Wer kennt sich mit Kündigungsfristen im Angestelltenverhältnis aus? Rechtsanwälte vor
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
ich bin seit 1993 bei meinem Arbeitgeber (freie Wirtschaft) beschäftigt. In meinem Arbeitsvertrag steht:"3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende". Das ist natürlich ziemlich lang Ein Bekannter hat mir aber erzählt, daß solche Kündigungsfristen nur den Arbeitgeber binden würden, und für den Arbeitnehmer gelten 4 Wochen zum Monatsende. Alles andere wäre gesetzeswidrig. Wer weiß genaueres??? Vielleicht mit Gesetzeslaut. Liebe Grüße GeCr |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Das liest sich nach individualvertraglicher Regelung, da müsste es genau im Arbeitsvertrag geregelt sein und der ist gültig, den haben immerhin beide Parteien unterschrieben.
In aller Regel kann man aber einvernehmlich andere Kündigungsfristen aushandeln, denn kein Arbeitgeber hält gerne einen abwanderungswilligen Mitarbeiter. Es empfiehlt sich aber immer, sauber und fair auseinander zu gehen - man sieht sich öfter 2x im Leben als man meint. lg susa ________________________________________________________________________ We live in an age when unnecessary things are our only necessities. (Oscar Wilde) |
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
Hallo Susa,
tja, so habe ich das aus gesehen, aber wie schon erwähnt - meine Bekannter sagt, diese individuelle Vertragsregelung wäre nur für den Arbeitgeber bindend. Da ich das mit meinen Laienverstand nicht glaube (haben ja schließlich beide unterschrieben), hoffe ich eben auf Hilfe durch Jemanden der wirklich Ahnung hat. Trotzdem Danke und Grüße GeCr |
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![]() Mitglied seit 21.02.2006 |
gecr,
vielleicht gehst du zu einem Rechtsanwalt und laesst dich beraten. Die Anwaelte hier, ich jedenfalls, sehe keinen Grund, warum ich eine kostenlose Rechtsberatung geben sollte, umsomehr, als dass ich die Fakten nicht vollstaendig kenne. Ich habe nicht 10 Jahre studiert, um meine Leistung kostenlos an Fremde weiterzugeben. Was arbeitest du? Krieg ich davon kostenlos, obwohl du mich nicht kennst? Einfach so auf Anfrage im CK? LG Youtas _____________________ denkwürdige Zeiten sind das! |
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
oh weia Youtas,
der Chefkoch ist ein Forum, in dem jeder Fragen stellen kann, und wer möchte (also wirklich nur wer freiwillig sein Wissen kostenlos preisgeben möchte) kann antworten. Der Koch, die Putzfrau, die Hausfrau, etc. Es sind wirklich denkwürdige Zeiten. Grüße GeCr |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Hallo gecr,
Dein Freund meinte vermutlich die verlängerten Kündigungsfristen aufgrund längerer Betriebszugehörigkeit, die gelten tatsächlich nur für den Arbeitgeber. In Deinem Fall dürfte greifen, was Suse schrieb - Ihr habt einzelvertraglich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche Grundkündigungsfrist vereinbart, das ist zulässig und bindet beide Parteien. Nachzulesen in § 622 BGB. Gruß Limo |
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![]() Mitglied seit 11.11.2009 |
Gecr, du hast ausdrücklich nach einem RA verlangt....
scheinbar wolltest du von anderen keine Informationen, also habe ich auch nichts dazu geschrieben. Youtas kann ich voll und ganz verstehen! Klar ist es ein Forum, aber auf Richtigkeit darf man nicht hoffen. |
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
@Pudoangu, tja egal wie man sich ausdrückt, es kann immer verkehrt verstanden werden.
Durch meine Überschrift habe ich nicht nach einem Rechtsanwalt verlangt, sondern wollte damit verständlich machen, daß ich Hilfe von Menschen mit Hintergrundwissen suche. |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
ich vermute Ähnliches wie Limonata...
und ich würde empfehlen, andersrum vorzugehen: dein Freund soll dir doch bitte den genauen Text nennen, auf den er sich beruft - damit hast du dir dann wahrscheinlich weiteres Nachfragen hier eh erspart... |
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
Ach und nochwas, dass die Richtigkeit der Aussagen hier im Forum nicht eingeklagt werden kann ist mir durchaus bewusst.
Und jetzt werde ich mich nicht mehr rechtfertigen, wer mir helfen möchte, darf gerne schreiben. |
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
@Grisou, hab ich schon gemacht, aber anscheinend hat er nur sein Halbwissen kundgetan.
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
gecr, das verstehe ich jetzt auch nicht. Du hast doch Antworten, auf welche Antworten wartest Du denn jetzt noch?
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![]() Mitglied seit 29.11.2005 |
Ich würde meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten. Das geht von heute auf morgen.
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![]() Mitglied seit 23.05.2006 |
Morgen,
der von Limonetta genannte § ist der Richtige. D. h. du hast die gleiche Frist wie dein Arbeitgeber.
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
Wieso, ich habe doch gar nichts mehr gefragt, sondern mich nur zu den Beiträgen geäußert.
Deinen genannten Paragraphen habe ich mir notiert, muß ich zu Hause nachlesen. Danke für Deine Hilfe. |
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![]() Mitglied seit 06.11.2009 |
Ich dachte die Kündigungsfrist errechnet sich nach den Betriebszugehörigkeitsjahre ab dem 25. Lebensjahr !?
Richtig? |
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![]() Mitglied seit 23.05.2006 |
Nein das ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden, das mit dem 25 Lebensjahr. Da ihr aber eine vertragliche Regelung habt ist diese dem Gesetz vorzuziehen.
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![]() Mitglied seit 22.01.2010 |
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen - aber es können abweichende Regelungen über den Tarifvertrag oder im eigenen Vertrag vereinbart werden - diese dürfen nur nicht KÜRZER sein und die Frist für den Arbeitgeber darf nicht KÜRZER sein als die für den Arbeitnehmer.
Ansonsten ist alles Vereinbarungssache zwischen den Parteien. Alles im genannten Paragraphen nachzulesen.. |
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![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
ich stimme Limonate und Steinkäuzchen zu.
Nein ich bin kein Anwalt, aber ich weiß es trotzdem. Den § kannst du auch direkt nachlesen hier und zwar insbesondere den Abs. 4 http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html |
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
Vielen Dank, ich werde wohl nach einem Aufhebungsvertrag fragen müssen.
Hoffentlich frage ich jetzt nicht schon wieder was Falsches, aber wie bittet oder verlangt man um einen Aufhebungsvertrag? |
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![]() Mitglied seit 29.11.2005 |
Geh zu deinem Chef, sag du möchtest vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag raus (weil du eine andere Stelle hast?) und bitte um einen AUflösungsvertrag.
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
So einfach geht das? Muß ich ihm den Auflösungsvertrag dann schriftlich vorlegen, so wie bei einer Kündigung, und er muß diesen dann unterschreiben und akzeptieren?
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![]() Mitglied seit 22.01.2010 |
Musst deine Karten halt auf den Tisch legen.
Sagen, dass du kündigen möchtest und fragst ob man nicht etwas bei der Kündigungsfrist machen kann weil du ein kurzfristiges Angebot hast. Nebenbei musst du noch schauen, ob du evtl noch Resturlaub / Überstunden hast, die müßten ja noch genommen, abgebummelt oder ausbezahlt werden... |
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![]() Mitglied seit 29.11.2005 |
Das ist die Crux bei einem Auflösungsvertrag! Der Chef MUSS ihn nicht akzeptieren.
Und aufgesetzt hatte ihn in meinem Fall der Arbeitgeber. |
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![]() Mitglied seit 06.11.2009 |
@gecr
Bist Du dir sicher das du freiwillig Aufhebungsvertrag möchtetst? |
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![]() Mitglied seit 05.10.2003 |
hast du denn die neue Stelle schon fest?
Sonst würde ich auf keinen Fall verhandeln, das könnte kontraproduktiv sein. Um wieviel willst du denn verkürzen? |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Ganz einfach. Du musst doch ohnehin kündigen, das erfolgt zwar schriftlich, aber es gehört auch zum guten Ton, hierzu ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Chef zu führen, um gut auseinanderzugehen. Bei der Gelegenheit bittest Du um Auflösung zu dem von Dir bevorzugten Zeitpunkt und legst Deine persönlichen Gründe dar. Vielleicht hast Du auch noch Resturlaub zu "verbraten". Und Du solltest Dir zurecht legen, dass Du darlegen kannst, welche Deiner laufenden Projekte Du noch rechtzeitig abschließen kannst, wie Du die Übergabe organisieren willst usw. Wenn Du zeigst, dass Du im Interesse der Firma mitdenkst, wird man Dir auch den Aufhebungsvertrag nicht verwehren.
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Und nein, er MUSS den Auflösungsvertrag nicht akzeptieren. Sonst wäre die Kündigungsfrist ja witzlos.
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
gecr - dein AG muss einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, man muss schon mit ihm zuvor drüber sprechen und verhandeln - und aufsetzen wird, sofern er einverstanden ist, er ihn schon selber...aber wie Susa schon ganz oben schrieb: Arbeitgeber, die auf dem Absprung sind, entlässt man in der Regel schon im eigenen Interesse aus dem Vertrag sobald das möglich ist -
hast du den neuen Job denn schon in trockenen Tüchern ? |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
"ARBEITNEHMER, die auf dem Absprung sind" muss das heissen...
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
Die neue Stelle bekomme ich zum 01.11.10, Kündigungsfrist ist der 31.12.10. Soweit so blöd.
Und nein, ich bin mir nicht sicher, daß ich einen Auflösungsvertrag möchte, ich bin einfach in der Zwickmühle. |
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![]() Mitglied seit 29.11.2005 |
Was soll dir mit Auflösungsvertrag passieren? Das wär nur blöd, wenn du hinterher Geld vom ARbeitsamt haben wolltest. Aber das ist hier ja nicht der Fall.
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![]() Mitglied seit 26.06.2009 |
Hallo,
ich würde auf jeden Fall erstmal kündigen, da du ja eine ziemlich lange Frist hast. Dann kannst du nach einem Auflösungsvertrag bzw. einer vorzeitigen Kündigung fragen und Resturlaub/Überstunden etc. besprechen. Und ja, der Auflösungsvertrag wird schriftlich verfaßt und von beiden unterschrieben. Susa schrieb: "In aller Regel kann man aber einvernehmlich andere Kündigungsfristen aushandeln, denn kein Arbeitgeber hält gerne einen abwanderungswilligen Mitarbeiter." Hab' ich auch schon anders erlebt! Z. B. da noch eine Nachfolgerin gefunden bzw. eingelernt werden sollte oder der Arbeitgeber schlicht nachtreten wollte. Grüßle, Dimond |
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
Und wenn er dem Auflösungsvertrag nicht zustimmt? Und der neue Arbeitgeber nimmt mich nur, wenn ich am 01.11. anfangen kann??????
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Hast Du denn bei der neuen Stelle zugesagt, dass Du sie zum 1.11. antreten kannst - obwohl Du noch den Vertrag hast? Normalerweise nennt man seine Kündigungsfrist und sichert zu zu versuchen, sich mit dem alten Arbeitgeber auf eine vorzeitige Vertragsauflösung zu einigen.
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![]() Mitglied seit 29.11.2005 |
Das wäre echt Pech!
Aber mal im Ernst: Stehst du mit deinem jetztigen AG so schlecht, dass du Befürchtungen hast? Und kann der neue AG wirklich keine zwei Monate auf dich warten? |
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
Neuer Arbeitsvertrag ist natürlich noch nicht unterschrieben, Kündigungsfristen sind dargelegt, auch daß ich mich bemühe früher aus meinem jetzigen Arbeitsverhältnis auszutreten.
Aber wenn das alles nicht klappt? |
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![]() Mitglied seit 26.06.2009 |
Dann hast du natürlich Pech gehabt! Das war das, was ich in obigem Post mit nachtreten gemeint hab'.
Deshalb macht man's so, wie Limonata geschrieben hat - dem neuen Arbeitgeber Kündigungsfrist nennen und dann versuchen, mit dem alten einen früheren Zeitpunkt auszuhandeln. Grüßle, Dimond |
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
Und ich befürchte von meinem AG genau dieses nachtreten und Steine in den Weg legen, einfach weil er ein Ekel geworden ist, und ich ihn mit meiner Kündigung enttäusche und "im Stich lasse".
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![]() Mitglied seit 06.11.2009 |
Hast Du nähmlich einen Auflösungsvertrag Unterschrieben und Du wirst dann arbeitslos erhälst du keine Leistungen vom Arbeitsamt.
Es gibt eine Sperrfrist ich glaube das ich mal was von einem 1/2 Jahr gelesen hatte... Wenn Du einen neue Stelle hast dann hat numal dein "Neuer Arbeitgeber" die kündigunsfristen deines "Alten Arbeitgebers" zu Respektieren und sollte dir keine "Flausen" in dein Kopf reden wie z.B. ein Aufhebungsvertrag. Wenn überhaupt dann würde ich wie es Limonata geschrieben hat den Resturlaub und Überstunden abbauen. |
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![]() Mitglied seit 01.08.2006 |
O.K. -seufz- Ihr lieben, ich lese morgen weiter, habe jetzt keine Zeit mehr.
Danke, für die rege Diskussion. GeCr |
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Henglein
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