Krankgeschrieben und Einladung
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![]() Mitglied seit 05.08.2007 |
keine ahnung ob ich hier richtig bin. Wenn nicht einfach verschieben. Es geht um folgendes, mein Freund war Freitag krank geschrieben und war heute noch mal beim Doc weils noch nicht besser ist und ist jetzt für die komplette woche Krank geschrieben. Allerdings meinte der Arzt auch wenn er meint das es besser geht könne er Donnerstag einen Arbeitsversuch starten. Freitag hätte er frei, da wir auf einer Hochzeit eingeladen sind. Eigentlich dürfte er ja nicht dahin, oder auch wenn er sich wieder besser fühlt. Oder kann er dann zum Arzt gehen und sich da irgendwie "Gesund schreiben" lassen? LG Jally |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Hallo,
er kann sich gesundschreiben lassen. Ich würds aber früher tun. Sieht schon komisch aus, Donnerstag ist er noch "Sterbendskrank", für Freitag lässt er sich gesundschreiben und kann munter auf ner Hochzeit rumhoppeln. Liebe Grüße Daina Nicht mehr traurig Jungs ihr wart trotzdem toll!!! |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
"Gesund schreiben" gibt es zumindest in Deutschland nicht mehr. Wenn sich der Arbeitnehmer gesung genug fühlt kann er einfach wieder zur Arbeit kommen. So ist zumindest mein Kenntnisstand, aber im Internet finden sich da viele geegnteilige Aussagen.
Wie er das handhabt, mit "Feiern trotz Krankenschein", muss er selber wissen. Wenn er ein gutes Verhältnis zum AG hat, dann wird das wohl kein Problem sein. Schliesslich kann es ja durchaus sein, dass er am Donnerstag noch krank ist und am Freitag wieder gesund (genug). Andersrum (Hochzeit am Donnerstag und krankgeschrieben am Freitag) wäre es eher ein Problem ... |
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![]() Mitglied seit 04.12.2009 |
Hallo,
rein rechtlich muß er dem Arbeitgeber mitteilen, dass er ab Freitag wieder arbeitsfähig ist und fragen, ob er arbeiten kommen soll oder ob der freie Tag bestehen bleibt. Das liegt dann im Ermessen des Chefs. LG Javana CK-Gruppe: Der liebe Alltag: Probleme,Tücken und Freude *Tue was du willst aber schade keinem* |
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![]() Mitglied seit 05.08.2007 |
@javana
er hat sich den Freitag ja frei genommen damit wir auf die Hochzeit fahren können. Und danach hat er soweiso erst mal 3 wochen Urlaub. Er arbeitet als Erzieher. |
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![]() Mitglied seit 02.08.2006 |
Hallo!
Das klingt so, als hätte Jallys Freund am Freitag Urlaub genommen. Dann wäre er sowieso nicht in der Fa. Er sollte, wenn es möglich ist, am Donnerstag seinen "Arbeitsversuch" starten. Wenn nicht geht, Freitag hätte er frei...also Urlaub...oder seh ich das was falsch? Gruß - monalisa |
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![]() Mitglied seit 22.10.2007 |
Hallo!
Wenn er Donnerstag arbeitet kann er Freitag ja getrost zur Hochzeit. Ist er Donnerstag noch nicht fit genug, sollte er auf die Hochzeit verzichten. So würde ich das handhaben... LG Sue |
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![]() Mitglied seit 05.08.2007 |
Ja er hat für Freitag mehr oder weniger Urklaub genommen, er baut damit Überstunden ab.
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![]() Mitglied seit 02.08.2006 |
..arbeitet als Erzieher..hmm, ob da der EINE Tag dann überhaupt was bringt? Ich weiß ja nicht, WO dein Freund als Erzieher arbeitet, ist ja auch nicht so wichtig. Ich meine nur, in einem Bürojob könnte man ja mal nen "Arbeitsversuch" starten. Aber in diesem Fall.. Natürlich hab ich auch bei einem Bürojob mit Mitarbeitern zu tun. Aber halt doch anders, da kann ich ehr mal sagen "Komm mal nicht zu nahe, ich war krank/bin noch nicht ganz fit..", aber als als Erzieher...? Doof kommt es wohl schon rüber, krank zu werden und dann 3 Wochen Urlaub zu haben. Aber wenns so kommt... Winke |
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![]() Mitglied seit 04.12.2009 |
Jally,
rein rechtlich muß er nach ner Krankschreibung den Urlaubstag neu erfragen. Während der Krankschreibung kann es sein, das Arbeit angefallen ist, die nun aufgeholt werden muß. Gesetzlich gesehen muß er sogar den Urlaub neu erfragen. LG Javana CK-Gruppe: Der liebe Alltag: Probleme,Tücken und Freude *Tue was du willst aber schade keinem* |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
also ob der Arbeitstag was "bringt" ist ja wohl nicht die Frage - entweder man fühlt sich in der Lage zu arbeiten - dann geht man hin - oder nicht - dann bleibt man zu Hause...
und das Problem der Ansteckung "komm mal nicht zu nahe" kann ja wohl nicht das Argument sein - mit ansteckenden Krankheiten geht man ja nun auch nicht zu ner Hochzeitsfeier... Freund hätte besser direkt den Arzt gebeten, die Krankschreibung nur bis Mittwoch laufen zu lassen, und wäre den Dinnerstag eben arbeiten gegangen (wenn der Arzt das vorschlägt gehe ich mal davon aus, dass daas gesundheitlich auch vertretbar ist) - in der jetzigen Situation würde ich wie Javana vorschlägt auf jeden Fall meinen AG kontaktieren um abzuklären, ob der Überstundenabbau am Freitag nach der Krankschreibung so überhaupt noch ok ist... |
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![]() Mitglied seit 02.08.2006 |
@grisou: Da hast du wohl Recht!
Bei ansteckenden Krankheiten gehört man weder auf die Arbeit, noch auf ne Hochzeit. Da der Arzt selber aber einen "Arbeitsversuch" vorgeschlagen hat, scheint ne Ansteckungsgefahr wohl ausgeschlossen. Am Besten isses, der Freund Jallys klärt es mit seinem AG ab. Winke |
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![]() Mitglied seit 05.08.2007 |
Die 3 wochen Urlaub sind quasi zwangsurlaub, weil die Einrichtung in der letzen 3 wochen der Sommerferien zu hat.
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![]() Mitglied seit 31.05.2006 |
Hallo!
Die Variante "Gesund schreiben lassen" und "sofort Urlaub nehmen" ist für mich das Naheliegenste! Mit einem z.B. verstauchtem Handgelenk oder Fuß kann man auch zu eine Hochzeit, nur mit einem "Magen - Darm - Virus" sollte man doch weit weg von einer Hochzeit bleiben! Viele Grüße heidi! |
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![]() Mitglied seit 12.09.2004 |
Moin!
Also mein Kenntnisstand ist der dass man wenn man trotz Krankenschein arbeiten geht zum Beispiel nicht unfallversichert ist. Das heißt Jallys LG müßte spätestens Mittwock Morgen den AG anrufen und mitteilen dass er Do. wieder zur Arbeit erscheint. Ob dieser Anruf im Zweifel ausreicht den Krankenschein "aufzuheben" weiß ich nicht. Gruß, Nick ![]()
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![]() Mitglied seit 28.07.2006 |
man wird nicht krank geschrieben, sonder bekommt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Ein Gipsbin z.B. hindert mich daran, meine Arbeit zu verrichten, aber nicht, bei einer Hochzeit auf einem Stuhl zu sitzen. Wenn er Freitag eh schon frei hat, was hindert ihn daran, am Donnerstag die Arbeit wieder aufzunehmen???? Gruß Heinz |
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![]() Mitglied seit 20.10.2004 |
Hallo,
er ist die ganze Woche krank geschrieben. Da sollte er es tunlichst vermeiden in der Kita aufzutauchen, denn da ist er nicht versichert. Kranke Erzieher gehören nicht in die Einrichtung. Mehrstunden abbauen geht nicht, denn er ist ja krank geschrieben. Wie bereits geschrieben wär die Variante bis Mittwoch krank schreiben lassen und dann eventuell noch mal verlängern besser gewesen. Aber bringt ja jetzt nichts mehr. Darum meine Empfehlung, Leitung anrufen und Problem schildern. LG KF (selber Kita-Mitarbeiterin und mit der Thematik vertraut |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Eine AUB bestädtigt grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich bis xx.xx.xxxx, das beinhaltet, dass die tatsächliche AU länger, dann muss eine Folgebescheinigung eingereicht werden, oder kürzer bestehen kann. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer seine Arbeit wieder aufnehmen und ist natürlich arbeitgeberseitig bzw. seitens der Berufsgenossenschaft versichert. Den Versicherungsschutz verlieren würde er nur, wenn er grob fahrlässig handeln würde. Er kann also durchaus am Donnerstag ohne Nachteile zu fürchten, arbeiten gehen. Ich finde, das sieht auch besser aus. Man reizt den Schein nicht bis aus den letzten Tag, sondern meldet sich noch einmal und klärt in einem persönlichen Gespräch mit dem Arbeitgeber das weitere Vorgehen. Und wenn der Arbeitgeber, weil sich durch den Krankenstand des Mitarbeiters Probleme ergeben haben, fordert, dass der Arbeitnehmer den ursprünglich zugesagten Urlaubstag wieder zurücknimmt, dann muss man da durch. lg susa ________________________________________________________________________ Experience is simply the name we give our mistakes. (Oscar Wilde) |
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![]() Mitglied seit 05.08.2007 |
Wie sieht das eigentlich rein rechtlich aus, wenn am Freitag unterwegs was passieren würde? Ist nunmal nicht gerade um die ecke.
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![]() Mitglied seit 15.08.2007 |
Freitag hat er doch Urlaub, dachte ich. Dann natürlich alles auf eigene Gefahr und Versicherung.
Liebe Grüße Salvy "Wer nichts weiß, muss alles glauben" (Marie von Ebner-Eschenbach) |
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![]() Mitglied seit 18.11.2008 |
Moin moin!
Ehrlich gesagt versteh ich das Problem nicht! Er ist die Woche über krank geschrieben. Arbeiten müsste er in dieser Woche von Montag bis Donnerstag, da er Freitag einen Urlaubstag hat. Also kann er dann doch auch Freitag zu einer Hochzeit gehen. Oder "verfällt" dann der Urlaubstag?? Darüber würd ich mir garkeine Gedanken machen! Anders würde es aussehen, wenn er Freitag noch arbeiten "müsste", dieses aufgrund der Krankschreibung nicht tun würde und dann abends auf ner Hochzeit tanzen würde. Aber so?? Ich gehe außerdem davon aus, dass die Dienstpläne sowieso schon insoweit geändert wurden, dass der Herr vertreten ist, also warum sollte er dann noch einen Tag in die Kita/Wohngruppe (wo auch immer er ist) gehen, obwohl er krank geschrieben ist? LG |
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![]() Mitglied seit 13.11.2005 |
Neee Miez,
der direkte Anschluß von Arbeitsunfähigkeit und Urlaubstag ist das Problem. Genau diese Kombination. Lg, Marie |
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![]() Mitglied seit 04.04.2005 |
also wenn er am Do den Arbeitsversuch startet und durchhält, dann kann er auch Freitag auf die Fete, denn dann ist er ja wohl gesund, oder?
Außerdem macht es einen Unterschied, ob er wegen eines gebrochenen Arms bzw. irgendwelchen Überlastungen aus der Arbeit krank geschrieben ist oder wegen einer Grippe. Mit gebrochenem Arm darf man auch raus, mit Grippe nicht. lg morgaine |
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![]() Mitglied seit 04.05.2006 |
hallo
man darf alles tun,was der genesung zuträglich ist,geht er wieder arbeiten,ist die krankschreibung hinfällig so schwierig ist das nicht gruss suse |
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![]() Mitglied seit 05.08.2007 |
Da er ja am Freitag keinen Urlaub hat, sondern Freizeitausgleich, kann es Theoretisch sein, das er kommen muss, wenn not am Mann/Frau ist.
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![]() Mitglied seit 26.09.2006 |
Ja meine Zeit Jally,
dann muss er halt arbeiten gehen. Ich finds ehrlich gesagt auch komisch, wenn es ihm noch so schlecht geht, dass er nochmal zum Arzt muss, aber am Freitag gehts ihm dann wieder gleich so gut, dass er zum feiern kann. Das haut doch nicht hin! Muss er selber wissen, was er da macht, aber ich als AG hätte da schon Schwierigkeiten, das zu verstehen! LG Knöderl |
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![]() Mitglied seit 05.08.2007 |
@Semmelknöderl
Ich wollte mich nur mal schlau machen. Meinem schatzi geht es seit mittwoch wieder ganz gut und hat auch gestern mit seiner Cheffin Telefoniert, musste aber heute nicht arbeiten kommen, da nur Schwimmbad auf dem programm steht oder bei diesem Wetter da andere aktivitäten.(in Hessen sind ja schon Ferien) |
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![]() Mitglied seit 22.01.2010 |
Nachdem ich mich, wegen einer ähnlichen Situation (direkt nach einer dreiwöchigen Krankschreibung in den Urlaub) mit der Materie befaßt habe, nochmal mein Senf zum Thema:
Die Hauptfrage ist tatsächlich an welcher Krankheit man leidet und was der Arzt zu dem Vorhaben sagt. Denn rechtlich gesehen muß ein kranker Arbeitnehmer sich nur so verhalten, daß er möglichst schnell gesund wird, also den Genesungsprozess nicht verzögert. Mit Gipsbein auf eine Party wäre also erstmal nicht verwerflich, dort rumtanzen allerdings schon ;) |
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![]() Mitglied seit 26.09.2006 |
@Jally
Sorry, ich hatte mich im Datum geirrt, ich dachte, er wäre Gestern beim Doc gewesen und will dann 2 Tage später auf ne Hochzeit, das war mein Fehler! LG Knöderl |
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![]() Mitglied seit 05.08.2007 |
@semmelknöderl
macht nichts, irren ist menschlich |
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