Muss man bei Kündigung sein Urlaubsgeld zurückzahlen?
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![]() Mitglied seit 07.07.2006 |
Es geht um folgenden Fall: Meine Freundin war bis zum 30.06.2010 in der Ausbildung und hat mit ihrem Juni-Gehalt auch ihr Urlaubsgeld erhalten (60 Prozent des Brutto-Azubi-Gehalts). Ab dem 1. Juli wurde sie dann von der gleichen Firma als Teilzeitkraft übernommen. Nun hat sie sich weiter umgeschaut und ab dem 01.08.2010 eine neue Stelle als Vollzeitkraft gefunden und bei ihrer jetzigen Stelle auch schon gekündigt. Nun stellt sich ihr die Frage, ob sie das Urlaubsgeld, das sie im Juni erhalten hat, zurückzahlen muss? Kennt sich vielleicht hier jemand mit dem Thema aus? Liebe Grüße zuckerhasi |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Das ist meistens in den einschlägigen Tarifverträgen geregelt von alles behalten dürfen über anteilig behalten dürfen bis zu alles zurückzahlen ist alles möglich und vertreten. In unserem Tarifvertrag zB ist es so geregelt, dass man sein Urlaubsgeld dann behalten darf, wenn die Kündigung zum 31.08. erfolgt, bei früherem Ausscheiden wird es zurückgefordert.
Also, sie sollte da bei ihrer Personalsachbearbeitung nachfragen. lg susa ________________________________________________________________________ Experience is simply the name we give our mistakes. (Oscar Wilde) |
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![]() Mitglied seit 27.07.2005 |
Guten Morgen,
so pauschal kann man das nicht beantworten. Ein Blick in den Arbeitsvertrag (da ist es bei uns geregelt) oder ggf. in den Tarifvertrag, wie susa schon sagte, müsste die Frage beantworten. Liebe Grüße, Schnecke |
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![]() Mitglied seit 08.04.2006 |
Hallo,
das mit dem Urlaubsgeld ist so eine Sache, teils Tariflich geregelt, teils im Arbeitsvertrag, es wird vielfach jedoch so gehandelt, das das Geld zurück gezahlt werden muß. Gruss Thomas |
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![]() Mitglied seit 27.05.2007 |
Anteilig fände ich angemessen, habe das auch schon so erlebt.
Tatzl |
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![]() Mitglied seit 09.05.2003 |
Hallo
Aber wenn es wie oben geschrieben wurde, am Ende der Ausbildung bezahlt wurde, dürfte man es dann nicht behalten. Es ist dann doch bestimmt für das erste Halbjahr gezahlt worden und nicht für das ganze Jahr.Oder? LG von ampel |
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![]() Mitglied seit 03.07.2004 |
Hallo!
Eigentlich muss man das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn man innerhalb 90 Tagen nach Erhalt kündigt. Da die Freundin aber das Geld in der Ausbildung bekommen hat, wieso soll sie es jetzt mit anderem Arbeitsvertrag zurückzahlen müssen? Falls der Arbeitsvertrag da keine Auskunft gibt und sie sich nicht an das Personalbüro (die es ja wissen müssten) wenden möchte, kann sie bei der Gewerkschaft nachfragen. So sie denn Mitglied ist. Lg Pinguine |
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