arbeitszeiten bis 6 stunden ohne pause
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![]() Mitglied seit 22.05.2003 |
ich arbeite seit kurzem verkürzt, hab früher, vor der geburt meines kindes, 39 h pro woche gearbeitet. nun nach der elternzeit, wollte ich nur noch 30 h pro woche arbeiten. wie ist das mit den pausen? muß ich pausenzeiten dazurechnen? hab gelesen, daß bei ÜBER 6 stunden arbeitszeit gesetzlich eine pause von einer halben stunden vorgeschrieben ist. ich arbeite ja aber nur BIS 6 stunden täglich, besser gesagt genau 6 stunden. ich arbeite nicht körperlich schwer, sodaß eine pause nicht nötig wäre. ich bin im büro tätig und in den 6 stunden arbeitszeit esse ich eh nix, oder nur was kleines. was meint ihr? danke vorab katriene |
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![]() Mitglied seit 29.07.2003 |
Hallo
aloso bei uns ist es so: bis 4 Std dann ab 6,5 Std Die Pausen sind gesetzlich geregelt. Wie genau, kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen.
Lieben Gruß Dariosmama |
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![]() Mitglied seit 11.07.2008 |
Hallo,
...bei uns ists so: bis 6 Stunden keine Pause, ab 6 Stunden ne halbe Stunde Pause lg limone161 |
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![]() Mitglied seit 21.04.2005 |
Hallo,
gesetzlich muss man nach spätestens 6 Stunden eine Pause machen. Wie es konkret in deiner Firma geregelt und gehandhabt wird bei einer Arbeitszeit BIS zu 6 Stunden, wirst du dort erfragen müssen. Denn abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Pause nach 6 Stunden spätestens kannst du dich schwerlich wehren, wenn in deiner Firma beispielsweise alle um 9:30 Uhr eine Viertelstunde Frühstückspause machen. Dann musst du mitmachen und die Viertelstunde kriegst du nicht bezahlt. Das darf die Firma so handhaben. Gruß, Doris |
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![]() Mitglied seit 14.02.2006 |
Hallo,
so steht's geschrieben: § 4 ArbZG Ruhepausen Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. LG Köbes |
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![]() Mitglied seit 26.06.2009 |
Hallo Katriene,
ich sehe das Problem nicht so ganz! Du hast kein "offizielles Anrecht" auf eine Pause, in der du deinen Arbeitsplatz für längere Zeit verlassen kannst. Aber da du im Büro arbeitest wird dir ja wohl niemand verwehren können, nebenher mal etwas zu essen oder zu trinken bzw. auf die Toilette zu gehen. Das reicht doch eigentlich als "Pause". Ansonsten könntest du fragen, ob eine offizielle Pause vereinbart werden kann. Die Zeit mußt du dann halt hinten dran hängen, wird also nicht bezahlt. Aber das ist auch in einem 40-Stunden-Job so. 40 Stunden sind reine Arbeitszeit. Plus eine halbe Stunde Pause täglich heißt also, dass du 8,5 Stunden anwesend sein mußt. Grüßle, Dimond |
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