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Welche Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitnehmer?

Vom 09.03.2011 17:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eumex209 Küchenjunge


Mitglied seit 12.08.2006
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Hallo,

ich habe eine ganz wichtige und dringende Frage an die Juristen hier. Wäre echt super, wenn mir jemand kompetent Auskunft erteilen könnte. Folgende Situation: Arbeitnehmer des öff. Dienstes unterliegt dem MTArb. Keinerlei Sondervereinbarungen bezüglich Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag. Arbeitgeber behauptet: Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt 5 Monate. Habe gegoogelt; 5 Monate Kündigungsfrist bei der entsprechenden Beschäftigungsdauer hat die Arbeitgeberseite. Aber hat der Arbeitnehmer dann auch so eine lange Frist?

Wäre toll, wenn mir jemand fundiert antworten könnte.
Vielen Dank schonmal.
Chio, eumex209.
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Vom 09.03.2011 18:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ManniXXL  Chefkoch


Mitglied seit 13.02.2008
3.730 Beiträge (ø2,38/Tag)
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Die verlängerte Kündigungsfrist gilt nur für den Arbeitgeber. Allerdings kann per Vertrag oder auch per Tarifvertrag eine andere Regelung getroffen werden.

Und ob das beim öffentlichen Dienst auch so ist weiß ich nicht.

Viele Grüße vom Rand der Welt
Manfred

Ich koche gern mit Wein, manchmal gebe ich sogar welchen ins Essen.

Ich koche also bin ich.

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Vom 09.03.2011 19:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RiekeS Kaltmamsell


Mitglied seit 20.06.2006
986 Beiträge (ø0,45/Tag)
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Hallo Eumex,

da in deinem Fall der Manteltarifvertrag gilt, sind die Bestimmungen für beide Vertragspartner verbindlich. Nach §57(2) MTA gilt eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Kalendervierteljahr wenn du mehr als 10 Jahre dort tätig bist. Demnach wäre eine ordentliche Kündigung erst zum Ende des 3. Quartals d.J. möglich.
Früher gehts wohl nur bei einem Aufhebungsvertrag.

LG Rieke
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