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Urlaub wird vom Chef gestrichen...

Vom 11.08.2010 11:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ouzosommer Küchenjunge


Mitglied seit 29.12.2009
510 Beiträge (ø0,58/Tag)
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Hallo erstmal Lächeln

Wir haben gerade im Büro eine "heiße Diskussion" Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen :

Urlaubs- bzw. krankheitsbedingt ist bei uns zurzeit "Holland in Not" ! Jetzt hat jemand auch am Montag Urlaub und vom dem die "offizielle" Vertretung ist bis Sep. krankgeschrieben. Der Kollege argumentiert aber, dass er eine Reise gebucht hat und der Chef könnte ihm daher den Urlaub NICHT streichen. Ich weiß aber von einer Freundin, dass deren Chef ihr den Urlaub betriebsbedingt gestrichen hat und ihre Stornokosten bezahlt hat !

Wißt Ihr, welche Rechte der Chef hat bzw. wer von uns im Recht bzw. Unrecht ist Jajaja, was auch immer! ?

Liebe Grüße
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Vom 11.08.2010 11:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
Hallo,

deine Freundin hat recht.

wenn es aus Betrieblichen Gründen wirklich gar nicht anders geht, kann Urlaub gestrichen werden, auch wenn gebucht wurde. Die Kosten müssen dann übernommen werden.

Aber es darf keine Laune sein, die Gründe müssen belegbar sein.

Gruß vom Chris
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Vom 11.08.2010 11:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara  Sternekoch


Mitglied seit 21.02.2007
22.486 Beiträge (ø11,69/Tag)
Uns wurden auch mal die Unkosten eines betriebsbedingt zu stornierender Urlaubs von der Firma erstattet.

Ich sehe auch nicht ein, dass jemand, der aus welchen Gründen auch immer, nicht verreist, betriebsbedingt 'wenn's brennt' auf Urlaub verzichten muss und ein anderer, der gebucht hat, 'aus dem Schneider' ist.

LG Carrara

Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen!
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Vom 11.08.2010 11:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

A Friend Chefkoch


Mitglied seit 17.01.2002
6.862 Beiträge (ø1,81/Tag)
Hallo,

hier stehts:



Bundesurlaubsgesetz

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. ...

Liebe Grüße

A Friend
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Vom 11.08.2010 11:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bernd45739 Sternekoch


Mitglied seit 19.07.2006
19.414 Beiträge (ø9,07/Tag)
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Hej - wenn der Urlaub ordnungsgemäß angemeldet und genehmigt war, muss die Firma für die Stornokosten aufkommen. Den Urlaub streichen darf die Firma auf jeden Fall.

Glück Auf

Bernd
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Vom 11.08.2010 11:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pudoangu Kaltmamsell


Mitglied seit 11.11.2009
1.384 Beiträge (ø1,49/Tag)
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Ich denke schon, dass der Chef bei begleichen der Unkosten den Urlaub streichen kann. Bei mir wollte das auch mal einer machen. Dann habe ich ihm ein paar saftige Rechnungen von Hotel, Flug und natürlich dem teuersten Mietwagen Na! vorgelegt und dann musste er zugeben, dass er das nicht tragen kann und hat mich ziehen lassen. Der Urlaub war lange geplant und das Klima nicht das Beste auf der Arbeitsstelle. Heute sieht das anders aus. Das Klima passt und ich bleibe auch gern mal länger, wenn es begründet ist.
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Vom 11.08.2010 11:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JakobsTante Küchenjunge


Mitglied seit 04.03.2010
160 Beiträge (ø0,2/Tag)
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Hallo Ouzo,

wenn es betriebsbedingt notwendig ist, kann der Chef den Urlaub streichen, dann muss er auch die Kosten für's Storno tragen - das weiß ich - leider - aus eigener Erfahrung!

LG, JakobsTante
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Vom 11.08.2010 12:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

biff Suppenkoch


Mitglied seit 06.08.2003
1.226 Beiträge (ø0,38/Tag)
Hi

Zumindest in der Schweiz ist es so, dass grundsätzlich der Arbeitgeber die Ferien festlegt. Somit kann der Chef auch bereits abgesprochene Ferien wieder absagen, evtl. mit Kostenübernahme, wenn zu kurzfristig. Das Recht jedenfalls hat er - auch wenn die alltägliche Praxis oftmals so scheint, dass der Mitarbeiter seine Ferien wählt.

Gruss Biff
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Vom 11.08.2010 12:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ouzosommer Küchenjunge


Mitglied seit 29.12.2009
510 Beiträge (ø0,58/Tag)
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Vielen Dank für Eure Antworten Lächeln

Also ist es wirklich so, wie ich es eingeschätzt habe. Na dann bin ich mal gespannt, was meine "Chefchen" sagt Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen
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Vom 11.08.2010 12:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
Wenn es nicht wirklich absolut notwendig ist, werden die meisten Chefs den Urlaub nicht canceln - schon aus Gründen des Betriebsfriedens Na!

Ich habe auch schon einen Mitarbeiter in den Urlaub fliegen lassen, obwohl ein anderer zu der Zeit krank war und es eigentlich nicht gegangen wäre, und es für mich günstiger gewesen wäre, die Stornogebühren zu tragen. Für zwei Wochen Fewo in Dänemark ist das nicht sooooooo viel Na!

Ich habe mir dann für diese Zeit einen Zeitarbeiter geliehen, und so haben wir die Zeit, mehr schlecht als Recht, überbrückt.

Aber wenn das nicht möglich ist, der Mitarbeiter also wirklich unverzichtbar ist, dann muss er da bleiben und arbeiten, auch wenn er dann brammelig ist, und er wäre sehr dumm, sich in der Zeit eine Krankheit zuzulegen Na! und dann doch fort zu sein.

Gruß vom Chris
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Vom 11.08.2010 12:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

zinemin Hendlgriller


Mitglied seit 06.04.2010
4.106 Beiträge (ø5,24/Tag)
Interessant wäre jetzt natürlich die Frage, ob der Chef auch die Stornokosten für einen als mitreisend-geplanten Partner resp. Anhang übernehmen muss, oder ob diesem dann zugemutet wird, alleine zu fliegen...?
(Also z.B. die Mutter mit den Kindern?)

Gruzz - Zinemin
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Vom 11.08.2010 12:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

zinemin Hendlgriller


Mitglied seit 06.04.2010
4.106 Beiträge (ø5,24/Tag)
(Ich meine natürlich RECHTLICH, nicht MORALISCH...)
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Vom 11.08.2010 12:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara  Sternekoch


Mitglied seit 21.02.2007
22.486 Beiträge (ø11,69/Tag)
@ Zinemin

bei uns wurden die gesamten Stornokosten übernommen.
Blöd war nur, dass wir unsere Urlaube halt aufeinander abgestimmt hatten und ich in dem Jahr damals keinen anderen Urlaubstermin in meinem Betrieb (meinem Mann war der Urlaub gestrichen worden) mehr einplanen konnte, weil das bei uns betriebsbedingt nicht gegangen wäre.

LG Carrara

Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen!
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Vom 11.08.2010 12:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
@Zinemin:

wenn der Urlaub nicht angetreten wird, müssen DIE KOSTEN erstattet werden. Die entstandenen Gesamtkosten. Nicht nur das Viertel des Familienvaters bei einer vierköpfigen Familie.

Was anderes ist es, wenn die restlichen drei Reisen, die Reise also in Anspruch genommen wird.

Gruß vom Chris
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Vom 11.08.2010 12:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

zinemin Hendlgriller


Mitglied seit 06.04.2010
4.106 Beiträge (ø5,24/Tag)
@Chris: Und wie wäre denn die Situation, wenn ich nur mit einem Freund verreisen wollte, nicht mit der Familie also?
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Vom 11.08.2010 12:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nick67  Sternekoch


Mitglied seit 12.09.2004
13.618 Beiträge (ø4,84/Tag)
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Moin!
Wenn 2 AN Urlaub angemeldet haben und der genehmigt wurde, einer verreist, der andere nicht, es kommt zu Engpässen und einer der AN muss verzichten, muss der AG den nehmen der zu Hause bleibt. Vorrausgesetzt beide AN sind befähigt den in Rede stehenden Engpass abzuwenden. Stichwort Verhältnismäßigkeit. Es ist der Verzicht dem daheimgebliebeben eher zuzumuten als dem der eine Reise gebucht hat. Zudem verursacht der geringere Kosten, der AG muss ja für den Ballkonien-Urlauber keine Stornogebühren übernehmen..

Gruß, Nick
\"\"\"\"

---- YES MAN ich koche nur aus Verzweiflung. Wo kann man sonst gut essen? YES MAN ------
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Vom 11.08.2010 12:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
Wenn die Buchung auf euch beide läuft, und der Freund nachweislich den Urlaub nicht antritt, muss erstattet werden.

Steht er in der Buchung nicht namentlich drin, hat er Pech gehabt.

Gruß vom Chris
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Vom 11.08.2010 12:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
@zinemin:

meine Antwort bezieht sich drauf, wenn dir der Urlaub gestrichen wurde.

Gruß vom Chris
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Vom 11.08.2010 13:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara  Sternekoch


Mitglied seit 21.02.2007
22.486 Beiträge (ø11,69/Tag)
@ Zinemin

mein Mann war damals noch mein LG --- wie gesagt, die Kostenübernahme war kein Thema; das lief problemlos.

LG Carrara

Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen!
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Vom 11.08.2010 21:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

thostein Kaltmamsell


Mitglied seit 08.04.2006
1.168 Beiträge (ø0,52/Tag)
Hallo, es kommt doch nicht darauf an wann man Urlaub haben möchte, sondern wann der Urlaub auch genemhigt wird.
Der Chef hat zu scheuen ob der Urlaub möglich ist, dann genehmigt er den Urlaub. ich mache dies zum Jahresanfang.
Wenn ich genehmige muß ich auch eventuelle Stornokosten übernehmen, ist dem nicht so und der Urlaub wird erst kurzfristig eingereichtbin ich nicht gezwungen solche Kosten zu übernehmen.
Gruss
Thomas
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Vom 11.08.2010 21:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ch_Cor Kaltmamsell


Mitglied seit 17.12.2008
1.779 Beiträge (ø1,41/Tag)
Wenn Chef Urlaub streicht, gehe ich mal davon aus, dass dieser vorher bereits genehmigt war, sonst wäre das ja witzlos.

Gruß vom Chris
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Vom 12.08.2010 08:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

laurinili  Hendlgriller


Mitglied seit 23.02.2005
5.778 Beiträge (ø2,18/Tag)

Hallo,

Thomas, es ist doch nicht ausschlaggebend, WANN der Urlaub genehmigt wurde sondern DAS er genehmigt wurde. Bsp.: Vor 4 Wochen beantrage ich Urlaub, buche meinen Urlaub dementsprechend. Eine Woche vor Urlaubsbeginn sagst du, ne, wird nix. Wieso - glaubst du - musst du dann die Stornokosten nicht bezahlen?

Liebe Grüße
Laurinili
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Vom 12.08.2010 08:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susa_  Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
45.635 Beiträge (ø12,06/Tag)
Ich glaube, Thomas meint den Fall, dass der AN bereits gebucht hat, danach erst den Urlaub kurzfristig zur Genehmigung einreicht und nicht genehmigt bekommt. Dann ist die Buchung sein eigenes Risiko und der AG ist nicht ersatzpflichtig. Anders herum ist die Frist zwischen Urlaubsgenehmigung durch den AG und der Urlaubsbuchung durch den AN irrelevant.

lg
susa



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