neues Thema  Thema drucken  Thema als PDF  Als Favorit speichern  Benachrichtigung aktivieren

Aufgaben der Personalabteilung bei einer Schwangerschaft

Vom 08.02.2010 11:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

anum74 Tellerwäscher


Mitglied seit 16.08.2007
4 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo Zusammen,

ich bin zur Zeit etwas ratlos. Anfang des Jahres teilte ich unserer Personalabteilung mit das ich schwanger bin. Die Mitarbeiterin hatte sich den Entbindungstermin notiert und meinte noch, sie wüßte gar nicht so genau was zu tun wäre, das gab es bis jetzt noch nicht. Ich bin davon ausgegangen, dass sich die Mitarbeiter der Abteilung informieren würden. Das scheint mir jedoch nicht der Fall. Kann ich von der Personalabteilung irgendwas erwarten oder muss ich mich selber um alles kümmern.
Wie läuft es mit dem Mutterschaftsgeld, ein Teil zahlt die Krankenkasse den Rest der Arbeitgeber. Wenn ich das Geld bei der Krankenkasse beantrage, läuft das mit dem Arbeitgeberanteil dann automatisch? Ich habe noch etwas Zeit ET ist erst der 3. August.
Aber mich würde schon interessieren wie das bei euch war. Welche Infos oder Fragen kamen von eurem Arbeitgeber (Personalabteilung)?
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.02.2010 11:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Sanja201 Hendlgriller


Mitglied seit 24.02.2009
3.660 Beiträge (ø3,08/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

wenn die Personalabteilung keine Ahnung hat, was sie beachten muß, dann ist das deren Problem - müssen sie sich halt informieren! Ich habe damals nur die schwangerschaft und der Entbindungstermin bekannt gegeben - das wars. Der AG-Anteil am Mutterschaftsgeld kam automatisch, nur den KK-Anteil musste ich beantragen.

LG und alles Gute für die Schwangerschaft!
Sanja
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.02.2010 11:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

laurinili  Hendlgriller


Mitglied seit 23.02.2005
5.778 Beiträge (ø2,18/Tag)
Hallo,

naja, die Personalabteilung hat ja auch noch etwas Zeit. Wer heute was zahlen muss, kann ich dir auch nicht mehr mit Sicherheit sagen.


Pfeil nach rechts Welche Infos oder Fragen kamen von eurem Arbeitgeber (Personalabteilung)? Pfeil nach links
gar keine. als ich meinem Chef gesagt habe, daß ich schwanger bin meinte er "ok, gut". Ich drehte mich um und wollte den Raum verlassen, da kam ein schwerer, breiter Ordner mir entgegengeflogen. Das war dann der letzte Tag, wie ich im Büro war. Der Rest lief über Anwalt und Gericht.



Liebe Grüße
laurinili
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.02.2010 11:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

anum74 Tellerwäscher


Mitglied seit 16.08.2007
4 Beiträge (ø0/Tag)
Danke für eure Antworten,

dass das nur deren Problem ist, ist nicht ganz richtig. Heute habe ich nach meinem Resturlaub gefragt. Eine wirkliche Antwort bekam ich nicht, ich sollte den Urlaub auf jeden fall vor dem Mutterschutz nehmen, da er ja sonst verfallen würde. Auf die Frage wieviel Urlaub mir zustehen würde, bekam ich die Antwort anteilmäßig. Welcher Anteil? Bis zum Mutterschutz, bis zum Ende des Mutterschutztes? Die genaue Anzahl der Urlaubstage muß doch die Personalabteilung mir mitteilen und nicht umgekehrt?

LG
anum74
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.02.2010 11:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DieliebeBeate Chefkoch


Mitglied seit 22.01.2005
3.869 Beiträge (ø1,44/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo anum 74,

Dein Urlaubsanspruch geht bis zum Ende des Mutterschutzes - also 8 Wochen nach der Entbindung.

lG

Beate




  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.02.2010 11:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DieliebeBeate Chefkoch


Mitglied seit 22.01.2005
3.869 Beiträge (ø1,44/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Achso.... wenn sich die Personalabteilung nicht so auskennt ... ruf doch bei der Krankenkasse an. Die werden Dir das mit Sicherheit erklären.


@laurinili ... das ist ja heftigst. Warum hat Dein AG so reagiert ? War er sauer, weil er jetzt jemand neues suchen und anlernen muß ?




  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.02.2010 11:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Sanja201 Hendlgriller


Mitglied seit 24.02.2009
3.660 Beiträge (ø3,08/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo Anum,

also wenn mir die Personalabteilung sagt, dass ich mir meine Urlaubstage selbst ausrechnen muß, würde ich mich mal locker 10-15 Tage mehr geben! Lachen Ich finde, die machen es sich viel zu leicht. Es gibt schließlich noch jede Menge anderer arbeitschutzrechtlicher Vorgaben, die bei einer Schwangerschaft eingehalten werden müssen, darüber muß der Arbeitgeber sich informieren - z.B. Überstunden nur eingeschränkt, keine körperlich schwere Tätigkeit, keine Nachtarbeit, eine Liege zum ausruhen, etc etc.

LG
Sanja
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.02.2010 11:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Stupsnase78 Smutje


Mitglied seit 18.04.2004
142 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo Anum,

ich bin selbst gerade schwanger (34. SSW) und war vor meinem Mutterschutz bzw. Resturlaub fürs Personal zuständig (allerdings in einem Kleinbetrieb). Hoffe, ich kann dir trotzdem helfen...

Also: dir steht Urlaub bis zum Ende deines Mutterschutzes zu, also 8 Wochen nach dem voraussichtlichen ET. Das wäre dann in deinem Fall der 27.09. Je nachdem, wie viele Urlaubstage du pro Jahr hast, musst du es anteilig rechnen (und vielleicht die Nachkommastellen nicht vergessen, bei mir wurde 0,6 nämlich aufgerundet... Lächeln ) Und lass dir deinen Urlaubsanspruch am besten schriftlich bestätigen und reiche den Urlaub am besten gleich ein, damit dann auch der Zeitplan für deine Übergabe vorbereitet werden kann.

Du musst dich mal informieren, ob dein AG eine schriftliche Bescheinigung über die Schwangerschaft bzw. den voraussichtlichen ET braucht, oder ob ihnen deine mündliche Information reicht. Eine schriftliche Bescheinigung kostet ca. 5 EUR, die der AG aber erstatten muss.

Ansonsten muss der AG darauf achten, dass die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes greifen, du also keinen Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Stoffen hast, nicht zu lange stehen musst, keine Akkord-Arbeit (soweit ich weiß, etc.). Kannst ja mal nach dem Mutterschutzgesetz googlen, da müsstest du nähere Infos finden.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du mich gerne anschreiben, ich bin ja schon zuhause und habe daher viel Zeit...

Gruß, Stupsnase
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 08.02.2010 21:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

morgaine0767 Chefkoch


Mitglied seit 04.04.2005
9.787 Beiträge (ø3,75/Tag)
Hi,
das ist ja schon heftig.
Hoffentlich wissen sie wenigstens, dass Du jetzt nicht mehr länger wie 8,5 Std. arbeiten darfst oder Schicht - führt bei einem großen Autohersteller in der Region dazu, dass die Meldungen erst abgegeben werden, wenn der Bauch recht deutlich wird und jemand meckert.
Was Du sonst nicht tun darfst, sollte in dem Heft mit den aushangpflichtigen Gesetzen stehen, die theoretisch überall aushängen. Und pass auf mit der Bescheinigung. Ich wusste von einer Kollegin, dass sie die wollen und brachte sie und zahlte dafür. Das Geld wollten sie nicht erstatten, weil sie das von mir ja nicht verlangt hätten.
Ich stand da ????? ja, sie wollen es nur, wenn es nichts kostet, sonst glauben sie es den Leuten.
Und dir darf kein Nachteil entstehen, also wenn du länger nicht arbeiten kannst, volle Lohnfortzahlung, nix mit Krankengeld nach 6 Wochen.
lg
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 09.02.2010 07:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

anum74 Tellerwäscher


Mitglied seit 16.08.2007
4 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,

damit ich irgendwie weiterkomme habe ich gestern meinen Resturlaub selbstausgerechnet. Da ich einen Jahresurlaub von 30 Tagen habe und mein Mutterschutz bis zum 27.09. geht bin ich auf 22 Tage gekommen. Das habe ich der Personalabteilung eine Mail geschrieben und um eine Bestätigung gebeten. Bin mal gespannt was da kommt, und vor allem wann.

Ich habe irgendwie nicht den Eindruck das meine Schwangerschaft dem Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht gemeldet wurde. Deshalb werde ich unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit mal darauf ansprechen. Ich arbeite zwar hauptsächlich im Büro bin aber auch oft in der Werkstatt/Fertigung und komme dort mit vielen Sachen (Schmutz, Schmiermittel, uvm.) in Berührung. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass da was Gehärliches dabei ist, aber man weiss ja nie.

Ich bin mit einer Firma eigentlich sehr zufrieden, es ich arbeite schon seit 11 Jahren dort und es gab noch nie Probleme. Auch als ich mal längere Zeit krank war, kam man mir entgegen und hat mich so arbeiten lassen wie es ging. Man war halt froh wenn ich da war.
Ich denke auch diesesmal wird sich alles zum Guten wenden, es ist halt nur dass ich die Erste bin die Schwanger ist und keiner weiss was zu tun ist.

Lieben Dank für Eure bisherige Unterstützung
für jeden weiteren Tipp bin ich dankbar.

LG
anum74
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 09.02.2010 08:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Alldaycooker Küchenjunge


Mitglied seit 28.09.2009
276 Beiträge (ø0,28/Tag)
Hallo anum74,

alles wichtige wurde ja schon erwähnt.
Mir fällt eigentlich nur noch die Beantragung der Elternzeit ein.
Diese muß lt. meines Wissens spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim AG eingereicht werden. Du solltest Dir also auch vorher schon überlegen wie es nach dem Mutterschutz weitergeht. Ob Teilzeit, 1, 2 oder 3 Jahre Elternzeit , bzw. die Elternzeit mit deinem Mann aufteilen.

Alles Liebe für die Zukunft
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden


Antwort schreiben

Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Weitere interessante Informationen auf den Chefkoch.de Partnerseiten: