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Wer kennt sich aus mit dem Arbeitnehmer recht??

Vom 21.09.2010 16:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

focus666 Hendlgriller


Mitglied seit 14.03.2005
1.696 Beiträge (ø0,64/Tag)
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Hallo zusammen,

diese frage wurde bestimmt schon mal gestellt und ich frage wider.
Wieviel stunden MUSS man am Tag arbeiten??

Folgendes, mein GÖGA arbeitet ab 5 / 6 Uhr morgens und ende offen.
Ich seit kurzen auch wider, habe meine zeit extra auf 16.30Uhr legen können wegen den Kindern.

Und heut mal wider kann ich nicht pünklich arbeiten da mein GÖGA noch unterwegs ist.
Zur info er ist Berufkraftfahrer.

Darf er also hingehen und sagen den und den Kunden nehme ich nicht mit, da ich sonst zu
lange unterwegs bin??
Bzw. früher Feierabend machen um pünktlich zu Hause zu sein??

Bin auch eure antworten gespannt und Bedanke mich schon mal dafür.


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Vom 21.09.2010 16:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

hofschranze Kaltmamsell


Mitglied seit 04.07.2008
1.474 Beiträge (ø1,03/Tag)
Hallo,

was steht denn im Arbeitsvertrag?


Viele Grüße, der Hofschranze
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Vom 21.09.2010 16:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Limonata Suppenkoch


Mitglied seit 23.10.2008
3.033 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Hallo

das kommt grds auf den Arbeitsvertrag und den hierfür gültigen Tarifvertrag an. Dort darf alles vereinbart werden, was sich im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes bewegt. Das Arbeitszeitgesetz geht von täglich 8 Stunden aus, das macht eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden (Samstage sind mitgezählt), die dürfen unter bestimmten Umständen auf 10 Stunden ausgedehnt werden. Das Arbeitszeitgesetz gilt allerdings nicht für zB leitende Angestellte. Bei Berufskraftfahrern gelten zT wiederum besondere Regelungen zu Arbeits- und Ruhepausen - aus Sicherheitsgründen.

Grüße
Limo
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Vom 21.09.2010 17:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eschbenlaub Suppenkoch


Mitglied seit 19.06.2009
2.370 Beiträge (ø2,2/Tag)
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Hallo!

Gleich seine Zeiten mit den gültigen Lenkzeiten ab. Die Ruhezeiten MUSS er einhalten. Wenn er das nicht tut, macht auch er sich strafbar (nicht nur der AG, der ihn dazu anhält).

ESCH
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