Urlaubsanspruch Halbtagsjob 24.12. und 31.12.?
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![]() Mitglied seit 13.06.2005 |
ich arbeite 40 Stunden/Woche und unsere Firma hat am 24.12. und 31.12. geschlossen. Dafür muss ich am am 24.12. und 31.12. je einen 1/2 Urlaubstag nehmen, die andere Hälfte wird auf Feiertag gebucht. d.h. die beiden Tage "kosten" mich 1 Urlaubstag Wie funktioniert das bei meiner Kollegin, die einen 20 Stunden-Vertrag hat und regelmässig von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr arbeitet. Lt. meinem Chef wird bei ihr je 1 Urlaubstag (ganzer) eingetragen und nichts auf Feiertag gebucht, da ja der Feiertag erst ab Nachmittag ist - sozusagen. d.h. die beiden Tage "kosten" meine Kollegin 2 Urlaubstage. Ist das korrekt so, oder wie berechnet man die Urlaubstage bei einem Teilzeitjob? Danke für eure Hilfe (auch im Namen meiner Kollegin) Trenette |
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![]() Mitglied seit 27.07.2005 |
Hi,
ich weiß nicht, wie es richtig geregelt ist. Ich kenne ja auch weder den Arbeitsvertrag deiner Kollegin, noch irgendwelche betrieblichen oder tariflichen Regelungen. Spontan würde ich aber sagen dass dein Chef falsch liegt. Dir nur einen Urlaubstag abzunehmen, ihr aber zwei - das kann doch irgendwie nicht korrekt sein?!? Liebe Grüße, Schnecke |
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![]() Mitglied seit 14.09.2004 |
Na, ganz spontan würd ich sagen, das ist korrekt so, wenn sie nur 4 Stunden täglich arbeitet, dann kriegt sie pro Urlaubstag auch nur 4 Stunden berechnet, macht für sie nen ganzen Urlaubstag für die Tage und bei dir, weil du ja die doppelte Arbeitszeit täglich hast nen halben Tag.
LG Claudia Nr. 271 der SHGdBS *************************************************************** Jeder hat ein Recht auf meine Meinung. |
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![]() Mitglied seit 27.07.2005 |
Ja, aber wir wissen ja nicht, wie der Urlaubsanspruch der Kollegin geregelt ist.... Anders betrachtet: Wenn die Kollegin nur halbe Tage arbeitet, der Laden aber zu ist und sie nicht arbeiten kann, muss sie für jeden Arbeitstag einen halben Tag Urlaub nehmen, also insgesamt einen Tag.
Hmmm..... |
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![]() Mitglied seit 03.11.2009 |
hallo,
ich würde mal behaupten, dass sowas tariflich geregelt ist. Hierzu kann man die IHK oder die HKW befragen. IHK=Industrie und Handelskammer HKW=Handwerkskammer lG Gaggerla |
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![]() Mitglied seit 19.06.2010 |
Hallo Tranette,
das ist richtig so. Genau kannst du es im Tarifvertrag der für euch gültig ist nachlesen, z.B. über Google. Wenn Ihr einen Betriebsrat hab sollte dieser auch einen aktuelle Version vorliegen haben. Ich arbeite 30 Std. in der Woche und muss auch jeweils einen ganzen Tag Urlaub für diese Tage abtreten. Gruß Miss Hitchcook |
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![]() Mitglied seit 13.06.2005 |
Hallo,
im Arbeitsvertrag steht bei uns beiden nichts drinn - diesbezüglich. Ich weiß aber, dass eigentlich der 24.12. und 31.12. ganz normale Arbeitstage sind und man eigentlich ja arbeiten müsste. Der 1/2 Tag frei ist sozusagen eh schon ein Bonus vom Arbeitgeber. Meiner Kollegin ist es im Prinzip egal. Wir sind ein tolles Team und wir machen hier sowieso oft kostenlose Überstunden etc, da die Arbeit Spaß macht. Also sooo genau ist es nicht. Aber uns würde einfach interessieren, wie es korrekt bzw. gerecht abgewickelt werden könnte/sollte. Danke Trenette |
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![]() Mitglied seit 29.01.2010 |
Hallo,
ich hab da den gleichen Wissensstand wie Trenette. Die beiden tage sind normale Arbeitstage. Allerdings sogenannte Brauchtumstage. An denen kann man frei geben. Muss aber nicht. Es ist tatsächlich ein Bonbon des Arbeitgebers, wenn er da frei gibt. Und wenn er eben sagt, erst ab Nachmittag ist frei, und wer vorher nicht arbeitet braucht für die Zeit Urlaub, dann ist das so. Für die Halbtagskraft eben doof, weil sie von dem freien Nachmittag quasi nichts hat. Der ist für sie ja eh frei. LG |
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![]() Mitglied seit 28.08.2004 |
Hi,
dieses Thema kam auch im Betrieb auf, in dem meine Frau arbeitet. Letztendlich kam die Betroffene (mit 29-Stunden Vertrag) mit je einem halben Tag davon, Begündung: Das ist so betriebsüblich. Gruß Joe |
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![]() Mitglied seit 24.01.2007 |
... kostet auch 1 Urlaubstag, hat aber eben nur, wie sonst auch, 1/2 Vergütung relativ zu den Vollzeitbeschäftigten. Bei Teilzeit ist i.d.R. nix anders, außer eben anteilig Arbeitszeit und anteilig Vergütung. Ausnahme: Vergütung als Mehrarbeit beginnt i.d.R. erst nach der üblichen Vollarbeitszeit.
BISOU sorci Ich kann allem widerstehen, nur nicht der Versuchung. (Oskar Wilde) |
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![]() Mitglied seit 15.05.2007 |
Hallo,
da kann man wohl nix machen. Auch wenns irgendwie ungerecht ist. Bei uns an der Arbeit gibt es eine ganz andere Regelung: Heiligabend ist für alle frei und an Silvester gibt es gar nichts. So kostet das für alle Beteiligten - egal wieviele Stunden Wochenarbeitszeit - einen Urlaubstag. LG Margie |
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![]() Mitglied seit 27.07.2005 |
Irgendwie ist diese Regelung doch aber schwachsinnig, oder sehe ich das falsch?
Naja. Ich hab ne Freundin, die arbeitet 24 Stunden die Woche, an drei fest vereinbarten Tagen. Wenn nun einer dieser Tage ein Feiertag ist, verlangt ihr Arbeitgeber, dass sie dann einen anderen Tag in der Woche kommt. Finde ich auch merkwürdig. Anders wäre das natürlich, wenn sie sich die Tage frei einteilen könnte und dann mit Absicht den Feiertag zum Arbeitstag erklären lassen würde (um dann frei zu haben). Vielleicht hab ich da irgendwie ne andere (gerechtere?) Denke?!?! |
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![]() Mitglied seit 24.01.2007 |
... bei denen, die sich am wenigsten wehren können, wird am meisten beschi...en UND wo kein Kläger, da kein Richter.
BISOU sorci Ich kann allem widerstehen, nur nicht der Versuchung. (Oskar Wilde) |
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![]() Mitglied seit 27.07.2005 |
Da sachste was, sorci.
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![]() Mitglied seit 30.04.2008 |
Hallo,
bei uns wird es auch so gehandhabt: Die Firma spendiert einen halben Urlaubstag - die andere Hälfte muss der AN zugeben. NUR, bei uns ist es egal, wieviel Stunden einer arbeitet. Die Firma ist zu und jeder gibt für seinen Teil jeweils einen halben Tag Urlaub. Die andere Hälfte gibt es vom AG. So wie es bei Dir ist, finde ich es schon seltsam - das Gleichbehandlungsdingens wird da - meines Erachtens nicht eingehalten. Ob dies allerdings rechtens ist oder nicht, kann ich nicht sagen. LG Sandra |
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![]() Mitglied seit 16.02.2005 |
Hallo,
da bin ich aber froh, daß das mein Chef nicht weiß, für uns gilt Heilig Abend und Silvester als Feiertag, dafür wird gar kein Urlaub angerechnet. Meine Nachbarin hat ein Modegeschäft, da gibt es eine Vollzeitkraft und zwei Teilzeitkräfte, die bekommen alle für diese zwei Tage "nur" einen Urlaubstag angerechnet. Das finde ich auf de einen Seite fair, auf der anderen Seite (für die Vollzeitkraft) jedoch nicht. Im Prinzip haben doch die Teilzeitkäfte eh nur einen halben Tag zu arbeiten, wenn die Urlaub nehmen, müssen die doch auch für einen halben Tag einen ganzen Tag Urlaub nehmen. Warum sollte das an diesen Tagen anders sein. Und wenn ich immer einen ganzen Tag arbeite, habe ich an diesen Tagen dann eben einen halben Urlaubstag. So seh ich das. Liebe Grüße vom Kaffeeluder Kochkunst ist.......... die ebenso angenehme wie heimtückische Methode, Muskelfleisch in Bauchspeck zu verwandeln |
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![]() Mitglied seit 24.01.2007 |
Liebes Kaffeeluder,
bei den Halbtagskräften ist 1 Urlaubstag auch nur die Hälfte wert (Lohn, Urlaubsgeld anteilig) - also wäre die Welt gleichbehandlungstechnisch völlig in Ordnung. BISOU sorci Ich kann allem widerstehen, nur nicht der Versuchung. (Oskar Wilde) |
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