Urlaub auszahlen lassen.......??
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![]() Mitglied seit 30.01.2006 |
folgendes Problem: Mein Mann ist definitiv bis Jahresende krankgeschrieben, was aber AG natürlich nicht weiß. Mein Mann bezieht z.Zt. Krankengeld. Nun bekam er vom Arbeitgeber einen Schrieb, daß er seinen Urlaub (20 Tage) noch einreichen solle. Kann nicht auf das nächste Jahr übertragen werden und lt. betriebsinterner Anordnung wird auch der Urlaub nicht ausbezahlt. Verfallen nun die Urlaubstage oder hat mein Mann Anspruch darauf, daß der Urlaub ausbezahlt wird? Kennt sich hier jemand aus? Danke vorab. elthere |
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![]() Mitglied seit 12.09.2004 |
Moin!
Der Manteltarifvertrag der IG Metall z.B. sieht vor dass Urlaub bis zum 31. 03. des Folgejahres genommen werden muss Er verfällt also nicht zum Jahresende. Sollte die Nicht-Auszahlung des urlaubs eine sogenannte Betriebsvereinbarung sein haste schlechte Karten es sei denn es wären Ausnahmen darin vereinbart. Gruß, Nick ![]()
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![]() Mitglied seit 25.05.2006 |
Hallo,
ich bin in dem Thema nicht so bewandert, aber warum sagt er es seinem AG nicht? Vielleicht gäbe es eine gütliche Einigung. LG bajadera |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Das hängt von jeweiligen Tarifvertrag oder Arbeiotsvertrag ab, da gibt es ganz unterschiedliche Regelungen. Da musst Du Dich schon beim Arbeitgeber Deines Mannes oder wenn es einen Tarifvertrag gibt, bei der zuständigen Arbeitnehmervertretung erkunden, allgemeingültige Regelungen gibt es nicht. Du schreibst ja bereits, dass es eine betriebsinterne Regelung gibt, die wird dann auch bei Deinem Mann greifen.
In jedem Fall solltet ihr mit dem Arbeitrgeber sprechen, der muss ja auch seine Planungssicherheit haben und wissen, ob und wann er mit Deinem Mann wieder rechnen kann. lg susa ________________________________________________________________________ We live in an age when unnecessary things are our only necessities. (Oscar Wilde) |
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![]() Mitglied seit 11.07.2008 |
Hallo,
sehe ich wie Susa. Bei uns zum Beispiel MUSS der Urlaub bis zum 31.12. genommen werden, da er sonst verfällt. Ist eine firmeninterne Entsheidung. Ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen!!!!!!! LG Mariluna |
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![]() Mitglied seit 30.01.2006 |
Guten morgen,
Danke @all. Fall wurde inzwischen mit dem AG besprochen. Schönes WE wünscht elthere |
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![]() Mitglied seit 30.12.2009 |
Gesetzlich muss der Urlaub in dem Jahr genommen werden, in dem er anfällt (also bis Silvester). Nur wenn dringende Gründe gegen das Nehmen des Urlaubs sprechen ist ein Verschieben bis zum 31.3. des Folgejahres erlaubt. So steht's im Bundesurlaubsgesetz, BUrlG, §7.
Nur muss der AG halt auch wissen, daß dein Mann krankgeschrieben ist. Der gelbe Zettel vom Arzt muss spätestens am dritten Tag bei ihm sein. Gruß, Martin |
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