neues Thema  Thema drucken  Thema als PDF  Als Favorit speichern  Benachrichtigung aktivieren

Rückzahlung Arbeitsentgelt

Vom 19.07.2010 10:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

maiden11 Küchenjunge


Mitglied seit 23.04.2007
113 Beiträge (ø0,06/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

ich hoffe ich bekomme hier Hinweise zu einer angemessen Reacktion auf folgendes Verdammt nochmal - bin stocksauer

Meine Tochter hat zum 31.03. diesen Jahres Ihre Ausbildung beendet (ohne Abschluss...warum ist ein trauriges Thema das ich hier nicht erläutern möchte zum Heulen )

nun haben wir Anfang Mai (!) einen Brief des ehemaligen Arbeitgebers erhalten, dass sie 32 Stunden zu wenig gearbeitet hätte, die mit dem letzten Gehalt im März ausgezahlt worden wären ( meine Tochter hat Anfang November zum letzten Mal gearbeitet !) .
Das konnte ich mir nicht erklären und habe eine detaillierte Aufstellung angefordert wann die Fehlzeiten entstanden sind. Nun, Anfang Juli haben wir eine Auflistung erhalten in der sich die Fehlzeiten seit dem Jahr 2008 (!) auflisten ( hier wird auch berechnet wenn meine Tocher wegen Krankheit 1 Stunde früher von der Arbeit weggegegangen ist Jajaja, was auch immer! .

Meine Tochter hat in einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes ( caritative Einrichtung) gearbeitet. Ich habe versucht den Tarifvertrag zu googeln, bin jedoch nicht fündig geworden.
Die Summe der Rückforderung ist zwar nicht sehr hoch, ich finde das aber irgendwie nicht richtig.

Was würdet ihr mir raten....kann mir hier jemand einen Paragraphen nennen nachdem das nicht geht? ( das fände ich super) Küsschen

LG maiden
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.07.2010 11:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

summertime26  Hendlgriller


Mitglied seit 10.06.2008
2.023 Beiträge (ø1,4/Tag)
hi,

Pfeil nach rechts hier wird auch berechnet wenn sie wegen krankeheit eine std. früher geht.

sorry aber das ist ja normal,das war früher bei mir auch u ich habe damals 2 mal für die caritas unter anderem gearbeitet.aber davon abgesehen ist es woanders auch normal denn warum soll chef zahlen wenn man 1 std. früher geht.sorry aber dafür hab ich kein verständniss.

Pfeil nach rechts niun habe ich eine detailierte aufestellung angefordert.

warum DU? ist deine tochter nicht in der lage sich selbst darum zu kümmern? sorry aber wenn du schon so alles machst könnte man denken deine tochter is zu faul ,und vl sind die fehlzeiten ja berechtigt u du weißt nicht das sie öfters gefehlt hat std.weise.

ja nun werden hier wieder einige meckern aber des is mir egal ich steh dazu was ich sage u es hat halt den anschein.

vl sollte deine tochter sich mal selbst auf die suche machen u nciht alles mama machen lassen.





Lieben Gruß Summertime
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.07.2010 11:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

summertime26  Hendlgriller


Mitglied seit 10.06.2008
2.023 Beiträge (ø1,4/Tag)
der liebe fehlerteufel hat sich mal wieder eingeschlichen aber egal kann passieren.

dir trotzdem viel glück




Lieben Gruß Summertime
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.07.2010 11:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

HGC1598  Chefkoch


Mitglied seit 28.07.2006
18.562 Beiträge (ø8,71/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Pfeil nach rechts warum soll chef zahlen wenn man 1 std. früher geht Pfeil nach links


weil es ein Entgeltfortzahlungsgesetz gibt und sie wegen Krankheit 1 Stunde eher gegangen ist
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.07.2010 11:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

maiden11 Küchenjunge


Mitglied seit 23.04.2007
113 Beiträge (ø0,06/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
@summertime

also, nicht ich habe die Aufstellung angefordert..sondern meine Tochter..war hier wohl ein Formulierungsfehler traurig

ich melde mich hier weil meine Tochter derzeit a) keinen PC Zugang hat und b)ich sowieso hier registriert bin

Nur weil 'Mama' schreibt heißt das nicht das 'Kind' sich nicht kümmert. Ich hätte ja auch als 'meine Tochter' schreiben können Na! aber ich halt's eben genau mit der 'Genauigkeit. ...

Mit der Entgeltfortzahlung kenn ich das wie HGC genauso, dass es eine Entgeltfortzahlung gibt wenn man den Dienst angetreten hat. und wegen Krankheit gehen muss.

LG maiden
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 20.07.2010 07:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Hasi1973  Suppenkoch


Mitglied seit 23.05.2006
1.906 Beiträge (ø0,87/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Morgen Maiden,

ich hätte da noch eine Rückfrage, hat deine Tochter die 32 Stunden belegt wegen Krankheit gefehlt? Ist sie einfach der Arbeit ferngeblieben? War sie von der Arbeit durch den AG freigestelt, wegen unüberbrückbarer Differenzen?
Falls diese Fehlzeiten nicht durch Krankheit, Urlaub und/oder anderweitiger bezahlter Freistellung entstanden sind, muß meines Wissens nach das zuviel gezahlte Geld zurückerstattet werden.

\"\"
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 20.07.2010 08:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

maiden11 Küchenjunge


Mitglied seit 23.04.2007
113 Beiträge (ø0,06/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo Hasi,

also soweit wir aus den Stundenübersichten ersehen können ( und die beginnen schon mit einer Fehlzeit von 7 Stunden im Jahr 2008) wir hier hauptsächlich Krankheit aufgelistet.
Geleistete Überstunden wurden ausgezahlt und nicht mit den Fehlzeiten verrechnet.
Mir hat nun jemand gesagt, dass der Anspruch auf Verrechnung von Fehlzeiten von Seiten des Arbeitgebers nach 6 Monaten erlischt...genau wie der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnnachzahlung.
Ich werde mich wohl heute mal mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen.

LG maiden
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 20.07.2010 09:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

swotlab Kaltmamsell


Mitglied seit 09.04.2006
1.388 Beiträge (ø0,62/Tag)
Guten Morgen Maiden,

So wie ich dein EP verstehe, geht es doch um Fehlzeiten während der (bis dahin noch andauernden) Ausbildungszeit? Oder verstehe ich etwas falsch?

vG
Swot
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 20.07.2010 09:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

maiden11 Küchenjunge


Mitglied seit 23.04.2007
113 Beiträge (ø0,06/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hi swot,

ja, es geht um Zeiten während der Ausbildung. Die ist - ebenso wie das Arbeitsverhältnis- beendet. und jetzt- über 12 Wochen nach der letzten Zahlung von Entgelt, Geld rückzufordern finde ich Verdammt nochmal - bin stocksauer Jajaja, was auch immer! .
Zudem war seit Anfang Februar bekannt, dass meine Tochter im März den Resturlaub bzw. unbezahlte Freitage in Anspruch nehmen wird und nicht wieder arbeitet.

LG maiden
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 20.07.2010 09:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sylviab Kaltmamsell


Mitglied seit 20.07.2007
1.391 Beiträge (ø0,78/Tag)
Gibt es für die Fehlzeiten Belege in Form von Krankschreibungen oder ist das eher nach dem Motto "mir gehts nicht gut, ich bleibe heute zu Hause" gelaufen?

Grüße
Sylvia
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 20.07.2010 09:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Otilchen Smutje


Mitglied seit 19.09.2004
150 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo,
die Caritas ist ein kirchlicher Arbeitgeber und dort gilt die "AVR" sie ist nachzulesen bei www.schiering.org. Soviel ich weiß kann nur 6 Monate rückwirkend Geld zurück verlangt werden und das gilt für beide Seiten. Die AVR ist unter der Webseite von www.schiering.org nachzulesen und dort gibt es auch einoffenes Forum in dem Herr Sch. Fragen beantwortet.

LG Rosel
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 20.07.2010 10:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

maiden11 Küchenjunge


Mitglied seit 23.04.2007
113 Beiträge (ø0,06/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
@rosel

vielen Dank für die URL...genau so einen Verweis hab ich gesucht. Lächeln
Ich mach mich mal dort schlau.

@caritativ heißt nicht notwendigerweise Caritas.

LG maiden
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 20.07.2010 10:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Otilchen Smutje


Mitglied seit 19.09.2004
150 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo maiden,
eine KM zur AVR und den Ausschlussfristen ist zu dir unterwegs.
LG Rosel
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 20.07.2010 11:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

swotlab Kaltmamsell


Mitglied seit 09.04.2006
1.388 Beiträge (ø0,62/Tag)
Mahlzeit,

Jetz baß amoi obacht Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen

Was auf alle Fälle zu beachten ist, der AzuBi-Vertrag! (so was gibt es hoffentlich, oder?) Ich war lange genug Obernase in der Ausbildung um noch zu wissen, dass hier zusätzlich noch andere Bestimmungen gelten. So lang ist's nu auch net her. Kann sein, dass man noch zusätzlich wo nachsehen sollte!

Ist zwar im Moment mehr als eine ungünstige Zeit, aber falls (nach deinen Recherchen) noch Bedarf bestehen sollte, meldest dich so gegen Freitag nochmal Maiden.

vG von
mir
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden


Antwort schreiben

Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Weitere interessante Informationen auf den Chefkoch.de Partnerseiten: