Proband = meldepflichtigt Nebentätigkeit??
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![]() Mitglied seit 13.09.2008 |
ich habe eine Frage. Ich habe mich bei Beiersdorf als Probandin für kosmetische Studien beworben. Nun überlege ich ob das eigentlich so eine richtige Nebentätigkeit ist die ich meinem Arbeitgeber melden muss, da ich damit ja Geld verdiene (wenn auch unregelmäßig). Ergänzend hierzu sollte ich vielleicht erwähnen, dass ich Beamtin bin - ich weiß nicht obs da irgendwelche Unterschiede gibt. Eigentlich möchte ich das ungern melden. Hat da jemand genauere Infos obs Ausnahmen gibt und vielleicht eine Quelle??? (insbesondere im Bezug auf das Beamtenrecht) Ich wäre euch dankbar! LG Claudia |
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![]() Mitglied seit 07.07.2008 |
Bonsoir,
wuerde mal im im BBG nachsehen...§§65 ff...dann natuerlich noch die BNV... LG Ornellaia |
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![]() Mitglied seit 13.09.2008 |
Hallo,
die Gesetzesgrundlagen für Nebentätigkeiten habe ich grds. gefunden. Meine Frage zielte eher darauf hinaus, ob es sich dabei überhaupt um eine Nebentätigkeit handelt. Also irgendwie ist es ja kein richtiger Job oder so... Versteht jemand was ich meine?? Viele Grüße Claudia |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
das ist unerheblich, Du hast zB auch ehrenamtliche Tätigkeiten Deinem Dienstherrn anzuzeigen
________________________________________________________________________ Dem Produkt biochemischer Prozesse, bei dem aus der Vitis vinefera Glykose und Kohlehydrate zu Ethanol abgebaut werden, wohnt Übereinstimmungs- bzw. Angleichungsbeziehung zwischen dem Wissen eines erkennenden Subjekts und dem Seienden inne. |
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![]() Mitglied seit 26.07.2007 |
Hallo!
Stell dir mal vor, du verträgst was nicht und wirst krank. Da kann dich der Arbeitgeber sogar rausschmeissen, wenn du das nicht angemeldet hast. Ein kurzes, formloses Schreiben genügt. Ich habe mein Ehrenamt und meine Nebentätigkeit angemeldet. LG Silvia Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! |
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![]() Mitglied seit 13.09.2008 |
Ist es denn als Tätigkeit als solches zu werten??? Darum gehts mir. Dass ich jede Nebentätigkeit anzeigen muss ist mir klar.
@Silvia: Stimmt an solche Dinge wie unverträglichkeiten habe ich grds. nicht gedacht, aber wenn ich z.B. in der Drogerie eine Cremeprobe bekomme melde ich dass ja auch nicht dem Arbeitgeber falls ich die nicht vertrage. Es handelt sich dabei ja um kosmetische Proben, die soweit auch alle Tests vorher durchlaufen haben. (also nix Medis, Versuchskanninchen, etc.) Ich hatte die Hoffnung, dass es hier vielleicht noch andere (Beamte) gibt, die auch bei Kosmetikfirmen Proband sind. Aber vielen Dank schonmal. LG |
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Henglein
Rama Cremefine




























