Öffnungszeiten in Kneipe verbindlich?
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![]() Mitglied seit 08.12.2003 |
ich werde Ende des Jahres eine kleine Brotzeit-Kneipe in Bayern nach Renovierung wiedereröffnen. Meine Öffnungszeiten sind durch den Vorpächter schon seit Jahren den Gästen bekannt, und ich möchte sie auch so belassen. Nun zu meiner Frage an einem Beispiel: "Meine" Kneipe Montag geöffnet 16-24 Uhr Nun möchte gern ein Paar und seine 20 Gäste nach der Trauung bei mir um 14 Uhr zum Imbiss/Sektempfang kommen. Frage: kann ich das realisieren (eigentlich habe ich ja noch gar nicht auf), muss ich das vll. kurzfristig beantragen, oder ist das gar kein Problem (weil geschlossenen Gesellschaft)?? Das Thema Sperrzeiten ist mir bekannt und verinnerlicht. Google hat mir nicht weiterhelfen können, aber vielleicht habe ich hier Glück. Schön wäre auch ein Gesetztestext dazu, oder einfach Euer konkretes Wissen. Vielen Dank schon einmal!! Liebe Grüsse Katrin |
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![]() Mitglied seit 07.05.2004 |
Hallo!
Du kannst Deine Kneipe (innerhalb der erlaubten Fristen) öffnen und schliessen wie Du möchtest!................ Grüße Rainer |
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![]() Mitglied seit 10.10.2006 |
Hallo!
Also vorweg sage ich gleich das ich mich NULL zum Thema auskenne, aber durch meine Verwaltungsausbildung ein sehr gutes Rechtsverständnis habe. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es für irgendjemanden, egal ob für Gäste oder Kneipenchefs oder Verwaltung einen Anspruch auf verbindliche Öffnungszeiten gibt, solange es innerhalb der Sperrfristen bleibt. Ein Anruf beim ordnungsamt deiner Gemeinde wird dir weiter helfen! Niccy Am gerechtesten ist der Verstand auf der Welt verteilt. Jeder glaubt das er genug hat und vor allem denkt jeder das er mehr hat als die anderen!
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![]() Mitglied seit 23.02.2005 |
Hallo,
evtl. würde ich für die Zeit von 14 - 16 h "geschlossene Gesellschaft" anbringen damit nicht zusätzliche Gäste kommen. Aber wer sollte es dir vorschreiben, dein Geschäft 2 Stunden eher zu öffnen, solange es der Sperrfristverordnung entspricht. Liebe Grüße laurinili |
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![]() Mitglied seit 08.12.2003 |
Hallo,
vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Das war ja die Frage Aber die Idee mit dem Ordnungsamt ist sehr gut, werde berichten, wies ausgegangen ist. Weitere Wortmeldungen? Liebe Grüsse Katrin |
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![]() Mitglied seit 30.08.2006 |
Hallo Katrin,
meine Ma hat bei Zeiten ein "Hofcafé" in Schleswig Holstein geführt... ich kenne mich zwar nicht besonders aus, weiß aber, sie bei geschlossenen Gesellschaften einfach ein Schildchen an die Tür gehängt hat und gut war Um ganz sicher zu gehen, würde ich (wie schon erwähnt) im Ordnungsamt anrufen. LG, JellyBelly |
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![]() Mitglied seit 30.04.2008 |
Hi,
die Sperrzeiten sind für die Nachtstunden gedacht. Die überschreitest du ja nicht. Wenn es dir einfällt Frühstück anzubieten, ist es alleine deine Sache und geht keinen ausser dir was an - ergo wirst auch keine Probleme haben wegen den 2 Stunden mehr. LG honeytreed |
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