cafe-eröffnung in Bayern?
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![]() Mitglied seit 26.02.2010 |
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Wie ist das, wenn ich ein Cafe eröffnen möchte und selbstgemachte Torten und Kuchen verkaufe - brauche ich einen Gesellenbrief für Konditorei oder sonstige Auflagen? Im Internet finde ich nix, |
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![]() Mitglied seit 10.06.2008 |
nein aber du brauchst gewerbeschein,gesundheitspass usw.
Lieben Gruß Summertime |
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![]() Mitglied seit 22.12.2009 |
Hallo ziege
Ich weiß jetzt nicht genau ,wie die Gesetze bei euch sind ,aber bei uns in Österreich darfst du ein Cafe bis 8 Sitzplätze ohne Konzession eröffnen . Aber keine Alkohlischen Getränke ausschenken ,soviel ich mich erinnern kann. Hab selber mal gefragt,weil ich ein Cafe in meinen Naturladen integrieren wollte........am besten bekommst du da die Auskunft bei der Wirtschaftskammer(ich hoffe ,das heißt bei euch auch so) Bei uns ist so eine Beratung kostenlos,dort erfährt alles was sonst noch zur Selbstständigkeit dazuhgehört. Probier mal zu googeln nach Bauernhofcafe oder Kaffeehaus zuhause............hab da mal was gelesen ,weiß aber nicht mehr genau wie die Seite hieß. lg Amyris |
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![]() Mitglied seit 26.02.2010 |
Hallöchen nochmal,
das mit dem Gewerbeschein und Gesundheitszeugnis ist mir schon klar. Aber ich denke, daß man nur Konditoreiprodukte verkaufen darf wenn ich die Ausbildung habe. Da es um lebensmittel geht, sind die kritisch! Die Ziege |
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![]() Mitglied seit 28.02.2009 |
Hallo,
soweit ich weiß, mußt Du schon einen Meisterbrief haben. Frag mal bei der zuständigen Handwerkskammer nach. lg bata |
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![]() Mitglied seit 29.08.2006 |
Hallo Ziege,
Meisterpflicht für Torten/Kuchen/Brot etc. wird nur verlangt, wenn Du diese Dinge auch außer Haus verkaufst. Wenn Deine Gäste diese Dinge nur dort direkt verzehren, dann brauchst Du diese Auflage nicht zu erfüllen. Also nicht nur keine Meisterpflicht, sondern nichtmal eine Ausbildung zum Bäcker/Konditor. Die übrigen Auflagen, müssen natürlich erfüllt werden. Da würde ich mich vorher sehr gut darüber informieren. Du solltest aber nicht auf die Idee kommen, bei Dir zu Hause zu backen, denn die private Küche wird nicht abgenommen, da für gewerbliche Küchen die Auflagen streng (zu Recht) sind. Gruß Faule PS: @amyris: leider sind die Gesetze in dem Bereich in Deutschland ganz anders als in Österreich. Auch gibts hier keine Wirtschaftskammer.... soviel ich weiß, wäre das Pendant hier die IHK (Industrie- und Handelskammern) und die HWK (Handwerkskammer). Zu der Frage wegen der Meisterpflicht wäre in dem Fall die HWK zuständig. |
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