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Hallo zusammen,
mein Chef sagte mir gestern das ich ab Feb. statt der 4 Tage Woche (20 Stunden) nur noch 2 Tage kommen soll Ich bekomme jetzt 900 netto..ich gehe davon aus das er mich auf 400 anmelden will..meine Frage ist ob man auch 2 Jobs mit 400 machen kann? Wieviel Stunden sind üblich bei einem 400 Job? Sorry kenne mich damit null aus.. |
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Hallo Sanilein,
ich bin ziemlich baff Dein Chef kann nicht so einfach deinen 900 Euro Job in einen 400 Euro Job umwandeln. Dazu bedarf es einer (begründeten) Änderungskündigung. So einfach ist das nicht. Und 2 400-Euro Jobs kannst du natürlich annehmen, aber steuerlich ist das ziemlich uninteressant. Willst du nicht gegen die Änderungskündigung vorgehen? Welche Gründe hat er denn angegeben? LG Petra |
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Hallo,
du kannst zwei/mehrere Jobs BIS 400 euro machen oder 1 Job als sozialversicherungspflichtgier Job und ein 400-Euro-Job. Wieviel Stunden bei 400-euro-Job hängt vom Stundenlohn ab. Für Fragen würde ich mich an die Minijobzentrale in Essen wenden. LG Anne Courage ist gut, aber Ausdauer ist besser. Theodor Fontane |
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Hallo Sanilein,
mach dich bitte mal gründlich schlau, einfach so kann kein Chef beschließen, dass er deinen Arbeitsvertrag ändert. Wenn du nicht einverstanden bist, geht das nicht. Und eine Änderung von Arbeitszeit und Gehalt ist eine Arbeitsvertragsänderung, auch wenn du nichts Schriftliches hast. Liebe Grüße, Doris |
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Die Firma hat keine Aufträge und deswegen habe ich zu wenig zu tun er sagte er würde den Arbeitsvertrag ändern. Ich will ja auch lieber Vollzeit arbeiten gehen mit den 900 komme ich nicht wirklich gut aus. Bevor ich nacher gar nix habe nehme ich die 2 Tage. Bin ich denn bei einem 400 Job auch versichert (Rente etc)?
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Hallo,
Du kannst dich freiwillig rentenversichern; dass müssten so ca. 17 Euro im Monat sein. Krankenversichert bist du nicht. LG 1aSeestern |
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Hallo,
standardmäßig bist du dann nicht mehr vollsozialversicherungspflichtig. Also auch unbedingt klären wie das mit deiner Krankenversicherung läuft! In die Rentenversicherung kann eingezahlt werden, aber auch aus deiner Tasche (von deinem Nettolohn) Was hat dein Chef den genau gesagt, bzw rede mit ihm noch mal in Ruhe. Überlege dir ob du evtl auch woanders arbeiten kannst. Oder alternariv im jetztigen Betrieb weitere Aufgaben übernehmen kannst/ willst- damit es bei deiner Stundenzahl / Einkommen bleibt. Wieviele Mitarbeiter hat der Betrieb? Gruß Ute |
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Ich bin nicht krankenversichert??? Was ist denn wenn man arbeitslos ist dann ist man doch auch versichert warum denn bei mir nicht..apropo Arbeitslos..ich muss doch zum Arbeitsamt gehen und das melden oder?
Es sind keine Aufgaben mehr im Büro..wir sind zu 3...ich und 2 Chefs.. |
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Hallo Sanilein,
Quelle Knappschaft Minijobzentrale: Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung Wichtig: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung zu informieren! Der Arbeitgeber hat für eine versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. 5 Prozent bei Privathaushalten) des Arbeitsentgelts zu zahlen. Hierdurch erwirbt der Arbeitnehmer geminderte Rentenansprüche und Wartezeitmonate. Für Rentner die eine Vollrente wegen Alters beziehen, fällt der Pauschalbeitrag zwar auch an, allerdings wirkt sich dieser nicht mehr positiv auf die Rente aus. Geringfügig entlohnte Beschäftigte haben die Möglichkeit, durch die Zahlung relativ niedriger eigener Beiträge vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben (Aufstockung). Hierfür muss der Arbeitnehmer schriftlich auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und erklärt sich damit bereit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. von 5 Prozent bei Privathaushalten) auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken. Der Arbeitnehmer hat somit eine Differenz von zur Zeit 4,9 Prozent bzw. 14,9 Prozent selbst zu tragen. Durch den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit unterliegt der Arbeitnehmer dann der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. An dieser Versicherungspflicht und dem Aufstockungsbeitrag ändert sich auch dann nichts, wenn der Arbeitnehmer in seiner Hauptbeschäftigung arbeitslos wird und den Minijob weiterhin ausübt. Eine Kündigung der Aufstockung ist nicht möglich. Es ist aber zu beachten, dass versicherungspflichtige Minijobber nicht gleichzeitig rentenrechtliche Zeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II erwerben können. D.h., dass Minijobber, die zusätzlich Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, Ihre Rentenversicherungsbeiträge nicht aufzustocken brauchen. Für sie zahlt bereits der ALG-II-Leistungsträger Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Wer jedoch zuvor den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklärt hat und später ALG II bezieht, muss den Eigenanteil weiterhin zahlen, solange er den Minijob ausübt. Für ihn zahlt der Leistungsträger keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Für Rentner, die eine Vollrente wegen Alters beziehen, besteht keine Aufstockungsmöglichkeit mehr. Wichtiger wäre für mich noch die Frage wegen der Krankenversicherung: Solltest du nicht verheiratet sein und über deinen Mann in die Familienversicherung gehen können, bist du bei einem reinen Minijob nicht krankenversichert. Das müsstest du dann selber machen und dann lohnt sich der 400 Euro Job nicht mehr.
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Ich bin nicht verheiratet..ich bin alleinerziehende Mama..ist mein Kind dann auch nicht mehr versichert?
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Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Arbeitsagentur dann für euch die Krankenkasse bezahlt. Außerdem werden dir wohl auch noch andere Leistungen zustehen, denn mit 400 kannst du ja wohl nicht überleben. Am besten vereinbarst du schnellstmöglich einen Termin, auch damit du deinem Arbeitgeber gegenüber nichts falsch machst und Dinge akzeptierst, die dir Nachteile bereiten (3-monatige Sperre oder sonstiges). Viel Glück |
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Hallo Sanilein,
du musst dich dann selber versichern, da eine Krankenversicherungspflicht in D. besteht. Dein Kind wäre dann, wie auch jetzt bei dir mitversichert. Da der Arbeitgeber bei einem 400 Euro Job aber keine Krankenkassenbeiträge zahlen muss, geht der Beitrag komplett von deinen 400 Euro ab. Dies ändert sich bei einem Vertrag ab 401 Euro. Dann ist die Frage der Krankenversicherung so geregelt, wie auch jetzt bei dir. Dein Arbeitgeber kann so einen Vorschlag aber nicht ernst nehmen, oder? LG MJ |
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Ich werde morgen zum AA gehen und mich arbeitssuchend melden. Bis Feb. habe ich ja noch den alten Vertrag. Werde mich im Netz mal umsehen nach Arbeit.
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..vielleicht macht er das ja mit den 401 ? eigentlich würde mir ja auch die Hälfte zu stehen sprich 450 ..
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Ich glaube, dass siehst Du falsch.
Wenn du 401 Euro verdienst, hast du einen "normalen" Job, d. h. du zahlst alle Versicherungsbeiträge und Steuern (wenn auch etwas weniger als wenn du über 800 Euro verdienst - "Gleitzone"). Nach Abzug von allem hast du dann ca. 320 Euro (siehe Brutto-Netto-Rechner z. B. vom Spiegel). |
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Bei 450 Euro Verdienst würdest du in die Gleitzone rutschen. D. h. du wärst weiterhin Kranken- und Rentenversichert, zusätzlich Arbeitslosenversichert. Geldtechnisch würdest du dann bei ca. 370-390 Euro Auszahlung liegen.
Das wäre immer noch viel zu wenig zum Leben und du müsstest eh Zulagen beim Amt beantragen. Oder dir halt einen 400 Euro Job zusätzlich suchen. Das ist alleinerziehend mit Kind natürlich nicht gerade einfach und da müsste dein jetziger AG auch zustimmen.
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na das lohnt sich ja alles nicht wirklich..also heisst es suchen..
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ich würde 450 netto haben wollen.habe ja jetzt 900 für 4 tage..möchte diese Amtdinge gerne umgehen deswegen surfe ich mal ein wenig rum..sind aber soviel Zeitarbeitsfirmen..
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Sanilein
willst du dir das wirklich so gefallen lassen als alleinerziehende Mutter Jetzt mal der Reihe nach. Hast du eine schriftliche Änderungskündigung bekommen? Ich denke nicht und bis dahin lehn dich mal zurück. Du brauchst dich um "ungelegte Eier" nicht zu kümmern du machst dich nur verrückt. Ehe du nichts schriftliches hast, würde ich mit dem Chef darüber nicht reden. Überleg dir lieber mal welche Chancen dein Arbeitgeber hat. Wieviel Angestellte sind in der Firma (ohne Azubi und 400 Euro Jobber Putzfrau und so) Wie lange arbeitest du schon dort? Als alleinerziehende Mutter hast du einen höheren Kündigungsschutz und das wird dein Chef auch wissen. Ich hab den Eindruck dein Chef will dich einschüchtern und unter Umgehung der Gesetze dir einen 400 Euro Job anbieten, von dem du weder dich noch dein Kind ernähren kannst. Ganz zu schweigen von fehlendem KV-Schutz und RV und arbeitslosenversichert bist du dann auch nicht mehr. Versuch erst mal cool zu bleiben auch wenn es schwer fällt. Und wenn dein Chef wirklich Ernst macht, geh zu einem Anwalt, wenigstens zu einer Beratung. |
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Nein habe bisher nichts schriftliches bekommen. Es sind mit mir 3 Angestellte.
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Geh auf jedenfall zum Arbeitsamt und melde dich arbeitssuchend. Dann können sie dir auch angebot zuschicken und im Moment sind es überwiegend Zeitarbeitsfirmen die übers Arbeitsamt Mitarbeiter suchen, leider. Kenne die Situation auch. Ist nicht immer unbedingt das schlechteste, weil eventuell die Chance auf Übernahme bestehen kann, aber wirklich gut ist das auch nicht.
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Vielen Dank an alle für die hilfreichen Antworten
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Macht zwar die Sache nicht einfach aber ich würde trotzdem erst mal abwarten, bis die schriftliche Änderungskündigung kommt. Vorher ist auch ein Besuch beim Arbeitsamt zwecklos, weil die Änderungskündigung nicht wirksam ist. Mal eine Frage die du nicht beantworten musst sondern dir nur selbst stellen solltest? Kannst du überhaupt von einem 400 Euro Job leben? Gut Dir steht ja noch Arbeitslosengeld zu. Aber wenn du den 400 Euro Job annimmst, wird dieser Verdienst zum Teil angerechnet, was - m. E. - dir dann auch nicht mehr viel bringt. Außerdem bist du dann noch leichter kündbar und dann auch sehr kurzfristig. Bist du jetzt arbeitsmäßig ausgelastet oder langweilst du dich oft. Bei ersterem besteht die Gefahr, dass du bei einer Umwandlung auf weniger Stunden womöglich noch Überstunden in Kauf nimmst die du nicht oder nur gering bezahlt bekommst. |
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Hallo,
die Aussage, dass du bei einem 400 -Job nicht kranken- oder rentenversichert bist, ist nicht richtig. Dein Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe in Höhe von 30 % (also 120,00), die sich aufteilt in 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung (bei Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung!) und 2 % Pauschsteuer. Liebe Grüsse, Jeanny Handle immer richtig! Das wird einige Leute zufrieden stellen und den Rest in Erstaunen versetzen. (Mark Twain) |
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Hallo,
man ist mit einem 400 Minijob nicht selbst krankenversichert . Der Arbeitgeber zahlt zwar pauschale Abgaben, daraus ergibt sich aber kein Anspruch auf Leistungen. Dazu müsste man sich freiwillig versichern und dieses auch selbst zahlen. Einfach mal googeln: Minijob Krankenversicherung LG Piri |
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Stimmt, sorry
Liebe Grüsse, Jeanny Handle immer richtig! Das wird einige Leute zufrieden stellen und den Rest in Erstaunen versetzen. (Mark Twain) |
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Hallo,
ich versuche mal zusammen zufassen: - du arbeitest für 900 , netto oder brutto? - an 4 Tagen die Woche - bist alleinerziehend mit einem Kind - dein Chef will dich zu Feb 2011 auf 400 Job mit der halben Stundenzahl umstellen -du machst dir Sorgen um: .. deine Krankenversicherun .. deine Rentenversicherung -du hast bis jetzt noch nichts schriftliches -überlegst dich woanders zu bewerben wenn ich das soweit richtig verstanden habe, dann wäre mein vorgehen: -auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Chef, was er sich jetzt wie genau vorstellt -Bewerbungen schreiben -Mach die kundig bzgl Kündigungsschutzklage Die Fakten: auch ein Bruttoeinkommen von 401 ist als vollsozialversicherunspflichtige Beschäfftigung möglich, mit allen Vorteilen (RV KV)und Nachteilen ( hohe Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber, hohe Abzüge für den Arbeitnehmer) daher wird es eigentlich nie so gehandhabt. Gruß Ute |
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Hallo zusammen,
hatte heute morgen meine Kündigung zum 31.01.2011 auf dem Tisch Habe mit meinem Chef geredet und ihm gesagt das ein 400 Job aus den bereits genannten Gründen nicht in Frage kommt. Er will heute mit dem Steuerberater reden was man machen kann ( 165 etc) mal sehen was dabei herauskommt. Jetzt kann ich zum AA gehen und mich arbeitssuchend melden. Bin ziemlich down weil ich Angst habe nichts neues zu finden..und dann geht wieder alles von vorne los..vorstellen..neue Kollegen..neuer Chef..ah manno.. |
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Hallo Sanilein,
ich hab jetzt nur kurz überflogen, aber meiner Meinung nach müsstest du, wenn du nur noch 400 im Monat verdienst, Anspruch auf ergänzendes Harz IV haben und wärst darüber auch sozialversichert, erkundige dich am besten mal bei der ARGE. Ich wünsch dir auf jeden Fall alles Gute! LG Azraela |
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Hallo,
ich bin mal im Netz auf einen Arbeitsllosengeldrechner gegangen und demnach würde ich 590 Arbeitslosengeld bekommen. ich weiß allerdings nicht ob der Unterhalt den ich für meine Tochter bekomme mit angerechnet wird. Meine größte Angst ist das das AA sagt ich müßte mir eine neue Wohnung suchen weil die evtl. zu teuer ist ( wir wohnen in 2 Zimmer und die Miete ist 620 warm). |
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Hallo Sanilein,
erstmal bekommst du ja Arbeitslosengeld I. Da wird der Unterhalt für deine Tochter nicht mit angerechnet. Denn diese Unterstützung hast du dir ja sozusagen verdient..... Solltest du jedoch innerhalb deines Anspruches auf ALG I keinen neuen Job finden, würdest du in ALG II rutschen. Wie es da mit Kindesunterhalt aussieht, der wird glaube ich angerechnet. ALGI ist eine reine Sozialversicherungsleistung. Dort wird nichts angerechnet, es sei denn du würdest nebenbei auf 400 Euro jobben. Dort gibt es Freibeträge, alles was drüberhergeht wird angerechnet.
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