Heimfahrt zum Erstwohnsitz
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![]() Mitglied seit 19.01.2010 |
Also ich beginne im Januar eine Umschulung zum Fachinformatiker in Berlin(Zweitwohnsitz)Ich bin vor zwei Jahren nach Berlin wegen Arbeit gezogen und dan arbeitslos geworden,daraufhin wollte ich eine Umschulung machen die mir jetzt bewilligt wurde. Als ich zum Arbeitsamt in Schleswig Holstein(Erstwohnsitz) ging,sagte man mir das ich mich bei der Agentur melden müssse die an dem Standort sei an demich mich hauptsächlich befinde,also Berlin.Da ich einen 4 Jährigen Sohn im Norden habe fahre ich ca.2 mal im Monat nach Hause.Als ich beim Amt die Heimfahrt angegeben habe,sagte man mir das sie mir nicht zusteht da das Berliner Amt für meine Umschulung aufkommt und nicht das aus dem Norden. Meine Frage ist,steht es mir zu das daß Amt mir eine Heimfahrt bezahlen muß wenn mein hauptwohnsitz wo anders ist als mein Umschulungsort,oder hätte ich die Umschulung in SH beantragen müssen und dann nach Berlin ziehen??????? Wenn jemand eine Idee hat wäre cool |
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![]() Mitglied seit 04.04.2005 |
Hallo,
ich denke, die werden argumentieren, dass Dein Lebensmittelpunkt oder Zentrum des Lebensinteresses (irgendso ein toller Ausdruck halt) Berlin ist. Bei 2 Fahrten im Monat wirst Du da schwer dagegen argumentieren können, außer in der Richtung, dass Du eigentlich öfter fahren würdest, es Dir aber nicht mehr leisten kannst, seit Du arbeitslos bist. lg morgaine |
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![]() Mitglied seit 27.03.2005 |
Nein, stimmt nicht:
Lebensmittelpunkt ist dort, wo die privaten Interessen und Verpflichtungen, also z.B. Familie, kleiner Sohn etc. sind. luki, ich schicke dir `ne KM lg eifelkrimi |
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