Gewerbeschein für Kleingewerbe/Mietkoch !!
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![]() Mitglied seit 18.02.2009 |
ich habe eine Frage: ich möchte gerne ein Kleingewerbe anmelden, und brauche dafür einen Gewerbeschein. Ich möchte nebenbei als Mietkoch arbeiten, und möchte diesbezüglich einen Kleingewerbeschein beanztragen. Frage: Wo und wie mache ich das ?? Was muß ich dabei beachten ?? Sollte vielleicht schon jemand einen solchen Schein haben, vielleicht könnt Ihr mir ein paar Tipps geben, was ich da am besten machen muß. Vielen Dank für eure Hilfe , Grüße aus München, michael40 P.S.: ich weiß, Mietköche gibt es bestimmt schon viele, möchte es aber gerne trotzdem gerne machen !! |
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![]() Mitglied seit 18.10.2009 |
Hi,
da ist nicht viel dabei du gehst einfach zum zuständigen Bezirksamt und meldest dein Gewerbe an. Ansonsten brauchst du natürlich die Anschrift des Betriebes, welche in diesem Fall deine Hausanschrift wäre, um was für ein Gewerbe es sich handelt (also: Mietkoch), Firmenname, dein Ausweis, ob und wieviel Mitarbeiter du Beschäftigst und diesen eintägigen Kurs in dem man in die Hygienevorschriften usw. eingewiesen wird (was jedoch nur notwendig ist, wenn man keinen Gesellenbrief in der Lebensmittelbranche hat). Dann gibt es noch die Rechtsform, ob es eine AG, GmbH oder so sein soll, was aber bei dir warscheinlich nicht der Fall ist. Unter Umständen fordert man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, was man jedoch vorher Telefonisch abklären kann. ____________________________________________________________________ Gruß vom Küchenpunk! |
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![]() Mitglied seit 14.11.2005 |
hallo,
Du meldest beim Gewerbeamt Dein Gewerbe an...Firmensitz ist dann Deine Wohnadresse. Die Kleingewerberegelung betrifft ausschließlich das Finanzamt. Wenn Du Gewerbe angemeldet hat, bekommst Du in den meisten Städten automatisch einen Schrieb vom Finanzamt..da kannst Du dann wählen, ob Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Ustg in Anspruch nehmen möchtest. Voraussetzung: Umsatz im Firmengründungsjahr bis 17.500 €, im darauffolgenden Jahr von Dir geschätzt nicht über 50.000 € Umsatz. Du darfst dann auf Deinen Rechnungen keine MWST ausweisen, kannst keine Vorsteuer geltend machen ( also, daß, was Du bei Einkäufen an MWST zahlst) und mußt auch keine Umsatzsteuer abführen. Versteuert werden die Einkünfte ganz normal. Entscheidest Du Dich gegen die Kleinunternehmerregelung und willst die Umsatzsteuerveranlagung, bist Du daran 7 Jahre gebunden. gruß sari |
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![]() Mitglied seit 02.10.2010 |
Wie sieht es aus in solchen Fällen mit Sozialversicherung aus?
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