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Urlaub auszahlen lassen.......??

Vom 09.09.2010 19:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

elthere Kartoffelschäler


Mitglied seit 30.01.2006
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Hallo,

folgendes Problem:

Mein Mann ist definitiv bis Jahresende krankgeschrieben, was aber AG natürlich nicht weiß. Mein Mann bezieht z.Zt. Krankengeld.
Nun bekam er vom Arbeitgeber einen Schrieb, daß er seinen Urlaub (20 Tage) noch einreichen solle.
Kann nicht auf das nächste Jahr übertragen werden und lt. betriebsinterner Anordnung wird auch der Urlaub nicht ausbezahlt.

Verfallen nun die Urlaubstage oder hat mein Mann Anspruch darauf, daß der Urlaub ausbezahlt wird?

Kennt sich hier jemand aus?

Danke vorab.

elthere
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Vom 09.09.2010 19:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nick67  Sternekoch


Mitglied seit 12.09.2004
13.618 Beiträge (ø4,84/Tag)
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Moin!
Der Manteltarifvertrag der IG Metall z.B. sieht vor dass Urlaub bis zum 31. 03. des Folgejahres genommen werden muss
Er verfällt also nicht zum Jahresende. Sollte die Nicht-Auszahlung des urlaubs eine sogenannte Betriebsvereinbarung sein haste schlechte Karten es sei denn es wären Ausnahmen darin vereinbart.

Gruß, Nick
\"\"\"\"

---- YES MAN ich koche nur aus Verzweiflung. Wo kann man sonst gut essen? YES MAN ------
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Vom 09.09.2010 20:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bajadera Chefkoch


Mitglied seit 25.05.2006
7.972 Beiträge (ø3,63/Tag)
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Hallo,

ich bin in dem Thema nicht so bewandert, aber warum sagt er es seinem AG nicht? Vielleicht gäbe es eine gütliche Einigung.

LG bajadera
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Vom 09.09.2010 20:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susa_  Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
45.635 Beiträge (ø12,06/Tag)
Das hängt von jeweiligen Tarifvertrag oder Arbeiotsvertrag ab, da gibt es ganz unterschiedliche Regelungen. Da musst Du Dich schon beim Arbeitgeber Deines Mannes oder wenn es einen Tarifvertrag gibt, bei der zuständigen Arbeitnehmervertretung erkunden, allgemeingültige Regelungen gibt es nicht. Du schreibst ja bereits, dass es eine betriebsinterne Regelung gibt, die wird dann auch bei Deinem Mann greifen.

In jedem Fall solltet ihr mit dem Arbeitrgeber sprechen, der muss ja auch seine Planungssicherheit haben und wissen, ob und wann er mit Deinem Mann wieder rechnen kann.

lg
susa



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We live in an age when unnecessary things are our only necessities. (Oscar Wilde)
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Vom 09.09.2010 21:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mariluna Chefkoch


Mitglied seit 11.07.2008
4.689 Beiträge (ø3,31/Tag)
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Hallo,
sehe ich wie Susa.

Bei uns zum Beispiel MUSS der Urlaub bis zum 31.12. genommen werden,
da er sonst verfällt. Ist eine firmeninterne Entsheidung.

Ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen!!!!!!!

LG
Mariluna
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Vom 11.09.2010 08:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

elthere Kartoffelschäler


Mitglied seit 30.01.2006
463 Beiträge (ø0,2/Tag)
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Guten morgen,

Danke @all.
Fall wurde inzwischen mit dem AG besprochen.

Schönes WE wünscht
elthere
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Vom 11.09.2010 09:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Martin_Sp Kartoffelschäler


Mitglied seit 30.12.2009
474 Beiträge (ø0,54/Tag)
Gesetzlich muss der Urlaub in dem Jahr genommen werden, in dem er anfällt (also bis Silvester). Nur wenn dringende Gründe gegen das Nehmen des Urlaubs sprechen ist ein Verschieben bis zum 31.3. des Folgejahres erlaubt. So steht's im Bundesurlaubsgesetz, BUrlG, §7.

Nur muss der AG halt auch wissen, daß dein Mann krankgeschrieben ist. Der gelbe Zettel vom Arzt muss spätestens am dritten Tag bei ihm sein.

Gruß,
Martin
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