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Wie beute ich mich selbst am besten aus ...(Achtung etwas komplizierter)

Vom 03.01.2011 14:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gute_eli Küchenjunge


Mitglied seit 31.08.2006
393 Beiträge (ø0,19/Tag)
Hallo ihr lieben CKler, vielleicht kann ja jemand von euch mir bei folgendem Problem helfen:
Ich arbeite seit etlichen Jahren bei einer kleinen Organisation als Mädchen für alles im Büro, als alleinige Angestellte bisher für 330€ im Monat. Jetzt soll mein Aufgabengebiet um die Finanzangelegenheiten erweitert werden, sprich ich soll Zahlungen vornehmen, Migliedsbeiträge kontrollieren und das ganze in ein Programm eingeben. Zusätzlich natürlich alle anderen anfallenden Arbeiten (Büroarbeiten, Mitgliederverwaltung, Homepage machen, Protokoll führen und vieles mehr). Dafür bekomme ich dann pauschal 400€ im Monat. Ich soll jetzt einen Arbeitsvertrag für mich schreiben, da steht ja normalerweise eine Wochen oder Monatsarbeitszeit drin. Schreibe ich da jetzt eine geringe Stundenzahl rein und ich arbeite mehr Stunden, veräppele ich ja selbst, da sich mein Gehalt ja nicht erhöht, wenn ich mehr Stunden arbeite Jajaja, was auch immer! . Schreibe ich mehr Stunden rein, besteht die Gefahr, dass jemand zu arbeitsschwachen Zeiten auf die Idee kommen könnte, ich könnte ja auch weniger Gehalt bekommen Was denn nun? . Weiss da jemand, wie man das regeln kann und wieviel Urlaub steht mir denn eigentlich so zu (bin 50Jahre alt)
Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar, gerne auch per KM
herzlichen Dank für eure Unterstützung
Eli
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Vom 03.01.2011 14:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

summertime26  Hendlgriller


Mitglied seit 10.06.2008
2.023 Beiträge (ø1,4/Tag)
hi,

hier mal ein auszug

Für den Minijob gelten besondere Regelungen im Bereich der Sozialversicherung und des Steuerrechts. Durch diese Sonderregeln soll erreicht werden, dass der Mini-Jobber das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Entgelt brutto wie netto erhält, also ohne irgendwelche Abzüge. Der Arbeitgeber zahlt neben dem Gehalt pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge und eine pauschalierte Lohnsteuer.

Ein Minijob kann auch neben dem Hauptjob als nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt werden. Unter Umständen, nämlich dann, wenn es im Arbeitsvertrag des Hauptjobs vorgesehen ist, muss der Arbeitgeber des Hauptjobs den Minijob genehmigen. Liegt eine Anzeigepflicht vor, besteht bei Unterlassung durch den Arbeitnehmer u. U. eine Schadensersatzpflicht. Der Arbeitgeber darf die Nebentätigkeit nur verweigern, wenn betriebliche Interessen entgegenstehen. Keinesfalls aber darf der Arbeitnehmer bei einem Konkurrenten den 400-Euro-Job ausüben. Das wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung.

Bei Mini-Jobs gibt es keine Begrenzung der Wochenarbeitszeit. Es kann mehr als 15 Stunden in der Woche gearbeitet werden, wenn nur der monatliche Verdienst 400 Euro nicht überschreitet.

Auch bei lediglich einer kurzfristigen Tätigkeit kann ein Minijob vorliegen. Der Arbeitnehmer darf dann allerdings nicht mehr als zwei Monate oder nicht mehr als 50 Arbeitstage pro Jahr arbeiten. Diese kurzfristige Beschäftigung darf aber nicht berufsmäßig ausgeübt werden. So kommen also nur Tätigkeiten von geringer wirtschaftlicher Bedeutung in Frage. Bei Hausfrauen, Studenten, Schülern oder Rentnern wird dies von vornherein angenommen.
Ein Minijob kann auch und gerade in Privathaushalten ausgeübt werden.

Bei mehreren Mini-Jobs darf der Gesamtverdienst nicht mehr als 400 Euro betragen. Andernfalls, also ab 400,01 Euro, wird der Mini-Job bzw. werden die Mini-Jobs zu einem normalen Job: es fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.

400 Euro Job - Anspruch auf betriebliche Sonderzahlungen
Auch ein in einem Mini-Job beschäftigter Arbeitnehmer hat anteilig Anspruch auf sämtliche betriebliche Sonderzahlungen, etwa Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld
Wenn durch die Sonderzahlungen die monatliche Verdienstgrenze von 400 Euro überschritten wird, dann werden allerdings für die gesamte Beschäftigungszeit die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer fällig. Der Mini-Jobber sollte also sorgfältig rechnen, ob es sich lohnt, die Sonderzahlung anzunehmern.

Sozialversicherung beim 400 Euro Job
Arbeitet man in einem Mini-Job, also einem 400 Euro Job, so ist man von der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung befreit. Der Arbeitgeber hingegen muss geringe Beiträge an die Rentenversicherung und Krankenversicherung leisten, pauschaliert. Diese Beiträge betragen i.d.R. 28 Prozent und setzen sich aus 13 Prozent Kranken- und 15 Prozent Rentenversicherungsbeitrag zusammen. Wird der Mini-Job in einem Privathaushalt ausgeübt, so betragen die Pauschalbeträge jeweils lediglich 5 Prozent.
Aufstockungsoption

Der Arbeitnehmer im 400 Euro Job hat allerdings die Möglichkeit, selbst etwas in die Rentenversicherung einzuzahlen um später einen höheren Rentenanspruch zu erhalten. Das bezeichnet man als Aufstockungsoption. Der Arbeitnehmer nimmt diese wahr, indem er den Pauschalbetrag, den der Arbeitgeber abführen muss, von sich aus erhöht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, hierüber schriftlich aufzuklären. Unterlässt er dies, so hat der Arbeitnehmer unter Umständen einen Schadensersatzanspruch.

Minijob - geringfügige Beschäftigung
Fazit: Ein Minijob ist also eine geringfügige Beschäftigung, bei dem die Bruttoverdienstgrenze 400 Euro beträgt. Ebenfalls unter die Regelung der Minjobs fallen kurzfristige Beschäftigungen von nicht mehr als 50 Arbeitstage oder zwei Kalendermonte.
Zwischen den Minijobbern und den in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern bestehen arbeitsrechtlich keine Unterschiede. Minijobber haben die gleichen Rechte und Pflichten, wie Vollzeitbeschäftigte. Ein 400 Euro Job bringt ebenfalls den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf Kündigungsschutz und betrieblichen Sozialleistungen. Für die Minijobberin greift auch der Mutterschutz und sonstige Sonderkündigungsschutzrechte.
Lediglich in der Hauswirtschaft gelten Sonderregelungen. Ein Haushalt ist kein Betrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes oder des BGB. Das bedeutet, dass die dort vorgesehenen längeren Kündigungsfristen bei längere Betriebszugehörigkeit für die im hauswirtschaftlichen Bereich Beschäftigten nicht gelten.
Auch ein Minijob kann befristet sein. Es gelten die allgemeinen Regeln zur Befristung von Arbeitsverhältnissen. Es gilt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch für Minijobber: es müssen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld auch an sie geleistet werden.
Der 400 Euro Job unterscheidet sich nur im Sozialversicherungsrecht, nicht im Arbeitsrecht, vom normalen Vollzeitjob. § 8 SGB IV liefert eine Definition des Begriffes "geringfügig Beschäftigte". Die gringfügig Beschäftigung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Das folgt aus den §§ 7 SGB V, 5 Abs. 2 SGB VI 27 Abs. 2 SGB III. Bei einem 400 Euro Job muss der Arbeitgeber einen Pauschsteuersatz entrichten. Dieser beträgt













Lieben Gruß Summertime
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Vom 03.01.2011 14:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

mayordomus Kaltmamsell


Mitglied seit 21.06.2009
1.771 Beiträge (ø1,65/Tag)
Hi,



hört sich eigentlich nach Vollzeit an, was du alles so aufzählst.
Wieviel Wochenstunden hast du bis jetzt gebraucht? Ich schätze, das da locker nochmal 10 h zusätzlich draufgehen.



lg mayordomus
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Vom 03.01.2011 14:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gute_eli Küchenjunge


Mitglied seit 31.08.2006
393 Beiträge (ø0,19/Tag)
Das wechselt schon ziemlich, in den Schulferien ist es halt ruhiger, zu anderen Zeiten sind es auch schon mal 10-12 Stunden in der Woche
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Vom 03.01.2011 14:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gute_eli Küchenjunge


Mitglied seit 31.08.2006
393 Beiträge (ø0,19/Tag)
Hallo summertime, danke für deine schnelle Antwort!
Die Rahmenbedingungen für 400€ Jobs sind mir schon bekannt, mir geht es mehr um die Ausgestaltung des Arbeitsvertrags. Wieviel bekommt man den in vollen Jobs etwa an Stundenlohn für so eine Tätigkeit? Schreibe ich mir zu viel Stunden in meinen Vertrag rein, bin ich wahrscheinlich selbst schuld, wenn man auf die Idee kommt, zu arbeitsschwächeren Zeiten dann kürzen zu wollen...
Vielleicht habe ich mich jetzt verständlicher ausgedrückt??
LG Eli
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Vom 03.01.2011 14:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

youtas  Chefkoch


Mitglied seit 21.02.2006
5.760 Beiträge (ø2,52/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Eli,
dein Arbeitgeber will eine Vollzeitkraft fuer einen Minibetrag! Schreib dir einen regulaeren Arbeitsvertrag mit Stundenlohn oder lehne es ab, fuer400 € ganztags zu schuften.
LG Youtas
_____________________
denkwürdige Zeiten sind das!
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Vom 03.01.2011 15:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gute_eli Küchenjunge


Mitglied seit 31.08.2006
393 Beiträge (ø0,19/Tag)
Hallo Youtas,
so ist das gottseidank nicht wirklich!! Die meisten Dinge kann ich von zuhause aus Per PC erledigen, ins Büro fahre ich nur einmal die Woche. Und Mitgliederverwaltung hört sich bei unseren wenigen Mitgliedern auch aufwändiger an, als es tatsächlich ist, ebenso mailverkehr und Zahlungen. Mir geht es eigentlich um eine faire Einschätzung der Qualifikation für so eine Tätigkeit, man kann für 400€ ja eben 40 Std a 10€ Stundenlohn arbeiten oder eben 20 Std (im Monat natürlich)
Vielleicht konnte ich es jetzt besser erklären??
lG
Eli
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Vom 03.01.2011 15:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

youtas  Chefkoch


Mitglied seit 21.02.2006
5.760 Beiträge (ø2,52/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Auch wenn du von zuhause aus arbeitest, ist es Arbeitszeit fuer dich. Muesstest du wissen, wieviel Stunden du bereit bist, fuer 400 € zu arbeiten.
LG Youtas
_____________________
denkwürdige Zeiten sind das!
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Vom 03.01.2011 15:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DieKalimera Hendlgriller


Mitglied seit 28.01.2002
3.094 Beiträge (ø0,82/Tag)
Huhu,
du kannst doch deinen Vertrag nicht so anpassen, dass er schön aussieht. Er muss doch der Realität entsprechen. Dein Plan hört sich so an, als wolltest du dein Arbeitstempo entsprechend anpassen. Das macht doch keinen Sinn, nach dem Motto: Möchte ich 40 Euro/Stunde, dann muss ich mich beeilen, reichen 10 Euro/Stunde, dann mache ich mal schön langsam.

Wenn du im Moment etwa 10 Stunden pro Woche arbeitest, dann sind das 40 Stunden im Monat, was 8,25 Euro/Stunde ergibt. Wenn du nicht schlechter dastehen willst als vorher, dann musst du die zusätzliche Arbeit in insgesamt 48,5 Stunden erledigen. Sonst sinkt dein Stundenlohn.

LG
Kalimera
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Vom 03.01.2011 15:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gute_eli Küchenjunge


Mitglied seit 31.08.2006
393 Beiträge (ø0,19/Tag)
Genau das ist das Problem!
Da meine Arbeit von niemand kontrolliert wird (werden kann), sind alle froh, wenn alles erledigt ist und es stört auch keinen ob ich dafür kürzer oder länger brauche. Fairerweise muss ich ja sagen, dass es manchmal halt auch ruhiger ist und ich weniger zu tun habe und da ich keine Anwesenheitspflicht im Büro habe, ist das dann ja auch ok. Muss man in so einen Arbeitsvertrag unbedingt eine Stundenzahl reinschreiben??
LG Eli
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Vom 03.01.2011 19:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kerstin262b Smutje


Mitglied seit 13.05.2007
79 Beiträge (ø0,04/Tag)
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gesetzlich ist es so, dass ein arbeitsvertrag auch mündlich gestaltet werden kann, du hast aber als arbeitnehmenr einen anspruch gegenüber deinem arbeitgeber, dass die rahmenbedingungen schriftlich fixiert werden.

ich würde an deiner stelle eher weniger stunden reinschreiben und für spitzenzeiten eine überstundenvergütung aufnehmen, oder du schreibst mittlere stunden rein und vermerkst sozusagen, dass du stunden in beide richtungen innerhalb eines bestimmten zeitraumes ausgleichen kannst wenn dir was nützt....

ich würde vllt mal fragen was eine rechtsberatung kostet bzw vlt mal für ein jahr in die gewerkschaft eintreten und mich dort beratern lassen..

..wenn du dort noch einige zeit bleiben willst ist das vllt eine sinnvolle investition oder zum arbeitsamt gehen und nach einer beratung fragen
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Vom 03.01.2011 19:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kerstin262b Smutje


Mitglied seit 13.05.2007
79 Beiträge (ø0,04/Tag)
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und wenn du die tätigkeit als freier mitarbeiter machst und je nach leistung vergütet werden würdest?


kenn mich aber damit nicht wikrlich aus
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Vom 03.01.2011 19:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mariluna Chefkoch


Mitglied seit 11.07.2008
4.689 Beiträge (ø3,31/Tag)
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Hallo,

was meinst Du denn so aus der Erfahrung, wieviel Stunden Du aufwenden würdest
für Deine Tätigkeit incl. der neuen Aufgaben?
Dann teile das Gehalt durch die Stunden.
Den Stundensatz hast Du ja dann und kannst Dir vor Augen halten, ob der gerechtfertigt ist.

Wenn nicht, würde ich entweder ein neues Gehalt vereinbaren oder die Stunden entsprechend
runterfahren bzw. die neue Aufgabe nicht annehmen, da nicht zumutbar für das Geld.

LG
Mariluna
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Vom 05.01.2011 15:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

CptnCook Smutje


Mitglied seit 14.09.2010
307 Beiträge (ø0,49/Tag)
Das Erstellen eines Arbeitsvertrags ist normalerweise nicht Sache der Arbeitnehmer. Erst recht nicht bei einem "400 €" - Job.

Du kannst per google aber sich ein halbwegs taugliches Arbeitsvertragsmuster für 400 € Jobs finden, das Dein Arbeitgeber verwenden kann.


Das "Gute Zeiten-Schlechte Zeiten"-Problem kann man durch eine Gleitzeitregelung lösen. Werden in einem aktiven Monat "zu viele" Stunden geleistet, werden diese mitgenommen und in einem schlechten Monat verrechnet und so gegenvergütet. Bis zu einem gewissen Maß ist das unproblematisch rechtmäßig und akzeptieren das die Sozialbehörden auch ohne extremen Dokumenationsaufwand.
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Vom 05.01.2011 16:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gute_eli Küchenjunge


Mitglied seit 31.08.2006
393 Beiträge (ø0,19/Tag)
Erstmal danke an alle, die sich mit meinem Problem beschäftigt haben für ihre Hilfe! Ich habe jetzt mit meinem Ag vereinbart, das wir die benötigten Stunden eine zeitlang im Auge behalten und dann schaun, wieviel Stundenlohn ich dann unterm Strich dabei habe. Wenn wir alle beide damit zufrieden sind, ists ja gut, ansonsten soll ein Ausgleich durch mehr bezahlten Urlaub stattfinden. Ich denke, das werden wir schon hinkriegen...
@CptnCook
Wie gesagt, ich bin "Mädchen für alles, daher halt auch meine eigene Personalabteilung, ich mache ja auch meine Meldung an die Minijobzentale selbst Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen
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Vom 05.01.2011 16:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Cleo13  Hendlgriller


Mitglied seit 04.09.2006
5.117 Beiträge (ø2,44/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hi, Eli!

Mal konkret: Du bist jedenfalls bereit, die Arbeit für 400 Euro zu erledigen, sehe ich das richtig? Was hindert Dich dann daran, im Zweifel eher weniger Stunden reinzuschreiben? Du brauchst für die Arbeit ja nicht wirklich länger, nur weil mehr im Arbeitsvertrag drin steht. Anders ausgedrückt: Egal, was im Vertrag steht: Wenn Du länger brauchst, als die zusätzlichen 70 Euro ausmachen, "bescheißt" Du Dich so oder so selber. Also spielt's doch nicht die große Rolle.

LG
Cleo

Der Zufall ist das Pseudonym, das der liebe Gott wählt, wenn er inkognito bleiben will.
Albert Schweitzer
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Vom 05.01.2011 16:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gute_eli Küchenjunge


Mitglied seit 31.08.2006
393 Beiträge (ø0,19/Tag)
Hallo Cleo,
du hast recht! Es ist halt auch so eine Sache, da arbeiten halt auch viele Ehrenamtler, die für ihre Arbeit gar kein Geld kriegen und trotzdem mit anpacken. Irgendwie fühlt man sich da schon auch ein wenig verpflichtet...mich hätte halt mal interessiert, was "in der freien Wirtschaft" für so einen Job bezahlt wird, aber da kann mir scheinbar keiner wirklich helfen zum Heulen
liebe Grüße
Eli
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