Ab wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
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![]() Mitglied seit 15.11.2009 |
Ich habe mal eine etwas kompliziertere Frage und hoffe auf Antwort: Ich gehe gerne auf Flomärkte zum verkaufen. Im Familien-und Bekanntenkreis ist dieses Hobby anscheinend nicht so beliebt. Deswegen bekomme ich auch immer wieder Flohmarktsachen geschenkt (aktuell gerade knapp 200 Bücher-topaktuell) und natürlich verkaufe ich auch Dinge aus dem eigenen Haushalt. Nun bin ich durch Zufall zu einer, vielleicht, "Geschäftsidee" gekommen. Bei Ebay habe ich sehr günstig ein Kleiderpaket ersteigert (für meine Tochter). Leider gefiel/passte einiges nicht und so habe ich die wirklich guten Sachen auf dem Flohmarkt verkauft. Nun bin ich am überlegen, ob es was werden könnte, wenn ich mir verschiedene Kleiderpakete bei Ebay ersteigere und auf dem Flohmarkt wieder verkaufe. Ich denke, ich hätte höchstens einen "Gewinn" (nach Abzug von Ebay etc.) von vielleicht 70-80 Euro. Das würde ich denn gerne ca.5-6 Mal im Jahr machen. Müsste ich dafür ein Kleingewerbe anmelden? Wenn ja, wie belege ich, was ich für die Ware bezahlt habe? Langt dafür die Bestätigung von Ebay, die man per Mail gekommt, wenn man ne Auktion gewonnen hat? Ich weiß, dass ich nur eine einfache Gewinn-Verlustrechnung vorlegen muss beim Finanzamt. Auch möchte ich, wenn ich das denn müsste, die Kleingewerberegelung mit der Umsatzsteuer machen. Kann mir jemand helfen? Oder muss man für eine relativ überschaubare Summe (ich sag mal pauschal vielleicht 500 Euro Gewinn im Jahr) so einen Zirkus nicht veranstalten? Vielen Dank im vorraus, Kristina |
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![]() Mitglied seit 24.03.2008 |
Hallo Kristina,
du willst also "Händler" werden. Zum Kleingewerbeschein kann ich nichts sagen, aber die Umsatzsteuer wirst du nicht verrechnen können, da Du bei ebay zumindest von "Privat" gar keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt bekommst. Ob ein ebay-Händler Umsatzsteuer berechnen darf (und an das Finanzamt abführt) musst du dann sehr genau prüfen. Das ganze hätte ja auch nur Sinn wenn du die Einkaufs-Umsatzsteuer mit der Verkaufs-Umsatzsteuer verrechnest und nur die Differenz an das Finanzamt zahlst. Du müsstest dann wohl auch Rechnungen bei Verkauf ausstellen (und dieses auch dürfen), die Umsatzsteuer ausweisen...... Ich denke mal bei einem Gewinn von 70 EUR pro Monat kräht kein Hahn danach was du verkaufst oder kaufst, solange du nicht steuermäßig irgendeinen Vorteil daraus ziehen willst. Gruß Lollo |
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![]() Mitglied seit 29.10.2007 |
Hallo,
als Händler, der auf Märkten verkauft, müsstest Du meines Wissens nach ein Reisegewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung an sich für einen Einzelhandel (mit festem Geschäft) wäre nicht teuer, aber der Reisegewerbeschein kostet ordentlich. Kleingewerbe heißt, daß Du unter einem bestimmten Umsatz/Gewinn bleibst und dafür keine Steuer ausweisen kannst/brauchst. D. h. bei Dir handelt es sich immer um Bruttobeträge, Du brauchst beim Verkauf keine Steuer abführen, kannst aber beim Einkauf auch keine ziehen. Wenn Du bei Ebay nur von Privatleuten kaufst, wäre das Steuerziehen eh nicht möglich, da diese die Steuer ja auch nicht ausweisen können. Als Nachweis fürs Finanzamt bräuchtest Du die Ebay-Rechnungen. Ebenso mußt Du Deine Einnahmen auflisten, Du mußt ja dann nachweisen, daß Du innerhalb der Kleinstunternehmergrenze liegst. Genau, googel mal nach Kleinstunternehmer. Ob der Aufwand tatsächlich erforderlich ist weiß ich nicht, brauchst Du denn sonst als privater Flohmarkthändler irgendeinen Schein? Und wo die Ware herkommt LG Jule |
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![]() Mitglied seit 27.03.2005 |
Hallo
solange du dein Flohmarkt-Geschäft nur so ein paar Mal im Jahr betreibst, musst du gar nichts machen. Und für diese überschaubare Summe musst du diesen Zirkus wirklich nicht machen. Der Reisegewerbeschein bezieht sich auf Leute, die das regelmäßig machen und davon leben - und der kostet richtiges Geld, weil damit schon sämtliche eventuellen "Steuerhinterziehungen" abgegolten werden. lg eifelkrimi |
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![]() Mitglied seit 15.11.2009 |
Danke an alle !
Es geht wirklich nur um kleine Summen-als Hobby sozusagen. Der Kinderflohmarkt auf dem ich war ( nur mit privaten Sachen) ist auch nur einmal im Monat von Mai-September. Wenn ich also immer fahren könnte, wären es höchstens sechsmal im Jahr. Dann wird wohl echt kein Hahn danach krähen Bei Ebay kaufe ich eigentlich immer nur von privat. LG, Kristina |
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![]() Mitglied seit 24.03.2008 |
Hallo liebe Leute,
da wir schon mal beim Thema sind kaper ich den "Fred" und frage mal: Hat ein Harz iV-Empfänger irgend etwas zu befürchten wenn er bei ebay "Umsatz" macht? Der Gewinn hält sich zwar sehr in Grenzen aber nen Euro kommt zum Euro. Gruß Lollo |
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![]() Mitglied seit 24.03.2008 |
ich schubs mich mal hoch
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![]() Mitglied seit 29.10.2007 |
@Lollo
wenn Du Deinen gebrauchten Privatkram bei Ebay verkaufst sicher nicht. Sofern Du aber richtigen Handel betreibst denke ich schon, weil dann verdienst Du wie jeder andere Geld!! LG Jule |
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![]() Mitglied seit 14.02.2005 |
Hallo,
du musst das gar nicht in Gänsefüsschen setzen - es ist ein Gewerbe, mit Gewinnerziehlungsabsich und somit musst du zumindest ein Nebengewerbe anmelden, sofern du legal arbeiten willst. Eine Firmengründung kostet nur wenige Euros, dann bist du auch der sicheren Seite. Bis du dafür auch tatsächlich Steuern zahlen musst, brauchst du einiges an GEWINN, wenn du entsprechenden Gewinn machst ist es auch völlig tragbar und richtig, dass du Steuern zahlst - warum sollst du besser gestellt sein als ein anhängig arbeitender?? Besuch doch ein Seminar für Unternehmensgründer, die gibt es meistens kostenlos, da lernst du vieles, dass dir diesbezüglich helfen kann. Mit so einigen Tipps hier, damit recht leger umzugehen, würde ich SEHR vorsichtig sein! Sowohl Ebay (die Finanzbehörden haben ihre softwarehausaufgaben mitlerweile gemacht gwexhauskoch |
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![]() Mitglied seit 27.03.2005 |
Nun ja
ich habe inzwischen rund 20 Jahre Märkte und Messen hinter mir Trödelmärkte, Stadtfeste, Hafenfeste, Messen tw. exzessiv, in unseren Hoch-Zeiten waren das auch schon mal so 40 Wochenenden im Jahr (keine Sorge - ich habe ein Gewerbe angemeldet) und in den ganzen Jahren habe ich es 2 x erlebt, dass etwas kontrolliert wurde 1 x warf ein Typ vom Ordnungsamt einen Käsehändler (so einen kleinen Ziegenhof) vom Markt, weil der den Inhalt seiner Wurstdosen nicht "ordnungsgemäß" deklariert hatte und ein eiziges Mal kam tatsächlich jemand auf eine Esoterikmesse und kontrolierte die Gewerbescheine ach ja, und einmal kam ein Typ vom Eichamt auf den Weihnachtsmarkt und kontrollierte die Waagen also insgesamt 3 Kontrollen in 20 Jahren soviel zu "relativ intensiv" ausserdem ist man bei Trödelmärkten, die nur sonntags stattfinden sowieso schon auf der sicheren Seite lg eifelkrimi |
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![]() Mitglied seit 14.02.2005 |
Hallo,
ich finde es halt - sagen wir mal höchst "schwierig"- deine eigenen Erfahrungen aus der Vergangenheit (die ich nicht in Abrede stellen möchte) zum Anlass zu nemen, einem User hier in der Öffentlichkeit illegale Praktiken ans Herz zu legen, die im Zweifelsfalle DIESEM User ein Haufen Geld (in Form von Strafen) kosten können! Imho sollte man/frau hier LEGALE Vorgehensweisen aufzeigen - insbesondere wenn man selbst wie du schreibst, durch eine Firma abgesichert ist. Ich finde deine Äußerungen hierzu sehr fragwürdig! Dass eine legale Praxis durchaus noch wirtschaftliche Vorteile haben kann kommt noch dazu. gwexhauskoch |
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![]() Mitglied seit 27.03.2005 |
Und ich finde: man kann wahrlich auch päpstlicher sein als der Papst.
Der Gesetzgeber spricht, wenn er von Gewerbetreibenden redet, von "regelmäßig" ob das 5 - 6 malige Sitzen auf einem Trödelmarkt als regelmäßig einzustufen ist, bezweifle ich ausserdem: wenn die TE von einem "Gewinn" von 70 - 80 € ausgeht, hat sie da höchstwahrscheinlich Nebenkosten wie KM-Pauschale und Reisekosten (Verpflegungsmehraufwand) noch gar nicht gekürzt Das Finanzamt würde sich für den Aufwand, eine derartige Steuererklärung zu bearbeiten, bedanken lg eifelkrimi |
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![]() Mitglied seit 07.04.2002 |
eifelkrimi, das Finanzamt bedankt sich bei mir nicht nur, sondern bettelt sogar um meine Steuererklärung, wenn sie grad mal nicht da ist. Dabei kann ich genau vorher sagen, dass ich wieder nur 0 als Zahl auf dem Bescheid stehen habe.
Ich versteh ehrlich gesagt nicht, warum man deswegen so ein Theater machen sollte. Das ist Gewerbe, ergo wird es angemeldet, und man kann dadurch die Kosten ja auch gegenrechnen. Ist bei mir allerdings eh nötig, weil sonst irgendwann von der ARGE die Frage käme, was das für Geldeingänge auf dem Konto sind. Hallo und LG Kyri |
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