Rückzahlung Arbeitsentgelt
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![]() Mitglied seit 23.04.2007 |
ich hoffe ich bekomme hier Hinweise zu einer angemessen Reacktion auf folgendes Meine Tochter hat zum 31.03. diesen Jahres Ihre Ausbildung beendet (ohne Abschluss...warum ist ein trauriges Thema das ich hier nicht erläutern möchte nun haben wir Anfang Mai (!) einen Brief des ehemaligen Arbeitgebers erhalten, dass sie 32 Stunden zu wenig gearbeitet hätte, die mit dem letzten Gehalt im März ausgezahlt worden wären ( meine Tochter hat Anfang November zum letzten Mal gearbeitet !) . Das konnte ich mir nicht erklären und habe eine detaillierte Aufstellung angefordert wann die Fehlzeiten entstanden sind. Nun, Anfang Juli haben wir eine Auflistung erhalten in der sich die Fehlzeiten seit dem Jahr 2008 (!) auflisten ( hier wird auch berechnet wenn meine Tocher wegen Krankheit 1 Stunde früher von der Arbeit weggegegangen ist Meine Tochter hat in einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes ( caritative Einrichtung) gearbeitet. Ich habe versucht den Tarifvertrag zu googeln, bin jedoch nicht fündig geworden. Die Summe der Rückforderung ist zwar nicht sehr hoch, ich finde das aber irgendwie nicht richtig. Was würdet ihr mir raten....kann mir hier jemand einen Paragraphen nennen nachdem das nicht geht? ( das fände ich super) LG maiden |
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![]() Mitglied seit 10.06.2008 |
hi,
sorry aber das ist ja normal,das war früher bei mir auch u ich habe damals 2 mal für die caritas unter anderem gearbeitet.aber davon abgesehen ist es woanders auch normal denn warum soll chef zahlen wenn man 1 std. früher geht.sorry aber dafür hab ich kein verständniss. warum DU? ist deine tochter nicht in der lage sich selbst darum zu kümmern? sorry aber wenn du schon so alles machst könnte man denken deine tochter is zu faul ,und vl sind die fehlzeiten ja berechtigt u du weißt nicht das sie öfters gefehlt hat std.weise. ja nun werden hier wieder einige meckern aber des is mir egal ich steh dazu was ich sage u es hat halt den anschein. vl sollte deine tochter sich mal selbst auf die suche machen u nciht alles mama machen lassen. Lieben Gruß Summertime |
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![]() Mitglied seit 10.06.2008 |
der liebe fehlerteufel hat sich mal wieder eingeschlichen aber egal kann passieren.
dir trotzdem viel glück Lieben Gruß Summertime |
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![]() Mitglied seit 28.07.2006 |
weil es ein Entgeltfortzahlungsgesetz gibt und sie wegen Krankheit 1 Stunde eher gegangen ist |
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![]() Mitglied seit 23.04.2007 |
@summertime
also, nicht ich habe die Aufstellung angefordert..sondern meine Tochter..war hier wohl ein Formulierungsfehler ich melde mich hier weil meine Tochter derzeit a) keinen PC Zugang hat und b)ich sowieso hier registriert bin Nur weil 'Mama' schreibt heißt das nicht das 'Kind' sich nicht kümmert. Ich hätte ja auch als 'meine Tochter' schreiben können Mit der Entgeltfortzahlung kenn ich das wie HGC genauso, dass es eine Entgeltfortzahlung gibt wenn man den Dienst angetreten hat. und wegen Krankheit gehen muss. LG maiden |
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![]() Mitglied seit 23.05.2006 |
Morgen Maiden,
ich hätte da noch eine Rückfrage, hat deine Tochter die 32 Stunden belegt wegen Krankheit gefehlt? Ist sie einfach der Arbeit ferngeblieben? War sie von der Arbeit durch den AG freigestelt, wegen unüberbrückbarer Differenzen? Falls diese Fehlzeiten nicht durch Krankheit, Urlaub und/oder anderweitiger bezahlter Freistellung entstanden sind, muß meines Wissens nach das zuviel gezahlte Geld zurückerstattet werden.
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![]() Mitglied seit 23.04.2007 |
Hallo Hasi,
also soweit wir aus den Stundenübersichten ersehen können ( und die beginnen schon mit einer Fehlzeit von 7 Stunden im Jahr 2008) wir hier hauptsächlich Krankheit aufgelistet. Geleistete Überstunden wurden ausgezahlt und nicht mit den Fehlzeiten verrechnet. Mir hat nun jemand gesagt, dass der Anspruch auf Verrechnung von Fehlzeiten von Seiten des Arbeitgebers nach 6 Monaten erlischt...genau wie der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnnachzahlung. Ich werde mich wohl heute mal mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen. LG maiden |
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![]() Mitglied seit 09.04.2006 |
Guten Morgen Maiden,
So wie ich dein EP verstehe, geht es doch um Fehlzeiten während der (bis dahin noch andauernden) Ausbildungszeit? Oder verstehe ich etwas falsch? vG Swot |
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![]() Mitglied seit 23.04.2007 |
Hi swot,
ja, es geht um Zeiten während der Ausbildung. Die ist - ebenso wie das Arbeitsverhältnis- beendet. und jetzt- über 12 Wochen nach der letzten Zahlung von Entgelt, Geld rückzufordern finde ich Zudem war seit Anfang Februar bekannt, dass meine Tochter im März den Resturlaub bzw. unbezahlte Freitage in Anspruch nehmen wird und nicht wieder arbeitet. LG maiden |
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![]() Mitglied seit 20.07.2007 |
Gibt es für die Fehlzeiten Belege in Form von Krankschreibungen oder ist das eher nach dem Motto "mir gehts nicht gut, ich bleibe heute zu Hause" gelaufen?
Grüße Sylvia |
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![]() Mitglied seit 19.09.2004 |
Hallo,
die Caritas ist ein kirchlicher Arbeitgeber und dort gilt die "AVR" sie ist nachzulesen bei www.schiering.org. Soviel ich weiß kann nur 6 Monate rückwirkend Geld zurück verlangt werden und das gilt für beide Seiten. Die AVR ist unter der Webseite von www.schiering.org nachzulesen und dort gibt es auch einoffenes Forum in dem Herr Sch. Fragen beantwortet. LG Rosel |
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![]() Mitglied seit 23.04.2007 |
@rosel
vielen Dank für die URL...genau so einen Verweis hab ich gesucht. Ich mach mich mal dort schlau. @caritativ heißt nicht notwendigerweise Caritas. LG maiden |
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![]() Mitglied seit 19.09.2004 |
Hallo maiden,
eine KM zur AVR und den Ausschlussfristen ist zu dir unterwegs. LG Rosel |
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![]() Mitglied seit 09.04.2006 |
Mahlzeit,
Jetz baß amoi obacht Was auf alle Fälle zu beachten ist, der AzuBi-Vertrag! (so was gibt es hoffentlich, oder?) Ich war lange genug Obernase in der Ausbildung um noch zu wissen, dass hier zusätzlich noch andere Bestimmungen gelten. So lang ist's nu auch net her. Kann sein, dass man noch zusätzlich wo nachsehen sollte! Ist zwar im Moment mehr als eine ungünstige Zeit, aber falls (nach deinen Recherchen) noch Bedarf bestehen sollte, meldest dich so gegen Freitag nochmal Maiden. vG von mir |
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