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Kurzarbeit und Minijob. Wer kennt sich aus?

Vom 15.09.2010 15:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Wonn Kaltmamsell


Mitglied seit 09.04.2004
783 Beiträge (ø0,26/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

ich habe in meiner Firma seit Februar diesen Jahres Kurzarbeit.
Nun ist es so die letzten 3 Jahre hatte ich während meiner Arbeitszeit von Okt.-Dez. einen kleinen Nebenjob.
Dieser Nebenjob war vertraglich auf 1 Std. in der Woche gelegt und 3 Stunden zusätzliche Leistung bei diesem AG.
Das waren dann also insgesamt 4 Std. pro Woche.
Nun möchte ich diesen Nebenjob gerne wieder in diesem Jahr ausführen.
Wie ist das nun geregelt?
Muss ich den Job melden bzw. wird er mir aufs Kurzabeitergeld angerechnet?
Im Internet habe ich schon geschaut da stand aber nur, dass ein neuer Job der während der Kurzarbeit begonnen wird angerechnet wird und einer den man schon hatte nicht angerechnet wird.
Wie das mit kurzfristigen wiederkehrenden Jobs ist hab ich leider nicht gefunden.
Wäre toll wenn mir wer Auskunft geben könnte.

Viele Grüße
Wonn
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Vom 15.09.2010 16:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

weiwel  Hendlgriller


Mitglied seit 23.05.2002
4.993 Beiträge (ø1,36/Tag)
Hallo !

Ich würde mich ans Arbeitsamt wenden, denn die sind auch die Ansprechpartner fürs Kurzarbeitergeld.


Sonnige Grüsse
weiwel
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Vom 24.09.2010 10:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Wonn Kaltmamsell


Mitglied seit 09.04.2004
783 Beiträge (ø0,26/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

beim Arbeitsamt war nur so eine dran die das wohl nicht verstanden hat was ich wollte.
Die sagte wenn Sie den Job vorher hatten ist es okay wenn Sie ihn erst mit Kurzarbeit anfangen muss er gemeldet werden.
Aber wie das in meinem Fall jetzt ist konnte Sie mir nicht wirklich sagen.

Also falls sich hier wer besser auskennt wäre ich für eine Antwort dankbar.

Viele Grüße
Wonn
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