Frage zu mehreren Jobs
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![]() Mitglied seit 02.01.2008 |
meine Freundin hat einen Job für 12 Stunden im Monat und bekommt dafür unter Euro 200,--. Für diese Arbeit war keine Lohnsteuerkarte nötig, da der Arbeitgeber alle Abgaben übernimmt. Ab 1.11. hat sie nun eine 40 % Arbeitsstelle gefunden. Über 400,-- . Bei dem Arbeitgeber wird sie nun ihre Lohnsteuerkarte abgeben. Das ist korrekt so, oder muss sie ihren 12 Stunden Job kündigen oder eine 2. Lohnsteuerkarte dafür beantragen. Der neue Arbeitgeber ist über den 12 Stunden Job informiert und er hat nichts dagegen, dass sie dort weiterhin arbeitet. Habe versucht im Internet zu suchen, aber bin nicht wirklich schlau geworden. Habt ihr vielleicht Tipps für sie. Danke euch für Infos am frühen Morgen. Beefy |
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![]() Mitglied seit 10.11.2006 |
Guten Morgen,
also für den Minijob (400,00 € - Job) übernimmt der AG die sog. Pauschsteuer in höhe von 2% wenn der Arbeitnehmer die LST-Karte nicht vorlegt (oder vorlegen kann). Eine Vorlage der LSt-Karte ist also nicht zwingend erforderlich. Für die steuer - und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (also über 400,00 €) muß sie dann bei ihrem anderen Arbeitgeber die LSt-Karte vorlegen. Ausüben kann sie auch weiterhin beide Beschäftigungsverhältnisse. LG Hase |
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![]() Mitglied seit 02.01.2008 |
Hallo Hase,
vielen Dank. Liebe Grüsse Beefy |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo,
ja aber... wenn sie mit beiden Jobs zusammen über 400,- € kommt, werden beide Jobs sozialversicherungspflichtig, d.h. beide Arbeitgeber haben höhere Lohnkosten. Sie sollte das mit dem Chef vom 1. Job absprechen... LG hausmami |
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![]() Mitglied seit 23.05.2006 |
Morgen
@Hausmami, das ist so nicht richtig. Denn da sie den 2. Job in dem sie über 400 Euro verdient auf Lohnsteuerkarte antritt und wahrscheinlich in die Gleitzone rutscht, sprich in diesem Job ist sie ganz normal Krankenversichert und Lohnsteuerpflichtig, kann sie einen zweiten Job auf 400 Euro haben, aber halt nur diesen einen. Sonst wäre ja jeder der Voll Berufstätig ist und einen Nebenjob auf geringfügiger Basis hat dazu verpflichtet eine 2. Lohnsteuerkarte abzugeben.
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