Sonderurlaub - bei Kindgeburt, Hochzeit des Kindes, Todesfall ...
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![]() Mitglied seit 26.08.2004 |
ich brauche eine verläßliche Quelle, wo ich nachlesen kann, wie viel Urlaub es in solchen Sonderfällen gibt. Ein Kollege will z.B. für die Hochzeit seines Sohnes Sonderurlaub haben. meiner Meinung nach bekommt man den nur, wenn man selbst heiratet, stimmt´s? Und wie sieht es bei der Geburt eines Kindes aus? Und wenn jemand aus der Verwandtschaft stirbt? Herzliche Grüße vom Röslein "Für ein gutes Gespräch sind die Pausen genauso wichtig wie die Worte." Heimito von Doderer |
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![]() Mitglied seit 03.06.2007 |
Hallo,
eine verlässliche Quelle dürfte der jeweilige Tarifvertrag für die Branche sein. Ich glaube nicht, dass es hierfür eine einheitliche Regelung gibt für alle Branchen gibt. LG Anne Courage ist gut, aber Ausdauer ist besser. Theodor Fontane |
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![]() Mitglied seit 18.05.2004 |
Huhu....
Manteltarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, im Zweifelsfall den Betriebsrat (wenn vorhanden) oder die Gewerkschaft anrufen. Grüße Ritchie
Organspender. |
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![]() Mitglied seit 23.01.2006 |
Hallo Röslein,
für die Hochzeit von Sohn oder Tochter bekommt man einen Tag Sonderurlaub. Näheres erfährst du, wenn du unter dem Stichwort "Sonderurlaub" googelst. lg muuda Kaum macht man's richtig - schon geht's |
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![]() Mitglied seit 25.05.2006 |
Hallo,
kommt das nicht auf den Arbeitgeber, bzw. den Vertrag an? Als ich noch im öffentlichen Dienst war, gab es dazu ganze Seiten mit Regeln, jetzt bei einem kleinen privaten Arbeitgeber, gibt es da nicht. LG bajadera |
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![]() Mitglied seit 24.02.2005 |
Huhu,
also Grundsätzlich ist das im § 616 BGB geregelt. Da steht aber nicht wirklich viel drin ^^ Näheres regelt der Tarifvertrag. Ich weis, dass man grundsätzlich für die eigene Hochzeit Sonderurlaub bekommen kann. Mein Bruder hat auch für die goldene Hochzeit meiner Eltern Sonderurlaub bekommen. Das machen aber nicht alle Arbeitgeber. LG Steffi |
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![]() Mitglied seit 26.08.2004 |
Hallo,
hier geht es um einen Handwerksbetrieb, da gibt es manche Sonderfälle einfach vorher noch nicht ... Herzliche Grüße vom Röslein "Für ein gutes Gespräch sind die Pausen genauso wichtig wie die Worte." Heimito von Doderer |
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![]() Mitglied seit 27.07.2005 |
Hi,
schau dir Tarifvertrag, betriebliche Vereinbarungen, in seltenen Fällen Arbeitsvertrag oder Ergänzungen dazu an. Spontan fallen mir eigene Hochzeit, Umzug, Geburt des Kindes, Tod von nahen Angehörigen (Eltern, Kinder) ein - das sind Ereignisse, bei denen es bei uns Sonderurlaub gibt. Die Hochzeit von Angehörigen oder die Goldhochzeit der Eltern gehört bei uns definitiv nicht dazu. Aber wie gesagt - schau die Regelungen individuell nach. Liebe Grüße, Schnecke |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Hallo
bei uns ist es auch so wie von Schnecke beschrieben. Gruß Limo |
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![]() Mitglied seit 21.10.2004 |
Hi,
das ist in den jeweiligen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Es ist keine gesetzliche Regelung. Wenn der Betrieb nicht dem Arbeitgeberverband angehört und es dort keine Regelung gibt, muss der Betreffende es mit seiner Chefin oder seinem Chef aushandeln. Einen rechtlichen Anspruch - wie etwa beim Urlaub - hat er wohl nicht. Gruß laurin |
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![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
Hallo,
eine Bekannte arbeitet bei Caritas, nicht mal mehr da gab es Sonderurlaub bei der Hochzeit des Kindes oder zur Beerdigung des Schwiegervaters... Also definitiv wie bereits gesagt, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen. LG Chrissy |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
"eine Bekannte arbeitet bei Caritas, nicht mal mehr da gab es Sonderurlaub "
nunja - die Caritas hat aber auch nicht gerade die vorzeigenswertesten Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen... |
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![]() Mitglied seit 30.08.2006 |
Huhu,
wie schon geschrieben wurde, wird der Anspruch auf Sonderurlaub im Tarif-/ Arbeitsvertrag geregelt. Üblich sind jeweils 1-2 Tage bei Geburt des eignene Kindes, Tod von Angehörigen ersten Grades und eigene Hochzeit . Alles weitere ist individuell festgelegt oder muss in der jeweiligen Situation mit dem Vorgesetzten besprochen werden. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. BGB § 616: Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt. ... genaueres ist nicht geregelt. Nach aktuellen Gerichtsurteilen sind hier aber eher Notfälle wie Wasserrohrbruch im Haus, Nachbarn ins Krankenhaus fahren usw. gemeint und nicht irgendwelche Feiern. VG Jelly |
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![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
@grisou, das meinte ich. Und das bei einem christlichen Unternehmen.
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Hallo Röslein,
ich habe eben mal in dem für mich zuständigen Manteltarifvertrag nachgeschaut. Demnach haben in meinem Gewerk Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgeltes ohne Anrechnung auf den Urlaub 1.) bei eigener Eheschließung 1 Arbeitstag 2.) bei Niederkunft der Ehefrau 1 Arbeitstag 3.) bei Tod des Lebenspartners/Kindes/Stiefkindes 2 Arbeitstage 4.) bei Tod der Eltern/Schwiegereltern 1 Arbeitstag Das muss ich gewähren, mehr nicht. Ich habe aber für die Hochzeit vom Bruder, wo ich nicht gemusst hätte, auch schon Sonderurlaub gegeben. Fand ich bei Trauzeugentätigkeit, auch wenn ich nicht gemusst hätte, in Ordnung. Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 26.08.2004 |
Hallo,
danke für Eure Antworten, ich dachte mir das schon so. Irgendwo muß ja auch eine Grenze sein. Die Caritas ist da bestimmt in einer Reihe mit Unternehmen wie verdi, die sich auch nicht mit Ruhm bekleckern als Arbeitgeber. Herzliche Grüße vom Röslein "Für ein gutes Gespräch sind die Pausen genauso wichtig wie die Worte." Heimito von Doderer |
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![]() Mitglied seit 26.08.2004 |
Hallo,
Danke auch Chris! Herzliche Grüße vom Röslein "Für ein gutes Gespräch sind die Pausen genauso wichtig wie die Worte." Heimito von Doderer |
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![]() Mitglied seit 18.11.2008 |
Moin moin!
Und dann möchte ich dich mal sehen, wenn du nicht zur Hochzeit deines Kindes kannst, weil dein Arbeitgeber dir nicht frei gibt. Ein bezahlter Sonderurlaub muss es ja nicht sein, aber wenigsten frei bekommen sollte der Kollege (dann halt unbezahlt). Oder ging es dir nur um den SONDERurlaub und nicht um das "frei haben" an sich? Dann ignoriere einfach das oben geschriebene LG, Miez |
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![]() Mitglied seit 26.08.2004 |
Hallo,
das sagt ja keiner, daß es kein unbezahltes frei gäbe. Wer 30 Tage Urlaub bekommt, kann ja immer noch an 29 verreisen und an einem zur Hochzeit fahren ... oder? Mir ging es nur um SONDERurlaub an sich. Herzliche Grüße vom Röslein "Für ein gutes Gespräch sind die Pausen genauso wichtig wie die Worte." Heimito von Doderer |
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