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Öffnungszeiten in Kneipe verbindlich?

Vom 07.01.2010 11:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pillepopper Smutje


Mitglied seit 08.12.2003
438 Beiträge (ø0,14/Tag)
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Hallo,

ich werde Ende des Jahres eine kleine Brotzeit-Kneipe in Bayern nach Renovierung wiedereröffnen.
Meine Öffnungszeiten sind durch den Vorpächter schon seit Jahren den Gästen bekannt, und ich möchte sie auch so belassen.

Nun zu meiner Frage an einem Beispiel:

"Meine" Kneipe Montag geöffnet 16-24 Uhr

Nun möchte gern ein Paar und seine 20 Gäste nach der Trauung bei mir um 14 Uhr zum Imbiss/Sektempfang kommen.
Frage: kann ich das realisieren (eigentlich habe ich ja noch gar nicht auf), muss ich das vll. kurzfristig beantragen, oder ist das gar kein Problem (weil geschlossenen Gesellschaft)??

Das Thema Sperrzeiten ist mir bekannt und verinnerlicht.

Google hat mir nicht weiterhelfen können, aber vielleicht habe ich hier Glück. Schön wäre auch ein Gesetztestext dazu, oder einfach Euer konkretes Wissen.

Vielen Dank schon einmal!!

Liebe Grüsse
Katrin
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Vom 07.01.2010 11:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

RainerB Sternekoch


Mitglied seit 07.05.2004
11.803 Beiträge (ø4,01/Tag)
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Hallo!

Du kannst Deine Kneipe (innerhalb der erlaubten Fristen) öffnen und schliessen wie Du möchtest!................

Lächeln

Grüße
Rainer
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Vom 07.01.2010 11:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Niccy1107 Kaltmamsell


Mitglied seit 10.10.2006
456 Beiträge (ø0,22/Tag)
Hallo!

Also vorweg sage ich gleich das ich mich NULL zum Thema auskenne, aber durch meine Verwaltungsausbildung ein sehr gutes Rechtsverständnis habe.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es für irgendjemanden, egal ob für Gäste oder Kneipenchefs oder Verwaltung einen Anspruch auf verbindliche Öffnungszeiten gibt, solange es innerhalb der Sperrfristen bleibt.
Ein Anruf beim ordnungsamt deiner Gemeinde wird dir weiter helfen!

Niccy


Am gerechtesten ist der Verstand auf der Welt verteilt. Jeder glaubt das er genug hat und vor allem denkt jeder das er mehr hat als die anderen!
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Vom 07.01.2010 12:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

laurinili  Hendlgriller


Mitglied seit 23.02.2005
5.778 Beiträge (ø2,18/Tag)
Hallo,

evtl. würde ich für die Zeit von 14 - 16 h "geschlossene Gesellschaft" anbringen damit nicht zusätzliche Gäste kommen.

Aber wer sollte es dir vorschreiben, dein Geschäft 2 Stunden eher zu öffnen, solange es der Sperrfristverordnung entspricht.




Liebe Grüße
laurinili
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Vom 07.01.2010 12:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pillepopper Smutje


Mitglied seit 08.12.2003
438 Beiträge (ø0,14/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

Pfeil nach rechts Aber wer sollte es dir vorschreiben, dein Geschäft 2 Stunden eher zu öffnen, solange es der Sperrfristverordnung entspricht. Pfeil nach links

Das war ja die Frage 11.11.11:11 . Wer macht mir Vorschriften?

Aber die Idee mit dem Ordnungsamt ist sehr gut, werde berichten, wies ausgegangen ist.

Weitere Wortmeldungen?

Liebe Grüsse
Katrin
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Vom 07.01.2010 12:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JellyBelly123  Hendlgriller


Mitglied seit 30.08.2006
2.189 Beiträge (ø1,04/Tag)
Hallo Katrin,

meine Ma hat bei Zeiten ein "Hofcafé" in Schleswig Holstein geführt... ich kenne mich zwar nicht besonders aus, weiß aber, sie bei geschlossenen Gesellschaften einfach ein Schildchen an die Tür gehängt hat und gut war Lachen

Um ganz sicher zu gehen, würde ich (wie schon erwähnt) im Ordnungsamt anrufen.

LG, JellyBelly
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Vom 07.01.2010 15:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

honeytreed Küchenjunge


Mitglied seit 30.04.2008
191 Beiträge (ø0,13/Tag)
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Hi,

die Sperrzeiten sind für die Nachtstunden gedacht. Die überschreitest du ja nicht. Wenn es dir einfällt Frühstück anzubieten, ist es alleine deine Sache und geht keinen ausser dir was an - ergo wirst auch keine Probleme haben wegen den 2 Stunden mehr.

LG
honeytreed
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