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Arbeitsvertrag: 41 Std./Woche + 20 p. Monat unbezahlt?

Vom 14.02.2011 16:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nikita-83 Smutje


Mitglied seit 06.01.2008
497 Beiträge (ø0,31/Tag)
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Hallo,

ich hatte mal wieder ein Vorstellungsgespräch und mich machte die Stundenzahl stutzig:

41 Stunden pro Woche zzgl. 20 Stunden pro Monat als nichtbezahlte Überstunden, d.h., im Grunde ja eine 46 Stunde-Woche,
ab der 47. Stunde wird angerechnet.

Ist das üblich? Als Sekretärin? Ich kenne das in Führungspositionen, Ingenieurstellen etc., aber bei einer Sekretärin.

Was meint ihr dazu, sollte man so einen Vertrag unterzeichnen?

Gruß

Nikita
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Vom 14.02.2011 18:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bernd45739 Sternekoch


Mitglied seit 19.07.2006
19.414 Beiträge (ø9,07/Tag)
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Kommt drauf an, wie die 46 Stunde/Woche bezahlt werden.

Wenn du die Zeit aufbringen kannst und willst und ein für dich vernünftiger Netto-Stundenlohn dabei herauskommt, ist doch alles ok.

Allerdings - wenn schon im Vertrag eine solche Stundenzahl vorausgesetzt wird, kannst du vermutlich davon ausgehen, dass du tatsächlich noch wesentlich mehr arbeiten musst.

Und dann stellst sich die Frage, wie die zusätzlichen Stunden vergütet werden.



Glück Auf


Bernd



Trinkt mehr Bier, wer Bier trinkt hilft der Landwirtschaft
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Vom 14.02.2011 18:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nikita-83 Smutje


Mitglied seit 06.01.2008
497 Beiträge (ø0,31/Tag)
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Hallo Bernd,

die restlichen Ü-Stunden werden abgefeiert, nicht ausbezahlt.
Und das Gehalt, welches mir geboten wurde, ist für eine 41 Stunden Woche okay, aber 46 ist schon der Hammer.
Das sind pro Tag 9,2 Stunden, ist schon eine Menge.

Gruß

Nikita
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Vom 14.02.2011 18:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chefkochmampfi Chefkoch-Moderator Chefkoch


Mitglied seit 05.10.2003
12.066 Beiträge (ø3,82/Tag)
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Hallo zusammen,

bist du als Vorstandssekretärin tätig, also ich kenne sowas auch, inzwischen werden Verträge gemacht, pauschal
und an manchen Tagen ist man länger da, an manchen auch kürzer...je nachdem wie der Chef einen benötigt und im Hause ist.

Wenn der Std. Lohn passt Na!

Die Entscheidung musst allerdings Du treffen und dies mit dir selbst vereinbaren können Na!




Liebe Grüße
vom mampfendem Affen
Lala
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Vom 14.02.2011 18:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Moggelsche Küchenjunge


Mitglied seit 19.11.2010
256 Beiträge (ø0,46/Tag)
Hallo!

Nun, ich kann dazu nur sagen, dass ich noch NIE einen Job hatte, in dem Überstunden irgendwie ausgeglichen wurden.

Bin gelernte Bürokauffrau und Versicherungskauffrau und habe bis vor 2 Jahren in diesem Beruf gearbeitet. Bei allen 4 Arbeitsstellen wurden keine Überstunden in irgendeiner Form vergütet oder per Freizeitausgleich abgegolten. In einem Vertrag stand auch so wie bei dir drin, dass 20 Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt ausgeglichen sind - also geleistet werden sollten. Ich habe immer sehr viele Überstunden gemacht.

Tja, so ist das wohl heutzutage, wenn man einen Job braucht GRRRRRR ! Leider leider...


VG, Moggelsche
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Vom 14.02.2011 20:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Titlis2912  Hendlgriller


Mitglied seit 23.10.2009
1.190 Beiträge (ø1,25/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hi,
bei uns ist es so, das wir die Überstunden abbummeln können wenn nicht so viel Arbeit anfällt. In der ersten Woche im Monat ist bei uns immer viel Arbeit (Abrechnung), so das wir da 10-12 Stunden am Tag da sind.
Wir haben auch Gleitzeit und können mal später zur Arbeit kommen oder früher gehen. Finde ich ne gute Lösung.
Bezahlt werden die Überstunden nicht.

LG Bärbel
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Vom 14.02.2011 20:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gwexhauskoch Sternekoch


Mitglied seit 14.02.2005
18.292 Beiträge (ø6,87/Tag)
Hallo,

solche Überstundenklauseln sind ab einer bestimmten Ebene und je nach Branche und doch nix außergewöhnliches.

Wenn die Bezahlung von einer Ableistung der Überstunden ausgeht, ist das doch in Ordnung.





gwexhauskoch

Dogma ist die Diktatur der Ideologie.
Peter Cerwenka, (*1942)
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Vom 18.02.2011 10:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Wollmilchsau Tellerwäscher


Mitglied seit 15.02.2011
3 Beiträge (ø0,01/Tag)
Ja. Wenns es vertraglich festgehalten wurde, ist es arbeitsrechtlich in Ordnung. Man weiß dann ja auch, worauf man sich einlässt.
Unverschämt finde ich es aber trotzdem.
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Vom 23.02.2011 19:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kasimir Smutje


Mitglied seit 21.03.2002
1.448 Beiträge (ø0,39/Tag)
....also ich finde das auch hart an der Grenze!! Bei einem 'normalen' Gehalt ist das nicht in Ordnung - aber ich kenne die Höhe des Einkommens nicht, darum ist das schwer zu beurteilen. Ich weiß, warum ich wirklich bemüht war, in ein großes Unternehmen zu kommen: Ich arbeite 35 Stunden und alle zusätzlichen Stunden werden auf ein Zeitkonto geschrieben. Ich habe solche Regelungen wie von der TE auch schon erlebt und finde sie wie gesagt grenzwertig!

Gruss Christina
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Vom 23.02.2011 19:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Orfea Smutje


Mitglied seit 26.07.2010
1.016 Beiträge (ø1,51/Tag)
Hallo,

firmenabhängig und natürlich gehaltsabhängig "sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten"; d. h. aber auch im Umkehrschluss: wenn mal weniger zu tun ist, bekommt man auch sein 41-Std.-Gehalt (das sowieso schon etwas höher als "normal" ist, daher die oben genannte Klausel)

Arbeite ich statt der im Vertrag vereinbarten 41-Std. > 50 Std. bekomme ich das gleiche wie mit 41 Std. Ist mal weniger zu tun und ich bleibe im Monat UNTER 41 STD, bekomme ich trotzdem die 41 Std. bezahlt.

Es gibt sogar noch die Regelung: wenn ich in einem Monat 20 + Überstunden habe, dann kann ich 1 Tag "Zeitausgleich" nehmen, "schenke" dem AG also noch Stunden, um trotzdem 1 Tag Ausgleich zu nehmen (und den möglichst im nächsten Monat).

Kompliziert, aber die Amis machen das so Welt zusammengebrochen .

Gruss, Orfea
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