Urlaub wird vom Chef gestrichen...
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![]() Mitglied seit 29.12.2009 |
Wir haben gerade im Büro eine "heiße Diskussion" Urlaubs- bzw. krankheitsbedingt ist bei uns zurzeit "Holland in Not" ! Jetzt hat jemand auch am Montag Urlaub und vom dem die "offizielle" Vertretung ist bis Sep. krankgeschrieben. Der Kollege argumentiert aber, dass er eine Reise gebucht hat und der Chef könnte ihm daher den Urlaub NICHT streichen. Ich weiß aber von einer Freundin, dass deren Chef ihr den Urlaub betriebsbedingt gestrichen hat und ihre Stornokosten bezahlt hat ! Wißt Ihr, welche Rechte der Chef hat bzw. wer von uns im Recht bzw. Unrecht ist Liebe Grüße |
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Hallo,
deine Freundin hat recht. wenn es aus Betrieblichen Gründen wirklich gar nicht anders geht, kann Urlaub gestrichen werden, auch wenn gebucht wurde. Die Kosten müssen dann übernommen werden. Aber es darf keine Laune sein, die Gründe müssen belegbar sein. Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 21.02.2007 |
Uns wurden auch mal die Unkosten eines betriebsbedingt zu stornierender Urlaubs von der Firma erstattet.
Ich sehe auch nicht ein, dass jemand, der aus welchen Gründen auch immer, nicht verreist, betriebsbedingt 'wenn's brennt' auf Urlaub verzichten muss und ein anderer, der gebucht hat, 'aus dem Schneider' ist. LG Carrara Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen! |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo,
hier stehts: Bundesurlaubsgesetz § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. ... Liebe Grüße A Friend |
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![]() Mitglied seit 19.07.2006 |
Hej - wenn der Urlaub ordnungsgemäß angemeldet und genehmigt war, muss die Firma für die Stornokosten aufkommen. Den Urlaub streichen darf die Firma auf jeden Fall.
Glück Auf Bernd |
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![]() Mitglied seit 11.11.2009 |
Ich denke schon, dass der Chef bei begleichen der Unkosten den Urlaub streichen kann. Bei mir wollte das auch mal einer machen. Dann habe ich ihm ein paar saftige Rechnungen von Hotel, Flug und natürlich dem teuersten Mietwagen
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![]() Mitglied seit 04.03.2010 |
Hallo Ouzo,
wenn es betriebsbedingt notwendig ist, kann der Chef den Urlaub streichen, dann muss er auch die Kosten für's Storno tragen - das weiß ich - leider - aus eigener Erfahrung! LG, JakobsTante |
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![]() Mitglied seit 06.08.2003 |
Hi
Zumindest in der Schweiz ist es so, dass grundsätzlich der Arbeitgeber die Ferien festlegt. Somit kann der Chef auch bereits abgesprochene Ferien wieder absagen, evtl. mit Kostenübernahme, wenn zu kurzfristig. Das Recht jedenfalls hat er - auch wenn die alltägliche Praxis oftmals so scheint, dass der Mitarbeiter seine Ferien wählt. Gruss Biff |
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![]() Mitglied seit 29.12.2009 |
Vielen Dank für Eure Antworten
Also ist es wirklich so, wie ich es eingeschätzt habe. Na dann bin ich mal gespannt, was meine "Chefchen" sagt |
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Wenn es nicht wirklich absolut notwendig ist, werden die meisten Chefs den Urlaub nicht canceln - schon aus Gründen des Betriebsfriedens
Ich habe auch schon einen Mitarbeiter in den Urlaub fliegen lassen, obwohl ein anderer zu der Zeit krank war und es eigentlich nicht gegangen wäre, und es für mich günstiger gewesen wäre, die Stornogebühren zu tragen. Für zwei Wochen Fewo in Dänemark ist das nicht sooooooo viel Ich habe mir dann für diese Zeit einen Zeitarbeiter geliehen, und so haben wir die Zeit, mehr schlecht als Recht, überbrückt. Aber wenn das nicht möglich ist, der Mitarbeiter also wirklich unverzichtbar ist, dann muss er da bleiben und arbeiten, auch wenn er dann brammelig ist, und er wäre sehr dumm, sich in der Zeit eine Krankheit zuzulegen Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 06.04.2010 |
Interessant wäre jetzt natürlich die Frage, ob der Chef auch die Stornokosten für einen als mitreisend-geplanten Partner resp. Anhang übernehmen muss, oder ob diesem dann zugemutet wird, alleine zu fliegen...?
(Also z.B. die Mutter mit den Kindern?) Gruzz - Zinemin |
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![]() Mitglied seit 06.04.2010 |
(Ich meine natürlich RECHTLICH, nicht MORALISCH...)
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![]() Mitglied seit 21.02.2007 |
@ Zinemin
bei uns wurden die gesamten Stornokosten übernommen. Blöd war nur, dass wir unsere Urlaube halt aufeinander abgestimmt hatten und ich in dem Jahr damals keinen anderen Urlaubstermin in meinem Betrieb (meinem Mann war der Urlaub gestrichen worden) mehr einplanen konnte, weil das bei uns betriebsbedingt nicht gegangen wäre. LG Carrara Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen! |
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
@Zinemin:
wenn der Urlaub nicht angetreten wird, müssen DIE KOSTEN erstattet werden. Die entstandenen Gesamtkosten. Nicht nur das Viertel des Familienvaters bei einer vierköpfigen Familie. Was anderes ist es, wenn die restlichen drei Reisen, die Reise also in Anspruch genommen wird. Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 06.04.2010 |
@Chris: Und wie wäre denn die Situation, wenn ich nur mit einem Freund verreisen wollte, nicht mit der Familie also?
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![]() Mitglied seit 12.09.2004 |
Moin!
Wenn 2 AN Urlaub angemeldet haben und der genehmigt wurde, einer verreist, der andere nicht, es kommt zu Engpässen und einer der AN muss verzichten, muss der AG den nehmen der zu Hause bleibt. Vorrausgesetzt beide AN sind befähigt den in Rede stehenden Engpass abzuwenden. Stichwort Verhältnismäßigkeit. Es ist der Verzicht dem daheimgebliebeben eher zuzumuten als dem der eine Reise gebucht hat. Zudem verursacht der geringere Kosten, der AG muss ja für den Ballkonien-Urlauber keine Stornogebühren übernehmen.. Gruß, Nick ![]()
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Wenn die Buchung auf euch beide läuft, und der Freund nachweislich den Urlaub nicht antritt, muss erstattet werden.
Steht er in der Buchung nicht namentlich drin, hat er Pech gehabt. Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
@zinemin:
meine Antwort bezieht sich drauf, wenn dir der Urlaub gestrichen wurde. Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 21.02.2007 |
@ Zinemin
mein Mann war damals noch mein LG --- wie gesagt, die Kostenübernahme war kein Thema; das lief problemlos. LG Carrara Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen! |
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![]() Mitglied seit 08.04.2006 |
Hallo, es kommt doch nicht darauf an wann man Urlaub haben möchte, sondern wann der Urlaub auch genemhigt wird.
Der Chef hat zu scheuen ob der Urlaub möglich ist, dann genehmigt er den Urlaub. ich mache dies zum Jahresanfang. Wenn ich genehmige muß ich auch eventuelle Stornokosten übernehmen, ist dem nicht so und der Urlaub wird erst kurzfristig eingereichtbin ich nicht gezwungen solche Kosten zu übernehmen. Gruss Thomas |
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Wenn Chef Urlaub streicht, gehe ich mal davon aus, dass dieser vorher bereits genehmigt war, sonst wäre das ja witzlos.
Gruß vom Chris |
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![]() Mitglied seit 23.02.2005 |
Hallo, Thomas, es ist doch nicht ausschlaggebend, WANN der Urlaub genehmigt wurde sondern DAS er genehmigt wurde. Bsp.: Vor 4 Wochen beantrage ich Urlaub, buche meinen Urlaub dementsprechend. Eine Woche vor Urlaubsbeginn sagst du, ne, wird nix. Wieso - glaubst du - musst du dann die Stornokosten nicht bezahlen? Liebe Grüße Laurinili |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Ich glaube, Thomas meint den Fall, dass der AN bereits gebucht hat, danach erst den Urlaub kurzfristig zur Genehmigung einreicht und nicht genehmigt bekommt. Dann ist die Buchung sein eigenes Risiko und der AG ist nicht ersatzpflichtig. Anders herum ist die Frist zwischen Urlaubsgenehmigung durch den AG und der Urlaubsbuchung durch den AN irrelevant.
lg susa ________________________________________________________________________ Experience is simply the name we give our mistakes. (Oscar Wilde) |
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