Toiletten in einem Imbiss
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![]() Mitglied seit 16.07.2010 |
ich hätte folgende Frage und hoffe das hier jemand die "genaue" Antwort kennt und mir sagen kann, wo man es nach lesen kann. Folgendes: Laut Gaststättenverordnung des Landes Niedersachsen benötigt man erst ab einem Gastraum von mehr als 50qm² eine Toilette. Weiterhin brauch man, laut Gaststättengesetz, Toiletten für Männlein, Weiblein und Behinderte, sobald man offene Getränke anbietet. Also die Leute zum trinken im Gastraum verleitet. Sobald man aber einen Imbiss hat mit Flaschen bzw Dosen und der Gastraum kleiner als 50qm² ist, kann einem keiner genau sagen, ob und wieviele Toiletten man benötigt. Für Imbisse gilt übrigens das gleiche wie für Restaurants. Selbst Imbisswagen, die offene Getränke ausschencken bzw. alk. müssen min. in einem Umkreis von 100m öffentlich zugängliche Toiletten anbieten. Also mein Fall wäre wie folgt: weniger wie 30qm² Gastraum. Alk. und Getränke nur in Flaschen und Dosen. Keine öffentlichen Toiletten im Umkreis von 100m. Benötigt man hierfür Toiletten und wenn ja wieviele. Und bitte mit einer genauen Quellenangabe zum nachlesen. Danke im Vorraus MFG Kranka |
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![]() Mitglied seit 29.10.2007 |
Hallo Kranka,
besprich das mit Deinem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt, denn was bei a) gefordert wird interessiert bei b) manchmal überhaupt nicht. Eine genaue Auskunft wirst Du nur dort bekommen. LG Jule |
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