Arbeitsvertrag: 41 Std./Woche + 20 p. Monat unbezahlt?
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![]() Mitglied seit 06.01.2008 |
ich hatte mal wieder ein Vorstellungsgespräch und mich machte die Stundenzahl stutzig: 41 Stunden pro Woche zzgl. 20 Stunden pro Monat als nichtbezahlte Überstunden, d.h., im Grunde ja eine 46 Stunde-Woche, ab der 47. Stunde wird angerechnet. Ist das üblich? Als Sekretärin? Ich kenne das in Führungspositionen, Ingenieurstellen etc., aber bei einer Sekretärin. Was meint ihr dazu, sollte man so einen Vertrag unterzeichnen? Gruß Nikita |
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![]() Mitglied seit 19.07.2006 |
Kommt drauf an, wie die 46 Stunde/Woche bezahlt werden.
Wenn du die Zeit aufbringen kannst und willst und ein für dich vernünftiger Netto-Stundenlohn dabei herauskommt, ist doch alles ok. Allerdings - wenn schon im Vertrag eine solche Stundenzahl vorausgesetzt wird, kannst du vermutlich davon ausgehen, dass du tatsächlich noch wesentlich mehr arbeiten musst. Und dann stellst sich die Frage, wie die zusätzlichen Stunden vergütet werden. Glück Auf Bernd Trinkt mehr Bier, wer Bier trinkt hilft der Landwirtschaft |
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![]() Mitglied seit 06.01.2008 |
Hallo Bernd,
die restlichen Ü-Stunden werden abgefeiert, nicht ausbezahlt. Und das Gehalt, welches mir geboten wurde, ist für eine 41 Stunden Woche okay, aber 46 ist schon der Hammer. Das sind pro Tag 9,2 Stunden, ist schon eine Menge. Gruß Nikita |
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![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
Hallo zusammen,
bist du als Vorstandssekretärin tätig, also ich kenne sowas auch, inzwischen werden Verträge gemacht, pauschal und an manchen Tagen ist man länger da, an manchen auch kürzer...je nachdem wie der Chef einen benötigt und im Hause ist. Wenn der Std. Lohn passt Die Entscheidung musst allerdings Du treffen und dies mit dir selbst vereinbaren können Liebe Grüße
vom mampfendem Affen |
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![]() Mitglied seit 19.11.2010 |
Hallo!
Nun, ich kann dazu nur sagen, dass ich noch NIE einen Job hatte, in dem Überstunden irgendwie ausgeglichen wurden. Bin gelernte Bürokauffrau und Versicherungskauffrau und habe bis vor 2 Jahren in diesem Beruf gearbeitet. Bei allen 4 Arbeitsstellen wurden keine Überstunden in irgendeiner Form vergütet oder per Freizeitausgleich abgegolten. In einem Vertrag stand auch so wie bei dir drin, dass 20 Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt ausgeglichen sind - also geleistet werden sollten. Ich habe immer sehr viele Überstunden gemacht. Tja, so ist das wohl heutzutage, wenn man einen Job braucht VG, Moggelsche |
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![]() Mitglied seit 23.10.2009 |
Hi,
bei uns ist es so, das wir die Überstunden abbummeln können wenn nicht so viel Arbeit anfällt. In der ersten Woche im Monat ist bei uns immer viel Arbeit (Abrechnung), so das wir da 10-12 Stunden am Tag da sind. Wir haben auch Gleitzeit und können mal später zur Arbeit kommen oder früher gehen. Finde ich ne gute Lösung. Bezahlt werden die Überstunden nicht. LG Bärbel |
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![]() Mitglied seit 14.02.2005 |
Hallo,
solche Überstundenklauseln sind ab einer bestimmten Ebene und je nach Branche und doch nix außergewöhnliches. Wenn die Bezahlung von einer Ableistung der Überstunden ausgeht, ist das doch in Ordnung. gwexhauskoch Dogma ist die Diktatur der Ideologie. Peter Cerwenka, (*1942) |
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![]() Mitglied seit 15.02.2011 |
Ja. Wenns es vertraglich festgehalten wurde, ist es arbeitsrechtlich in Ordnung. Man weiß dann ja auch, worauf man sich einlässt.
Unverschämt finde ich es aber trotzdem. |
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![]() Mitglied seit 21.03.2002 |
....also ich finde das auch hart an der Grenze!! Bei einem 'normalen' Gehalt ist das nicht in Ordnung - aber ich kenne die Höhe des Einkommens nicht, darum ist das schwer zu beurteilen. Ich weiß, warum ich wirklich bemüht war, in ein großes Unternehmen zu kommen: Ich arbeite 35 Stunden und alle zusätzlichen Stunden werden auf ein Zeitkonto geschrieben. Ich habe solche Regelungen wie von der TE auch schon erlebt und finde sie wie gesagt grenzwertig!
Gruss Christina |
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![]() Mitglied seit 26.07.2010 |
Hallo,
firmenabhängig und natürlich gehaltsabhängig "sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten"; d. h. aber auch im Umkehrschluss: wenn mal weniger zu tun ist, bekommt man auch sein 41-Std.-Gehalt (das sowieso schon etwas höher als "normal" ist, daher die oben genannte Klausel) Arbeite ich statt der im Vertrag vereinbarten 41-Std. > 50 Std. bekomme ich das gleiche wie mit 41 Std. Ist mal weniger zu tun und ich bleibe im Monat UNTER 41 STD, bekomme ich trotzdem die 41 Std. bezahlt. Es gibt sogar noch die Regelung: wenn ich in einem Monat 20 + Überstunden habe, dann kann ich 1 Tag "Zeitausgleich" nehmen, "schenke" dem AG also noch Stunden, um trotzdem 1 Tag Ausgleich zu nehmen (und den möglichst im nächsten Monat). Kompliziert, aber die Amis machen das so Gruss, Orfea |
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