Kennt sich einer von Euch mit dem Thema "Wiedereingliederung" aus? Insbesondere Urlaub...
|
|||||
![]() Mitglied seit 24.04.2009 |
Nach längerer Krankheit soll ich in einiger Zeit meinen Arbeitsplatz wieder einnehmen, das Ganze im Rahmen einer Wiedereingliederung (2 Wo 4 Std tgl.; 2 Wo 6 Std; dann wieder 8 Std.) Dummerweise würde in diese Zeit eine seit lange Zeit geplante und auch schon gebuchte Woche Urlaub zusammen mit Freunden fallen. Von diversen Seiten habe ich schon gehört, dass während der Wiedereingliederung Urlaub nicht möglich sei, da man ja eigentlich noch als krank gilt. Mir ist dieser Urlaub äußerst wichtig - nicht nur für mich, ich war ja selbst lange zuhause und konnte mich erholen, mehr noch für meinen Göga. Ich weiß, dass er ohne mich keinen Spaß hätte Meine Ärztin werde ich frühestens Montag wieder erreichen, in unserem Personalbüro mag ich nicht nachfragen, da eine Klatschtante dabei ist, die direkt zum Chef gedackelt käme und ihm von meinem Dilemma erzählen würde. Kennt sich vielleicht einer von Euch bei den rechtlichen Bedingungen aus? Und noch eine Frage: Wie läuft die Antragstellung überhaupt ab? Fordert die Ärztin ein Formular bei der KK an oder muss dies der AG machen? Ich freue mich auf Eure Antworten! lg rothermine1 |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Habt Ihr nen Betriebsrat? Frag den!
Eine Kollegin hat am 01. April mit 2 Stunden täglich angefangen, seit dem 01. Mai arbeitet sie jetzt wieder 4 Stunden. Ihren Urlaub aus dem letzten Jahr muss sie auch noch nehmen. Sie fehlte seit Juli. Hinzu kommt noch der Urlaubsanspruch von diesem Jahr. Soweit ich weiß, fährt sie in der Wiedereingliederungsmaßnahme Ende Juni 1 Woche nach Kiel. Also bei uns kein Problem. LG Birgit Rettet die Erde - sie ist der einzige Planet mit Schokolade! |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 24.04.2009 |
Hallo Birgit!
Wir haben zwar einen Betriebsrat, der ist aber eher ein Chefrat - also auch nicht das Richtige für mich Sch... Laden bei uns. Aber man muss ja froh sein, wenn man Arbeit hat. lg rothermine1 |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 06.04.2008 |
Hallo rothermine,
ich rate zur Vorsicht und würde es unbedingt zuvor mit Deinem Arzt besprechen. Auf keinen Fall würde ich zur Personalabteilung traben ohne zuvor genau Bescheid zu wissen. AG reagieren da oft unvorhersehbar und oftmals voreingenommen. Zitat 2. SGB IX: "Das Wiedereingliederungsverhältnis begründet ein Rechtsverhältnis eigener Art. Es geht hierbei nicht um die übliche, vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung. Im Vordergrund der Beschäftigung steht vielmehr die Rehabilitation". Da während der Wiedereingliederung weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, sollte auch Deine Krankenkasse, von der Du auch während dieser Zeit Krankengeld beziehst, gefragt werden... denn (offiziell) darfst Du nicht ohne deren Einverständnis verreisen. Ich würde es hier nicht auf eine Kräftemessen ankommen lassen und im Zweifelsfall lieber auf den Urlaub verzichten. Im Übrigen schau Dir mal die entsprechenden Informationen an, wenn Du 'berufliche Wiedereingliederung' u.ä. Begriffe googlest. LG wermut |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Hallo!
Ich hatte in den letzten Jahren mehrmals ne Wiedereingliederung - und hab auch beruflich hin und wieder entfernt damit zu tun. Daher folgende Erfahrungswerte bzw. Tipps: Ob eine Wiedereingliederung überhaupt sinnvoll und angezeigt ist - wird zwischen Patient und Arzt besprochen. Wenn die beiden der Meinung sind, dass das angebracht ist - füllt der Arzt ein Formular aus (die liegen bei ihm vor) und beide unterschreiben es. Dabei wird z. B. besprochen, wieviele Stunden über welche Zeit möglich sind, wann diese Stundenzahl ggf. erhöht wird usw. - außerdem auch, ob die bisherige Arbeit problemlos möglich ist, oder ob es ggf. medizinische Auflagen gibt (also z. B. nicht die ganze Zeit stehen/sitzen/..., nicht dies oder nicht jenes eben). Mit diesem Formular/Antrag geht man als Patient/Arbeitnehmer dann zum Arbeitgeber - der wiederum beurteilen muss, ob er Dich so beschäftigen kann. Nicht an jedem Arbeitsplatz und in jeder Firma kann man ja einfach kürzer oder anders arbeiten - und außerdem bleibt man ja eine nicht verlässliche Arbeitskraft, die also nicht wirklich fest eingeplant werden kann. Ist er einverstanden - unterschreibt auch er das Formular. Dann geht der Antrag zur Krankenkasse - die ebenfalls abstempeln muss, weil in den meisten Fällen ja auch sie (weiter) zahlt. Hier gibts aber in aller Regel keine Probleme. Die sind ja froh, wenns aufwärts geht. Soweit zum Antrags-Procedere. Ist man dann in der Wiedereingliederung - bleibt man weiterhin krankgeschrieben, also weiterhin arbeitsunfähig, man geht eben nur im Sinne einer Belastungserprobung stundenweise arbeiten. Angenommen, es sind in den ersten 3 Wochen 2 h vereinbart - kann es dann trotzdem passieren, dass man an einem Tag bereits nach 2 h merkt: Es geht einfach nicht. Dann hat man das Recht, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen - und eben bereits eher zu gehen. Oder man weiß für einen Tag mit drei Untersuchungsterminen von vornherein, dass man keine 3 h arbeiten kann - sondern gar nicht oder nur 1,5 h oder was weiß ich. Auch das ist theoretisch möglich. Inwieweit das bei dem einzelnen Chef dann so geht - steht auf einem anderen Blatt, aber theoretisch geht das so. Merkt man das jedoch an mehreren Tagen - sollte man wieder beim Arzt vorstellig werden - weil dann ggf. der Plan nochmal neu besprochen werden muss ... die Gesundung vielleicht langsamer vorangeht, als gedacht ... es Komplikationen bei der Heilung gibt ... oder sonstwas eben. Wird dann der Wiedereingliederungsplan geändert - geht das Procedere von oben nochmal von vorne los. Zum Thema Urlaub: Wie immer, wenn man während einer Arbeitsunfähigkeit verreisen möchte (egal, ob das eine Tagesfahrt zur Oma während einer Bronchitis ist ... oder der Wochenendtripp mit Gipsarm ... oder eben die Urlaubsreise bei Wiedereingliederung) - ist der erste Anlaufpunkt der Arzt. Denn nur er kann einschätzen, ob das der Gesundung dienlich ist oder nicht ... ob es die Gesundung evtl. gar verzögert ... oder wie auch immer. Ist der Arzt dann der Meinung, dass die Reise Dir gut tut ... der Gesundung und der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz keinesfalls im Weg steht - oder sie vielleicht sogar positiv beeinflusst ... die Arbeitsunfähigkeit durch die Reise also nicht später endet - als ohne Reise ... dann (und NUR dann!!!) besteht überhaupt die Möglichkeit, zu verreisen, ohne Leistungsansprüche zu verlieren! Ist dies der Fall - sollte man sich am besten eine Bestätigung geben lassen, dass der Urlaub aus medizinischer Sicht okay ist und die vollständige Gesundung nicht verzögert. Mit diesem Zettel führt dann der Weg zum Arbeitgeber - zur Absprache, weil man ja in der Zeit auch nicht die stundenweise Wiedereingliederung weitermachen kann. Hier würde ich persönlich zuerst eine Person des Vertrauens ansprechen (Personalabteilung, Personalrat, Kollege oder sonstwen) - auch um ggf. das Procedere in der eigenen Firma genau abzustimmen. Außerdem müsstest Du damit auch zur Krankenkasse - denn die finanziert Dich in der Zeit ja. Wärst Du ggf. ohne Reise schon vorher wieder voll einsatzfähig (also AU + Wiedereingliederung beendet) - wäre dies das Einfachste, vorausgesetzt, Du könntest zu Beginn der Einsatzfähigkeit gleich wieder Urlaub nehmen. Sollte der Arzt einem bescheinigen, dass man in Woche XY eben trotz Wiedereingliederung gar nicht arbeiten geht (also 0 h) - wäre das natürlich auch toll, da somit jede Diskussion bei Arbeitgeber + Kasse entfiele. Aber ich fürchte, das macht kein Arzt. Fazit: Schwierig ist es allemal. Und nur Du kannst auch nur ahnen oder gar einschätzen, ob Du Dir das in Deiner Firma leisten kannst und willst - bzw. welche Folgen Du dafür zu tragen bereit wärst. Sonnige Grüße vom Bäumchen
Leben - es gibt nichts Selteneres auf dieser Welt.
Die meisten Menschen existieren, weiter nichts. - Oscar Wilde - |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Kurzer Nachtrag:
Urlaub nehmen während der Wiedereingliederung - das geht jedenfalls nicht. Das wäre ja sozusagen "Urlaub von der Krankheit" - und das ist nunmal nicht möglich. Sonnige Grüße vom Bäumchen
Leben - es gibt nichts Selteneres auf dieser Welt.
Die meisten Menschen existieren, weiter nichts. - Oscar Wilde - |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 24.04.2009 |
Hallo Bäumchen!
Das war schön ausführlich und informativ - vielen Dank! lg rothermine1 |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Henglein
Rama Cremefine




























