brauche dringend hilfe wegen kündigung
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![]() Mitglied seit 10.06.2008 |
ich brauche dringend eure hilfe. Ich stehe momentan in einem unbefristeten arbeitsverhältnis.möchte mich aber nach einer neuen arbeitsstelle umschauen da ich in meinem jetzigen betrieb sonst seelisch und nervlich kaputt gehe. ich arbeite seit 2002 bei dieser firma habe aber nie einen arbeitsvertrag bekommen Danke euch schonmal im vorraus LG Anja |
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![]() Mitglied seit 28.11.2010 |
HI Anja,
ich bin kein Anwalt, aber meines Wissens nach gilt hier die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen! Zur Sicherheit kannst du auch beim Arbeitsamt nachfragen - falls du eine "Auszeit" planst bist du hier an der richtigen STelle um eine Sperre zu vermeiden. Herzliche Grüße 'Caterina-Grazia |
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![]() Mitglied seit 10.06.2008 |
Eine Auszeit plane ich eigentlich nicht wollte mir schon erstmal ne neue stelle suchen und wenn ich die habe dann kündigen
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![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
Hallo Anja,
da du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast gilt das Gesetz und das heißt wie folgt: .§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, Für dich gilt also 1. (1 Monat zum Ende des Kalendermonats. Viel Erfolg bei der Stellensuche. LG Petra |
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![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
sorry falsch es sind natürlich 4 Wochen, Abs. 1, das (2) gilt ja für den Arbeitgeber.
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![]() Mitglied seit 12.04.2004 |
Tschuldigung, aber das Arbeitsverhältnis besteht bereits seit ca. 8 Jahren
LG WW |
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![]() Mitglied seit 12.04.2004 |
Anja, ich wurde kurz unterbrochen, auch ich bin der Meinung dass du, um auf Nummer Sicher zu gehen, dich auf jeden Fall mal beim Arbeitsamt erkundigen solltest um Schäden zu vermeiden.
LG WW |
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![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
WW
du hast natürlich recht. War gestern schon etwas spät. Aber die Dauer ist eigentlich unwichtig. Es gilt oben nämlich nur der 1. Absatz. Aber ich kann ja nicht editieren, von daher habe ich mich ja auch gleich berichtigt. Und beim Arbeitsamt wegen Kündigungsfristen nachfragen würde ich nicht. Das AA ist zuständig für Arbeitssuche und Stellenvermittlung und dem läuft ja eine Kündigung genau entgegen. |
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![]() Mitglied seit 13.02.2008 |
Zur Kündigungsfrist ist ja schon alles gesagt. Nur mal zur Verdeutlichung weil das doch ein wenig durcheinander ging: Gesetzliche Regelung für den Arbeitnehmer 4 Wochen zum letzten oder zum 15. eines Monats.
Wichtig ist noch, daß die Kündigung schriftlich erfolgen muß. Auch wenn Du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag in Händen hast. Viele Grüße Manfred Ich koche gern mit Wein, manchmal gebe ich sogar welchen ins Essen.
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Hallo Anja,
nochmal zur Verdeutlichung: Wenn Du zB zum Ende eines Monats kündigst, müssen es bis dahin noch mindestens vier Wochen sein. Wenn das keine vier Wochen mehr sind, musst Du zum Ende des darauffolgenden Monats kündigen. Am sichersten gehst Du woh so vor: - Erst kündigen, wenn Du die neue Stelle sicher hast, - bei der neuen Stelle verabreden, dass Du zum betreffenden nächstmöglichen Kündigungstermin zur Verfügung stehst, - ein schnellerer Wechsel kann dann immer noch möglich sein, wenn alle (!) Seiten einverstanden sind, aber das kannst Du nicht erzwingen. Viel Glück! Grüße Limo |
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![]() Mitglied seit 10.06.2008 |
Hallo zusammen
ich danke euch für eure hilfe ihr habt mir sehr geholfen LG Anja Wer Schmetterlinge lachen hört, der kann auch Wolken riechen. |
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![]() Mitglied seit 13.02.2008 |
Es geht auch zum 15. des folgenden Monats wenn bis dahin noch 4 Wochen sind. Viele Grüße Manfred Ich koche gern mit Wein, manchmal gebe ich sogar welchen ins Essen.
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Och, Manfred, ich schrieb "zB". Es ging mir doch nur um die Fristberechnung.
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![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
Noch ein Hinweis zur schriftlichen Kündigung.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, für dessen Schriftlichen Zugang man beweispflichtig ist. Insofern gibts da mehrere Möglichkeiten: 1. meist die feige man schreibt sie per Einschreiben mit Rückschein an den Chef bzw. Personalabteilung, oder wer eben zuständig ist. 2. Man druckt die Kündigung 2 mal aus und schreibt auf ein Exemplar KOPIE und darunter Eingang bestätigt am..... durch..... und da lässt man dann den Chef oder wer auch immer zuständig ist die Kopie unterschreiben und die behält der Arbeitnehmer und das Original behält der Chef. Beide Exemplare sollten allerdings unbedingt unterschrieben sein. |
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![]() Mitglied seit 10.06.2008 |
Danke ihr habt mir echt sehr geholfen
LG Anja Wer Schmetterlinge lachen hört, der kann auch Wolken riechen. |
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