Welche Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitnehmer?
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![]() Mitglied seit 12.08.2006 |
ich habe eine ganz wichtige und dringende Frage an die Juristen hier. Wäre echt super, wenn mir jemand kompetent Auskunft erteilen könnte. Folgende Situation: Arbeitnehmer des öff. Dienstes unterliegt dem MTArb. Keinerlei Sondervereinbarungen bezüglich Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag. Arbeitgeber behauptet: Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt 5 Monate. Habe gegoogelt; 5 Monate Kündigungsfrist bei der entsprechenden Beschäftigungsdauer hat die Arbeitgeberseite. Aber hat der Arbeitnehmer dann auch so eine lange Frist? Wäre toll, wenn mir jemand fundiert antworten könnte. Vielen Dank schonmal. Chio, eumex209. |
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![]() Mitglied seit 13.02.2008 |
Die verlängerte Kündigungsfrist gilt nur für den Arbeitgeber. Allerdings kann per Vertrag oder auch per Tarifvertrag eine andere Regelung getroffen werden.
Und ob das beim öffentlichen Dienst auch so ist weiß ich nicht. Viele Grüße vom Rand der Welt Manfred Ich koche gern mit Wein, manchmal gebe ich sogar welchen ins Essen.
Ich koche also bin ich.
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![]() Mitglied seit 20.06.2006 |
Hallo Eumex,
da in deinem Fall der Manteltarifvertrag gilt, sind die Bestimmungen für beide Vertragspartner verbindlich. Nach §57(2) MTA gilt eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Kalendervierteljahr wenn du mehr als 10 Jahre dort tätig bist. Demnach wäre eine ordentliche Kündigung erst zum Ende des 3. Quartals d.J. möglich. Früher gehts wohl nur bei einem Aufhebungsvertrag. LG Rieke |
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