Verlängerung von Arbeitsverträgen
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![]() Mitglied seit 27.04.2007 |
wie lange darf ein Arbeitsvertrag befristet werden? Dazu folgendes: Ich habe bei der Zeitarbeit einen Vertrag unterschrieben letztes Jahr. Das Arbeitsverhältnis begann am 23.03.2010 und wurde bis zum 22.09.2010 befristet. Bevor dieser Vertrag endete wurder er bis zum 31.03.2011 verlängert. Alles noch rechtmäßig, denke ich. Richtig? So jetzt geht es aber um die nächste Verlängerung. So jetzt aber bietet mir das Entleiherunternehmen (ein australisches Unternehmen) die Weiterverlängerung bis zum 30.06.2012 an, da da das Finanzjahr endet. Das ist meiner Meinung nach nicht rechtens, denn es ist meiner Meinung nach so, dass nur bis 2 Jahre verlängert werden darf. Stimmt das, oder liege ich da falsch?? Was sind meine Rechte, wenn ich am Mittwoch zum Gespräch zur Zeitarbeit gehe?? Grüße Eva |
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![]() Mitglied seit 08.12.2010 |
Hallo,
bei uns - Kindergarten - ist es schon möglich, Arbeitsverträge auch über mehrere Jahre zu befristen z. B. Elternzeitvertretungen usw. Wie das bei dir aussieht, kann ich nicht genau sagen, speziell weil es sich ja auch noch um ein ausländisches Unternehmen handelt. Ich hoffe du findest noch mehr Informationen. VG - la |
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![]() Mitglied seit 07.11.2010 |
Hallo,
zunächst ist die Frage ob du mit oder ohne sachlichen Grund befristet bist. Ohne sachl. Grund darf das Arbeitsverhältns nur zweimal verlängert werden und das auch nur bis längstens zwei Jahre. Alles was darüber hinausgeht rechtfertigt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Mit sachlichem Grund (w.z.B Elternzeitvertretung, Krankheitsvertretung etc.) darf das Arbeitsvehältnis unbegrenzt verlängert werden. Grundsätzlich kann man bei einem Arbeitsverhältnis welches ohne sachlichen Grund geschlossen wurde auch auf einen sachlichen Grund wechseln um weiter zu velängern. Ist die Frage welcher Fall bei dir vorliegt. Außerdem stellt sich die Frage, ob der neue Arbeitsvertrag denn immer noch über die Zeitarbeitsfirma laufen wird oder über das australische Unternehmen? Gruß Nina |
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