Bräuchte Tipps wg. fristloser Kündigung und wie es jetzt weitergeht
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![]() Mitglied seit 07.07.2006 |
Also meinem Freund wurde am Montag fristlos gekündigt. Absolut unberechtigt (Verdacht auf Diebstahl, aber ohne Beweise, woher auch, mein Freund hat definitiv nichts geklaut.) Wir waren schon beim Anwalt und werden dagegen klagen. Laut unserem Anwalt haben wir sehr gute Chancen den Prozess zu gewinnen. Nun, da die Kündigung fristlos ist, hat mein Freund jetzt erstmal eine 12-wöchige Sperre beim Arbeitsamt. Wir hoffen natürlich, dass er so schnell es geht neue Arbeit findet, haben auch schon viele Bewerbungen abgeschickt und viel rumtelefoniert. Was uns jetzt unklar ist, wenn er nicht spätestens ab April neue Arbeit hat und beim Arbeitsamt gesperrt ist, wie es dann z.B. mit seiner Krankenversicherung usw.? Kann er dann die Beiträge erstmal aus der eigenen Tasche zahlen oder er zahlt nicht und ist dann in der Zeit nicht versichert? Wir sind ziemlich ratlos. Oder sollen wir jetzt wegen der Sperre gleich beim Sozialamt (oder wie auch immer das heutzutage heißt) nachfragen? Mein Freund war heute beim Arbeitsamt, um sich zu erkundigen, wurde aber wieder heimgeschickt, weil sie heute nur bis 12 aufhaben und schon mind. 30 Leute vor ihm da waren Vielleicht gibt es hier ja Leute, die ähnliches erlebt haben und wissen, was man in einer solchen Situation tun kann bzw. soll? Liebe Grüße zuckerhasi |
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![]() Mitglied seit 28.07.2006 |
er ist trotz Sperrzeit weiter über das Arbeitsamt krankenversichert.
Im ersten Monat ist er nachwirkend über den alten Arbeitgeber versichert und danach übernimmt die Agentur für Arbeit die Versicherungsbeiträge. Gruß Heinz Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen! |
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![]() Mitglied seit 28.07.2006 |
ach ja, wegen der Sperrzeit sollte er schon zum Amt und Unterstützung beantragen.
Gruß Heinz Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen! |
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![]() Mitglied seit 16.03.2011 |
Zunächst müsste man wissen, ob dein Freund pflichtversichert oder freiwillig versichert ist.
Wenn pflichtversichert: nachgehender Leistungsanspruch aus der Beschäftigung für 4 Wochen, danach Sperrzeit-Krankenversicherung durch die Arbeitsagentur -> lückenloser, kostenloser Schutz. Wenn er freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse ist, endet die Krankenversicherung nicht mit dem Ende der Beschäftigung, allerdings müssen dann auch selbst Beiträge entrichtet werden. Das Wichtigste ist, dass er sich direkt beim Arbeitsamt arbeitslos meldet. Erfolgt eine Meldung zu spät, könnte es passieren dass Leistungen verweigert werden. Ever tried. Ever failed. NO MATTER Try again. Fail again. Fail better. |
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![]() Mitglied seit 07.07.2006 |
Danke Heinz!! Dann bin ich ja beruhigt. Wenn er trotz Sperre wenigstens krankenversichert ist, sieht die ganze Sache dann doch nicht ganz so schrecklich aus.
Welches Amt meinst du jetzt? Arbeitsamt oder Sozialamt? Wobei wenn mein Freund dann sowieso schonmal krankenversichert ist, wird er bestimmt keine weitere Unterstützung beantragen. Da ist die Scham doch zu groß LG zuckerhasi |
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![]() Mitglied seit 04.08.2008 |
Sozialamt... |
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![]() Mitglied seit 07.07.2006 |
Mein Freund ist pflichtversichert!
Wie lange haben wir denn Zeit, um uns arbeitslos zu melden? Mein Freund hat ja seit Montag keine Arbeit mehr, gestern war er beim Anwalt und heute wurde er, wie gesagt, wieder heimgeschickt. Wenn er sich erst am nächsten Montag meldet, ist es dann schon zu spät? |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Wenn er nichts getan hat, dann hat er auch überhaupt keinen Grund sich zu schämen
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![]() Mitglied seit 28.07.2006 |
wenn er heute beim Arbeitsamt war und er zurückgeschickt wurde, müsste er eigentlich einen Bescheinigung bekommen haben, dass er da war.
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![]() Mitglied seit 07.07.2006 |
Ich meine, wie lange hat mein Freund Zeit um SICH arbeitslos zu melden? Ich hab ja glücklicherweise noch meine Arbeit
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![]() Mitglied seit 18.02.2006 |
Außerdem muß er sofort, wenn er erfährt das er arbeitslos ist/ wird sich beim Arbeitsamt melden....
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![]() Mitglied seit 16.03.2011 |
Googlesuchtext --> "Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen" <--
"Text aus urheberrechtlichen Gründen von Admin entfernt." Ever tried. Ever failed. NO MATTER Try again. Fail again. Fail better. |
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![]() Mitglied seit 18.02.2006 |
sonst zieht das Konsequenzen nach sich...wie zB Abzug bei der Kohle oder schlimmstenfalls eine Sperre ....
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![]() Mitglied seit 18.02.2006 |
ok incredilin war schneller
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![]() Mitglied seit 25.09.2010 |
Hallo,
Ihr könnt auch anrufen und das melden. Dann gibt es auch gleich einen Termin. Zudem würde ich schriftlichen Widerspruch gegen die Sperre einlegen Zusätzlich muss er aufs Sozialamt. Da gibt es nichts zu schämen... Grüße von Fleurance "Il y a des fleurs partout pour qui veut bien les voir" Henri Matisse |
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![]() Mitglied seit 21.10.2010 |
Hallo Zuckerhasi!
Ich würde mich sofort(!) arbeitslos melden, weil erst dann kommt der Vorgang in die Bearbeitung. Die AA weiß ja sozusagen noch nicht, daß dein Freund arbeitslos ist. Und nur darauf hoffen, daß es ja sicher bald mit einer neuen Stelle klappt, wäre mir zu unsicher. MfG Kloßdreher |
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![]() Mitglied seit 28.09.2008 |
Hallöchen
sofort der deutsche staat wird ja nicht umsonst sozialstaat genannt. auch wenn dein freund jetzt ne sperre vom arbeitsamt hat, steht im trotzdem hilfe zum lebensunterhalt, und zwar per sofort ab beantragung zu. ich glaube das heißt jetzt hartz4 Herzallerliebste Grüße Schnatti |
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![]() Mitglied seit 29.04.2006 |
Hallo,
Das mit der Versicherung stimmt aber so nicht! In der Zeit einer Sperre ist er NICHT Krankenversichert. Ich habe ein schreiben bekommen, als ich meine Arbeit verlor. da gab es einige Unklarheiten, die erst mal mit meinem Betrieb abgeklärt werden mußten. Und da schickte mir das Arbeitsamt die Mitteilung, daß ich beachten solle, dass ich in dieser Zeit keine Krankenversicherung habe. LG Roxelane |
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![]() Mitglied seit 29.04.2006 |
PS: Es stimmt allerdings, dass er von seiner Arbeit her noch 1 Monat lang versichert ist.
LG Roxelane |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
Ich gehe jetzt mal von "Arbeitslosengeld I" aus? Mindestens innerhalb der letzen 3 Jahre 1 Jahr gearbeitet? (wird zusammengerechnet, auch bei Unterbrechungen).
Wie schon gesagt wurde > sofort zum Arbeitsamt und sich arbeitslos (nicht "arbeitsuchend") melden. Die Anmeldezeit ist wichtig! (Wird für den Anspruch eventueller Leistungen berücksichtigt). Was Ansprüche/Zahlungen trotz fristloser Kündigung betrifft (gleicht einer eigenen Kündigung), ist es so, dass zunächst immer erstmal seitens des Amtes gesperrt wird (Rechtslage > man geht von Eigenverschuldung aus). Das ist erstmal so. ABER, das ist zunächst reine Formsache. Wie Fleurance schon richtig hingewiesen hat, Widerspruch gegen die Sperrzeit einlegen und begründen (warum er aus seiner Sicht unrechtmäßig gekündigt wurde). Dafür muss Dein Freund aber erstmal beim Arbeitsamt ANGEMELDET sein und einen ABLEHNUNGSBESCHEID erhalten haben. Erst dann kann er Widerspruch gegen diesen BESCHEID einlegen. Es gibt dafür wieder Antragsformulare, weiß, nervig, (würde ich aber nutzen) oder ihr schreibt selbst im Widerspruch (Titel), warum Dein Freund meint ungerechtigterweise fristlos gekündigt worden zu sein. Für einen Widerspruch gibt es aber auch Fristen! Etwa 14 Tage nach Erhalt des Ablehnungsbescheides. Die Entscheidung, ob nun gezahlt wird oder nicht, liegt allerdings im Rahmen des Sachbearbeiters/der Leistungsabteilung, da "Ermessensspielraum" und natürlich, ob die Begründung Deines Freundes "Hand und Fuß hat" (nachvollziebar ist). Viel Glück! Grüße Pepito |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
Ach so, was ich Dich noch fragen wollte ... Wurde Dein Freund VOR der fristlosen Kündigung 2x abgemahnt? (Warum auch immer - spielt keine Rolle). Dann ist eine fristlose Kündigung sowieso nicht rechtens.
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
Es sei denn, er hat goldene Löffel oder nen Mettbrötchen gestohlen.
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![]() Mitglied seit 07.07.2006 |
Hallo Pepito!
er wurde nicht vorher abgemahnt. Dann ist er also doch nicht krankenversichert während der 12wöchigen Sperre? So ein Mist... |
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![]() Mitglied seit 11.12.2003 |
hallo,
ihr scheint doch kontakt zu einem anwalt zu haben, der muss sowas eigentlich wissen. beste gruesse h. |
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![]() Mitglied seit 28.07.2006 |
lass dir nichts einreden, wenn er pflichtversichert war, ist er auch während der Sperrzeit krankenversichert.
Gruß Heinz Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen! |
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![]() Mitglied seit 29.04.2006 |
Heinz, und wieso schreibt mir dann die Arbeitsagentur, daß icjh beachten soll, daß kein Versicherungsschutz besteht?
LG Roxelane |
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![]() Mitglied seit 20.07.2006 |
Hallo,
man ist während der Sperrzeit krankenversichert Liebe Grüße Lena
Nr. 999 der SHGdBS |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
@zuckerhasi
Selbst wenn eine Sperre (warum auch immer) erfolgen würde, ist dein Schnucki zumindest krankenversichert. |
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![]() Mitglied seit 28.07.2006 |
Googlsuchtext -->"Verhängt die Bundesagentur wegen Arbeitsaufgabe" <-- "Text aus urheberrechtlichen Gründen von Admin entfernt." Gruß Heinz Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen! |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
Wurde nicht abgemahnt? Anwalt! Und nebenbei sofort zum Arbeitsamt! Heute noch! Sonst sind manche Ansprüche (die Dein Freund vielleicht hatte/hätte), nicht mehr geltend zu machen. Jeder Tag zählt! Beginn einer Leistung (falls positiv) ist immer der Beginn der Antragsstellung. Rückwirkend ist nicht.
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
@ Heinz
Ja, aber nur bei einer Sperrzeit. Das ist doch bei der TE noch gar nicht klar. |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
Die Krankenversicherung ist jedenfalls geregelt. Ob zeitlich noch über den Arbeitgeber oder/und im Anschluß später über die Arbeitagentur.
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Pepito, Diebstahl ist Grund zur fristlosen Kündigung, da muss man nicht abmahnen.
Und zudem ist die TE bzw. der Partner schon beim Anwalt, da er nunmal nicht gestohlen hat, der Arbeitgeber es aber behauptet. Liebe Grüße Daina |
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Hallo,
Heinz hat schon alle Fragen richtig beantwortet. @Pepito_11 Bei Diebstahl muss der AG nicht abmahnen. Bei Diebstahl darf ohne Abmahnung kündigen. Diebstahl gilt als Bruch des Vertrauensverhältnisses und gewährleistet eine außerordentliche Kündigung. Vollkommen unabhängig davon, wie es in dem Fall hier ist. Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Hallo,
Bei Diebstahl darf der AG ohne Abmahnung kündigen. Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 07.07.2006 |
Danke an die zahlreichen Antworten
Alles andere wird jetzt unser Anwalt klären müssen. Liebe Grüße und danke nochmal zuckerhasi |
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![]() Mitglied seit 28.07.2006 |
@pepio
die es bei einer fristlosen Kündigung zunächst mal gibt. Unverschuldete Arbeitslosigkeit ist doch gar nicht das Thema und da ist man eh krankenversichert. Gruß Heinz Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen! |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
Im Übrigen kann Dein Freund, falls bei der BA gemeldet, auch Fahrtkosten u.ä. zur Wiederaufnahme eines Jobs beantragen.
Wieder Formulare ausfüllen > "Fahrtkostenübernahme" (bei Vorstellungsgesprächen), "Reisekosten" (bis zu einem halben Jahr, wenn Arbeitsweg über 30 KM) oder Antrag aus dem "Vermittlungsbuget" (darin sind Kosten aller Art beinhaltet: Friseur, Anzug, 1x Leistungen für besonderen Aufwand, kann demnach auch 1x Fahrtkosten sein). Es sind aber nur "Kann-Leistungen", und ist von Sachbearbeiter zu SA unterschiedlich. Der eine sagt ja, der Andere nein. Auch hier "Widerspruch", falls notwendig. Oft wirds gar nicht geprüft und an die Seite gelegt. Stempel druff - abgelehnt. Manches habe ich auch postwendend retour geschickt, wenns zu dreist wurde, aber grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Jeder, der gearbeitet und eingezahlt hat, auch das Recht besitzt, aus dieser eingezahlten Pflichtversicherung dann auch daraus schöpfen zu können, wenns ihm sch*** geht. Also, meldet Euch bei der BA LG Pepito |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
Hat Zuckerhasi etwas von Diebstahl gesagt? Im Übrigen sagte ICH bereits, dass eine fristlose Kündigung nur mit gestohlenen goldenen Löffeln oder einem entschwundenem Mettbrötchen zu tun haben kann (s.o). Sonst noch Jemand auf "Motzkurs"?
@ach ja Heinz: mahhn |
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Hallo,
ja. Hat sie. Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
1x "ist" gelöscht. Heinz nicht. Komm, sag an. Dämliche, freche Kommentare in den Raum schmeißen und sich dann verpissen. Einen Text aus Wiki kopieren kann Jeder! Selbst der tolle Guttenberg.
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
@ chris
nachblätter ... |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
Verdacht ... aber ohne Beweise! Wie schnell ist ein Verdacht da ... vor Allem, wenns man von den Kollegen vielleicht darauf anlegt Jemandem etwas Böses zu wollen.
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Hallo,
da brauchst du nicht weit blättern, steht im EP. Unabhängig davon, ob sich am Ende rausstellt, das es stimmt oder das es nicht stimmt: Bei Diebstahl darf der AG fristlos kündigen. Ansonsten ist mir das zu albern, drum zu feilschen, wer jetzt als erster die tollsten Tipps gegeben hat Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
Sie und Er haben Diebstahl ausgeschlossen. Er wurde deswegen bezichtigt. Das ist ein Unterschied!
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Hallo,
@Pepito: reg dich mal nicht auf, das wird der Anwalt schon im Sinne von Zuckerhasis Freund klären, das müssen wir hier nicht tun Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
Ja Chris. Ist mir auch zu blöd. Vor allen Dingen, da Du nichts Konstruktives dazu beitragen kannst. Aber motzen geht anscheinend (immer).
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
ich habe noch nicht mal angefangen zu motzen
aber du hast schon recht, deine konstruktiven Vorschläge und Erkärungen waren natürlich viel hochwertiger, als die aller Anderen! Sie haben diesen Thread und die Zukunft von Zuckerhasis Freund gerettet. Du bist ein Held und niemand will an deine Lorbeeren, also komm mal wieder runter. Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 07.07.2006 |
Irgendwie verstehe ich grad nicht, wieso ihr euch jetzt so anmotzt??
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
Sims überschnitten: jetzt auch noch Teflon ...
Hast Recht Nix für Ungut. Sollen die sich doch die Köppe einschlagen. Lust auf nen brauereifrisches Lindenpils? Gibts nur hier. Mit Plöppverschluß. |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
@zuckerhasi
Verstehe ich auch nicht. Das sind so Quotenmotzer (brauchen das 1x am Tag mindestens). Ist hier leider so. Was macht die Geschichte mit Deinem Freund? |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
@ chris
meine Vorschläge waren zumindest welche. Wo waren Deine? (Außer zu meckern) |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
Und ich habe nie gesagt/behauptet, dass meine Beiträge/Vorschläge 10000 x besser sind, als Andere (Deine?).
Diese Unterstellung schiebst Du mir einfach in die Schuhe! |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
@ zuckerhasi
Wie gesagt (und nochmal! Auch von allen Anderen! Den guten Hinweis auch von Anderen, habe ich geschrieben/erwähnt, s.o.) Muss mich nicht als "Nonplusultra" verkaufen. Aber wenn "mann" (Chris) das gerne so sehen möchte ... von mir aus. Und letztendlich: Dein Freund sollte sich schnellstmöglich beim Arbeitsamt melden. Alles Weitere erfährst Du dort. Verabschiede mich hiermit. Viel Glück! (falls Fragen, gerne per KM) |
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![]() Mitglied seit 28.07.2006 |
ganz schön kesse Lippe der Pepito
auchh wenn ich die Erklärung zur Krankenversicherung kopiert habe, so ist sie dennoch war und der Rest ist Erfahrung aus 40 Jahren Tätigkeit und etlichen Jahren zusätzlicher Betriebsratsarbeit. Die fristlose Kündigung ist zunächst ausgesprochen und nur danach richtet sich das Arbeitsamt zunächst. Ob die Kündigung rechtens ist, entscheidet das Arbeitsgericht, aber nicht jetzt im Moment, wo Leistungen vom Arbeitsamt benötigt werden. Ist das einigermaßen verständlich? |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
@ Heinz
"Die fristlose Kündigung ist zunächst ausgesprochen und nur danach richtet sich das Arbeitsamt zunächst. Ob die Kündigung rechtens ist, entscheidet das Arbeitsgericht, aber nicht jetzt im Moment, wo Leistungen vom Arbeitsamt benötigt werden." Genau das hatte ich geschrieben. Wer lesen kann ... |
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![]() Mitglied seit 28.07.2006 |
ja pepito, du bist der Einzige, der hier den Durchblick hat, allerdings scheinst du auch nicht zu lesen.
wenn du lesen kannst, dann siehst du, dass ich bereits in der ersten Antort die gestellte Frage richtig beantwortet habe. Ich ziehe mich jetzt besser hier zurück, gegen solche Koryphäen wie du eine zu sein scheinst, ist hier jeder andere chancenlos Gruß Heinz Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen! |
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![]() Mitglied seit 20.06.2006 |
Hallo,
übrigens wär es wirklich empfehlenswert für deinen Freund sich einen neuen Job auf Dauer zu suchen. Erfahrungsgemäß gehen solche Verfahren vorm Arbeitsgericht wie bei euch maximal auf eine Abfindung aus. Da wird von einem "zerrütteten" Verhältnis zwischen AG und AN ausgegangen und dafür reicht der Verdacht auf Diebstahl meist schon aus und man bekommt den Job auch vorm Arbeitsgericht nicht zurück. Aber dass wird euch euer Anwalt wahrscheinlich auch noch sagen. LG Rieke |
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![]() Mitglied seit 21.03.2011 |
@ Heinz
Es ist mir egal, wer "zuerst Recht hatte". Mit so nem Kindergartenkram setze ich mich nicht auseinander. Hauptsache die TE konnte evtl. mit unseren Beiträgen etwas anfangen |
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![]() Mitglied seit 20.06.2006 |
Übrigens, in der 1. Instanz beim Arbeitsgericht zahlt jeder Prozessbeteiligte seinen Anwalt selber. D.h. auch wenn ihr gewinnt bleiben die Anwaltskosten bei euch hängen. Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung?
Und googelt einfach ein wenig herum. Meist kommt in solchen Fällen wirklich nicht mehr als eine Abfindung heraus, deren Höhe u.a. auch von der Beschäftigungsdauer abhängt. Deshalb überlegt es euch gut, ob sich ein Verfahren vorm Arbeitsgericht für euch lohnt. Grüßles Rieke |
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![]() Mitglied seit 05.01.2011 |
Hallo,
eine Kündigunsschutzklage lohnt sich doch schon dann , wenn die fristlose (Verdachts)kündigung aus der Welt geschafft wird, das könnte ja die Sperrfrist verhindern, glaube ich. LG dilettant |
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![]() Mitglied seit 20.06.2006 |
Hallo delettant,
mit der Sperrfrist könntest du Recht haben, aber leider ist die Wartezeit bis zum Prozess bei Arbeitsgerichten meist länger als 3 Monate und der 1. Termin ist nur auf beiderseitige Einvernahme aus, da gibts noch kein Urteil. Was hilfreich wäre, wär aber ein ordentliches Zeugnis im Nachhinein und ein Kündigungsdatum wie 31.03. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses zum 21.03. weiß jeder was los ist. Grüßles Rieke |
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![]() Mitglied seit 05.01.2011 |
Hallo,
also ich kenne es hier anders, einen Gütetermin gibt es drei bis vier Wochen nach Klageerhebung und dort gibt es meistens eine einvernehmliche Regelung. Es wäre Sache seines Anwalts auf ein akzeptables Beendigungsdatum zu achten. LG dilettant |
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
@Rieke:
schon aus Gründen der Rehabilitation würde ich klagen, wenn ich nichts geklaut hätte. Auch wenn ich das Arbeitsverhältnis ebenfalls als zerrüttet ansehe. Aber wie du schon sagst: Zeugnis und neutrales Ende können die weitere berufliche Zukunft entscheiden, zumindest aber deutlich beeinflussen. Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 20.08.2001 |
einige "nette Postings" gegen Ende des Threads habe ich entfernt - solche Dinge kann man sicher besser per KM klären Grüssle Wanda
Die Neugier ist der Docht in der Kerze des Lernens. |
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Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Henglein
Rama Cremefine


































