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Mitgliedsbescheinigung der KK

Vom 24.04.2010 16:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JanMö Suppenkoch


Mitglied seit 10.06.2008
3.346 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Hallöchen,

hat dies schon einmal jemand gebraucht? Wieso brauchen das so viele Firmen nicht?

Mir ist dieses Thema sehr neu und ich würde mich gern darüber nur austauschen wollen. Eine Mitgliedsbescheinigung einzufordern, kostete nur einen kostenloser Anruf bei der KK und per Mail kam diese Bescheinigung (die auch noch im Original kommt). Also darum geht es mir nicht, mir ist nur dieses Thema fremd.

VG Janine
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Vom 24.04.2010 17:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Seph Suppenkoch


Mitglied seit 12.12.2007
1.913 Beiträge (ø1,17/Tag)
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"Wieso brauchen das so viele Firmen nicht?"

Weil sie die KK-Beiträge ihrer ANs an die KKs überweisen und damit genau wissen wer wo Mitglied ist?

Gruß
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Vom 24.04.2010 17:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DieKalimera Hendlgriller


Mitglied seit 28.01.2002
3.094 Beiträge (ø0,82/Tag)
Huhu,
ich kenne es nur so, dass man bei einem Arbeitgeberwechsel eine Bescheinigung beim neuen Arbeitgeber vorlegen muss, damit er die Krankenkassenbeiträge entsprechend abführen kann.
LG
kalimera
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Vom 24.04.2010 17:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

schnitthepper Smutje


Mitglied seit 04.01.2009
400 Beiträge (ø0,32/Tag)
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Hallo,

seit Jahrzehnten ist bei uns die Mitgliedsbescheinigung ein fester Bestandteil der Personalakte. Also vorhanden sein sollte sie auf jeden Fall...

Gruß
Rita
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Vom 24.04.2010 17:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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vielleicht könnte JanMo das "wieso brauchen das so viele Firmen nicht" mal etwas konkretisieren...

wie ne Firma bei nem neu eingestellten sozialversicherten Mitarbeiter sicherstellen will, an die richtige Kasse Beiträge zu überweisen, ohne von diesem einen Mitgliedsbescheinigung vorliegen zu haben, würde mich jetzt doch mal interessieren...
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Vom 24.04.2010 17:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

daffodil Suppenkoch


Mitglied seit 21.04.2005
3.553 Beiträge (ø1,37/Tag)
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Hallo,

seit dem ich mich ums Personal unserer Firma kümmere (Februar 2010), bekomme ich diese Mitgliedsbescheinigungen automatisch zugeschickt, wenn jemand gewechselt hat oder neu in der Firma ist.

Gruß, Doris, die diese Zettel dann natürlich in die Personalakte heftet, wohin sonst. Lachen
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Vom 24.04.2010 18:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen
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Vom 24.04.2010 18:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tenderoni Suppenkoch


Mitglied seit 10.03.2010
1.846 Beiträge (ø2,28/Tag)
Hallo,

Mitgliedsbescheinigung ist mir nur im Zusammenhang bei der Kündigung der KK ein Begriff. Die neue KK will halt wissen, wo man vorher versichert war. Der AG (sofern es ein neuer AG ist) braucht doch lediglich eine Kopie der KK-Karte und des Sozi-Ausweises.... alles weitere regelt der AG.

LG
Tenderoni
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Vom 24.04.2010 18:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

schnitthepper Smutje


Mitglied seit 04.01.2009
400 Beiträge (ø0,32/Tag)
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Hallo,

bei einer Neueinstellung schickt die KK dem neuen AG eine Mitgliedsbescheinigung. Die Bescheinigung wurde früher auch bei der Prüfung des SV-Trägers nachgefragt. Hat nichts mit der KK-Karte und SV-Ausweis zu tun.

Es wäre schön, wenn Janine ihre Frage präzisieren würde, was der Hintergrund ist. Ansonsten dreht sich alles im Kreis.

Gruß
Rita
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Vom 24.04.2010 22:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Hasi1973  Suppenkoch


Mitglied seit 23.05.2006
1.906 Beiträge (ø0,87/Tag)
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Hallo,

wenn der neue Arbeitgeber den AN bei der Krankenkasse anmeldet schickt die KK automatisch eine Mitgliedsbescheinigung. Diese muß bei einer Prüfung bei den Lohnunterlagen des AN sein. Natürlich brauchen die Firmen das, allerdings geht das im Zeitalter der Computer automatisch.

\"\"
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Vom 24.04.2010 22:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JanMö Suppenkoch


Mitglied seit 10.06.2008
3.346 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Eben nicht Pfeil nach rechts bei einer Neueinstellung schickt die KK dem neuen AG eine Mitgliedsbescheinigung. Pfeil nach links

ich muss die erbringen, was ja nicht schwer war, deshalb, weil ich dies so nicht kannte, ist es mir ein Rätsel. Habe einfach bei der KK angerufen und gefragt, was die von mir wollen und eben noch nie wurde diese Bescheinigung von mir verlangt.

Das die abgeheftet wird ist mir klar na dann... , sinnvoller Beitrag.

VG Janine
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Vom 24.04.2010 22:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JanMö Suppenkoch


Mitglied seit 10.06.2008
3.346 Beiträge (ø2,31/Tag)
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wieso brauchen das so viele Firmen nicht


Grisou, weil das noch nie bei einer Einstellung von mir verlangt wurde.

Meiner Meinung nach kann man dies aus meinem EP heraus lesen.

VG Janine
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Vom 24.04.2010 22:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir  Sternekoch


Mitglied seit 10.04.2006
32.905 Beiträge (ø14,68/Tag)
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Hallo Janine,



mein Sohn brauchte die zu Beginn eines jeden neuen Studienjahres von der KK. Das musste der Bafögstelle geschickt werden.

Vermute mal, so will man sicher gehen das jeder auch ordnungsgemäß in der KK ist.

lg katir
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Vom 24.04.2010 22:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JanMö Suppenkoch


Mitglied seit 10.06.2008
3.346 Beiträge (ø2,31/Tag)
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Hallo Katir,

kann es sein das dies eine neue Regelung ist BOOOIINNNGG.... ? Ich stand zwar fast immer in Arbeit, aber dies war das erste mal. Sonst musste ich immer nur die Versichertennummer und KK bekannt geben, mehr nicht.

Habe den von der KK gefragt, wie sieht denn diese Bescheinigung aus, vielleicht habe ich sie zu Hause, er konnte mir keine vernünftige Antwort geben traurig , aber sagte die kommt sofort per Mail. Ist ja auch eine nette Ansage und wie ich die bekam sah ich, dass ich so etwas nicht besitze BOOOIINNNGG.... .

Mag ja alles für Euch utopisch klingen, aber ist eben so. Ich hätte schon gern alle geforderten Unterlagen von vornherein zu Hause.

VG Janine
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Vom 26.04.2010 12:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Hasi1973  Suppenkoch


Mitglied seit 23.05.2006
1.906 Beiträge (ø0,87/Tag)
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Hallo Janine,

wie ich oben schon geschrieben habe, wenn ich einen neuen Mitarbeiter einstelle, dann bekomme ich von Ihm seine Versichertenkarte, seinen Sozialversicherungsausweis und dann melde ich ihn bei der Krankenkasse an. Damit die KK auch weiß das er jetzt bei mir beschäftigt ist. Die KK schickt mir dann automatisch eine Mitgliedsbescheinigung zu. Die brauch ich nicht anfordern. Sinnfreie Antworten gibt es nicht, nur sinnfreie Fragen.

\"\"
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Vom 26.04.2010 12:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Cleo13  Hendlgriller


Mitglied seit 04.09.2006
5.117 Beiträge (ø2,44/Tag)
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Hi!

Also, ganz ehrlich: Ich verlange diese Bescheinigung bei 'ner Neueinstellung auch nie. Wozu auch? Ich frag', bei welcher Krankenkasse die Neue ist, und gut is'. Wieso sollte sie mich anlügen? - Und WENN sie's tut, merke ich das spätestens, wenn ich die Anmeldung mache und die Krankenkasse mokiert, dass die Angemeldete nicht Mitglied ist. Bei 'ner Prüfung hat sich noch nie jemand drum gekümmert.

LG
Cleo

Der Zufall ist das Pseudonym, das der liebe Gott wählt, wenn er inkognito bleiben will.
Albert Schweitzer
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Vom 26.04.2010 12:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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"und WENN sie's tut, merke ich das spätestens, wenn ich die Anmeldung mache und die Krankenkasse mokiert, dass die Angemeldete nicht Mitglied ist"


DAS ist der springende Punkt, Cleo - aber ner gewissen Firmengrösse - tut sich das doch kein Personalbüro an...
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Vom 26.04.2010 13:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Cleo13  Hendlgriller


Mitglied seit 04.09.2006
5.117 Beiträge (ø2,44/Tag)
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@ grisou: Keine Frage! Ich sprach hier nur von mir (ich hab' vier Angestellte). Aber oben kam ja die Frage, warum es "viele Firmen nicht haben wollen". Ich denke, bei kleinen Firmen läuft vieles einfach nicht so automatisch und organisatorisch perfekt ab - einfach, weil's nicht nötig ist: Ich weiß auswendig, welche meiner Angestellten bei welcher Krankenkasse ist. Na!

LG
Cleo


Der Zufall ist das Pseudonym, das der liebe Gott wählt, wenn er inkognito bleiben will.
Albert Schweitzer
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Vom 26.04.2010 21:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JanMö Suppenkoch


Mitglied seit 10.06.2008
3.346 Beiträge (ø2,31/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Ich bin schockiert über gewisse Beiträge. Danke Danni und entschuldige meine sinnfreie Frage na dann... .

Grisou hat es auf den Punkt gebracht, es ist eine größere Firma und ich muss dies erbringen.

Würde mich ja gern mehr darüber unterhalten, aber ich lasse das mal schön bleiben, damit ich nicht weiter solche sinnfreien Antworten wie von Danni bekomme.

VG Janine
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Vom 26.04.2010 23:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Elderberry Hendlgriller


Mitglied seit 29.09.2009
2.656 Beiträge (ø2,73/Tag)
Hallo,

ich hab letztes Jahr in ner Firma mit mehreren hundert AN gearbeitet und auch dort hab ich im Personalbogen meine KK angegeben und dann von der Firma meine Mitgliedsbescheinigung erhalten. Als Nachweis für mich, daß die Firma mich bei der KK angemeldet hat und meine SV-Beiträge abführt.

LG Elderberry
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Vom 27.04.2010 07:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Hasi1973  Suppenkoch


Mitglied seit 23.05.2006
1.906 Beiträge (ø0,87/Tag)
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Das kommt von der Richtigen!!!!!!!!!!
Stell deine Fragen ordentlich, 2 Antworten habe ich dir gegeben, ich arbeite im Personalbereich. Also kann ich dir hier im Bezug gar keine Sinnfreie Antwort geben. Und bei 120 Mitarbeitern die ich zu betreuen habe werde ich da ja eine klitzekleine Ahnung haben.

\"\"
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Vom 28.04.2010 21:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

MarionMarion Suppenkoch


Mitglied seit 12.12.2005
2.246 Beiträge (ø0,95/Tag)
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Hallo Janine,

es gab mal Zeiten, da hatte jede Krankenkasse andere Beitragssätze. Im Zuge eines Arbeitsplatzwechsels hatten manche Arbeitnehmer dann die Idee, bei der Gelegenheit zu einer billigeren Krankenkasse zu wechseln. Wechseln war natürlich kein Problem, das ging meist per Telefon. Beim neuen Arbeitgeber wurde dann einfach die billigere KK angegeben, manchmal auch, ohne sich überhaupt dort vorher angemeldet zu haben.

Die alte Krankenkasse war davon natürlich nicht begeistert, für das Ab- und Ummelden gab es natürlich Fristen, die oft nicht eingehalten wurden. Nach ein paar Monaten fiel dann der alten KK auf, dass keine Beiträge mehr eingehen. Früher oder später wurde dann der neue Arbeitgeber aufgefordert, die Beiträge für ein Mitglied zu bezahlen, dass sich nicht korrekt abgemeldet hatte.

Wenn du als Lohnbuchhalterin jemals dieses Hickhack zwischen zwei Krankenkassen mitgemacht hast, die um die Beiträge streiten, dann wirst du deine Arbeitnehmer nur noch bei der Krankenkasse anmelden, für die eine korrekte Mitgliedsbescheinigung vorliegt.

VG Marion
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Vom 28.04.2010 21:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pitty2  Kaltmamsell


Mitglied seit 02.07.2005
2.666 Beiträge (ø1,06/Tag)
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Hallo zusammen,

seit dem 01.01.2002 haben wir ein neues Krankenkassenwahlrecht.

Demnach ist man an seine Kasse 18 Monate nach Wahlausübung gebunden.

Die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse ist deshalb sehr wichtig,
damit gerade in großen Firmen(obwohl viel schlimmer bei den kleineren Firmen ohne Steuerbüro),
der Arbeitnehmer zur richtigen KK angemeldet wird.

Manche Mitarbeiter wissen manchmal selber nicht, wo sie versichert sind,oder was sie unterschrieben haben na dann...

Das ist ein komplexes Thema, Tante Google weiß Bescheid. Na!

Liebe Grüße
Pitty
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