Hilfe bei Kündigungsfristen
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 20.04.2009 |
Es geht darum, einen Berufsausbildungsvertrag zu kündigen, außerhalb der Probezeit. Ich bin mir bei der Interpretation des folgenden Satzes nicht ganz sicher: ... BAverhältnis kann vom Azubi mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden, wenn... Heißt das, ab dem Zeitpunkt, wenn ich das Kündigungsschreiben aufsetze ( und auch unmittelbar abschicke) läuft die 4-Wochen-Frist, z. B. ab heute wäre Kündigung zum 27.Januar 2010, oder hängt das auch irgendwie vom Abschlussdatum des BAvertrages ab? Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir das genauer erklären könntet. Ich will ja nichts falsch machen. Danke für Eure Antworten LG Marie |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Hallo!
Zu welchem Datum begann denn die Ausbildung? Also die Frist läuft meiner Meinung nach erst, wenn das Schreiben dort eintrifft. Also würde ich am 1.1.2010 zum 01.02.2010 kündigen, also auch die vier Wochen durch einen Monat ersetzen, glaube ich. Oder Ihr fragt einfach den Chef, wie er es gerne hätte? Bzw. wie geht denn der zitierte Satz weiter? LG, Moscha |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Oder Du kündigst einfach "zum nächstmöglichen Termin"
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 21.07.2003 |
hallo
gilt die Kündigung nicht immer zum Monatsletzten? LG Angelika |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 06.07.2001 |
Hallo,
also zunächst eimal sind 4 Wochen auch tatsächlich 4 Wochen, also 28 Tage ... ein Monat ist was anderes. Zum anderen müßte z.B. dabei stehen ..." zum 15. eines Monats ... oder zum Montsende", wenn der Fristablauf halt sein sollte. Steht das nicht deutlich dabei, so wie formuliert, dass läuft m.M. nach die Frist ab dem Tag, wo das Kündigungsschreiben dem Arbeitgeber zugegangen ist. Empfang bestätigen lassen oder unter Zeugen einwerfen. Wenn keine anderen Gründe dagegen sprechen ... die Formulierung oben also nicht aus dem Zusammenhang gerissen ist ... dann müßte Marie richtig liegen, es sei denn, dem Passus würden irgendwelche gesetzlichen Regelungen widersprechen, was aber wohl nicht zu vermuten ist. Gruß Sia |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 20.04.2009 |
Hallo und danke für Eure Antworten.
In dem Passus steht nichts weiter, außer, dass eine Kündigungsfrist von 4 Wochen besteht, also nicht zum 15. oder Monatsende, so wie bei Stromanbietern, Telefon oder so. Ich hätte rein gefühlsmäßig das auch so gelesen, ab jedem beliebigen Tag beim AG und dann 4 Wochen, aber lieber mal nachgefragt. Da vom Kündigenden absolut kein Interesse besteht, den AG nochmal persönlich zu sehen, geht doch sicher auch Einschreiben mit Rückantwort? Dann hat man es doch ganz offiziell bzgl. Zeugen. Oder? LG Marie |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 21.07.2003 |
hallo
wie denn, will einfach wegbleiben? lg Angelika |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 20.04.2009 |
Angelika,
das "Drumherum" ist alles geklärt. Ich war mir nur unsicher wegen der Fristen. LG Marie |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 21.07.2003 |
na dann ist es ja gut, denn das hätte sich nicht gut gemacht.
lg Angelika |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Henglein
Rama Cremefine



























