Was ist der unterschied zwischen gesellenbrief und gehilfenbrief?
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![]() Mitglied seit 19.11.2010 |
ich habe ein angebot für eine kochausbildung bekommen bzw. für eine umschulung und das ganze soll über einen leistungsträger laufen. wenn dann die ausbildungszeit/umschulungszeit um ist bekomme ich von der IHK einen Gehilfenbrief!?!? ich selbst kenne nur den sogenannten Gesellenbrief wo ist da der unterschied? könnte man sogar sagen, ob das eine schlechter als das andere ist oder läuft das aufs gleiche hinaus? ich bedanke mich schonmal im vorraus für eure antworten. |
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![]() Mitglied seit 08.12.2004 |
Geselle darf sich nennen, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks abgeschlossen hat. Der Gesellenbrief ist vergleichbar mit dem Facharbeiterbrief im industriellen sowie dem früheren Gehilfenbrief im kaufmännischen Bereich. Zuständig sind hier jedoch die Handwerkskammern.
Im Gegensatz zum kaufmännischen Bereich ist der Begriff Geselle im Allgemeinen nicht Bestandteil der jeweiligen Berufsbezeichnung. Der Gesellenbrief ist Mindestvoraussetzung für eine Zulassung zur Meisterprüfung im entsprechenden Beruf. LG ![]() *Ob du lachst oder weinst, dich streitest oder verträgst, mach es jedenfalls mit ganzem Herzen*
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
..... ergänzend dazu, und ein Gehilfe ist eben kein Geselle, die Ausbildung hat nicht die gleichen Inhalte (ist auch meistens kürzer) und bietet die oben von rotombre genannten Bedingungen nicht.
In manchen Berufen kann auf Basis der Gehilfenausbildung eine verkürzte Ausbildung, die mit dem Gesellenbrief abschließt, durchlaufen werden. Genaue Informationen bekommst Du bei der zuständigen IHK. lg susa ________________________________________________________________________ Moi, je n’ai pas de message. (Zinedine Zidane) |
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![]() Mitglied seit 19.11.2010 |
ok dann lass ich mal die finger davon!
vielen dank susa und rotombre |
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![]() Mitglied seit 27.12.2005 |
Hallo,
der Markt der Bildungsträger ist groß und nicht alle bilden nach BBiG aus. Oft erkennt man das an der Dauer der Maßnahme. Dauert sie ein Jahr ist man danach kein Geselle, Facharbeiter, Kaufmann, examinierte Kraft...sondern eben Helfer. Bauhelfer, Altenpflegehelfer, Beifahrer, Bürohelfer..... Auf Basis dieser "Helferausbildung" kann man dann die verkürzte Ausbildung zum Gesellen usw.....machen. Natürlich ist ein Helfer eben ein Helfer, verdient weniger, arbeitet nicht eigenverantwortlich.... Diese "Helferausbildungen" dauern normalerweise 1 Jahr. Eine Berufsausbildung die mit Gesellenbrief, Facharbeiterbrief usw....endet dauert mindestens 2 Jahre bis 3,5 Jahre. Am besten wendest du dich an die IHK, vielleicht ist es ein Schreibfehler, vielleicht aber auch nicht, und wenn nicht ist es nicht dasselbe. Du solltetst schon genau wissen was du machst und was du am Ende der Maßnahme bist. LG Piri |
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![]() Mitglied seit 25.02.2006 |
hallo
auch schüler mit lernbehinderungen werden gerne als helfer ausgebildet, da sie vielmals keine 3 jahre durchhalten. helfer werden nur 1-1,5 jahre ausgebildet erfahren nur die hälfte wissn eben helfer gruß lene |
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Henglein
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