Anspruch auf Urlaubsgeld?
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![]() Mitglied seit 20.07.2008 |
ich bekomme seit Jahren Urlaubs- und Weihnachtsgeld, steht auch in meinem Arbeitsvertrag so drin, jeweils immer ein halbes Gehalt. Jetzt dieses Jahr wäre ja in der Juni-Abrechnung das Urlaubsgeld dabei gewesen, sah aber ein wenig schlecht aus, daher hat er die Buchhaltung gefragt, ob wir es einen Monat später machen könnten... Jetzt waren die Zahlungseingänge so hoch, dass die Buchhaltung gefragt hat, ob das Urlaubsgeld ausgezahlt werden kann... Da sagte er, dass wir das mit dem Weihnachtsgeld machen sollten. Jetzt ist das Geld da und Ende des Jahres bestimmt nicht so viel, dass da das doppelte Gehalt gezahlt werden kann.. Er zieht sich wieder aus der Affäre, schmeisst das Geld mit vollen Händen aus dem Fenster raus und die kleinen Angestellten, wo die auch nicht so viel Gehalt bekommen, gucken wieder in die Röhre... Was mache ich denn jetzt nur? Habe ich einen Anspruch darauf oder nicht. Kann ja nicht sein, dass wirtschaftlich der Laden läuft und jeder zurückstecken muss, nur der "arme" Chef nicht... Gott bin ich genervt und sauer darüber... Hinzu kommt ja noch, dass er kein Wort bisher gesagt hat, ob es Geld gibt oder nicht, dazu ist er wieder zu feige... Wie immer halt, wenn es "Probleme" gibt mit den Angestellten... naja Ich geh mal in die Mittagspause und überleg mal weiter... Grüße Nadine |
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![]() Mitglied seit 05.01.2006 |
Hallo Nadine,
Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld sind meistens freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die er auch wegfallen lassen kann. Steht meist auch so im Arbeitsvertrag. Einen Anspruch hat man darauf nicht. Mein Gehälter früher setzten sich zusammen aus dem Tariflohn (auf den hatte ich Anspruch) und eben den freiwilligen Leistungen. Sprech deinen Chef halt mal direkt darauf an, ob es jetzt - oder nächsten Monat - Urlaubsgeld gibt oder nicht. LG, syracuse |
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![]() Mitglied seit 07.05.2004 |
Hallo syracuse!
Stimmt! MEIST sind diese Zahlingen freiwillig. Aber bei der TE stehen diese Leistungen im Arbeitsvertrag und sind somit Lohnbestandteil auf den der AN ein Anrecht hat (sofern auch im Vertrag nicht exziplit die Freiwilligkeit aufgeführt ist)!.......... Grüße Rainer |
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![]() Mitglied seit 20.07.2008 |
Hallo,
also im Arbeitsvertrag steht: .... bla bla wegen Arbeitsentgelt... danach dann "Darüber hinaus wird zum 30.06. ein halbes Bruttoarbeitsentgelt und zum 30.11. ein weiteres halbes Bruttoarbeitsentgelt als Urlaubs-/ Weihnachtsvergütung gezahlt." und bei uns im Rechtsanwaltsbereich gibt es keinen Tariflohn... Grüße von der grübelnden Nadine |
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![]() Mitglied seit 20.02.2004 |
Nadine,
dann weisse ihn doch darauf hin, dass im Vertrag 30.06. drin steht und die Leute sicherlich das Geld benötigen um in den Urlaub zu fahren und nicht erst im Dezember. Als Rechtsanwalt sollte er sich eigentlich doch auskennen mit Verträgen. |
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![]() Mitglied seit 12.02.2002 |
... und wenn ich lese "ich bekomme seit Jahren Urlaubs- und Weihnachtsgeld" dann fällt mir sofort das Stichwort "betriebliche Übung" ein! Selbt wenn die Leistung nicht im AV fixiert wäre und er diese die ganzen Jahre ohne Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt hätte, hast Du als AN zunächst einmal eigentlich einen Anspruch drauf
Gruß, scharly
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![]() Mitglied seit 10.09.2004 |
Hallo
So wie scharly kenn ich es auch. Meinem Mann wurde im vergangenen Jahr ohne Ankündigung das Weihnachtsgeld gestrichen. Geht nicht so einfach. In den letzten 10 Jahren hat er regelmäßig Weihnachtsgeld bekommen. Ist zwar eine freiwillige Zahlung, kann aber nur gestrichen werden, wenn es früh genug angekündigt wird. Die Firma musste für alle Mitarbeiter nachzahlen. LG Sandra |
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![]() Mitglied seit 20.07.2008 |
Hallo,
danke dass man mich in meinen Gedankengängen bestärkt So kann ich dann wenigstens ihm was sagen, falls er was sagt... denn wir reden nicht von einem wirtschaftlich schlecht laufenden Laden, da würde ich nix sagen Aber sowas muss ich mir hier nicht geben, seit geschlagenen 11 Jahren hier mit Ausbildung und dann sowas... nö nöööö Ich will mein Geld, basta... Gracias Nadine |
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![]() Mitglied seit 20.07.2008 |
Was ist denn früh genug angekündigt??? Ende letzten Monats als es ja eigentlich geben sollte, hat er gesagt, nächsten Monat... kann er dann jetzt irgendwann sagen, nö geht doch net mehr???
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![]() Mitglied seit 20.02.2004 |
Hi,
hat er es nur gesagt, oder auch schriftlich mitgeteilt??? Grüße |
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![]() Mitglied seit 10.09.2004 |
Hallo
Bin mir nicht ganz sicher ob das so stimmt, aber ich glaube, dass der Chef eine Streichung des Urlaubsgeldes 3 Monate vorher schriftlich hätte mitteilen müssen. So wurde das meinem Mann seinerzeit erklärt. Wenn du allerdings sowieso eine vertragliche Vereinbarung hast, kann sich der Chef doch sowieso nicht querstellen. Vielleicht solltest du ihm mal mit nem Anwalt drohen LG Sandra |
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![]() Mitglied seit 20.07.2008 |
Hi,
er hat es mir / uns ja noch nicht einmal direkt gesagt, sondern nur der Buchhaltung wenn sie ihn direkt darauf angesprochen hat, was damit ist... dafür, um es selber zu sagen, schreiben, wie auch immer, isser zu feige Das auch ne Type ey... Grüße Nadine |
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