AG enthält 400€-Jobbern Urlaubs-/Krankengeldrecht vor!
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![]() Mitglied seit 22.08.2008 |
eine ehemalige Kollegin hat kürzlich erfahren, dass uns als 400€-Jobbern eigentlich Urlaub und auch Krankengeld zustehen würde. Wie haben nur mündliche Verträge und unser Arbeitgeber hat nie einen Urlaubsanspruch erwähnt! Ich habe mich in Netz schon erkundigt und weiss, dass der Urlaub anteilig der tatsächlichen Arbeitstage in der Woche gerechnet wird. Nun meine Frage: Ich arbeite seit mehr als einem Jahr nicht mehr dort und kann den Urlaub ja garnicht mehr nehmen? Habe ich trotzdem Anspruch darauf? Kann der Anspruch verjähren? Ich habe nämlich 5 Jahre dort gearbeitet.... Wenn ich daran denke, was der AG uns (und auch den anderen Minijobbern) an Geld schuldet!! Ich könnt echt wütend werden! Es wäre toll, wenn jemand Infos hat. Ansonsten werde ich das Gespräch der Ex-Kollegin mit dem AG abwarten (in ca. 1 Woche) und mal sehen wie die reagiert. lieben Dank! Julia |
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![]() Mitglied seit 12.12.2005 |
Hallo Julia,
du hast 5 Jahre durchgearbeitet, ohne nur einen einzigen Tag Urlaub zu nehmen? Kann ich mir nicht vorstellen. Selbstverständlich stehen auch Aushilfen Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Aber wenn du monatlich € 400,- verdient hast und jetzt Geld nachforderst, wird das draufgerechnet und dann übersteigt der Gesamtbetrag die Grenze für Aushilfen. Könnte steuer- und sozialversicherungsrechtlich Probleme machen. VG Marion |
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![]() Mitglied seit 02.04.2005 |
Hallo
ich würde eher sagen Julia hat halt kein Geld bekommen wenn sie Urlaub gemacht hat. Gruß Tiffany I never met a calorie I didn`t like |
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![]() Mitglied seit 23.02.2005 |
Hallo, scheint aber üblich zu sein. Ich habe auch auf 400 EU Basis gearbeitet. Habe einen Bruttostundenlohn gehabt. Da ich mir meine Zeit selbst einteilen konnte musste ich nur darauf achten, nicht zu viele Stunden zu machen. Während der Urlaubs- und Krankenzeit habe ich nichts bekommen, hatte aber auch nicht nur eine gewisse Anzahl an Tagen. Also es war mein Problem, wenn ich 40 oder 50 Tage Urlaub gebraucht hätte. Liebe Grüße Laurinili |
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![]() Mitglied seit 27.12.2005 |
Hallo,
natürlich gilt auch für 400€ Kräfte das Bundesurlaubsgesetz, genauso wie es 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt. Nur Krankengeld nach den 6 Wochen von der Krankenkasse gibt es nicht. Soweit ich weiß muss innerhalb einer bestimmten Frist Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Dies Frist ist relativ kurz, es sind nur wenige Wochen. Nach einem Jahr wird da wohl nichts mehr zu machen sein. LG Piri |
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![]() Mitglied seit 22.08.2008 |
Hallo und danke für eure zahlreichen Antworten.
Natürlich hab ich nicht durchgearbeitet. Normaleweise bin ich auf bis zu ca. 2 Schichten à la 5-6 Std. in der Woche gekommen. Und da der Arbeitsplatz sehr flexibel jeden Monat aufs neue erstellt wurde konnte ich es einfach sagen, wenn ich mal eine Woche nicht arbeiten wollte. Es war also kein Urlaub nehmen im klassischen Sinne sondern eher ein " bitte nächste Woche nicht, dafür die übernächste am Samstag eine Doppelschicht". Oder man hat mal eben weniger gearbeitet. Und bei Krankheit sprang halt eine Kollegin ein, wenn man wieder gesund war, übernahm man halt zum Austausch eine Schicht der Kollegin. Aber das wir den Krankheitstag hätten bezahlt kriegen sollen, hat keiner von uns gewusst. Da steht unserem Ag noch Ärger ins Haus, wenn das nämlich jetzt alle nachfordern kommt ne ganz schöne Summe zusammen. Ganz abgesehen von dem verlorenen Vertrauen in ihn. Tja, ich bin gespannt, was bei meiner Kollegin rauskommt... Grüße, Julia |
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![]() Mitglied seit 09.05.2004 |
Hallo
ich hoffe ja, er hat Euch die "Meldung zur Sozialversicherung" ausgehändigt (und sie gemacht), denn er mußte für Euch ja Beiträge pauschal abführen (die Euch zwar keine Leistung bringen, aber bezahlt werden müssen). Die Pauschalabgaben zur Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber. Darüber hinaus ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber durchzuführen. Dieser muss den Arbeitnehmer nach Feststellung des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bei der Minijob-Zentrale anmelden. Minijobs sind sozialversicherungsfrei, d.h., sie begründen keinen eigenen Sozialversicherungsschutz. Durch den vom Arbeitgeber entrichteten Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung erwerben sie allerdings geringe Rentenansprüche. Um vollwertige Rentenansprüche aufzubauen, haben Minijobber darüber hinaus die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und die Beiträge zur Rentenversicherung aufzustocken und sich dadurch vollwertige Rentenansprüche zu sichern. WICHTIG: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung zu informieren! Geringfügig entlohnte Beschäftigte haben die Möglichkeit, durch die Zahlung relativ niedriger eigener Beiträge vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben (Aufstockung). Hierfür muss der Arbeitnehmer schriftlich auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und erklärt sich damit bereit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. von 5 Prozent bei Privathaushalten) auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken. Wendy |
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![]() Mitglied seit 22.08.2008 |
Also ich war heute beim Arbeitsgericht und es sieht foldendermassen aus:
Der Urlaub verjährt wie üblich am 31. März, das Krankengeld nach 3 Jahren. Aber da wir nie Atteste abgeben mussten....hat sich das auch erledigt. Der Arbeitgeber hat die Pflicht uns Urlaubs-/und Krankengeld zu zahlen, nicht aber uns darüber zu unterrichten, dass wir das überhaupt kriegen. Da muss der AN selber draufkommen. Tja, danke für eure Anregungen! Grüße, Julia |
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![]() Mitglied seit 17.06.2006 |
Hallo Julia,
leider gibt es das so häufig. Meine Mutter hat mal als Haushälterin in einer Arztfamilie gearbeitet und die waren total geizig mit allem. Der Lohn war verhälnismäßig schlecht und noch nicht mal eine kleine Aufmerksamkeit zum Geburtstag oder Weihnachten war drin. Danke und mal andere wertschätzende Worte gab es auch nicht. Als ich dann meine Mutter aufklärte, dass ihr Urlaub zusteht und imKrankheitsfall Lohnfortzahlung, sprach sie das an und dann fand man ganz schnell einen Grund sie rauszukicken... Irgendjemand anders macht den Job eben auch ohne diese Ansprüche Naja, nun hat meine Mutter sich anders orientiert, wird geschätzt und ist viel glücklicher, so kanns kommen... LG, mrs_B |
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