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Hilfe bei Kündigungsfristen

Vom 27.12.2009 13:13 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leewermang Küchenjunge


Mitglied seit 20.04.2009
275 Beiträge (ø0,24/Tag)
Hallo zusammen und nachträglich frohe Weihnachten! OH TANNE...

Es geht darum, einen Berufsausbildungsvertrag zu kündigen, außerhalb der Probezeit. Ich bin mir bei der Interpretation des folgenden Satzes nicht ganz sicher:

... BAverhältnis kann vom Azubi mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden, wenn...

Heißt das, ab dem Zeitpunkt, wenn ich das Kündigungsschreiben aufsetze ( und auch unmittelbar abschicke) läuft die 4-Wochen-Frist, z. B. ab heute wäre Kündigung zum 27.Januar 2010, oder hängt das auch irgendwie vom Abschlussdatum des BAvertrages ab?

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir das genauer erklären könntet. Ich will ja nichts falsch machen.

Danke für Eure Antworten

LG Marie
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Vom 27.12.2009 13:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


Mitglied seit 14.08.2007
10.362 Beiträge (ø5,92/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo!

Zu welchem Datum begann denn die Ausbildung? Also die Frist läuft meiner Meinung nach erst, wenn das Schreiben dort eintrifft. Also würde ich am 1.1.2010 zum 01.02.2010 kündigen, also auch die vier Wochen durch einen Monat ersetzen, glaube ich.
Oder Ihr fragt einfach den Chef, wie er es gerne hätte?
Bzw. wie geht denn der zitierte Satz weiter?

LG, Moscha
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Vom 27.12.2009 13:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


Mitglied seit 14.08.2007
10.362 Beiträge (ø5,92/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Oder Du kündigst einfach "zum nächstmöglichen Termin" Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen
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Vom 27.12.2009 13:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

angelika2603 Sternekoch


Mitglied seit 21.07.2003
17.547 Beiträge (ø5,42/Tag)
hallo

gilt die Kündigung nicht immer zum Monatsletzten?

LG

Angelika
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Vom 27.12.2009 14:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sia°Administrator - Chefkoch.de Team Hendlgriller


Mitglied seit 06.07.2001
8.985 Beiträge (ø2,26/Tag)
Hallo,

also zunächst eimal sind 4 Wochen auch tatsächlich 4 Wochen, also 28 Tage ... ein Monat ist was anderes.

Zum anderen müßte z.B. dabei stehen ..." zum 15. eines Monats ... oder zum Montsende", wenn der Fristablauf halt sein sollte. Steht das nicht deutlich dabei, so wie formuliert, dass läuft m.M. nach die Frist ab dem Tag, wo das Kündigungsschreiben dem Arbeitgeber zugegangen ist. Empfang bestätigen lassen oder unter Zeugen einwerfen.
Wenn keine anderen Gründe dagegen sprechen ... die Formulierung oben also nicht aus dem Zusammenhang gerissen ist ... dann müßte Marie richtig liegen, es sei denn, dem Passus würden irgendwelche gesetzlichen Regelungen widersprechen, was aber wohl nicht zu vermuten ist.

Gruß
Sia
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Vom 27.12.2009 14:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leewermang Küchenjunge


Mitglied seit 20.04.2009
275 Beiträge (ø0,24/Tag)
Hallo und danke für Eure Antworten.

In dem Passus steht nichts weiter, außer, dass eine Kündigungsfrist von 4 Wochen besteht, also nicht zum 15. oder Monatsende, so wie bei Stromanbietern, Telefon oder so. Ich hätte rein gefühlsmäßig das auch so gelesen, ab jedem beliebigen Tag beim AG und dann 4 Wochen, aber lieber mal nachgefragt.

Da vom Kündigenden absolut kein Interesse besteht, den AG nochmal persönlich zu sehen, geht doch sicher auch Einschreiben mit Rückantwort? Dann hat man es doch ganz offiziell bzgl. Zeugen. Oder?

LG Marie
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Vom 27.12.2009 14:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

angelika2603 Sternekoch


Mitglied seit 21.07.2003
17.547 Beiträge (ø5,42/Tag)
hallo

wie denn, will einfach wegbleiben?

lg

Angelika
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Vom 27.12.2009 16:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leewermang Küchenjunge


Mitglied seit 20.04.2009
275 Beiträge (ø0,24/Tag)
Angelika,

das "Drumherum" ist alles geklärt. Ich war mir nur unsicher wegen der Fristen.

LG Marie
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Vom 27.12.2009 16:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

angelika2603 Sternekoch


Mitglied seit 21.07.2003
17.547 Beiträge (ø5,42/Tag)
na dann ist es ja gut, denn das hätte sich nicht gut gemacht.

lg

Angelika
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