neues Thema  Thema drucken  Thema als PDF  Als Favorit speichern  Benachrichtigung aktivieren

Verlängerung von Arbeitsverträgen

Vom 14.03.2011 20:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

funky-frog Küchenjunge


Mitglied seit 27.04.2007
155 Beiträge (ø0,08/Tag)
Hallo zusammen,

wie lange darf ein Arbeitsvertrag befristet werden? Dazu folgendes:

Ich habe bei der Zeitarbeit einen Vertrag unterschrieben letztes Jahr. Das Arbeitsverhältnis begann am 23.03.2010 und wurde bis zum 22.09.2010 befristet. Bevor dieser Vertrag endete wurder er bis zum 31.03.2011 verlängert. Alles noch rechtmäßig, denke ich. Richtig? So jetzt geht es aber um die nächste Verlängerung. So jetzt aber bietet mir das Entleiherunternehmen (ein australisches Unternehmen) die Weiterverlängerung bis zum 30.06.2012 an, da da das Finanzjahr endet. Das ist meiner Meinung nach nicht rechtens, denn es ist meiner Meinung nach so, dass nur bis 2 Jahre verlängert werden darf. Stimmt das, oder liege ich da falsch??

Was sind meine Rechte, wenn ich am Mittwoch zum Gespräch zur Zeitarbeit gehe??

Grüße Eva
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 14.03.2011 21:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

la277 Kaltmamsell


Mitglied seit 08.12.2010
228 Beiträge (ø0,42/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

bei uns - Kindergarten - ist es schon möglich, Arbeitsverträge auch über mehrere Jahre zu befristen z. B. Elternzeitvertretungen usw.

Wie das bei dir aussieht, kann ich nicht genau sagen, speziell weil es sich ja auch noch um ein ausländisches Unternehmen handelt.

Ich hoffe du findest noch mehr Informationen.

VG - la
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 14.03.2011 21:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ninsche1982 Tellerwäscher


Mitglied seit 07.11.2010
8 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo,

zunächst ist die Frage ob du mit oder ohne sachlichen Grund befristet bist. Ohne sachl. Grund darf das Arbeitsverhältns nur zweimal verlängert werden und das auch nur bis längstens zwei Jahre. Alles was darüber hinausgeht rechtfertigt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Mit sachlichem Grund (w.z.B Elternzeitvertretung, Krankheitsvertretung etc.) darf das Arbeitsvehältnis unbegrenzt verlängert werden. Grundsätzlich kann man bei einem Arbeitsverhältnis welches ohne sachlichen Grund geschlossen wurde auch auf einen sachlichen Grund wechseln um weiter zu velängern. Ist die Frage welcher Fall bei dir vorliegt.
Außerdem stellt sich die Frage, ob der neue Arbeitsvertrag denn immer noch über die Zeitarbeitsfirma laufen wird oder über das australische Unternehmen?

Gruß
Nina
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden


Antwort schreiben

Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Weitere interessante Informationen auf den Chefkoch.de Partnerseiten: