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Nebentätigkeit - Antrag auf Genehmigung

Vom 15.06.2010 14:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.775 Beiträge (ø2,84/Tag)
Hallo!
Ich habe einen tollen Nebenjob angeboten bekommen und möchte dieses Angebot auch unbedingt annehmen.

Nun muß ich einen Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit stellen. Natürlich habe ich im Internet verschiedene Vordrucke gefunden, finde die aber zu unpersönlich.

Bisher habe ich in meinem Antrag:

- Art der Tätigkeit und
- Wöchentliche Stundenzahl

Selbst vormuliert habe ich, daß sich die beiden Tätigkeiten gut ergänzen werden.

Was sollte noch unbedingt dazu? Habt ihr schon mal einen solchen Antrag gestellt?

Bin etwas übervordert und brauche eure Hilfe.
Freue mich über jeden Tipp!

LG
Sue
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Vom 15.06.2010 14:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susa_  Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
45.635 Beiträge (ø12,06/Tag)
Bei solchen Sachen kommt es weniger auf das Persönliche an, sondern mehr darauf, dass es formal richtig ist. Es werden Angaben zu Art der Tätigkeit, Arbeitszeit (Stundenzahl und Arbeitszeit) und die Versicherung benötigt, dass die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit weder beeinträchtigt noch in einem Wettberwebsunternehmen stattfindet.

Dann die freundliche Bitte, den Antrag zu genehmigen. Es wird dann sicher noch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten geben, da kann man dann noch ein wenig mehr erzählen.

lg
susa



________________________________________________________________________

Experience is simply the name we give our mistakes. (Oscar Wilde)
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Vom 15.06.2010 14:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.775 Beiträge (ø2,84/Tag)
Danke für die schnelle Antwort!

Also sollte ich vielleicht doch einfach so ein Standartformular aus dem Internet ausfüllen?

Ich könnte ja auch dazu schreiben, daß alles weitere gerne in einem persönlichen Gespräch geklärt werden kann, oder?
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Vom 16.06.2010 09:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

laurinili  Hendlgriller


Mitglied seit 23.02.2005
5.778 Beiträge (ø2,18/Tag)

Hallo,

Pfeil nach rechts Selbst vormuliert habe ich, daß sich die beiden Tätigkeiten gut ergänzen werden. Pfeil nach links
Mit dem Satz wäre ich ganz vorsichtig. Ich gehe davon aus, den Antrag stellst du bei deinem Hauptarbeitgeber. Dieser könnte "Konkurrenz" wittern und dementsprechend deinen Antrag ablehnen.

Was willst du in einem persönlichen Gesprächc abklären?

Ich bin auch der Meinung, es reicht vollkommen die Art der Tätigkeit und die Stunden pro Woche. Ich weiß nicht, ob die Firma angegeben werden muß.

Liebe Grüße
Laurinili


\"\"
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Vom 16.06.2010 09:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

aufdenpunkt Küchenjunge


Mitglied seit 09.05.2008
415 Beiträge (ø0,28/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Mit einem Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit stellt sich nicht die Frage nach einer persönlichen Beziehung zum Hauptarbeitgeber. Auch die Frage ob sich beide Arbeitstätigkeiten für den Arbeitnehmer ergänzen oder nicht, ist völlig egal.

Der Arbeitgeber will wissen WO, WANN, Wochenstunden und Verdienst. und das Wichtigste ist, ihm glaubhaft zu versichern dass sich an der bisherigen Arbeitsleistung (incl. Arbeitsmotivation) nichts negativ verändern wird.
Ersteres läßt sich schriftlich formulieren, letzteres kann in einem Gespräch ausgebreitet werden.
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Vom 16.06.2010 11:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

laurinili  Hendlgriller


Mitglied seit 23.02.2005
5.778 Beiträge (ø2,18/Tag)

Hallo,

Verdienst geht dem 1. AG überhaupt nix an, es sei denn, er ist dort ebenfalls auf 400 EU Basis beschäftigt.

Liebe Grüße
Laurinili


\"\"
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Vom 16.06.2010 14:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.775 Beiträge (ø2,84/Tag)
Hallo!

Ich habe formuliert echt mit "v" geschrieben...peinlich *ups ... *rotwerd*

Den Antrag lasse ich auf jeden Fall korrekturlesen... Lachen

Ja, nun ist es so:
Beide Jobs sind nicht auf 400 Euro Basis. Ich glaube eh nicht, daß mein Hauptarbeitgeber interessiert, was ich nebenbei verdiene, das lasse ich erst mal weg.

Die beiden Jobs ergänzen sich aber echt, da ich teilweise mit den gleichen Kindern und Jugendlichen arbeiten werde und ich sie so besser fördern kann.

Ich möchte wegen Wiedererkennung nicht zu viel schreiben aber ich gebe ein Beispiel:

Ein Pädagoge macht Streetwork und Schulsozialarbeit. Er lernt die Jugendlichen in unterschiedlichen Lebenslagen kennen und kann bessere Beziehungsarbeit leisten.

Deshalb habe ich das geschrieben...

Allgemein sollte man aber wohl ehr nur Fakten schreiben, wenn ich das richtig verstanden habe.

Danke für die Ratschläge
Sue
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Vom 16.06.2010 14:14 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

MaRaSu Kaltmamsell


Mitglied seit 19.08.2008
899 Beiträge (ø0,65/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

wenn ich mich jetzt mal auf Dein Beispiel beziehe, wäre das eine Nebentätigkeit, die nicht so ohne weiteres genehmigt werden wird, da zu befürchten ist, dass sich beide Tätigkeiten nicht klar von einander abgrenzen lassen.
Wenn ich mal ein Schlagwort aus diesem Bereich wählen darf: Grenzüberschreitung! Achtung / Wichtig
Gruß MaRaSu
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Vom 16.06.2010 14:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.775 Beiträge (ø2,84/Tag)
Ja, das stimmt! Ich hoffe mein Arbeitgeber erkennt, daß beides voneinander provitiert.
Drückt mir die Daumen, ja!?
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Vom 16.06.2010 14:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

MaRaSu Kaltmamsell


Mitglied seit 19.08.2008
899 Beiträge (ø0,65/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

das ist Deine Sicht der Dinge, das Du glaubst Beides würde voneinander provitieren.

Ich hoffe Dein Arbeitgeber erkennt, zum Wohle der Kinder, dass es kritisch ist, beide Jobs zu machen. ....wenn man mal davon ausgeht, dass die Realität ansatzweise was mit dem Beispiel zu tun hat.

Schule ist Schule(Schulsozialarbeit) und Freizeit ist Freizeit(Streetwork), dass sollte und muss man trennen. Versetze Dich doch mal in die Rolle der Kids, da taucht der Schulerzieher plötzlich auch am Treffpunkt der Clique auf.

Pädagogische Hilfe muss und soll an beiden Orten passieren, aber doch nicht durch die selbe Person. Sicher nicht!

Sorry, aber das sehe ich leider anders als Du.

Gruß MaRaSu
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Vom 16.06.2010 14:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.775 Beiträge (ø2,84/Tag)
Oh, das könnte man jetzt heiß diskutieren, da kann man durchaus verschiedener Meinung sein.

Bei uns ist es durchaus üblich, daß die Schulsozialarbeit an die "Kommunale Jugendarbeit" mit "Offener- und Mobiler- Jugendarbeit" gekoppelt ist. Natürlich wird nich alles von ein und der selben Person alleine gemacht, es gibt ein Team. Aber, ja es kann passieren, daß der Pädagoge aus der Schule auch am Fun-Park auftaucht. Ich habe mit solchen Konstellationen hauptsächlich gute Erfahrung gemacht. Ich schreib dir noch schell per KM um was es sich wirklich handelt...
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Vom 16.06.2010 14:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Scooty877 Suppenkoch


Mitglied seit 31.05.2006
1.716 Beiträge (ø0,78/Tag)
Hallo!
Meine Tochter wolte als Heilerzieher auch gern ein paar Euro nebenbei verdienen!

Ihr Arbeitgeber ist damit einverstanden, solange sie keinen Nebenjob im Pflegebereich ausübt!

Das "mal für die alte Dame oder Herr neben an einkaufen" fällt in den Bereich Pflege!

......die Gaststätte die nach ihrer Arbeitszeit.. als Tellerwäscherin oder Gemüselisel einstellt muß erst gebaut werden!

Viele Grüße heidi!
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Vom 16.06.2010 15:00 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

MaRaSu Kaltmamsell


Mitglied seit 19.08.2008
899 Beiträge (ø0,65/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

ja, da hast Du recht.

Und sollte es Dein Arbeitgeber genehmigen, ist es für Dich ja gut.
Ich sehe es einfach kritisch. Manchmal muss man aber auch genau hinschauen, warum es manchmal zu diesen einrichtungsübergreifenden Jobs kommt. Nicht immer stehen therapeutische Gründe im Vodergrund, sondern Kostengründe.

Gruß MaRaSu
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Vom 23.06.2010 08:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

keni28 Suppenkoch


Mitglied seit 26.10.2004
2.895 Beiträge (ø1,04/Tag)
Hallo, aber provitiert wird doch auch mit f geschrieben oder (ich mein nur wegen vormuliert)

Im Arbeitsvertrag deines Hauptarbeitgebers steht vermutlich drin, dass Nebentätigkeiten einer Absprache bedürfen. Schreib einfach ganz formlos einen Antrag. Es sollte drinnen stehen, dass die Tätigkeiten sich nicht überschneiden und für deinen Hauptarbeitgeber keine Nachteile entstehen werden. Gehalt gehört da definitiv nicht rein. Geb den Antrag einfach persönlich ab und führ direkt das Gespräch, dann kannste auch gleich erläutern, warum dir soviel daran liegt.

Viel Erfolg - keni
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