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Wer kennt sich mit Kündigungsfristen im Angestelltenverhältnis aus? Rechtsanwälte vor

Vom 10.09.2010 09:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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Hallo Ihr Lieben,

ich bin seit 1993 bei meinem Arbeitgeber (freie Wirtschaft) beschäftigt.
In meinem Arbeitsvertrag steht:"3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende". Das ist natürlich ziemlich lang traurig .

Ein Bekannter hat mir aber erzählt, daß solche Kündigungsfristen nur den Arbeitgeber binden würden, und für den Arbeitnehmer gelten 4 Wochen zum Monatsende. Alles andere wäre gesetzeswidrig.

Wer weiß genaueres??? Vielleicht mit Gesetzeslaut.

Liebe Grüße
GeCr
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Vom 10.09.2010 09:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susa_  Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
45.635 Beiträge (ø12,06/Tag)
Das liest sich nach individualvertraglicher Regelung, da müsste es genau im Arbeitsvertrag geregelt sein und der ist gültig, den haben immerhin beide Parteien unterschrieben.

In aller Regel kann man aber einvernehmlich andere Kündigungsfristen aushandeln, denn kein Arbeitgeber hält gerne einen abwanderungswilligen Mitarbeiter. Es empfiehlt sich aber immer, sauber und fair auseinander zu gehen - man sieht sich öfter 2x im Leben als man meint.

lg
susa



________________________________________________________________________

We live in an age when unnecessary things are our only necessities. (Oscar Wilde)
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Vom 10.09.2010 09:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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Hallo Susa,

tja, so habe ich das aus gesehen, aber wie schon erwähnt - meine Bekannter sagt, diese individuelle Vertragsregelung wäre nur für den Arbeitgeber bindend.

Da ich das mit meinen Laienverstand nicht glaube (haben ja schließlich beide unterschrieben), hoffe ich eben auf Hilfe durch Jemanden der wirklich Ahnung hat.

Trotzdem Danke und Grüße
GeCr
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Vom 10.09.2010 10:14 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

youtas  Chefkoch


Mitglied seit 21.02.2006
5.760 Beiträge (ø2,52/Tag)
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gecr,
vielleicht gehst du zu einem Rechtsanwalt und laesst dich beraten.
Die Anwaelte hier, ich jedenfalls, sehe keinen Grund, warum ich eine kostenlose Rechtsberatung geben sollte, umsomehr, als dass ich die Fakten nicht vollstaendig kenne.
Ich habe nicht 10 Jahre studiert, um meine Leistung kostenlos an Fremde weiterzugeben.
Was arbeitest du? Krieg ich davon kostenlos, obwohl du mich nicht kennst? Einfach so auf Anfrage im CK?
LG Youtas
_____________________
denkwürdige Zeiten sind das!
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Vom 10.09.2010 10:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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oh weia Youtas,

der Chefkoch ist ein Forum, in dem jeder Fragen stellen kann, und wer möchte (also wirklich nur wer freiwillig sein Wissen kostenlos preisgeben möchte) kann antworten. Der Koch, die Putzfrau, die Hausfrau, etc.

Es sind wirklich denkwürdige Zeiten.


Grüße GeCr
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Vom 10.09.2010 10:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Limonata Suppenkoch


Mitglied seit 23.10.2008
3.033 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Hallo gecr,

Dein Freund meinte vermutlich die verlängerten Kündigungsfristen aufgrund längerer Betriebszugehörigkeit, die gelten tatsächlich nur für den Arbeitgeber.

In Deinem Fall dürfte greifen, was Suse schrieb - Ihr habt einzelvertraglich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche Grundkündigungsfrist vereinbart, das ist zulässig und bindet beide Parteien.

Nachzulesen in § 622 BGB.


Gruß
Limo
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Vom 10.09.2010 10:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pudoangu Kaltmamsell


Mitglied seit 11.11.2009
1.384 Beiträge (ø1,49/Tag)
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Gecr, du hast ausdrücklich nach einem RA verlangt....
scheinbar wolltest du von anderen keine Informationen, also habe ich auch nichts dazu geschrieben. Youtas kann ich voll und ganz verstehen!
Klar ist es ein Forum, aber auf Richtigkeit darf man nicht hoffen.
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Vom 10.09.2010 10:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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@Pudoangu, tja egal wie man sich ausdrückt, es kann immer verkehrt verstanden werden.

Durch meine Überschrift habe ich nicht nach einem Rechtsanwalt verlangt, sondern wollte damit verständlich machen, daß ich Hilfe von Menschen mit Hintergrundwissen suche.
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Vom 10.09.2010 10:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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ich vermute Ähnliches wie Limonata...

und ich würde empfehlen, andersrum vorzugehen: dein Freund soll dir doch bitte den genauen Text nennen, auf den er sich beruft - damit hast du dir dann wahrscheinlich weiteres Nachfragen hier eh erspart...
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Vom 10.09.2010 10:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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Ach und nochwas, dass die Richtigkeit der Aussagen hier im Forum nicht eingeklagt werden kann ist mir durchaus bewusst.

Und jetzt werde ich mich nicht mehr rechtfertigen, wer mir helfen möchte, darf gerne schreiben.
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Vom 10.09.2010 10:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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@Grisou, hab ich schon gemacht, aber anscheinend hat er nur sein Halbwissen kundgetan.
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Vom 10.09.2010 10:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Limonata Suppenkoch


Mitglied seit 23.10.2008
3.033 Beiträge (ø2,31/Tag)
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gecr, das verstehe ich jetzt auch nicht. Du hast doch Antworten, auf welche Antworten wartest Du denn jetzt noch?
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Vom 10.09.2010 10:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katrin81 Kaltmamsell


Mitglied seit 29.11.2005
937 Beiträge (ø0,39/Tag)
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Ich würde meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten. Das geht von heute auf morgen.
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Vom 10.09.2010 10:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Hasi1973  Suppenkoch


Mitglied seit 23.05.2006
1.906 Beiträge (ø0,87/Tag)
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Morgen,

der von Limonetta genannte § ist der Richtige. D. h. du hast die gleiche Frist wie dein Arbeitgeber.

\"\"
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Vom 10.09.2010 10:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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Wieso, ich habe doch gar nichts mehr gefragt, sondern mich nur zu den Beiträgen geäußert.

Deinen genannten Paragraphen habe ich mir notiert, muß ich zu Hause nachlesen. Danke für Deine Hilfe.
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Vom 10.09.2010 10:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

12Uhr20 Smutje


Mitglied seit 06.11.2009
376 Beiträge (ø0,4/Tag)
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Ich dachte die Kündigungsfrist errechnet sich nach den Betriebszugehörigkeitsjahre ab dem 25. Lebensjahr !?
Richtig?
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Vom 10.09.2010 11:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Hasi1973  Suppenkoch


Mitglied seit 23.05.2006
1.906 Beiträge (ø0,87/Tag)
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Nein das ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden, das mit dem 25 Lebensjahr. Da ihr aber eine vertragliche Regelung habt ist diese dem Gesetz vorzuziehen.

\"\"
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Vom 10.09.2010 11:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Steinkäuzchen Küchenjunge


Mitglied seit 22.01.2010
577 Beiträge (ø0,67/Tag)
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Grundsätzlich gelten die gesetzlichen - aber es können abweichende Regelungen über den Tarifvertrag oder im eigenen Vertrag vereinbart werden - diese dürfen nur nicht KÜRZER sein und die Frist für den Arbeitgeber darf nicht KÜRZER sein als die für den Arbeitnehmer.

Ansonsten ist alles Vereinbarungssache zwischen den Parteien.

Alles im genannten Paragraphen nachzulesen..
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Vom 10.09.2010 11:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Petronella Hendlgriller


Mitglied seit 05.10.2003
21.820 Beiträge (ø6,91/Tag)
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ich stimme Limonate und Steinkäuzchen zu.

Nein ich bin kein Anwalt, aber ich weiß es trotzdem.

Den § kannst du auch direkt nachlesen hier und zwar insbesondere den Abs. 4 Achtung / Wichtig

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
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Vom 10.09.2010 11:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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Vielen Dank, ich werde wohl nach einem Aufhebungsvertrag fragen müssen.

Hoffentlich frage ich jetzt nicht schon wieder was Falsches, aber wie bittet oder verlangt man um einen Aufhebungsvertrag?
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Vom 10.09.2010 11:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katrin81 Kaltmamsell


Mitglied seit 29.11.2005
937 Beiträge (ø0,39/Tag)
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Geh zu deinem Chef, sag du möchtest vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag raus (weil du eine andere Stelle hast?) und bitte um einen AUflösungsvertrag.
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Vom 10.09.2010 11:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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So einfach geht das? Muß ich ihm den Auflösungsvertrag dann schriftlich vorlegen, so wie bei einer Kündigung, und er muß diesen dann unterschreiben und akzeptieren?
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Vom 10.09.2010 11:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Steinkäuzchen Küchenjunge


Mitglied seit 22.01.2010
577 Beiträge (ø0,67/Tag)
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Musst deine Karten halt auf den Tisch legen.

Sagen, dass du kündigen möchtest und fragst ob man nicht etwas bei der Kündigungsfrist machen kann weil du ein kurzfristiges Angebot hast.

Nebenbei musst du noch schauen, ob du evtl noch Resturlaub / Überstunden hast, die müßten ja noch genommen, abgebummelt oder ausbezahlt werden...
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Vom 10.09.2010 11:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katrin81 Kaltmamsell


Mitglied seit 29.11.2005
937 Beiträge (ø0,39/Tag)
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Das ist die Crux bei einem Auflösungsvertrag! Der Chef MUSS ihn nicht akzeptieren.
Und aufgesetzt hatte ihn in meinem Fall der Arbeitgeber.
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Vom 10.09.2010 11:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

12Uhr20 Smutje


Mitglied seit 06.11.2009
376 Beiträge (ø0,4/Tag)
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@gecr
Bist Du dir sicher das du freiwillig Aufhebungsvertrag möchtetst? Jajaja, was auch immer!
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Vom 10.09.2010 11:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Petronella Hendlgriller


Mitglied seit 05.10.2003
21.820 Beiträge (ø6,91/Tag)
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hast du denn die neue Stelle schon fest?

Sonst würde ich auf keinen Fall verhandeln, das könnte kontraproduktiv sein.

Um wieviel willst du denn verkürzen?
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Vom 10.09.2010 11:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Limonata Suppenkoch


Mitglied seit 23.10.2008
3.033 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Ganz einfach. Du musst doch ohnehin kündigen, das erfolgt zwar schriftlich, aber es gehört auch zum guten Ton, hierzu ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Chef zu führen, um gut auseinanderzugehen. Bei der Gelegenheit bittest Du um Auflösung zu dem von Dir bevorzugten Zeitpunkt und legst Deine persönlichen Gründe dar. Vielleicht hast Du auch noch Resturlaub zu "verbraten". Und Du solltest Dir zurecht legen, dass Du darlegen kannst, welche Deiner laufenden Projekte Du noch rechtzeitig abschließen kannst, wie Du die Übergabe organisieren willst usw. Wenn Du zeigst, dass Du im Interesse der Firma mitdenkst, wird man Dir auch den Aufhebungsvertrag nicht verwehren.
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Vom 10.09.2010 11:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Limonata Suppenkoch


Mitglied seit 23.10.2008
3.033 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Und nein, er MUSS den Auflösungsvertrag nicht akzeptieren. Sonst wäre die Kündigungsfrist ja witzlos.
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Vom 10.09.2010 11:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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gecr - dein AG muss einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, man muss schon mit ihm zuvor drüber sprechen und verhandeln - und aufsetzen wird, sofern er einverstanden ist, er ihn schon selber...aber wie Susa schon ganz oben schrieb: Arbeitgeber, die auf dem Absprung sind, entlässt man in der Regel schon im eigenen Interesse aus dem Vertrag sobald das möglich ist -

hast du den neuen Job denn schon in trockenen Tüchern ?
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Vom 10.09.2010 11:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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"ARBEITNEHMER, die auf dem Absprung sind" muss das heissen... Na!
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Vom 10.09.2010 11:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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Die neue Stelle bekomme ich zum 01.11.10, Kündigungsfrist ist der 31.12.10. Soweit so blöd.

Und nein, ich bin mir nicht sicher, daß ich einen Auflösungsvertrag möchte, ich bin einfach in der Zwickmühle.
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Vom 10.09.2010 11:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katrin81 Kaltmamsell


Mitglied seit 29.11.2005
937 Beiträge (ø0,39/Tag)
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Was soll dir mit Auflösungsvertrag passieren? Das wär nur blöd, wenn du hinterher Geld vom ARbeitsamt haben wolltest. Aber das ist hier ja nicht der Fall.
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Vom 10.09.2010 11:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Dimond Kaltmamsell


Mitglied seit 26.06.2009
1.299 Beiträge (ø1,22/Tag)
Hallo,

ich würde auf jeden Fall erstmal kündigen, da du ja eine ziemlich lange Frist hast. Dann kannst du nach einem Auflösungsvertrag bzw. einer vorzeitigen Kündigung fragen und Resturlaub/Überstunden etc. besprechen. Und ja, der Auflösungsvertrag wird schriftlich verfaßt und von beiden unterschrieben.

Susa schrieb: "In aller Regel kann man aber einvernehmlich andere Kündigungsfristen aushandeln, denn kein Arbeitgeber hält gerne einen abwanderungswilligen Mitarbeiter."

Hab' ich auch schon anders erlebt! Z. B. da noch eine Nachfolgerin gefunden bzw. eingelernt werden sollte oder der Arbeitgeber schlicht nachtreten wollte.

Grüßle, Dimond
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Vom 10.09.2010 11:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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Und wenn er dem Auflösungsvertrag nicht zustimmt? Und der neue Arbeitgeber nimmt mich nur, wenn ich am 01.11. anfangen kann??????
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Vom 10.09.2010 11:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Limonata Suppenkoch


Mitglied seit 23.10.2008
3.033 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Hast Du denn bei der neuen Stelle zugesagt, dass Du sie zum 1.11. antreten kannst - obwohl Du noch den Vertrag hast? Normalerweise nennt man seine Kündigungsfrist und sichert zu zu versuchen, sich mit dem alten Arbeitgeber auf eine vorzeitige Vertragsauflösung zu einigen.
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Vom 10.09.2010 11:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katrin81 Kaltmamsell


Mitglied seit 29.11.2005
937 Beiträge (ø0,39/Tag)
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Das wäre echt Pech! HAR HAR HAR
Aber mal im Ernst: Stehst du mit deinem jetztigen AG so schlecht, dass du Befürchtungen hast? Und kann der neue AG wirklich keine zwei Monate auf dich warten?
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Vom 10.09.2010 11:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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Neuer Arbeitsvertrag ist natürlich noch nicht unterschrieben, Kündigungsfristen sind dargelegt, auch daß ich mich bemühe früher aus meinem jetzigen Arbeitsverhältnis auszutreten.

Aber wenn das alles nicht klappt?
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Vom 10.09.2010 11:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Dimond Kaltmamsell


Mitglied seit 26.06.2009
1.299 Beiträge (ø1,22/Tag)
Dann hast du natürlich Pech gehabt! Das war das, was ich in obigem Post mit nachtreten gemeint hab'.

Deshalb macht man's so, wie Limonata geschrieben hat - dem neuen Arbeitgeber Kündigungsfrist nennen und dann versuchen, mit dem alten einen früheren Zeitpunkt auszuhandeln.

Grüßle, Dimond
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Vom 10.09.2010 11:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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Und ich befürchte von meinem AG genau dieses nachtreten und Steine in den Weg legen, einfach weil er ein Ekel geworden ist, und ich ihn mit meiner Kündigung enttäusche und "im Stich lasse".
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Vom 10.09.2010 11:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

12Uhr20 Smutje


Mitglied seit 06.11.2009
376 Beiträge (ø0,4/Tag)
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Hast Du nähmlich einen Auflösungsvertrag Unterschrieben und Du wirst dann arbeitslos erhälst du keine Leistungen vom Arbeitsamt.
Es gibt eine Sperrfrist ich glaube das ich mal was von einem 1/2 Jahr gelesen hatte...

Wenn Du einen neue Stelle hast dann hat numal dein "Neuer Arbeitgeber" die kündigunsfristen deines "Alten Arbeitgebers" zu Respektieren und sollte dir keine "Flausen" in dein Kopf reden wie z.B. ein Aufhebungsvertrag.

Wenn überhaupt dann würde ich wie es Limonata geschrieben hat den Resturlaub und Überstunden abbauen.
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Vom 10.09.2010 11:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gecr Küchenjunge


Mitglied seit 01.08.2006
241 Beiträge (ø0,11/Tag)
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O.K. -seufz- Ihr lieben, ich lese morgen weiter, habe jetzt keine Zeit mehr.

Danke, für die rege Diskussion.
GeCr
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