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Sonderurlaub - bei Kindgeburt, Hochzeit des Kindes, Todesfall ...

Vom 22.12.2010 09:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Röslein  Küchenjunge


Mitglied seit 26.08.2004
757 Beiträge (ø0,27/Tag)
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Hallo und guten Morgen allerseits,

ich brauche eine verläßliche Quelle, wo ich nachlesen kann, wie viel Urlaub es in solchen Sonderfällen gibt. Ein Kollege will z.B. für die Hochzeit seines Sohnes Sonderurlaub haben. meiner Meinung nach bekommt man den nur, wenn man selbst heiratet, stimmt´s? Und wie sieht es bei der Geburt eines Kindes aus? Und wenn jemand aus der Verwandtschaft stirbt?

Herzliche Grüße
vom Röslein

"Für ein gutes Gespräch sind die Pausen genauso wichtig wie die Worte." Heimito von Doderer
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Vom 22.12.2010 09:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Anne-Isabell  Chefkoch


Mitglied seit 03.06.2007
9.824 Beiträge (ø5,39/Tag)
Hallo,

eine verlässliche Quelle dürfte der jeweilige Tarifvertrag für die Branche sein. Ich glaube nicht, dass es hierfür eine einheitliche Regelung gibt für alle Branchen gibt.

LG Anne

Courage ist gut, aber Ausdauer ist besser. Theodor Fontane
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Vom 22.12.2010 09:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ritchie.S Chefkoch


Mitglied seit 18.05.2004
27.358 Beiträge (ø9,33/Tag)
Huhu....


Manteltarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, im Zweifelsfall den Betriebsrat (wenn vorhanden) oder die Gewerkschaft anrufen.


Grüße
Ritchie\"\"
Organspender.
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Vom 22.12.2010 09:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

muuda  Chefkoch


Mitglied seit 23.01.2006
15.947 Beiträge (ø6,88/Tag)
Hallo Röslein,

für die Hochzeit von Sohn oder Tochter bekommt man einen Tag Sonderurlaub.
Näheres erfährst du, wenn du unter dem Stichwort "Sonderurlaub" googelst.

lg
muuda




Kaum macht man's richtig - schon geht's
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Vom 22.12.2010 09:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bajadera Chefkoch


Mitglied seit 25.05.2006
7.972 Beiträge (ø3,63/Tag)
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Hallo,

kommt das nicht auf den Arbeitgeber, bzw. den Vertrag an? Als ich noch im öffentlichen Dienst war, gab es dazu ganze Seiten mit Regeln, jetzt bei einem kleinen privaten Arbeitgeber, gibt es da nicht.

LG bajadera
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Vom 22.12.2010 09:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

steffie2006 Küchenjunge


Mitglied seit 24.02.2005
325 Beiträge (ø0,12/Tag)
Huhu,

also Grundsätzlich ist das im § 616 BGB geregelt. Da steht aber nicht wirklich viel drin ^^ Näheres regelt der Tarifvertrag.

Ich weis, dass man grundsätzlich für die eigene Hochzeit Sonderurlaub bekommen kann. Mein Bruder hat auch für die goldene Hochzeit meiner Eltern Sonderurlaub bekommen. Das machen aber nicht alle Arbeitgeber.

LG
Steffi
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Vom 22.12.2010 09:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Röslein  Küchenjunge


Mitglied seit 26.08.2004
757 Beiträge (ø0,27/Tag)
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Hallo,

hier geht es um einen Handwerksbetrieb, da gibt es manche Sonderfälle einfach vorher noch nicht ...

Herzliche Grüße
vom Röslein

"Für ein gutes Gespräch sind die Pausen genauso wichtig wie die Worte." Heimito von Doderer
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Vom 22.12.2010 09:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kleinesschneckchen Kaltmamsell


Mitglied seit 27.07.2005
2.601 Beiträge (ø1,04/Tag)
Hi,

schau dir Tarifvertrag, betriebliche Vereinbarungen, in seltenen Fällen Arbeitsvertrag oder Ergänzungen dazu an. Spontan fallen mir eigene Hochzeit, Umzug, Geburt des Kindes, Tod von nahen Angehörigen (Eltern, Kinder) ein - das sind Ereignisse, bei denen es bei uns Sonderurlaub gibt. Die Hochzeit von Angehörigen oder die Goldhochzeit der Eltern gehört bei uns definitiv nicht dazu. Aber wie gesagt - schau die Regelungen individuell nach.

Liebe Grüße,
Schnecke
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Vom 22.12.2010 09:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Limonata Suppenkoch


Mitglied seit 23.10.2008
3.033 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Hallo
bei uns ist es auch so wie von Schnecke beschrieben.
Gruß
Limo
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Vom 22.12.2010 09:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Laurin1 Kaltmamsell


Mitglied seit 21.10.2004
973 Beiträge (ø0,35/Tag)
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Hi,


das ist in den jeweiligen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Es ist keine gesetzliche Regelung. Wenn der Betrieb nicht dem Arbeitgeberverband angehört und es dort keine Regelung gibt, muss der Betreffende es mit seiner Chefin oder seinem Chef aushandeln. Einen rechtlichen Anspruch - wie etwa beim Urlaub - hat er wohl nicht.

Gruß laurin
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Vom 22.12.2010 10:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Chrissy1982 Suppenkoch


Mitglied seit 24.10.2007
821 Beiträge (ø0,49/Tag)
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Hallo,

eine Bekannte arbeitet bei Caritas, nicht mal mehr da gab es Sonderurlaub bei der Hochzeit des Kindes oder zur Beerdigung des Schwiegervaters...

Also definitiv wie bereits gesagt, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen.

LG Chrissy
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Vom 22.12.2010 11:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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"eine Bekannte arbeitet bei Caritas, nicht mal mehr da gab es Sonderurlaub "

nunja - die Caritas hat aber auch nicht gerade die vorzeigenswertesten Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen... ...
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Vom 22.12.2010 11:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JellyBelly123  Hendlgriller


Mitglied seit 30.08.2006
2.189 Beiträge (ø1,04/Tag)
Huhu,

wie schon geschrieben wurde, wird der Anspruch auf Sonderurlaub im Tarif-/ Arbeitsvertrag geregelt. Üblich sind jeweils 1-2 Tage bei Geburt des eignene Kindes, Tod von Angehörigen ersten Grades und eigene Hochzeit . Alles weitere ist individuell festgelegt oder muss in der jeweiligen Situation mit dem Vorgesetzten besprochen werden.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. BGB § 616:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

... genaueres ist nicht geregelt. Nach aktuellen Gerichtsurteilen sind hier aber eher Notfälle wie Wasserrohrbruch im Haus, Nachbarn ins Krankenhaus fahren usw. gemeint und nicht irgendwelche Feiern.


VG
Jelly
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Vom 22.12.2010 11:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Chrissy1982 Suppenkoch


Mitglied seit 24.10.2007
821 Beiträge (ø0,49/Tag)
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@grisou, das meinte ich. Und das bei einem christlichen Unternehmen. na dann...
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Vom 22.12.2010 11:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
Hallo Röslein,

ich habe eben mal in dem für mich zuständigen Manteltarifvertrag nachgeschaut.

Demnach haben in meinem Gewerk Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgeltes ohne Anrechnung auf den Urlaub

1.) bei eigener Eheschließung 1 Arbeitstag
2.) bei Niederkunft der Ehefrau 1 Arbeitstag
3.) bei Tod des Lebenspartners/Kindes/Stiefkindes 2 Arbeitstage
4.) bei Tod der Eltern/Schwiegereltern 1 Arbeitstag

Das muss ich gewähren, mehr nicht.

Ich habe aber für die Hochzeit vom Bruder, wo ich nicht gemusst hätte, auch schon Sonderurlaub gegeben. Fand ich bei Trauzeugentätigkeit, auch wenn ich nicht gemusst hätte, in Ordnung.

Gruß vom Chris
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Vom 22.12.2010 11:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Röslein  Küchenjunge


Mitglied seit 26.08.2004
757 Beiträge (ø0,27/Tag)
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Hallo,

danke für Eure Antworten, ich dachte mir das schon so. Irgendwo muß ja auch eine Grenze sein.

Die Caritas ist da bestimmt in einer Reihe mit Unternehmen wie verdi, die sich auch nicht mit Ruhm bekleckern als Arbeitgeber. Na!

Herzliche Grüße
vom Röslein

"Für ein gutes Gespräch sind die Pausen genauso wichtig wie die Worte." Heimito von Doderer
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Vom 22.12.2010 11:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Röslein  Küchenjunge


Mitglied seit 26.08.2004
757 Beiträge (ø0,27/Tag)
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Hallo,

Danke auch Chris!

Herzliche Grüße
vom Röslein

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Vom 22.12.2010 14:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Miez23 Kartoffelschäler


Mitglied seit 18.11.2008
1.212 Beiträge (ø0,94/Tag)
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Moin moin!

Pfeil nach rechts Irgendwo muß ja auch eine Grenze sein. Pfeil nach links

Und dann möchte ich dich mal sehen, wenn du nicht zur Hochzeit deines Kindes kannst, weil dein Arbeitgeber dir nicht frei gibt.

Ein bezahlter Sonderurlaub muss es ja nicht sein, aber wenigsten frei bekommen sollte der Kollege (dann halt unbezahlt).

Oder ging es dir nur um den SONDERurlaub und nicht um das "frei haben" an sich?

Dann ignoriere einfach das oben geschriebene Na!

LG, Miez
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Vom 23.12.2010 08:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Röslein  Küchenjunge


Mitglied seit 26.08.2004
757 Beiträge (ø0,27/Tag)
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Hallo,

das sagt ja keiner, daß es kein unbezahltes frei gäbe. Wer 30 Tage Urlaub bekommt, kann ja immer noch an 29 verreisen und an einem zur Hochzeit fahren ... oder? Mir ging es nur um SONDERurlaub an sich.

Herzliche Grüße
vom Röslein

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