenversicherung kopiert habe, so ist sie dennoch war und der Rest ist Erfahrung aus 40 Jahren Tätigkeit und etlichen Jahren zusätzlicher Betriebsratsarbeit.

Die fristlose Kündigung ist zunächst ausgesprochen und nur danach richtet sich das Arbeitsamt zunächst. Ob die Kündigung rechtens ist, entscheidet das Arbeitsgericht, aber nicht jetzt im Moment, wo Leistungen vom Arbeitsamt benötigt werden.

Ist das einigermaßen verständlich?
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Vom 23.03.2011 18:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
@ Heinz

"Die fristlose Kündigung ist zunächst ausgesprochen und nur danach richtet sich das Arbeitsamt zunächst. Ob die Kündigung rechtens ist, entscheidet das Arbeitsgericht, aber nicht jetzt im Moment, wo Leistungen vom Arbeitsamt benötigt werden."

Genau das hatte ich geschrieben. Wer lesen kann ...
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Vom 23.03.2011 18:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

HGC1598  Chefkoch


Mitglied seit 28.07.2006
18.562 Beiträge (ø8,71/Tag)
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ja pepito, du bist der Einzige, der hier den Durchblick hat, allerdings scheinst du auch nicht zu lesen.

wenn du lesen kannst, dann siehst du, dass ich bereits in der ersten Antort die gestellte Frage richtig beantwortet habe.

Ich ziehe mich jetzt besser hier zurück, gegen solche Koryphäen wie du eine zu sein scheinst, ist hier jeder andere chancenlos Jajaja, was auch immer!


Gruß

Heinz



Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!
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Vom 23.03.2011 20:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


Mitglied seit 20.06.2006
986 Beiträge (ø0,45/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

übrigens wär es wirklich empfehlenswert für deinen Freund sich einen neuen Job auf Dauer zu suchen. Erfahrungsgemäß gehen solche Verfahren vorm Arbeitsgericht wie bei euch maximal auf eine Abfindung aus. Da wird von einem "zerrütteten" Verhältnis zwischen AG und AN ausgegangen und dafür reicht der Verdacht auf Diebstahl meist schon aus und man bekommt den Job auch vorm Arbeitsgericht nicht zurück.
Aber dass wird euch euer Anwalt wahrscheinlich auch noch sagen.

LG Rieke
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Vom 23.03.2011 20:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pepito_11 Tellerwäscher


Mitglied seit 21.03.2011
136 Beiträge (ø0,31/Tag)
@ Heinz

Es ist mir egal, wer "zuerst Recht hatte". Mit so nem Kindergartenkram setze ich mich nicht auseinander. Hauptsache die TE konnte evtl. mit unseren Beiträgen etwas anfangen Na!
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Vom 23.03.2011 20:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


Mitglied seit 20.06.2006
986 Beiträge (ø0,45/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Übrigens, in der 1. Instanz beim Arbeitsgericht zahlt jeder Prozessbeteiligte seinen Anwalt selber. D.h. auch wenn ihr gewinnt bleiben die Anwaltskosten bei euch hängen. Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung?

Und googelt einfach ein wenig herum. Meist kommt in solchen Fällen wirklich nicht mehr als eine Abfindung heraus, deren Höhe u.a. auch von der Beschäftigungsdauer abhängt.

Deshalb überlegt es euch gut, ob sich ein Verfahren vorm Arbeitsgericht für euch lohnt.

Grüßles Rieke
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Vom 23.03.2011 21:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

dilettant  Suppenkoch


Mitglied seit 05.01.2011
1.192 Beiträge (ø2,34/Tag)
Hallo,

eine Kündigunsschutzklage lohnt sich doch schon dann , wenn die fristlose (Verdachts)kündigung aus der Welt geschafft wird, das könnte ja die Sperrfrist verhindern, glaube ich.

LG dilettant
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Vom 23.03.2011 21:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


Mitglied seit 20.06.2006
986 Beiträge (ø0,45/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo delettant,

mit der Sperrfrist könntest du Recht haben, aber leider ist die Wartezeit bis zum Prozess bei Arbeitsgerichten meist länger als 3 Monate und der 1. Termin ist nur auf beiderseitige Einvernahme aus, da gibts noch kein Urteil.

Was hilfreich wäre, wär aber ein ordentliches Zeugnis im Nachhinein und ein Kündigungsdatum wie 31.03. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses zum 21.03. weiß jeder was los ist.

Grüßles
Rieke
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Vom 23.03.2011 21:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

dilettant  Suppenkoch


Mitglied seit 05.01.2011
1.192 Beiträge (ø2,34/Tag)
Hallo,
also ich kenne es hier anders, einen Gütetermin gibt es drei bis vier Wochen nach Klageerhebung und dort gibt es meistens eine einvernehmliche Regelung. Es wäre Sache seines Anwalts auf ein akzeptables Beendigungsdatum zu achten.

LG dilettant
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Vom 23.03.2011 21:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
@Rieke:

schon aus Gründen der Rehabilitation würde ich klagen, wenn ich nichts geklaut hätte.

Auch wenn ich das Arbeitsverhältnis ebenfalls als zerrüttet ansehe.

Aber wie du schon sagst:
Zeugnis und neutrales Ende können die weitere berufliche Zukunft entscheiden, zumindest aber deutlich beeinflussen.


Gruß vom Chris
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Vom 24.03.2011 11:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

WandaAdministrator - Chefkoch.de Team Chefkoch


Mitglied seit 20.08.2001
15.687 Beiträge (ø3,99/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
\"\"

einige "nette Postings" gegen Ende des Threads habe ich entfernt - solche Dinge kann man sicher besser per KM klären

Grüssle Wanda

\"\"

Die Neugier ist der Docht in der Kerze des Lernens.
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